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Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 09.10.2017 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze), z. B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 1521 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB 5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet) sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der Vorlage OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 261 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

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