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Meine Nachbarschaft: Wilhelm-Fay-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimieren

05.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3220 entstanden aus Vorlage: OF 710/6 vom 21.05.2018 Betreff: Sossenheim: Fußgängerampel in der Westerbachstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die aus der Bürgerschaft in der Ortsbeiratssitzung am 8. Mai 2018 vorgetragene Anregung, die Fußgängerampel in der Westerbachstraße in der Nähe der Autobahnauffahrt zu optimieren, nicht nur als Hinweis mitzunehmen, sondern auch eine wirksame Lösung zu erarbeiten und umzusetzen sowie dem Ortsbeirat das Ergebnis zu berichten. Begründung: Es wurde zwar seitens der Vertreter der Ämter versprochen, der vorgetragenen Anregung nachzugehen, aber es erscheint sinnvoll, dass dies in einer gegenüber dem Ortsbeirat transparenten Weise geschieht und hierüber schriftlich berichtet wird. Dies wird am einfachsten durch diesen Antrag erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1677 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern

08.05.2018 · Aktualisiert: 23.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2018, OA 256 entstanden aus Vorlage: OF 271/7 vom 23.04.2018 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, die direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die BAB 5 möglichst bald zu gewährleisten. 2. Zudem wird der Magistrat beauftragt, die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung durchzuführen: a) Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die BAB 66; b) Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der BAB 66 zur BAB 5 in Richtung Bad Homburg. Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental Teves AG & Co. oHG und den Bau und die Schaffung neuer Wohnungen und Gewerbeeinrichtung nördlich von Praunheim wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des Kfz-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.10.2018, B 333 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OA 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 256 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2782, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern?

08.05.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.05.2018, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 678/6 vom 17.04.2018 Betreff: Sossenheim: Wie plant der Magistrat die Verkehrssituation in der Westerbachstraße (im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße) zu verbessern? Vorgang: OM 4444/15 OBR 6; ST 751/16; F 1117/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Vor dem Hintergrund, dass zwei weitere Firmen dabei sind, sich im Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße anzusiedeln, dort bereits jetzt schon viele Parkplätze fehlen und in der Westerbachstraße im Berufsverkehr Dauerstau herrscht, wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: a) Was hat die Stadt Frankfurt bisher eigentlich konkret getan, um die Verkehrssituation in der Westerbachstraße zu verbessern bzw. die Westerbachstraße zu entlasten? b) Welche Ideen/Lösungsvorschläge gibt es für die Zukunft? c) Inwieweit geht die Stadt Frankfurt aktiv auf die Stadt Eschborn und das Land Hessen zu, um Lösungen einzufordern bzw. gemeinsam Lösungen zu erarbeiten? d) Wie ist der Stand bei der Einrichtung einer Busspur bzw. der Erarbeitung einer konkreten Straßenplanung (vgl. ST 751)? e) Welche Auswirkungen hätte die vom Verkehrsdezernenten angekündigte zweistreifige Weiterführung der Westerbachstraße (westlich der Kreuzung mit der Wilhelm-Fay-Straße auf der Nordseite bis zum REWE-Markt) sowohl auf den ÖPNV als auch auf den Straßenverkehr (bspw. erhöhtes Verkehrsaufkommen, Abbiegemöglichkeiten bei Ausfahrt von den Geschäften)? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, die Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Bürgerfragestunde in der 22. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 08.05.2018 vorgestellten Planungen zur Umgestaltung der Westerbachstraße im Abschnitt zwischen der Gaugrafenstraße im Osten und dem REWE-Markt im Westen nicht weiterzuverfolgen. 3. Der Verkehrsdezernent wird abschließend gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 6 Planungen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Westerbachstraße vorzustellen und für Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder zur Verfügung stehen. Begründung: Die Situation in der Westerbachstraße rund um das Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße ist bereits jetzt sehr angespannt. Es fehlen Parkplätze und im Berufsverkehr herrscht quasi Dauerstau bzw. Stillstand. Anwohner leiden ebenso unter der Situation wie Pendler und Kunden der Betriebe vor Ort. In der Presse wurde das Gebiet jüngst als "ein Albtraum im Berufsverkehr" bezeichnet. Und das Gewerbegebiet wächst noch weiter: Zwei weitere Firmen sind dabei, sich im Gewerbegebiet Wilhelm-Fay-Straße anzusiedeln. In einer aktuellen Antwort des Verkehrsdezernenten auf die Frage, wie die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße verbessert werden könne, hat er nun als einzigen Lösungsvorschlag aufgeführt, dass man die Westerbachstraße auf der Nordseite bis zum REWE-Markt statt einstreifig durch Neumarkierung zweistreifig weiterführen möchte. Dies soll innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden. Weitere Entlastungsmöglichkeiten seien kurz- bis mittelfristig nicht realisierbar, eine Entlastung erwarte der Magistrat aber durch die Realisierung der Regionaltangente West. Ansonsten wird die Verantwortung auf die Stadt Eschborn und das Land Hessen abgeschoben - jedoch ohne aufzuführen, welche Initiativen überhaupt vonseiten der Stadt Frankfurt angestoßen werden. Der Ortsbeirat sieht diese Planungen ebenso skeptisch wie die scheinbare sonstige Tatenlosigkeit der Stadt Frankfurt. Es soll nun eine zweite Fahrspur geschaffen werden, die möglicherweise noch mehr Verkehr anzieht. Zudem stellt sich die Frage nach der Umsetzung der geforderten Busspur, um den ÖPNV zu verbessern. Und nur auf die RTW zu setzen, ist irgendwie gewagt. Der Ortsbeirat befürwortet die RTW und glaubt auch daran, dass sie eine Entlastung bringen wird. Aber es wird noch Jahre dauern, bis die ersten Züge fahren. Die Probleme in der Westerbachstraße sind jedoch jetzt akut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Frage vom 15.03.2018, F 1117 Bericht des Magistrats vom 29.10.2018, B 346 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 254 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 346) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2869, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen

