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Meine Nachbarschaft: Vilbeler Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz

10.03.2020 · Aktualisiert: 20.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5884 entstanden aus Vorlage: OF 1220/1 vom 24.02.2020 Betreff: Konzept Nachtmarkt Roßmarkt/Goetheplatz Vorgang: V 1435/19 OBR 1; ST 2386/19 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ein Konzept für einen Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zu präsentieren. Der Nachtmarkt soll folgende Eigenschaften erfüllen: Standort: Roßmarkt/Goetheplatz Öffnungszeiten: Mai bis September, Montag bis Samstag, 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr Garküche: Große Auswahl an fertig/fast fertig zubereiteten traditionellen Gerichten aus der ganzen Welt, insbesondere auch aus nichteuropäischen Ländern (ein Fünftel der Fläche) Frische Einkaufsprodukte: Regionale Erzeugnisse, Fisch, Fleisch, Obst und Gemüse, Gewürze etc. (ein Fünftel der Fläche) Andere Einkaufsprodukte: Textilien, Souvenirs, Bücher (ein Fünftel der Fläche) Dienstleistungen: Massage, Maniküre, Beratung (ein Fünftel der Fläche) Sitzgelegenheiten (ein Fünftel der Fläche) Begründung: In seiner Stellungnahme ST 2386 vom 20.12.2019 hat der Magistrat für die vorgeschlagenen Standorte Kleinmarkthalle, nördliches Mainufer und Konstablerwache Bedenken geäußert. Bei dem Standort Roßmarkt/Goetheplatz scheinen keine durchgreifenden Bedenken gegen einen Nachtmarkt vorzuliegen. Im Gegenteil, es befinden sich dort sogar zwei unterirdische Stromverteiler. In den vergangenen zwei Jahren gab es auch keine lärmbedingten Anwohnerbeschwerden, sodass an diesem Standort die Akzeptanz groß werden dürfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1435 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2386 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1311 Aktenzeichen: 90 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Begrünung Heiligkreuzgasse

23.02.2020 · Aktualisiert: 19.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 1219/1 Betreff: Begrünung Heiligkreuzgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Heiligkreuzgasse, insbesondere im Bereich zwischen Klapperfeldstrasse und Seilerstrasse begrünt werden kann. Ist es möglich in dieser Straße Bäume zu pflanzen? Welche anderen Möglichkeiten zur Begrünung sind denkbar? Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen befindet sich in der Heiligkreuzgasse (Nr. 2-32) keinerlei Begrünung. Die Straße ist eine Sackgasse und bietet eigentlich genug Platz für Bäume oder andere Möglichkeiten der Begrünung. Durch die enge Bebauung liegt die Straße zwar oft im Schatten, aber dennoch sollte geprüft werden, welche Bepflanzung hier möglich wäre. Dies würde der Überhitzung der Innenstadt im Sommer entgegenwirken und auch die Aufenthaltsqualität für Anwohner attraktiver machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1595 2020 Die Vorlage OF 1219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18

11.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5715 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 27.01.2020 Betreff: Erhöhung der Kapazität der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Kapazität der Straßenbahnlinie 18 an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in den Morgenstunden, insbesondere zwischen 05:00 Uhr und 06:30 Uhr, und in den Abendstunden zu erhöhen. Begründung: Die Straßenbahnlinie 18 wird sehr gut angenommen. Die Buslinie 30, von Bad Vilbel kommend, verkehrt bis 06:10 Uhr nur bis zur "Friedberger Warte". Deshalb steigen Fahrgäste der Linie 30 am "Bodenweg" bzw. an der "Friedberger Warte" in die Straßenbahnlinie 18 um. Beide Linien fahren zu diesem Zeitpunkt im 15-Minuten-Takt. Die Straßenbahnlinie 18 ist aber schon in den frühen Morgenstunden so stark frequentiert, dass teilweise schon ab "Friedberger Warte" kein Sitzplatz mehr vorhanden ist. Im weiteren Streckenverlauf bis zur "Konstablerwache" wird es auch mit Stehplätzen eng. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 890 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume für die Ostzeil

11.02.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 entstanden aus Vorlage: OF 1201/1 vom 26.01.2020 Betreff: Bäume für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Zeil zwischen Konstablerwache und Zentralem Bürgeramt mit Bäumen zu bepflanzen. Dabei sollen mindestens 15 Bäume gepflanzt werden. Begründung: Baumpflanzungen würden die Ostzeil ästhetisch und ökologisch erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Antrag vom 03.05.2022, OF 438/1 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nacht-U-Bahnen

20.01.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 22.12.2019 Betreff: Nacht-U-Bahnen Der Magistrat wird gebeten, ab Fahrplanwechsel 2020/2021 zu veranlassen, dass Nacht-U-Bahnen die komplette Woche verkehren. Begründung: Nacht-U-Bahnen verkehren bisher nur freitags, samstags und an Feiertagen. An den übrigen Tagen besteht lediglich ein Nachtbus-Angebot. Im November 2019 war von Überlegungen des Verkehrsdezernenten zu lesen, dass auch in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die U-Bahnen verkehren sollen (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-hessen-mehr-busse-bahnen-nacht-frankfurt- zr-13186824.html). Dies ist zwar ein guter Schritt, reicht aber nicht aus. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden eine gute ÖPNV-Anbindung in der Nacht nutzen, um beispielsweise zu ihrem Schichtdienst zu gelangen. Immer wieder haben dem Ortsbeirat Bürgerinnen und Bürger berichtet, dass sie nachts gezwungen sind, auf das Auto umzusteigen, da die Nachtbusse deutlich länger von den Randstadtteilen in die Innenstadt und zurück brauchen und es sich deswegen nicht lohnt, diese Busse zu nutzen. So dauert die Fahrt mit dem n5 von der Konstablerwache zur Schäfflestraße laut Fahrplan 40 Minuten, anstatt 10 Minuten mit der U-Bahn. Auch Nachtschwärmer und Touristen würden dieses Angebot gerne nutzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte muss der ÖPNV stetig attraktiver werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 729 Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel

