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Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4979 entstanden aus Vorlage: OF 520/12 vom 09.01.2016 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach zwischen den Brückenbauwerken Nr. 9 und Nr. 11 aufzunehmen. Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach - in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840 der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr. 10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer sehr attraktiv ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 761 Aktenzeichen: 61 12