19.04.2018 · Aktualisiert: 15.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 274/7 Betreff: Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung für die im Betreff genannten Gebiete mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Begründung: Die gültige Vorgartensatzung wird für die Bewohner der Siedlung südlich der Westerbachstraße zu einer großen Belastung. Rigoros werden bestehende Parkplätze vor den Hauseingängen , die Jahrzehnte bestanden, gestrichen. Selbst Vorgärten, die nur "falsch" gestaltet sind, z.B. mit wasserdurchlässigen Kunststeinen, müssen weichen. Selbstverständlich drohen bei Zuwiderhandlung erhebliche Strafen. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass durch die enorme Nachverdichtung des in Rede stehenden Gebietes, die Parkplatznot immer bedrückender wird. Die Ursache dafür sind sowohl Baugenehmigungen in zweiter Reihe als auch die Bebauung von Einfamilienhaus-Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommt das Gefühl, dass in dem genannten Siedlungsgebiet zweierlei Recht gilt. Während die einen den staatlichen Knüppel zu spüren bekommen, ist das "Besetzte Haus", welches der Stadt Frankfurt gehört und den Bewohnern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ein rechtsfreier Raum! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 274/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern

25.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2018, OF 270/7 Betreff: Verkehrskollaps auf der Westerbachstraße verhindern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird beauftragt die folgenden Maßnahmen für eine Entlastung der Westerbachstraße und der Gaugrafenstraße auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und eine Kostenschätzung für die Umsetzung durchzuführen: Direkte Anbindung des Gewerbegebiets "Gaugrafenstraße" an die Wilhelm-Fay-Straße durch den Bau einer neuen Brücke über die A5. Anbindung der Eschborner Landstraße an die Lorscher Straße im Bereich des Gewerbegebiets und Schaffung einer Zufahrt von der Lorscher Straße aus Richtung Rödelheim auf die A 66. Schaffung einer Zufahrt von der Guerickestraße auf die Abbiegespur von der A66 zur A 5 in Richtung Bad Homburg Begründung: Gerade im Berufsverkehr ist der Bereich Gaugrafenstraße/Westerbachstraße schon jetzt völlig überlastet. Durch die geplante Erschließung eines bisher brachliegenden Gewerbeareals an der Gaugrafenstraße, Erweiterungen bei der Firma Continental-Teves und den Bau eines neuen Stadtteils nördlich von Praunheim, wird sich diese Situation sukzessive verschärfen. Die bisher geplanten Maßnahmen, die einen verbesserten Verkehrsfluss zur BAB-Anschlussstelle Rödelheim gewährleisten sollen, greifen zu kurz. Langfristig wird nur eine zusätzliche Anbindung an das Autobahnnetz Abhilfe schaffen können. Da eine vollwertige Anschlussstelle nicht realisierbar ist, müssen Ersatzlösungen geprüft werden, die zumindest für einen Teil des KFZ-Verkehrs eine sinnvolle Alternative darstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 270/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sauberkeit für Sossenheim - Weitere Standorte für neue Abfallbehälter, Hundekottütenspender und Bänke

13.03.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 06.03.2018 Betreff: Mehr Sauberkeit für Sossenheim - Weitere Standorte für neue Abfallbehälter, Hundekottütenspender und Bänke Der Magistrat wird gebeten, in den u. a. Bereichen von Sossenheim die grafisch dargestellte Aufstellung von neuen Abfallbehältern, Hundekottütenspender und Bänken zu prüfen und möglichst zeitnah umzusetzen. 1. In der Nähe der Kleingärten südlich der Westerbachstraße (Quelle: www.meinestadt.de/frankfurt-am-main/stadtplan) Erläuterung: Neun Abfallbehälter, fünf Hundekottütenspender und zwei Bänke in Sossenheim im Bereich des Sossenheimer Kleingartenvereins, ein Abfallbehälter und eine Bank am Eingang zum Sossenheimer Kleingartenverein am östlichen Ende der Straße Am Kunzengarten sowie ein Abfallbehälter und eine Bank am östlichen Eingang zum Sossenheimer Kleingartenverein in der Westerbachstraße, ein Abfallbehälter an der Einfahrt der Westerbachstraße in den Weg Richtung Gartencenter, zugehörig zur Westerbachstraße, und an der Autobahnabfahrt. 2. Carl-Sonnenschein-Siedlung (Quelle: www.meinestadt.de/frankfurt-am-main/stadtplan) Erläuterung: Neue Abfallbehälter an den eingezeichneten Stellen, die mit einem X markiert sind. 3. Sossenheimer Unterfeld Erläuterung: In der Verlängerung der Wiesenfeldstraße sind entsprechende Behältnisse aufzustellen, zusätzlich ein Hundekottütenspender in der Chlodwig-Poth-Anlage. Im weiteren Straßenverlauf zur Nidda hin sind Abfallbehälter jeweils in Sichtweite aufzustellen. Begründung: Vor den ortsbezogenen Begründungen wird darauf hingewiesen, dass eine zu weite Spreizung von Abfallbehältern möglichst vermieden werden sollte (siehe Grafiken), da der jeweils nächste Abfallbehälter im Optimalfall einsehbar sein und sich deren Aufstellung an den Wegstrecken der Bürgerinnen und Bürger orientieren sollte. Außerdem sei erwähnt, dass Abfallbehälter einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass weniger Müll in der freien Natur vergammelt, wodurch diese in geringerem Maße verschmutzt und belastet wird. zu 1.: Bei oben benannten Stellen fehlen Abfalleimer und Hundekottütenspender. Es sind Zugänge zum Sossenheimer Unterfeld im Bereich der Nidda, die von Kleingärtnern, Hundehaltern, Fußgängern und Autofahrern frequentiert werden. Auch der Bereich entlang der Westerbachstraße ist betroffen. Verpackungsmüll und leere Flaschen liegen ständig auf dem Boden. Vermehrt wird auch wilder Müll abgelagert. Abfalleimer sind daher notwendig. Für die vielen dort wohnenden Senioren sollten Bänke aufgestellt werden. zu 2.: Die angekreuzten Stellen entbehren jeglicher Abfallbehälter. Überall dort liegt Müll auf dem Boden. Es sind stark frequentierte Wege: Entlang des Supermarkts, der Weg zur bzw. von der Bushaltestelle, die Zone um die nicht eingezäunten Gartengrundstücke an der Autobahn. Dieser Bereich wird von Angestellten aus dem Gewerbegebiet frequentiert, die hier ihre Autos wegen der Parknot abstellen. Sie laufen dann über die Brücke zu ihren Arbeitsplätzen. zu 3.: Die Zufahrtswege von Alt-Sossenheim zum Sossenheimer Unterfeld bieten keine Möglichkeiten, Abfall oder Hundekot gesetzeskonform zu entsorgen. Dort laufen Hundebesitzer regelmäßig ihre Wege ab. Die Anwohner und Gartenbesitzer sind entnervt von der Verunreinigung durch Müll und Hundekot neben der Straße, wo sie auch ihre Autos parken. Plastikverpackungen werden oft einfach fallen gelassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1051 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße

