Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im Ortsbezirk
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM
17 entstanden aus Vorlage:
OF 8/12 vom 07.04.2016
Betreff: Integration der Flüchtlingskinder an Schulen im
Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen,
dass die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement frühzeitig Gespräche mit der
Grundschule Kalbach und ggf. weiteren Schulen im Ortsbezirk führt, um eine
reibungslose Integration der Kinder aus der Flüchtlingsunterkunft am Alten
Flugplatz an den Schulen sicherzustellen. Es sollte frühzeitig geklärt werden,
ob zusätzliches Lehrpersonal zur Unterstützung und Integration der Kinder
eingestellt werden muss. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft gebeten,
1. in welchen Räumlichkeiten die Beschulung der
Grundschulkinder stattfinden soll; 2. ob das Raumangebot des Schulgebäudes ausreicht
oder ob die Beschulung in den Containern der früheren Außenstelle in der
Talstraße erfolgen soll; 3.
welche Schulen ältere Kinder und Jugendliche besuchen werden. Begründung: Am 23. März 2016 wurde bei der
Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft am Alten Flugplatz
Kalbach/Bonames im Towercafé berichtet, dass ca. 100 Kinder und Jugendliche mit
ihren Familien in die Unterkunft einziehen werden. Diese sollen teilweise an
der Grundschule Kalbach beschult werden. Es habe bereits Gespräche mit dem
Schulleiter gegeben. Auf telefonische Nachfrage bei der Stabsstelle
Flüchtlingsmanagement stellte sich jedoch heraus, dass noch keine Gespräche
diesbezüglich geführt wurden. Eine Beschulung sei nicht sofort, sondern erst
nach den Sommerferien angedacht, berichtete eine Mitarbeiterin. Bis dahin
sollen die Kinder die Schulen besuchen, in die sie bereits eingeschult wurden.
Es sei vorgesehen, dass jüngere, schulpflichtige Kinder am Regelunterricht der
1. und 2. Klasse teilnehmen. Die Kinder der 3. und 4. Klasse sollen in
Intensivklassen beschult werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.08.2016, ST 1118
Auskunftsersuchen
vom 20.01.2017, V 320
Aktenzeichen: 51