14.01.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5588 entstanden aus Vorlage: OF 1178/1 vom 10.12.2019 Betreff: Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel zu fördern und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, in welcher Weise und in welchem Rahmen und Zeitraum er dies umzusetzen gedenkt. Begründung: Mit Einführung der Kameraüberwachung des Platzes Konstablerwache in den 1980er-Jahren hat sich die Wohnsituation der damals angestammten und dort teilweise seit Jahrzehnten wohnenden Bevölkerung massiv verschlechtert. Quasi über Nacht verlagerte die Dealerschaft ihren Geschäftsbereich in das einst - trotz des in der Breiten Gasse ansässigen Prostitutionsgewerbes - gut situierte Viertel. Schnell breitete sich der Drogenhandel nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Hauseingängen, Hinterhöfen und sogar in den Geschäften aus. Mit den Jahren zogen - wer es sich leisten konnte - mehr und mehr Bewohnerinnen und Bewohner weg. Mit Aufstellung einer weiteren kameragestützten Überwachungsanlage in der Allerheiligenstraße hat sich der Druck auf das Wohnen im Viertel weiter verstärkt. Um dem Blickwinkel der Kameras auszuweichen, weichen die mit Drogen Handelnden noch stärker auf Hauseingänge, Hinterhöfe und Gaststätten samt ihrer Nebenräume aus und rücken der Bewohnerschaft noch mehr auf die Pelle. Nur ein einziges Geschäft (ein kleiner Schlüsselladen) aus der einst vielfältigen und leistungsfähigen Geschäftswelt hat bis heute überlebt. Nachgezogen sind teilweise zweifelhafte gastronomische Einrichtungen, teilweise (insbesondere in den letzten Jahren) anspruchsvoll eingerichtete Restaurants sowie Lebensmittelläden für migrantische Kunden. Zuletzt hat das seit 1949 ansässige Schlosserfachgeschäft Hilpert aus der Albusstraße das Viertel verlassen. Dem Vernehmen nach soll demnächst ein moderner Supermarkt in die Räume des heutigen Segmüller-Möbelgeschäfts einziehen. Ein Teil der Gebäude im Viertel ist heruntergekommen und scheint sich selbst überlassen. Leerstände sind unübersehbar. Studentinnen und Studenten können durch ihre Kaufkraft, Aktivität und Kreativität vorhandene Strukturen stärken und dazu beitragen, das allgemeine Wohnumfeld zu verbessern. Studierende finden oft schnell Bezug zu vorhandenen Bevölkerungskreisen und wirken bereichernd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze für Lastenräder

14.01.2020 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5580 entstanden aus Vorlage: OF 1168/1 vom 08.12.2019 Betreff: Parkplätze für Lastenräder Der Magistrat wird aufgefordert, im Einzugsbereich der Zeil an der Hauptwache sowie der Konstablerwache und am Hauptbahnhof jeweils 15 Parkflächen für Lastenräder mit geeigneten Anschließmöglichkeiten auf Kfz-Parkplätzen einrichten zu lassen. Auf einem Kfz-Längsparkplatz sind jeweils drei Stellplätze für Lastenräder unterzubringen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Radfahrbüro, VCD und ADFC ein Konzept zur Errichtung von 100 weiteren Parkplätzen für Lastenräder im Ortsbezirk 1 zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Lastenräder vertragen eine hohe Zuladung und erfreuen sich - nicht zuletzt wegen des Spaßfaktors und der Umweltfreundlichkeit - immer größerer Beliebtheit. Der Verkauf dieser Räder in Deutschland verdoppelte sich in 2018 gegenüber den Absatzzahlen aus dem Jahr 2017. Wegen der Größe und dem Gewicht sind übliche Fahrradabstellplätze für Lastenräder nicht oder nur sehr bedingt geeignet. Noch gibt es in der hochverdichteten Frankfurter Innenstadt viel zu wenig geeignete Plätze zum Abstellen dieser Fahrzeuge. Die Frankfurter Innenstadt ist mit einer Vielzahl von Parkhäusern sehr gut ausgestattet. Daher - und weil der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr stetig steigt - kann auf eine moderate Anzahl von Kfz-Stellflächen zugunsten umweltfreundlicher Lastenräder verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 746 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller entfernen - Fläche nutzen

26.11.2019 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 1110/1 vom 01.11.2019 Betreff: Poller entfernen - Fläche nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Betonpoller in der nördlichen Stephanstraße/Ecke Brönnerstraße entfernen zu lassen. Die Fläche kann dann anderweitig beispielsweise als Grünfläche oder als Radabstellfläche genutzt werden. Begründung: Die Betonpoller in der Stephanstraße scheinen keinen anderen Zweck zu haben, als dass sie eine bestimmte Fläche zustellen sollen, damit dort nicht geparkt werden kann. Die Fläche kann jedoch viel sinnvoller und ästhetischer genutzt als auch gestaltet werden. So könnten mit wenig Aufwand Radbügel dort angebracht werden oder es könnte eine kleine Grünfläche entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 502 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllvermeidung und Mülltrennung sind ein wichtiger Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz hier: Der Ortsbezirk marschiert voran - keine Tragetüten auf Wochenmärkten