16.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2592 entstanden aus Vorlage: OF 579/6 vom 29.12.2017 Betreff: Sossenheim: Tempo 30 auf der Westerbachstraße Vorgang: OM 609/16 OBR 6; ST 1822/16 Der Magistrat wird gebeten, die gefährliche Verkehrssituation in der Westerbachstraße im Abschnitt von der Kreuzung mit der Carl-Sonnenschein-Straße bis zur Anschlussstelle der BAB 648 neu zu ordnen. Die nahtlose Fortführung der Tempo-30-Zone sollte hierzu genau geprüft werden. Mit dieser einzelnen Maßnahme könnten viele der unzufriedenstellenden Situationen behoben werden. Ein Überqueren der Straße, besonders im Bereich der Bushaltestelle "Haigerer Straße", würde durch die Reduzierung der Geschwindigkeit ebenfalls erleichtert. Diese Maßnahme müsste durch eine Geschwindigkeitskontrolle (auch in den Nach stunden mit dem Enforcement Trailer) begleitet werden, da die Westerbachstraße besonders in den Nachtstunden für Autorennen benutzt wird. Begründung: Im gesamten Ortskern von Sossenheim wurde eine Tempo-30-Zone aufgrund der schmalen Fahrbahn und der schmalen Bürgersteige eingeführt. Die Westerbachstraße, als Fortführung der Straße Alt-Sossenheim in Richtung Rödelheim, bietet das gleiche Bild. Zusätzlich wird die Fahrbahn in diesem Bereich durch markierte Parkflächen eingeengt. Nicht nur für Radfahrer entstehen hier regelmäßig gefährliche Situationen, auch für Fußgänger ist auf den Bürgersteigen nicht der vorgeschriebene Platz vorhanden. Radfahrer weichen zudem aufgrund der hohen Gefahrenlage auf die Bürgersteige aus. Anwohner haben ca. 140 Unterschriften für eine Reduzierung der Geschwindigkeit gesammelt. Im Jahr 2017 ereigneten sich dort laut Angabe der Anwohner mindestens drei schwere Verkehrsunfälle (15.07., 09.09. und 16.09.). Abgefahrene Spiegel und gefährliche Situationen beim Öffnen der Autotüren kommen regelmäßig vor und werden nicht polizeilich erfasst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 847 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sossenheim: Kreisverkehr an der Anschlussstelle Rödelheim errichten?

30.12.2017 · Aktualisiert: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 578/6 Betreff: Sossenheim: Kreisverkehr an der Anschlussstelle Rödelheim errichten? Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Anschlussstelle Frankfurt-Rödelheim der A 648 in Höhe der Tankstelle (Westerbachstraße 204) ein Kreisverkehr zur Entlastung und Beruhigung des Verkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr an der Anschlussstelle Frankfurt-Rödelheim regelmäßig. Ein Kreisverkehr erscheint hier als Möglichkeit, die hilft, dass der Verkehr an dieser Stelle besser fließen kann. Zudem kann ein Kreisverkehr zur Beruhigung des Verkehrs auf der Westerbachstraße beitragen. Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (insbesondere abends und nachts) auf der Westerbachstraße. Ein Kreisverkehr kann dazu beitragen, dass die Autofahrer langsamer von Rödelheim aus in den Stadtteil einfahren müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 726 2018 Die Vorlage OF 578/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 23.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 09.10.2017 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze), z. B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 1521 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB 5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet) sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der Vorlage OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 261 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

15.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 30.07.2017 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), die Westerbachstraße, die Oeserstraße, die Rheinlandstraße, die Stroofstraße (im Bereich des Tempo 30-Abschnitts) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen durch die neue Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2104

