Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM
2238 entstanden aus
Vorlage: OF 213/7 vom
09.10.2017 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe
Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle
"Gaugrafenstraße" Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen
von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die
Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze),
z. B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer
Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme
ST 1521 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße,
Westerbachstraße und BAB 5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird
ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie
Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos
zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle
"Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese
Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen
Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße
Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden,
damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an
die Nidda (Naherholungsgebiet) sicher erreicht werden können. Relativ
unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung
Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung
mit dem Vorschlag Punkt 4 in der Vorlage OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu
muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die
Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden.
Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim
kommend bis zur Autobahnquerung (BAB 5) ohnehin nur über einen
Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung
Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine
mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits
ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten
Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen
Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte
ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur
Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 261
Anregung vom
04.10.2022, OA 248
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1