26.11.2019 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5467 entstanden aus Vorlage: OF 1134/1 vom 06.11.2019 Betreff: Müllvermeidung und Mülltrennung sind ein wichtiger Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz hier: Der Ortsbezirk marschiert voran - keine Tragetüten auf Wochenmärkten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, an die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH mit dem Ziel heranzutreten, unverzüglich die Ausgabe von Tragetüten auf Wochenmärkten im Ortsbezirk 1 einzustellen. Stattdessen sollen Systeme zur Nutzung von mehrfach verwendbaren Taschen gefördert werden. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die einschlägigen städtischen Satzungen entsprechend ändern zu lassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Entgegen einer freiwilligen Verpflichtung des Einzelhandels werden Plastiktüten auf den Wochenmärkten und sogar auf dem als umweltpolitisch als Vorreiter geltenden Erzeugermarkt Konstablerwache vollkommen selbstverständlich, kostenfrei und in großen Mengen ausgegeben. Es werden auch Tragetüten aus Papier oder biologisch abbaubarem Kunststoff verwendet. Papiertüten sind zwar in der Umwelt leichter abbaubar, haben sonst aber keine bessere Ökobilanz als Plastik. Das nur langsam abbaubare "Bio"-Plastik verstopft die Kompostieranlagen und landet am Ende (teuer aussortiert) in der Müllverbrennung. Der einzig richtige Weg ist, mehrfach verwendbare Taschen zu nutzen, die von einigen Marktstandbetreibern bereits erfolgreich angeboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 540 Aktenzeichen: 90 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

19.09.2019 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation im Gutleut

17.09.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5151 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 01.09.2019 Betreff: Fahrradreparaturstation im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz im Gutleut an geeigneter Stelle eine Fahrradreparaturstation zu installieren. Bevorzugt wird das Modell "SCANDIC WITH DOOR" von IBOMBO mit Tür, so wie es bereits an der Konstablerwache zu finden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 57 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation instand setzen

17.09.2019 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5137 entstanden aus Vorlage: OF 1025/1 vom 01.08.2019 Betreff: Fahrradreparaturstation instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradreparaturstation an der Konstablerwache wieder instand zu setzen, da diese beschädigt wurde und die Luftpumpe nicht mehr nutzbar ist. Begründung: Die Fahrradreparaturstation an der Konstablerwache ist eine sehr hilfreiche Einrichtung für alle Radfahrer. Dort können schnell, unkompliziert und einfach in der Handhabung Reifen aufgepumpt oder auch Reparaturen am Fahrrad durchgeführt werden. Leider ist durch Vandalismus die Station so arg beschädigt, dass die Luftpumpe nicht mehr zu benutzen ist - unter anderem fehlt der Pumpschlauch. Viele Radfahrer nutzen diesen Service aber gerne, deswegen sollte die Station schnellstmöglich wieder funktionsfähig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2233 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Uhren an Konstablerwache und Willy-Brandt-Platz

17.09.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5132 entstanden aus Vorlage: OF 1008/1 vom 31.07.2019 Betreff: Uhren an Konstablerwache und Willy-Brandt-Platz Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl an der Konstablerwache, vor dem Bienenkorbhaus, als auch am Willy-Brandt-Platz, am Opern- und Schauspielhaus, wieder je eine weithin sichtbare beleuchtete Uhr aufstellen zu lassen. Begründung: Für viele Menschen auf dem Weg zu den unterirdischen Bahnsteigen trägt das Wissen über die genaue Uhrzeit deutlich zur Entschleunigung und Entspannung bei, da über die verbleibende Zeit bis zur Abfahrt des Zuges Gewissheit erlangt wird. Das Hervorfriemeln des Handys ist mit Zeitverlusten verbunden. Der Wunsch nach der Möglichkeit des zeitverlustfreien schnellen Blicks auf die Uhr wird seit Jahren immer wieder aus der Bürgerschaft - und zwar aus allen Altersschichten - vorgetragen. In anderen Großstädten sind solche Uhren durchaus weit verbreitet. Nur in Frankfurt leider nicht mehr. Da solche Uhren aus Werbeeinnahmen finanziert werden, dürfte das Vorhaben nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Solche Uhren sind übrigens beliebte Treffpunkte und es wäre schöner, sich an der Konstablerwache "an der Uhr" zu verabreden als vor dem Schnellrestaurant XY. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 44 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachtmarkt im Ortsbezirk 1