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in Sossenheim

31.07.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 442/6 Betreff: Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Vorschläge zu prüfen und wenn möglich umzusetzen: 1. Ausweitung der Tempo30Zone als nahtlose Fortführung zwischen der Fahrbahnkreuzung Westerbachstraße / CarlSonnenschein Straße und Shell Tankstelle / BAB Abfahrt A 648. 2. Sichere Querung an der Bushaltestelle "Haigerer Straße" 3. Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" Verlegung der dortigen Fußgängerampel Richtung Einkaufszentrum Begründung: Die Vorschläge wurden so aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Im einzelnen wird wie folgt begründet: Zu 1.: Im gesamten Ortskern Sossenheims wurde eine Tempo30Zone eingerichtet. Unter anderem aufgrund der engen Wohnbebauung und der relativ schmalen Fahrbahn und Bürgersteige. Unverständlich, warum diese Zone nach der Kreuzung Westerbachstraße / Carl Sonnenschein Straße endet. Die Wohnbebauung und die Situation der engen Fahrbahn und zeitgleiche Gefährdung der Radfahrer ist dort ebenso gegeben. Im Gegenteil: ab hier wird die Fahrbahn noch zusätzlich durch markierte Parkplätze geschmälert und es werden Radfahrer gefährdet, die an den parkenden Autos vorbei müssen. Die Westerbachstraße wird hier zudem als Rennstrecke missbraucht, überwiegend nach dem Feierabendverkehr mit immenser Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, sowie großer Lärmbelästigungen für die Anwohner in den Abend und Nachtstunden. Zu 2.: Die aktuelle Verkehrssituation an der Haltestelle Haigerer Straße ist unübersichtlich und gefährlich, sowohl für den fließenden Verkehr, als auch für die Bürger, die den ÖPNV nutzen wollen. Ein "Zebrastreifen" kann hier zur Sicherheit aller beitragen und macht die Haltestelle "Haigerer Straße" für die Bürger endlich sicher erreichbar. Zu 3.: Aktuell liegen die Bushaltestellen "Haigerer Straße" und "Westerbachsiedlung" relativ nah beisammen. Bei einer Verlegung der Haltestelle "Westerbachsiedlung" in Richtung Einkaufszentrum (Rewe, Burger King, dm, Takko) wäre die Erreichbarkeit der Haltestelle aus der Westerbachsiedlung gleich, eine gute Erreichbarkeit des dortigen Einkaufszentrums mit ÖPNV jedoch erstmals gegeben. Eine Verlegung der Haltestelle "Westerbachsiedlung" und der dazugehörigen Fußgängerampel an der Autobahnbrücke wäre also für alle von Vorteil. Zudem ist es für Fußgänger an diesem Einkaufszentrum aktuell nicht möglich, die Westerbachstraße sicher zu überqueren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 442/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in Sossenheim stattgefunden hat. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Organisation des Ortstermins zu veranlassen. Nach Möglichkeit soll im Rahmen des Ortstermins auch die Kreuzung Westerbachstraße/Betzdorfer Straße/Anschlussstelle der A 648 erneut unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit betrachtet werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 442/6 wird aufgrund der erzielten Ergebnisse des am 26. Oktober 2017 stattgefundenen Ortstermins in Frankfurt am Main-Sossenheim für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1422 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 03.04.2017 Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten Vorgang: F 519/17 Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik in der Westerbachstraße 47 keine Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans auszusprechen. Begründung: Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich um ein funktionsfähiges, genutztes Gewerbegebiet. In der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik haben sich mehrere Ateliers, Fritz Deutschland, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbetreibende angesiedelt. Die Mieter des südlichen Teils einschließlich des ehemaligen Kesselhauses haben vom Eigentümer des Geländes eine Kündigung erhalten. In der Antwort vom 23.03.2017 auf die kleine Anfrage F 519 teilt der Magistrat mit, dass er bereits am 21.12.2015 in einem Bauvorbescheid von der festgesetzten Nutzung Gewerbe zugunsten von Wohnen befreit hat. Dadurch werden die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer von dem Gelände vertrieben. Gerade für Künstlerinnen und Künstler sowie kleine Gewerbebetriebe ist es schwierig, in Frankfurt bezahlbare Ersatzflächen zu finden, sodass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Trotz der Wohnungsnot in Frankfurt ist es nicht hinnehmbar, dass diese Nutzergruppen aus der Stadt vertrieben werden. Die in der Schuhmaschinenfabrik angesiedelten Ateliers führen regelmäßig Veranstaltungen durch, sodass auch das kulturelle Leben in Rödelheim beeinträchtigt würde. Die Schuhmaschinefabrik ist Teil der Route der Industriekultur und stellt einen schützenswerten Rest der ehemaligen Industrie Rödelheims dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.03.2017, F 519 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1213 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausweitung der „Westerbachhöfe“

04.04.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 158/7 Betreff: Ausweitung der "Westerbachhöfe" Teile der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik auf dem Gelände zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße sollen abgerissen werden und in Eigentumswohnungen (Ausweitung der "Westerbachhöfe, http://www.westerbach-hoefe.de) umgewandelt werden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats handelt es sich bei dem Gelände jedoch um Gewerbegebiet. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planung liegt für das Gelände vor? Werden die Gebäude abgerissen oder umgebaut? Welche Gebäude genau? Gibt es eine Bauvoranfrage? Wenn ja, wie wurde sie beschieden? Ist eine Änderung des Bebauungsplans vorgesehen oder geht der Magistrat von einer Befreiung aus? Was passiert mit den Gewerbetreibenden und Künstlergruppen, die momentan die Räumlichkeiten nutzen? Steht der Magistrat in Kontakt mit den KünstlerInnen und Gewerbetreibenden, deren Mietverhältnisse gekündigt wurden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 158/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen

