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Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung für die im Betreff genannten Gebiete mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Begründung: Die gültige Vorgartensatzung wird für die Bewohner der Siedlung südlich der Westerbachstraße zu einer großen Belastung. Rigoros werden bestehende Parkplätze vor den Hauseingängen , die Jahrzehnte bestanden, gestrichen. Selbst Vorgärten, die nur "falsch" gestaltet sind, z.B. mit wasserdurchlässigen Kunststeinen, müssen weichen. Selbstverständlich drohen bei Zuwiderhandlung erhebliche Strafen. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass durch die enorme Nachverdichtung des in Rede stehenden Gebietes, die Parkplatznot immer bedrückender wird. Die Ursache dafür sind sowohl Baugenehmigungen in zweiter Reihe als auch die Bebauung von Einfamilienhaus-Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommt das Gefühl, dass in dem genannten Siedlungsgebiet zweierlei Recht gilt. Während die einen den staatlichen Knüppel zu spüren bekommen, ist das "Besetzte Haus", welches der Stadt Frankfurt gehört und den Bewohnern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ein rechtsfreier Raum!

Inhalt

Antrag vom 19.04.2018, OF 274/7

Betreff: Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung für die im Betreff genannten Gebiete mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Begründung: Die gültige Vorgartensatzung wird für die Bewohner der Siedlung südlich der Westerbachstraße zu einer großen Belastung. Rigoros werden bestehende Parkplätze vor den Hauseingängen , die Jahrzehnte bestanden, gestrichen. Selbst Vorgärten, die nur "falsch" gestaltet sind, z.B. mit wasserdurchlässigen Kunststeinen, müssen weichen. Selbstverständlich drohen bei Zuwiderhandlung erhebliche Strafen. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass durch die enorme Nachverdichtung des in Rede stehenden Gebietes, die Parkplatznot immer bedrückender wird. Die Ursache dafür sind sowohl Baugenehmigungen in zweiter Reihe als auch die Bebauung von Einfamilienhaus-Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommt das Gefühl, dass in dem genannten Siedlungsgebiet zweierlei Recht gilt. Während die einen den staatlichen Knüppel zu spüren bekommen, ist das "Besetzte Haus", welches der Stadt Frankfurt gehört und den Bewohnern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ein rechtsfreier Raum!Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 22
OBR 7
TO I, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 7
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 7
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 274/7 wurde zurückgezogen.