Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM
4979 entstanden aus Vorlage:
OF 520/12 vom
09.01.2016 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der
Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Hessen
Mobil aufzufordern, in die im November 2015 vorgelegte Vorentwurfsplanung zur
Verbreiterung der BAB 5, eine durchgehende Wegeverbindung auf der Südostseite
des geplanten Lärmschutzwalls im Bereich des Stadtteils Kalbach zwischen den
Brückenbauwerken Nr. 9 und Nr. 11 aufzunehmen.
Diese Wegeverbindung ist als asphaltierter Wirtschafts- und Fußweg entsprechend
der Planausweisung in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an
der A 5 westlich Kalbach - in die Vorentwurfsplanung aufzunehmen. Begründung: Entgegen der Ausweisung in dem Bebauungsplan Nr. 840
der Stadt Frankfurt ist in der Vorentwurfsplanung von Hessen Mobil keine
durchgehende Wegeverbindung am Fuße des zu errichtenden Lärmschutzwalls auf der
Seite zum Stadtteil Kalbach dargestellt. Diese Wegeverbindung wird als
Wirtschaftsweg zur Instandhaltung des Lärmschutzwalls für erforderlich
angesehen und sollte auch durch Hessen Mobil hergestellt werden. Durch den geplanten Wegfall des Brückenbauwerks Nr.
10 in Fortsetzung der Straße Zum Bergwerk wird eine parallele Wegeverbindung
entlang des Lärmschutzwalls zum Brückenbauwerk Nr. 9 im Zuge des Hölderlinwegs
für notwendig erachtet. Das Beispiel des bestehenden Wirtschafts- und
Spazierwegs entlang des Lärmschutzwalls am Riedberg zeigt, dass ein Spazierweg
im Schutz des Lärmschutzwalls für Fußgängerinnen und Fußgänger und
Radfahrerinnen und Radfahrer sehr attraktiv ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.05.2016, ST 761
Aktenzeichen: 61 12