25.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2017, OF 156/7 Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 399 2017 Die Vorlage OF 156/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße

23.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2017, OF 155/7 Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße Die Alte Schuhmaschinenfabrik grenzt direkt an das Gelände an, auf dem mit den sog. Westerbachhöfen ein neues Wohngebiet - vornehmlich mit Eigentumswohnungen -entstanden ist. Sowohl die Westerbachhöfe als auch die Alte Schuhmaschinenfabrik liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 285, der ein Gewerbegebiet ausweist. Obwohl somit der Bau von Wohnungen nur mit einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich war, hat der damalige schwarz-grüne Magistrat bei den Westerbachhöfen ganz offensichtlich auf eine Auflage zum Bau von gefördertem Wohnraum verzichtet. In der Alten Schuhmaschinenfabrik hat sich eine vielfältige Gewerbemischung etabliert, der auch ca. 20 KünstlerInnen mit ihren Ateliers angehören. Einigen Mietern wurde nun gekündigt, weil offensichtlich die Absicht besteht auch auf Teilen der Schuhmaschinenfabrik Wohnungen zu errichten. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die Alte Schuhmaschinenfabrik komplett abgerissen wird. Die vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist dem Magistrat ein Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen auf dem Areal der Schuhmaschinenfabrik bekannt? Gibt es bereits eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan für den Bauherrn? Welche Teile des Areals sind von den Baumaßnahmen betroffen bzw. welche Teile des Areals bleiben unangetastet und stehen weiterhin gewerblichen Nutzern zur Verfügung? Hat der Magistrat diesmal darauf geachtet den Bau von 30 % gefördertem Wohnraum fest zu schreiben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2017 Die Vorlage OF 155/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen

17.01.2017 · Aktualisiert: 10.04.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 296/6 vom 12.12.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen Nachdem sich in den vergangenen Wochen einige Verkehrsunfälle im Bereich der Kreuzung Westerbachstraße/Betzdorfer Straße/Anschlussstelle der A 648 ereignet haben, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen an dieser Stelle zu ergreifen, um der Gefahr von Unfällen präventiv entgegenzuwirken. Da die Unfälle insbesondere auf Rotlichtverstöße, aber auch auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind, sollten insbesondere die Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen intensiviert bzw. auch die Installation einer stationären Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlage geprüft werden. Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße aufgestellt werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, in den verkehrsschwachen Zeiten - vormittags und in den späten Abendstunden sowie an Wochenenden - Kontrollen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurde von mehreren Unfällen im Bereich der o. g. Kreuzung berichtet (u. a. am 20.10.2016 und 30.11.2016). Mindestens bei einem dieser Unfälle hat ein Mensch Verletzungen erlitten und ein Fahrzeug wurde so erheblich beschädigt, dass ein wirtschaftlicher und technischer Totalschaden entstanden ist. Auch Anwohnerinnen und Anwohner der Westerbachsiedlung berichten vermehrt von den zunehmenden Rotlichtverstößen. Um weitere Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern, sollten deshalb dringend entsprechende Maßnahmen (u. a. Verkehrskontrollen) ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 680

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße

17.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße

01.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2017, OF 297/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, auf der Westerbachstraße durch festinstallierte Kontrolleinrichtungen die Geschwindigkeit zu überwachen und an der Anschlussstelle Frankfurt Rödelheim/Sossenheim, Betzdorfer Straße eine kombinierte Blitzanlage zu installieren, die sowohl die Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch die Rotlichtverstöße überwacht. Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Wilhelm- Fay Straße aufgestellt werden. Wenn das nicht möglich sein sollte, sollten in den verkehrsschwachen Zeiten vormittags und in den späten Abendstunden sowie am Wochenende Kontrollen durchgeführt werden. Begründung: Es wurde dem Antragsteller berichtet, dass es in diesem Bereich des Öfteren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt. Die Beobachtung, dass das Rotlicht an der Kreuzung der Autobahnanschlussstelle oft nicht beachtet wird, hat der Antragsteller auch selbst öfters gemacht. Durch die hohe Verkehrsdichte auf dieser Straße sind hier Kontrollen für Geschwindigkeitsverstöße in verkehrsschwachen Zeiten nötig, daher hält der Antragsteller hier fest installierte Anlagen für sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 297/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 296/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachbeschädigung durch Fassaden-Beschmierungen besonders in Rödelheim beenden

29.11.2016 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 979 entstanden aus Vorlage: OF 96/7 vom 15.11.2016 Betreff: Sachbeschädigung durch Fassaden-Beschmierungen besonders in Rödelheim beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen gegen die permanenten Fassaden-Beschmierungen zu ergreifen bzw. für deren umgehende Beseitigung zu sorgen; 2. dafür zu sorgen, dass die sehr oft auch pol itisch motivierten Beschädigungen durch die dafür zuständigen Behörden rechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt leidet seit Jahren unter einer permanenten Sachbeschädigung durch oft politisch motivierte Schmierereien auf Hausfassaden, Brücken und Unterführungen. Selbst vor Bahnen, Lkws und Bussen wird nicht haltgemacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um öffentliches oder privates Eigentum handelt. Besonders schlimm ist die Situation im westlichen Teil Rödelheims im Bereich Brentanopark, der Straße Auf der Insel bis weit in die Westerbachstraße hinein. Der Gipfel der kriminellen Handlung war jedoch die Beschmierung des Synagogen-Denkmals im Inselgäßchen/Brentanopark. Dieses durch bürgerliches Engagement errichtete Denkmal wurde skrupellos beschädigt. Eine weitere Duldung darf es nicht mehr geben. Mit dieser Auffassung steht der Ortsbeirat nicht allein, wie ja auch die Anträge der KAV zeigen. Daher wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit den Sicherheitsbehörden aktiv zu werden und nicht länger dem Treiben hilflos zuzusehen. Die Bürger fordern mit Recht Lösungen von der Politik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1561 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße

14.11.2016 · Aktualisiert: 25.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2016, OF 98/7 Betreff: Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße Um Fußgänger_innen die sichere Überquerung der Gaugrafenstraße stadtauswärts, als auch die Überquerung der Westerbachstraße in Höhe der Gaugrafenstraße gefahrlos zu ermöglichen, sind - wenn möglich - Zebrastreifen aufzutragen oder eine andere Überquerungshilfe zu schaffen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus der anschaulich vorgetragenen und gut nachvollziehbaren Darstellung Rödelheimer Bürger_innen in der Ortsbeiratssitzung am 01. November bezüglich der Gefährdungssituation der Fußgänger_innen und in besonderem Maße der Kinder auf dem Weg zur Schule in diesem Straßenabschnitt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 607 entstanden aus Vorlage: OF 171/6 vom 18.09.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen Vorgang: OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um in der Straße Alt-Sossenheim, der Siegener Straße und der Westerbachstraße der Gefahr von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße (insbesondere an der Kreuzung Alt-Sossenheim/Siegener Straße und an der Anschlussstelle Eschborn) präventiv entgegenzuwirken. Die ablehnende Haltung gegenüber regelmäßigen Verkehrskontrollen in diesen Straßen, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157, dargelegt wird, sollte vor dem Hintergrund, dass es hier sehr oft zu brenzligen Situationen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen kommt, noch einmal überdacht werden. Kontrollen sollten zur Vermeidung von Unfällen stattfinden und nicht nachdem Unfälle passiert sind. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1157, lehnt der Magistrat Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen mit der Begründung ab, dass hier "kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt" vorliege. Dabei ist es vielmehr Glück, dass es an den beschriebenen Stellen noch zu keinem Unfall gekommen ist. Tagtäglich beobachten Verkehrsteilnehmer und Anwohner, dass Autofahrer in den genannten Straßen (insbesondere auch nach der Abfahrt von der Autobahn bzw. aus Eschborn kommend) die vorgeschriebene Geschwindigkeit oft erheblich überschreiten. Außerdem ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer das Rotlicht an den Ampeln nicht beachten und weiterfahren, obwohl diese schon seit mehreren Sekunden auf Rot geschaltet sind. Ziel der Verkehrskontrollen sollte es sein, Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1824 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Westerbachstraße

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 25.08.2016 Betreff: Tempo 30 in der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Westerbachstraße 210 zu verlängern. Begründung: Die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Diese Verbesserungen sollen auch zwischen der Anschlussstelle der A 648 und der Carl-Sonnenschein-Straße ermöglicht werden. Deshalb ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in diesem Bereich sinnvoll und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2592 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße

07.06.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 3/7 vom 22.05.2016 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Ort einen Verkehrsspiegel anzubringen, damit die Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, die Westerbachstraße nach rechts einsehen können. Begründung: Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, haben keine freie Sicht auf den Verkehr, der sich auf der Westerbachstraße von rechts nähert. Durch parkende Pkw, aber auch durch Lkw-Anhänger und Lkw rechts der Ausfahrt ist es nicht möglich zu sehen, ob sich Fahrzeuge nähern, die aus Richtung Sossenheim kommen. Man muss schon halb auf die Westerbachstraße fahren, um Einblick auf den fließenden Verkehr zu haben. Dadurch ist es laut Kunden schon des Öfteren zu brenzligen Situationen gekommen. Durch das Anbringen eines Spiegels wäre die Situation wesentlich zu entschärfen und es könnten auch eventuelle spätere Personenschäden vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1183 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 15.11.2015 Betreff: Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten Vorgang: V 1311/10 OBR 6; ST 1083/10 Der Magistrat wird gebeten, in der Siegener Straße in Höhe des Supermarkts (Lidl-Markt) bzw. des Sossenheimer Friedhofs entweder eine Querungshilfe (ähnlich der in der Westerbachstraße in Höhe Haigerer Straße 2) oder "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger" (vgl. ST 1083) einzurichten. Begründung: An der o. g. Stelle überqueren viele Menschen die Siegener Straße, um bspw. zu dem Supermarkt, der Bushaltestelle oder dem Friedhof zu gehen. Da die Siegener Straße breit und stark frequentiert ist, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Fußgängerüberweg und eine Verkehrsinsel wurden vor nunmehr sechs Jahren abgelehnt, stattdessen wurde vorgeschlagen, "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger einzurichten" (vgl. ST 1083). Da die Situation für die Fußgänger jedoch unverändert ist, es zwischenzeitlich aber sowohl bauliche Veränderungen in der Straße gab als auch ggf. neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen vorhanden sind, wird der Magistrat gebeten, auch diese Option noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.05.2010, V 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 Antrag vom 25.02.2017, OF 343/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1378 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungshilfe in der Westerbachstraße