01.09.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1060/1 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Vorgang: V 1181/19 OBR 1; ST 1085/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: Kleinmarkthalle Die Kleinmarkthalle hat montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr und samstags von 08:00-16:00 Uhr geöffnet. Sie hat fest installierte Stände und feste Beschicker. Sie hat ausreichend Stromversorgung. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zur Kleinmarkthalle leben? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle während der Geschäftszeiten? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle außerhalb der Geschäftszeiten? - Wie hoch sind die durchschnittlichen Lärmimissionswerte für die Anwohner rund um die Kleinmarkthalle zwischen 22:00 und 01:00 Uhr? - Übersteigen diese Imissionen bereits heute die erlaubten Lärmgrenzen? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die Kleinmarkthalle, welche nicht im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie z.B. dem Weihnachtsmarkt standen? - Gibt es Einschränkungen in den Rechtsverhältnissen mit den jetzigen Beschickern der Kleinmarkthalle, welche einer "zweiten Schicht" mit zum Teil anderen Beschickern während des Nachtmarktes im Wege stehen würden? Wenn ja, welche? - Welche rechtlichen Probleme außer des Lärmschutzes könnten der Stadt Frankfurt durch die Etablierung eines Nachtmarktes in der Kleinmarkthalle entstehen? Wie können diese gelöst werden? Konstablerwache Der Erzeugermarkt Konstablerwache hat donnerstags von 10:00-20:00 Uhr und samstags 08:00-17:00 Uhr geöffnet. Es sind keine festen Stände installiert. Es ist ausreichend Stromversorgung vorhanden. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zur Konstablerwache leben? - Produziert der Erzeugermarkt überdurchschnittliche Lärmemissionen während der Geschäftszeiten, die über den normalen Trubel der Zeil hinaus gehen? - Werden auf der Konstablerwache generell ab 22:00 Uhr die Grenzwerte für Lärmemissionen eingehalten? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um die Konstablerwache? - Ist der Magistrat der Meinung, dass ein täglicher Nachtmarkt auf der Konstablerwache diesen Platz aufwerten würden, der momentan einen eher schlechten Ruf genießt? Roßmarkt/Goetheplatz Der Roßmarkt wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt. Es sind keine festen Stände installiert. - Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum Roßmarkt/Goetheplatz leben? - Gibt es auf dem Roßmarkt/Goetheplatz genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern rund um den Roßmarkt/Goetheplatz, welche nicht auf den Verkehr zurückzuführen sind? Nördliches Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke Das nördliche Mainufer wird punktuell für unterschiedliche Veranstaltungen und Feste genutzt. Zurzeit ist es probeweise für die Dauer von einem Jahr für den Autoverkehr gesperrt. Es sind keine festen Stände installiert. Wie viele Anwohner sind der Stadt gemeldet, die unmittelbar mit einem Fenster zum nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke leben? - Gibt es auf dem nördlichen Mainufer zwischen Untermainbrücke und Alte Brücke genug Stromversorgung für einen Nachtmarkt? - Wie viele Beschwerden wegen Lärms nach 22:00 Uhr gab es in den letzten zwei Jahren von den Anwohnern des nördlichen Mainufers, welche nicht auf Großveranstaltungen wie z.B. dem Mainfest oder den Verkehr zurückzuführen sind? - Wie erfolgt heute der Ausgleich für Lärmbelästigung nach 22:00 Uhr zwischen Anwohnern des nördlichen Mainufers und den Betreibern von großen Festen wie z.B. dem Mainfest? - Welche Bedingungen müssen vorliegen, um für die Dauer von drei Monaten probeweise einen Nachtmarkt auf dem nördlichen Mainufer einzurichten, solange die Straße für den Autoverkehr gesperrt ist? Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1085 vom 3. Juni 2019 schreibt der Magistrat, dass die Einrichtung eines täglichen Nachtmarktes durch die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen sei. Auf die Einhaltung der Lärmgrenzen nach 22:00 Uhr ist zu achten. Hierzu sollen zunächst Messwerte und Daten erhoben werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1181 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 69 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1435 2019 Die Vorlage OF 1060/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Die PARTEI

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fitnessgeräte für den Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage

08.08.2019 · Aktualisiert: 01.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2019, OF 706/3 Betreff: Fitnessgeräte für den Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage Der Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage stellt für das Nordend eine wichtige Freizeit- und Naherholungsfläche dar, deshalb initiiert der OBR 3 diesen Antrag zur Weiterleitung an den zuständigen OBR 1. Vor ein paar Jahren wurde der Spielplatz im Bereich des Zugangs von der Palmstraße, angrenzend an die Seniorenwohnanlage in der Seilerstraße umfangreich saniert und erweitert. Sie ist sehr gut besucht und eine wichtige Spielfläche auch für die umliegenden Kindereinrichtungen. Etwas weiter westlich am Zugang von der Seilerstraße angrenzend an die Gebäude der dortigen Berufsschule gegenüber des "Odeon" befindet sich ein kleiner "Spielplatz". Er besteht lediglich aus einer Sandkiste. Er wird von Kindern überhaupt nicht genutzt und dient eher als Hundeklo. Der Anlagenring wird von vielen Freizeitsportlern genutzt, deshalb würde es sich anbieten hier eine Fitnessmöglichkeit zu installieren. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der derzeitige Spielplatzes umgewidmet werden kann und statt dessen Fitnessgeräte installiert werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 706/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verhaltenskodex zwischen der Stadt und den E-Scooter-Anbietern

03.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2019, OF 1016/1 Betreff: Verhaltenskodex zwischen der Stadt und den E-Scooter-Anbietern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll analog zur Stadt Paris einen Verhaltenskodex gemeinsam mit den E-Scooter-Anbietern in Frankfurt erstellen. Dieser soll zumindest folgende Punkte enthalten: - Wildes Parken soll möglichst unterbunden werden, dazu sollen die Anbieter auch auf Barrierefreiheit hinweisen. - Die Stadt Frankfurt soll an den zentralen Punkten wie der Hauptwache, Konstablerwache und dem Hauptbahnhof feste Stellflächen zur Verfügung stellen (vor allem überdachte Flächen). - Die Ökobilanz der E-Scooter soll verbessert werden, indem Ökostrom genutzt wird und der Akku bei Altgeräten sachgerecht recycelt wird. Darüber hinaus soll Rücksprache mit der Feuerwehr gehalten werden, ob diese zusätzliche Ausrüstung benötigen, um im Notfall Lithium-Akkus zu löschen. Begründung: E-Scooter können richtig eingesetzt zu einer umweltfreundlicheren Alternative für Autos in der Frankfurter Innenstadt werden. Dazu sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass E-Scooter eine noch bessere Ökobilanz aufweisen. Dazu zählt zum einen die Verwendung von Ökostrom und zum anderen die möglichst lange Nutzung der E-Scooter. Dazu sollten E-Scooter nicht regelmäßig starkem Regen ausgesetzt sein und sollten die Akkus letztlich ausgedient haben, so müssen diese unbedingt sachgerecht recycelt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 14 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1016/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich "Die Stadt Frankfurt soll an den zentralen Punkten wie an den an die Hauptwache angrenzenden Straßen, der Konstablerwache und dem Hauptbahnhof feste Stellflächen zur Verfügung stellen." lautet und ein vierter Spiegelstrich mit dem Wortlaut "Darüber hinaus soll über die Arbeitsbedingungen verhandelt werden, um diese für die Mitarbeiter zu verbessern." angefügt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1016/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Annahme) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle „Preungesheim“

