Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz
Vorlagentyp: OA
Begründung
im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 09.09.2016, OA 60 entstanden aus Vorlage:
OF 63/12 vom
20.08.2016 Betreff: Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5
im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Bad Homburger Kreuz und
Nordwestkreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett
den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den
vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad
Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche
Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Für Kalbach und
Teile des Riedbergs heißt dies, dass nunmehr mit den seit
Jahrzehnten geforderten Lärmschutzmaßnahmen durch den Ausbau zu rechnen ist.
Dies vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil
dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt
eingeleiteten Projektentwicklung im Bereich von Kalbach und Riedberg auf der
nördlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die
Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig
beeinträchtigt wird. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun
auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger
entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den
Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den
nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der
Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je
nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw.
Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den
Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der
Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB-E, dem
Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen
Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf in den Jahren
2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen
Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je
einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung an der Graf-von-Stauffenberg-Allee
im Ortsteil Riedberg ist nur 160 Meter vom derzeitigen Verlauf der
BAB 5 entfernt. Für die randständigen Häuser Kalbachs (Am Weißberg, Im
Wiesengrund) beträgt die Entfernung weniger als 250 Meter. Die
vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des
Verkehrslärmes in beiden Ortsteilen. Hinzu kommt der nicht lineare
(quadratische) Zusammenhang zwischen Abstand und Lärmpegel. Eine Annäherung um
10 Prozent (14 Meter) führt zu einem 20-prozentigen Anstieg. Das ist
den Bewohnern des Stadtteils nicht mehr zuzumuten. Der Ortsbeirat ist nicht grundsätzlich gegen einen
Ausbau der BAB 5. Allerdings führt ein Ausbau regelmäßig zu einem Zuwachs
des Verkehrsaufkommens und erzeugt somit noch mehr Lärm. Dies ist ein weiterer
Grund, dass eine Annäherung der BAB 5 an den Ortsbezirk nicht hingenommen
werden kann. Daher ist bei der Erweiterung der
BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Da dem Ortsbeirat keine abschließende Entscheidung
bekannt ist, sind zur Vermeidung von weiterem Verkehrslärm in Kalbach und
Riedberg beide Fahrspuren nördlich der vorhandenen Trasse zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 60 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 60 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 57
Beschluss: Der Vorlage OA 60 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 769, 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 12