13.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1502/6 Betreff: Querungshilfe in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob eine Querungshilfe auf der Westerbachstraße in Höhe der Haus-Nr. 293 und 300 eingerichtet werden kann. Begründung: Zu und von der Bushaltestelle "Westerwaldstraße" bewegen sich täglich mehrere hundert Nutzer über die Straße, wobei es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Querungshilfe könnte kostengünstig auf der Fahrbahn aufgebracht und markiert werden. Es sind keine Umbauarbeiten erforderlich, da die Bordsteine wegen der Ausfahrten der o. g. Haus-Nr. bereits auf hinreichend langer Strecke abgesenkt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1479 2015 Die Vorlage OF 1502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

06.10.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443 entstanden aus Vorlage: OF 1440/6 vom 17.08.2015 Betreff: Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren Vorgang: OM 1512/12 OBR 6; ST 24/13; OM 2964/14 OBR 6; ST 1051/14 Aufgrund der erneut zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in Sossenheim - insbesondere abends und nachts zu beobachten - wird der Magistrat gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen in der Kurmainzer Straße, der Straße Alt-Sossenheim und der Westerbachstraße zu intensivieren bzw. zu wiederholen (mit Schwerpunkt auf die Abendstunden ab 18 Uhr); 2. über die in seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1051, angekündigten Ergebnisse der Langzeitmessung und mit der Polize i erörterten notwendigen Maßnahmen zu berichten; 3. in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden bei der Einsatzplanung der Landespolizei Berücksichtigung gefunden hat (siehe ST 24 und ST 1051). Begründung: Dass es im Sossenheimer Ortskern immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, ist bekannt und wurde von den bisher durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen bestätigt. Gerade abends und nachts überschreiten zahlreiche Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit oft erheblich. Die in 2012 und 2013 vom Ortsbeirat 6 geforderten und vom Straßenverkehrsamt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen hatten zu einem deutlichen Rückgang der Übertretungsquote geführt (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051). Leider werden seit ein paar Monaten wieder verstärkt teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet - insbesondere abends und nachts. Eine erneute Intensivierung der Verkehrskontrollen soll hier Abhilfe schaffen. Bezüglich einer Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachtstunden wurde auf die Landespolizei verwiesen, jedoch ist dem Ortsbeirat nicht bekannt, inwieweit hier Kontrollen schon stattfanden oder in Planung sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1706 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Carl-Sonnenschein-Siedlung verbessern

30.06.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4314 entstanden aus Vorlage: OF 1398/6 vom 09.06.2015 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Carl-Sonnenschein-Siedlung verbessern Vorgang: OM 1967/13 OBR 6; ST 1696/13 Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Carl-Sonnenschein-Siedlung zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, 1. Querungshilfen an geeigneten Stellen einzurichten; 2. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen und umzusetzen; 3. einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu initiieren, um vor Ort die Möglichkeiten für die Schaffung und Legalisierung von Parkplätzen zu eruieren; 4. erneut zu prüfen, ob eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden kann (die Prüfung soll vor dem Hintergrund erfolgen, dass sich die Nachfragesituation nach Parkraum durch den Ausbau des Gewerbegebiets Wilhelm-Fay-Straße dahin gehend verändert hat, dass verstärkt Mitarbeiter der umliegenden Geschäfte in der Siedlung parken). Begründung: Die Straßenführung in Form von langen Geraden verleitet viele Verkehrsteilnehmer dazu, die zulässige Geschwindigkeit erheblich zu überschreiten. Dies gefährdet insbesondere die Fußgänger, die in der Siedlung die Straße überqueren möchten. Erschwerend kommt hinzu, dass es in der Siedlung keine Querungshilfen gibt. Kinder, die einerseits beigebracht bekommen, dass sie Straßen nur an Ampeln und Fußgängerüberwegen überqueren sollen, andererseits in der Siedlung nichts dergleichen vorfinden, sind dadurch verunsichert. Zudem besteht in der Carl-Sonnenschein-Siedlung, wie in allen Siedlungen Sossenheims, ein erheblicher Parkplatzmangel, über den sich bereits viele Anwohner beklagt haben. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1696, beschriebene Situation, dass die Nachfrage an Parkraum insbesondere durch den Bedarf der Bewohner geprägt ist, hat sich dahin gehend verändert, dass verstärkt Mitarbeiter des nahe liegenden Gewerbegebiets in der Siedlung parken. Insofern erscheint eine erneute Prüfung, ob Bewohnerparken eingeführt werden kann, sinnvoll. Die Problematik und die o. g. Lösungsansätze wurden von Anwohnern der Siedlung im Rahmen einer Ortsbegehung vorgebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1696 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1483 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße

19.05.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 26.04.2015 Betreff: Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung in der Fahrbahnmitte der Westerbachstraße im Bereich der Kreuzung mit der Otto-Brenner-Straße zu verbessern, um zu verhindern, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Rödelheim kommen, verbotswidrig nach links in die Otto-Brenner-Straße einfahren. Alternativ ist zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen eine Hürde geschaffen werden kann. Ähnliches wurde an der Anschlussstelle der A 648 in Höhe der Tankstelle schon gemacht. Begründung: Anwohner haben berichtet, dass an dieser Kreuzung oft verbotswidrig abgebogen wird. Die Verkehrsteilnehmer möchten sich so den Bogen nach rechts durch die Carl-Sonnenschein- Straße sparen. Da es aber sehr gefährlich ist, wenn hier nach links abgebogen wird, möchte der Ortsbeirat, dass geprüft wird, welche Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Kreuzung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1318 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 479/7 vom 06.01.2015 Betreff: Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer, der zurzeit an der Ecke der Straßen In der Au/Biedenkopfer Weg steht, an einen anderen Standort zu stellen. Vorstellbar wäre ein Platz auf der linken Seite zwischen Strubbergstraße und In der Au in Richtung Westerbachstraße. Oder es könnte hierfür einer der Parkplätze auf der Fläche In der Au neben der Firma Ambrosius verwendet werden. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten. Begründung: Zurzeit steht der Glascontainer direkt vor einem Wohnhaus an der Ecke In der Au/Biedenkopfer Weg mitten in einem Wohngebiet. Da die Altglasentsorgung leider ohne Einhaltung von vorgegebenen Zeiten sowohl nachts als auch an Sonntagen rücksichtslos vorgenommen wird, ist die Belastung für die Anwohner unerträglich. Viele Zeitgenossen liefern ihr Altglas mit dem Auto an, welches rücksichtslos mit laufendem Motor abgestellt wird. Die vorgeschlagenen Alternativen könnten eine Möglichkeit sein, das Problem zu lösen. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten, zumal sich die nächsten Glascontainer im Breidensteiner Weg und auf der Westerbachstraße gegenüber des Aldi-Marktes befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 526 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