18.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 758/10 vom 03.06.2019 Betreff: Übervolle Züge der Stadtbahnlinie U 5 von und zur Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann endlich die Stadtbahnlinie U 5 wieder ganztägig, pünktlich, ohne Ausfälle und zumindest zu den hoch frequentierten Zeiten öfter oder mit zusätzlichen Wagen verkehrt. Begründung: Übervolle U 5-Züge zwischen "Konstablerwache" und "Preungesheim" sind leider keine Ausnahme mehr. Abhilfe ist umgehend angesagt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2040 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren

18.06.2019 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 18.06.2019 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall, soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün queren wollen, denn diese werden oft übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1942 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten

17.06.2019 · Aktualisiert: 11.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 567/11 vom 23.05.2019 Betreff: Im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will Einrichtung einer Außenstelle der Stadtpolizei im Frankfurter Osten Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog der Außenstelle der Stadtpolizei in Frankfurt- West, im Frankfurter Osten eine Außenstelle der Stadtpolizei einzurichten. Begründung: Bürger haben das Gefühl, im Frankfurter Osten kann jeder machen, was er will. Es gibt nur unzureichende Kontrollen. Bürger werden aufgefordert, selbst aktiv zu werden, als "Hilfs-Sheriff", um Ordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sogar eine eigene App wurde vom Ordnungsamt entwickelt, um den Bürger als Ersatz einzubinden. Oft bekommt man bei Anrufen beim Ordnungsamt zu hören: "Das ist zu weit weg", "Da ist der Wagen ja nur für diese eine Sache den halben Tag unterwegs" oder "Wir brauchen die Wagen in der Innenstadt", "Leider gehen andere Veranstaltungen/Gebiete vor" oder "Eines der Fahrzeuge ist kaputt" oder "Wir haben kein Personal dafür". Abgemeldete Altautos stehen oft Jahre auf Parkplätzen im öffentlichen Raum und keiner kümmert sich darum. Das Fahren und Parken auf Fußwegen, sogar vor Schulen und Kindergärten ist quasi legalisiert. Geschwindigkeitsübertretungen von 35 Prozent der Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich sind inzwischen kein Grund mehr, an diesen Stellen weiter aktiv zu werden. Ein mehrfach gemeldeter abgemeldeter Anhänger mit fehlendem Rad steht seit sechs Jahren an einer Stelle und ein Baum wächst bereits durch den Radkasten. Der Ortsbeirat hat regelmäßig Bürger in den Sitzungen, die sich über die Mängel und die fehlenden Kontrollen beschweren. Es passiert einfach nichts im Frankfurter Osten. Der Einsatz des Bürgers als "Hilfs-Sheriff" führt dann zu solchen wiederholten Auswüchsen, dass diese "Hilfs-Sheriffs" Hunderte von Anzeigen aufgeben, die zwar ausnahmslos unbegründet waren, für die betroffenen Bürger und dann auch für das Amt aber einen großen erheblichen Aufwand mit sich brachten und bringen. Bürger haben die Strafzettel dann bezahlt oder keinen Widerspruch innerhalb von sieben Tagen eingelegt. Sie meldeten sich erst, nachdem die Flut der Anzeigen nicht abreißen wollte. Das Ordnungsamt sagte dazu nur, dass sei "persönliches Pech". Das funktioniert so nicht. Es sollten Fachkräfte eingesetzt werden und keine Bürger als "Hilfs-Sheriffs". In der Eigenwahrnehmung scheinen der Wunsch und die Realität zurzeit weit auseinanderzudriften. Die folgenden Aussagen des Ordnungsamtes mögen für den Innenstadtbereich zutreffen, für die östlichen Stadtteile würde man sich wünschen, dass diese Aussagen umgesetzt werden. Zitate: "Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind zentrale Standortfaktoren für Frankfurt am Main und eine Messlatte für das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Frankfurter Bürger/innen und seine Gäste." Quelle: Ordnungsamt "Die vielfältigen Aufgabenbereiche der Stadtpolizei erfordern einen sich auf der jeweiligen Höhe der Zeit befindlichen Wissensstand sowie schnelles und effizientes Eingreifen." Quelle: Ordnungsamt "Die damit einhergehende sichtbare Präsenz und letztlich auch die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen zu einem merklichen Anstieg des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei." Quelle: Ordnungsamt "Die Präsenz vor Ort durch die Innenstadtwache in der B-Ebene an der Hauptwache 30, die Wache in Höchst und das Sicherheitsmobil runden dieses Sicherheitskonzept ab." Quelle: Ordnungsamt "Neben dem Innenstadtbereich, wo ein besonderes Augenmerk den Bereichen Bahnhofsgebiet, Zeil, Konstablerwache und den angrenzenden Straßen gilt, bilden die Stadtteile einen besonderen Schwerpunkt durch deutlich erhöhte Streifen- und Kontrolltätigkeiten." Quelle: Ordnungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 490 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 92 Beschluss: Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4510, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation am Gymnasium Riedberg

