Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM
4587 entstanden aus Vorlage:
OF 543/7 vom
16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen
Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende
Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem
Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten
Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern,
also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden
kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird
zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur
Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser
Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 40
Aktenzeichen: 32 1