Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM
1422 entstanden aus
Vorlage: OF 157/7 vom
03.04.2017 Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und
Kleingewerbe erhalten Vorgang: F 519/17 Der Magistrat wird beauftragt, auf
dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik in der Westerbachstraße 47
keine Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans
auszusprechen.
Begründung: Die Fläche zwischen Westerbachstraße und
Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet
ausgewiesen. Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich um ein
funktionsfähiges, genutztes Gewerbegebiet. In der ehemaligen
Schuhmaschinenfabrik haben sich mehrere Ateliers, Fritz Deutschland,
Handwerksbetriebe und weitere Gewerbetreibende angesiedelt. Die Mieter des
südlichen Teils einschließlich des ehemaligen Kesselhauses haben vom Eigentümer
des Geländes eine Kündigung erhalten. In der Antwort vom 23.03.2017 auf die kleine Anfrage
F 519 teilt der Magistrat mit, dass er bereits am 21.12.2015 in einem
Bauvorbescheid von der festgesetzten Nutzung Gewerbe zugunsten von Wohnen
befreit hat. Dadurch werden die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer von dem
Gelände vertrieben. Gerade für Künstlerinnen und Künstler sowie kleine
Gewerbebetriebe ist es schwierig, in Frankfurt bezahlbare Ersatzflächen zu
finden, sodass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Trotz der Wohnungsnot in
Frankfurt ist es nicht hinnehmbar, dass diese Nutzergruppen aus der Stadt
vertrieben werden.
Die in der Schuhmaschinenfabrik
angesiedelten Ateliers führen regelmäßig Veranstaltungen durch, sodass auch das
kulturelle Leben in Rödelheim beeinträchtigt würde. Die Schuhmaschinefabrik ist
Teil der Route der Industriekultur und stellt einen schützenswerten Rest der
ehemaligen Industrie Rödelheims dar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Frage vom
16.03.2017, F 519
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1213
Aktenzeichen: 63 0