14.06.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 31.05.2019 Betreff: Fahrradreparaturstation am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, eine Fahrradreparaturstation mit Pfandsystem, wie z. B. an der Konstablerwache oder an der Musterschule, zwischen dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg aufzustellen. Der genaue Standort soll in Absprache mit der Schule gefunden werden. Die Station soll für die Öffentlichkeit zugänglich sein und es Radfahrerinnen und Radfahrern ermöglichen, kleine Reparaturen schnell und einfach zu erledigen. Begründung: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Riedberg machten den Ortsbeirat darauf aufmerksam, dass eine Fahrradreparaturstation an oben genannter Stelle den Alltag von Radfahrerinnen und Radfahrern erleichtern würde. Eventuell würden auch einige auf das Rad umsteigen, was zu begrüßen wäre. Da die Werkzeuge und Luftpumpen auch für Rollstühle und Kinderwagen geeignet wären, ist auch ein breiter Nutzen jenseits von Fahrrädern gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1856 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Installation von Fahrradbügeln hier: Stephanstraße/Hans-Flesch-Platz

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 970/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Stephanstraße/Hans-Flesch-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Stephanstraße 1416 Fahrtrichtung Eschenheimer Tor hinter der Einmündung Brönnerstraße mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Ort: Stephanstraße 14/ Hans-Flesch-Platz/ Brönnerstraße Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie Flächen Anstatt Betonpoller! Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 970/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 970/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße

25.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 963/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Gelbehirschstraße Fahrtrichtung links im Bereich der Einmündung in die Konrad- Adenauer-Straße mehrere Fahrradbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich fehlen ausreichende Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Der Bereich wird zum illegalen (quer)parken von KfZ genutzt. Zu Fuß Gehende werden dadurch behindert. Die Abbildung wurde Google Maps entnommen und stammt aus dem Jahr 2008, vor der Umgestaltung der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen

22.03.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 1191/5 vom 03.03.2019 Betreff: Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel in Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert, an einem geeigneten Fußgängerübergang in oder in unmittelbarer Nähe zu Alt-Sachsenhausen eine Fußgängerampel mit einem Frau-Rauscher-Motiv aufzustellen. Hierfür infrage kommen vor allem die Dreieichstraße, der Affentorplatz, die Paradiesgasse, die Elisabethenstraße, die Wallstraße, die Schulstraße sowie die Walter-Kolb-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich ggf. nachdrücklich bei den zuständigen höheren Stellen auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen, falls die Aufstellung einer Frau-Rauscher-Ampel nach Ansicht des Magistrats nicht unmittelbar mit den üblichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen in Überreinstimmung gesehen wird. Begründung: Eine Verkehrsampel mit einem Motiv der Frau Rauscher passt sehr gut zum Stadtteil Sachsenhausen und insbesondere zu Alt-Sachsenhausen und dürfte darüber hinaus einen nicht unerheblichen Werbeeffekt für den Stadtteil haben. Fußgängerampeln mit einem eigenen thematischen, historischen oder regionalen Bezug sind in den letzten Jahren häufiger aufgestellt worden, so z. B. letztes Jahr an der Konstablerwache in Frankfurt anlässlich des Christopher Street Days. In Gladbeck, Duisburg und Freiberg (Sachsen) existieren Fußgängerampeln mit Bergmännern, in Bremen (zeitweilig) mit den Bremer Stadtmusikanten, in Mainz mit den "Mainzelmännchen", in Friedberg mit Elvis Presley. Am Weseler Bahnhof gibt es (im Zuge einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung) eine Fußgängerampel mit einem Esel. Bei dieser Anregung handelt es sich nicht um einen (verspäteten) Karnevalsscherz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2009 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumpflanzungen Alte Gasse

19.03.2019 · Aktualisiert: 08.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 893/1 vom 26.02.2019 Betreff: Baumpflanzungen Alte Gasse Vorgang: OM 2665/18 OBR 1; ST 911/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im südlichen Abschnitt der Alten Gasse Bäume pflanzen zu lassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 911, erläutert der Magistrat, dass sich der südliche Teil der Alten Gasse zur Baumbepflanzung anbietet. Dies sollte nun auch schnellstmöglich umgesetzt werden, da im innerstädtischen Bereich - wegen der vielen unterirdisch verlegten Leitungen - nur wenige Baumpflanzstandorte vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1068 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Antrag vom 08.07.2021, OF 116/1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulgebäude sanieren und der Julius-Leber-Schule zur Verfügung stellen