.Sofortgrün. an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße

13.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung

28.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2014, OF 1181/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Umbau der Kreuzung Westerbachstraße / Betzdorfer Straße (Einrichtung eines Linksabbiegers) 420.000 Euro in den Haushalt 2015 (Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen ) einzustellen sowie die notwendige Beteiligung von Hessen Mobil am Umbau der Kreuzung im Jahr 2015 sicherzustellen. Die Mittel für diese zusätzliche Investition werden aus der Produktgruppe 16.06 - Verkehrseinrichtungen -, Produktdefinition 5.002459 "Neubau Verkehrsleitzentrale" entnommen, deren nicht verausgabe Mittel aus dem Budgetübertag 2014 auch 2015 weiterhin zur Verfügung stehen und um 420.000 Euro reduziert werden. Begründung: Für Autofahrer ist es unmöglich, von der Westerbachstraße aus Richtung Westen kommend nach links in die Betzdorfer Straße / Westerbachsiedlung abzubiegen. Anwohner und Besucher, die aus dieser Richtung in die Westerbachsiedlung fahren möchten, müssen einen Umweg über die Wilhelm-Fay-Straße oder Rödelheim nehmen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern führt auch zu zusätzlichen Schadstoffemissionen und einer weiteren Belastung der schon stark beanspruchten Westerbachstraße. Der Ortsbeirat 6 setzt sich deshalb bereits seit Jahren für die Errichtung eines Linksabbiegers ein. Mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2015 kann die Kreuzung im im kommenden Jahr endlich umgebaut werden. Da von der Maßnahme auch Flächen des Landes Hessen betroffen sind, muss sichergestellt werden, dass auch Hessen Mobil einem Umbau im Jahr 2015 zustimmt und sich daran beteiligt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 49 2014 Die Vorlage OF 1181/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern

17.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131

16.09.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2014, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 14.09.2014 Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacherstraße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vor dem Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacherstraße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen REWE-Marktes. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1502 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 131 und OA 552 = Annahme) NPD (M 131 = Ablehnung, OA 552 = Enthaltung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5090, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

.Anlieger frei. in der Carl-Sonnenschein-Straße

24.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 1099/6 Betreff: "Anlieger frei" in der Carl-Sonnenschein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Schild ( Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020-1030) Anlieger frei, in der hinter der Eimündung des Flurscheidewegs in die Carl Sonnenschein Straße aufzustellen und zu überwachen wer dann dort parkt. Begründung: Der Ortsbeirat erhofft sich mit dieser Maßnahme dass sich der Parkdruck in der Carl Sonnenschein Straße so mindern lässt. Viele Anwohner berichten, dass dort viele Autos abgestellt werden die kein berechtigtes Interesse haben dort zu parken, zB. Mitarbeiter von Firmen die in der Wilhelm Fay Strasse ansässig sind. Mit der Aufstellung eines Schildes wäre eine Möglichkeit gegeben dort die Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1099/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln

25.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3023 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 03.03.2014 Betreff: Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs - beginnend an der Westerbachstraße und endend an der Baustelleneinfahrt hinter dem REWE-Markt - regelmäßig gereinigt wird, um zu verhindern, dass es erneut zu einer massiven Müllablagerung und einer Heimstatt für Ratten kommt. Begründung: Da offensichtlich die Besitzverhältnisse der genannten Fläche zwischen Stadt Frankfurt und Bundesbahn nicht geklärt sind, erfolgte über Monate keine Straßenreinigung. Das Ergebnis: Müllberge um die Dixi-Toiletten, am Aufzugschacht und im Besonderen an der Nordseite des REWE-Marktes und der Baustelleneinfahrt. Anwohner berichteten, hier wiederholt Ratten gesehen zu haben. Wegen der Dringlichkeit zeigte sich ein Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung bereit, die FES zu einer Entfernung des Mülls zu motivieren, nicht aber ohne den Hinweis: "Eigentlich sei man nicht zuständig." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2014, ST 825 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassen

29.10.2013 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 08.09.2013 Betreff: Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassen Um den Verkehr in der Westerbachsiedlung zu beruhigen und zu verringern, wird der Magistrat gebeten, die Siedlung (Betzdorfer Straße, Weidenauer Straße, Eiserfelder Straße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (Verkehrszeichen 250) und nur Anliegerverkehr (Verkehrszeichen 1020-30) zu erlauben. Begründung: Die Anwohner in der Westerbachsiedlung berichten über stark ansteigenden Verkehr. Indem nur noch Anliegerverkehr zugelassen wird, soll dem entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 118 Antrag vom 14.12.2021, OF 279/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1317 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

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