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Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen

Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.

Begründung

Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten.

Inhalt

Antrag vom 25.03.2017, OF 156/7

Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft?


Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 11
OBR 7
TO I, TOP 28
Angenommen
Auskunftsersuchen V 399 2017 Die Vorlage OF 156/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Farbechte Grüne FDP

Verknüpfte Vorlagen