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4400 entstanden aus Vorlage: OF 888/1 vom 01.03.2019 Betreff: Schulgebäude sanieren und der Julius-Leber-Schule zur Verfügung stellen Der Magistrat wird aufgefordert, das leer stehende Schulgebäude in der Seilerstraße 36 umgehend sanieren zu lassen und es dann der Julius-Leber-Schule zur Verfügung zu stellen. Die Berufliche Julius-Leber-Schule benötigt dringend weitere Räume für ihren Unterricht. Die Schule platzt aus allen Nähten. In unmittelbarer Nähe zum jetzigen Gebäude der Julius-Leber-Schule befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude Seilerstraße 36, das seit vielen Jahren ungenutzt brachliegt. Die pädagogischen Konzepte der Schule für diese Räume sowie konkrete Sanierungspläne (https://baufroesche.de/portfolio/aussenstelle-julius-leber-schule/) liegen seit Jahren auf dem Tisch und müssen jetzt endlich in die Tat umgesetzt werden. Begründung: Frankfurt braucht mehr Platz für Schulen. Das betrifft nicht nur Gymnasien, sondern auch die Berufsschulen. Die Julius-Leber-Schule wartet seit Jahren auf eine Erweiterung, die nicht in die Tat umgesetzt wurde. Das versprochene Gebäude in der Lange Straße bekam die Ludwig-Börne-Schule. Eine schnell umsetzbare Lösung ist, das Gebäude in der Seilerstraße zu sanieren. Das Gebäude steht seit Jahren leer und verursacht für den Unterhalt jedes Jahr hohe Kosten, die nicht zu rechtfertigen sind. Ein dringend benötigtes Gebäude der Stadt in Innenstadtlage so verkommen zu lassen, ist vollkommen unverständlich. Zumal die Pläne zur Sanierung seit Jahren vorhanden sind. Es ist jetzt an der Zeit, diesen misslichen Zustand zu beenden und der Schule die dringend benötigten Räume zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1261 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 26.02.2019 Betreff: Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Betreiber der Navigationsdienste auf die bestehende Wendemöglichkeit in Richtung Konrad-Adenauer-Straße im Bereich der Ausfahrt des Parkhauses Konrad-Adenauer-Straße hinzuweisen. Einige der Navigationsdienste leiten den Verkehr bis zum Kreisel, andere durch die Alte Gasse. Keines der getesteten Systeme zeigt den Autofahrenden den direkten Weg durch die Wendemöglichkeit; 2. in der Vilbeler Straße einen Pfeilwegweiser (weißes Schild mit schwarzer Schrift gemäß Anlage 3 zu § 42 StVO Nr. 432) mit der Aufschrift "Frankfurt-Süd" oder "Sachsenhausen" versehen zu lassen. Begründung: Durch eine Optimierung der Navigationssysteme und Hinweis auf direkte Wege lassen sich umweltschädliche Umwegfahrten durch Wohngebiete vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1229 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vollsperrung der UBahnStrecke A in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen UBahnStation „NiederEschbach“ mit Direktexpressverbindung zu den SBahnhöfen „Frankfurter Berg“ und „Bad Homburg“

15.03.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4353 entstanden aus Vorlage: OF 198/15 vom 23.02.2019 Betreff: Vollsperrung der U-Bahn-Strecke A in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" mit Direktexpressverbindung zu den S-Bahnhöfen "Frankfurter Berg" und "Bad Homburg" Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen VGF und traffiQ im Zeitraum der sanierungsbedingten Sperrung der U-Bahn-Strecke A vom 1. Juli 2019 bis 12. August 2019 unterstützende Maßnahmen des geplanten Schienenersatzverkehrs zwischen Riedwiese/Heddernheim und der Innenstadt einzurichten. Hierzu sollen großräumig Ausweichrouten über das S-Bahn-Netz zu Fahrten in die Frankfurter Innenstadt und zur Entlastung des geplanten Schienenersatzverkehrs mittels zusätzlicher Bereitstellung von zwei Expressbussen als zusätzliche alternative Linie gefördert werden. Folgende Änderungen sollen beachtet werden: 1. Eine direkte Busverbindung (Zubringerdienst) zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"; 2. eine direkte Busverbindung (Zubringerdienst) zwischen der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" und dem S-Bahnhof "Bad Homburg v. d. Höhe"; 3. eine höhere Taktung der Buslinie 27. Die Einrichtung der zusätzlichen Expressbusse soll möglichst zu den Berufsverkehrszeiten montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr in einem halbstündigen Takt erfolgen. Die Taktzeiten sollen mit den S-Bahn-Fahrtzeiten synchronisiert werden. Begründung: Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden im Frankfurter Nahverkehr müssen sich im Sommer auf eine Großsperrung einstellen. Die sogenannte U-Bahn-Strecke A wird in weiten Teilen vom 1. Juli bis 12. August saniert. Die U 1 und U 8 stellen den Betrieb komplett ein. Die U 2 wird verkürzt und verkehrt nur noch zwischen Nieder-Eschbach und Riedwiese/Mertonviertel. Die U 3 fährt von Oberursel-Hohemark nach Ginnheim. Die U 9 wird verlängert und geht von Ginnheim aus bis Gonzenheim. Die VGF bietet Ersatzverkehre mit Bussen an, die tagsüber auf der Strecke zwischen Heddernheimer Landstraße und der Konstablerwache verkehren sowie zwischen Riedwiese/Mertonviertel und Heddernheim pendeln. Die U-Bahn-Strecke A ist mit bis zu 125.000 Fahrgästen am Tag die meistbefahrene U-Bahn-Verbindung in der Stadt. Um das Fahrgastaufkommen im Schienenersatzverkehr zwischen dem Frankfurter Norden und der Innenstadt auf der U-Bahn-Strecke A zu entlasten, wäre es sinnvoll, bereits vorab an den Knotenpunkten Kalbach sowie Nieder-Eschbach die Fahrgastströme bereits großräumig noch mehr zu verteilen und diesen Pendlern dabei leicht und schneller erreichbare alternative ÖPNV-Anbindungen (mit der S-Bahn) anzubieten. Die zwei Expressbus-Anbindungen sollen ohne Zwischenhalt zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (Nr. 1) sowie zwischen der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" ohne Zwischenhalt über den Südring hin zum S-Bahnhof Bad Homburg (Nr. 2) verkehren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 916 Aktenzeichen: 92 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vollsperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen UBahnStation „Kalbach“ und S-Bahnhof „Frankfurter Berg“

22.02.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4332 entstanden aus Vorlage: OF 395/12 vom 07.02.2019 Betreff: Vollsperrung der A-Strecke in den Sommerferien 2019: Schienenersatzverkehr zwischen U-Bahn-Station "Kalbach" und S-Bahnhof "Frankfurter Berg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zeitraum der Sperrung der A-Strecke vom 1. Juli 2019 bis 12. August 2019 eine direkte Busverbindung zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und der S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg", gegebenenfalls erweitert bis zur U-Bahn-Haltestelle "Preungesheim" (U 5), als Schienenersatzverkehr und somit als zusätzliche, unterstützende Maßnahme des geplanten Schienenersatzverkehrs zwischen Riedwiese/Heddernheim und der Innenstadt eingerichtet werden kann. Begründung: Fahrgäste im Frankfurter Nahverkehr müssen sich im Sommer auf eine Großsperrung einstellen. Die sogenannte A-Strecke wird in weiten Teilen vom 1. Juli bis 12. August saniert. Die U 1 und U 8 stellen den Betrieb komplett ein. Die U 2 wird verkürzt und verkehrt nur noch zwischen Nieder-Eschbach und Riedwiese/Mertonviertel. Die U 3 fährt von Oberursel-Hohemark nach Ginnheim. Die U 9 wird verlängert und geht von Ginnheim aus bis Gonzenheim. Die VGF bietet Ersatzverkehre mit Bussen an, die tagsüber auf der Strecke zwischen Heddernheimer Landstraße und der Konstablerwache verkehren sowie zwischen Riedwiese/Mertonviertel und Heddernheim pendeln. Die A-Strecke ist mit bis zu 125.000 Fahrgästen am Tag die meistbefahrene U-Bahn-Strecke in der Stadt. Um das Fahrgastaufkommen im Schienenersatzverkehr zwischen dem Frankfurter Norden und der Innenstadt mehr zu verteilen und alternative ÖPNV-Anbindungen anzubieten, ist eine direkte Verbindung vom von Pendlern stark genutzten Park-and-ride-Parkplatz Kalbach an die S-Bahn hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

OA (Anregung Ortsbeirat)

Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen

19.02.2019 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 361 entstanden aus Vorlage: OF 845/1 vom 03.02.2019 Betreff: Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen ergreifen zu lassen, die dazu führen, die Geschwindigkeit der Straßenbahnen auf der Strecke zwischen Konstablerwache bzw. Allerheiligentor und Münchener Straße durch eine Ertüchtigung und Verbesserung der Ampelschaltungen deutlich zu beschleunigen. Ziel sollte sein, die Straßenbahn - wie in anderen Städten längst üblich - nur noch an Haltestellen anhalten zu lassen und dass sie sich auf den Fahrtstrecken dazwischen die Ampelanlagen auf der Strecke selbstständig freischalten kann. Begründung: Mit der nunmehr dritten Linie in dem genannten Abschnitt lohnt es sich noch mehr als zuvor, die Straßenbahn zu beschleunigen. Dadurch wird die Straßenbahn schneller, pünktlicher und lässt sich wirtschaftlicher betreiben. Leider ist es heute noch so, dass die Bahnen zwischen den Haltestellen immer wieder unnötig anhalten müssen. Würde der Schienenweg immer dann und nur dann freigeschaltet werden, wenn eine Bahn gerade unterwegs ist, könnten unnötige Wartezeiten für den Autoverkehr und andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls reduziert werden. Der Schienenverkehr ist der wichtigste Hebel, um die Treibhausgas-Emissionen schnell und nachhaltig zu senken und um die Luftqualität in der Innenstadt auch angesichts der aktuellen Dieseldiskussion effektiv zu verbessern. Die Beschleunigungsmaßnahmen können zeitnah und ohne großen Planungsaufwand durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 229 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 361 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3820, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen

03.02.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 860/1 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der beabsichtigten grundhaften Erneuerung der Friedberger Anlage, die angrenzenden mehrspurigen Straßenzüge im Regelfall auf eine und maximal zwei Fahrspuren zurückbauen und frei werdende Flächen der Grünanlage zuordnen, sowie dem Radverkehr zur Verfügung stellen zu lassen. Begründung: Insbesondere die innerstädtischen Grünflächen sind stark genutzt und deutlich zu klein. Der Ruf der Menschen nach mehr Grün in den innerstädtischen Quartieren wird immer lauter. Angesichts des Klimawandels und dem Wunsch nach mehr Lebensqualität in den großstädtischen Quartieren ist dies auch nachvollziehbar. Gleichzeitig werden wertvolle Flächen für Straßen mit bis zu 5 Fahrspuren entlang der Wallanlagen für den an Bedeutung abnehmenden Autoverkehr vorgehalten. Straßen mit solchen Dimensionen verleiten zum zu schnellen Fahren, sind unfallträchtig, verpesten und verlärmen bewohnte Quartiere. Eine Ausweitung der Friedberger Anlage eröffnet Chancen, in folgenden Straßen mehr Grünflächen und Radwege zu schaffen: a) Seilerstraße: Hier könnten die Gehwege vor der Friedrich-Stoltze-Schule bis Höhe Klapperfeldstraße verbreitert werden und ein zusätzlicher Grünstreifen entstehen. Im Bereich der Wohnbebauung Seilerstraße 25 bis 9 könnte der Verkehr verschwenkt werden um mehr Abstand zu den Wohnungen zu gewinnen und Platz für einen breiteren Gehweg und neues Grün zu schaffen. Auf ganzer Länge der Seilerstraße kann ein bisher nicht vorhandener Radweg angelegt werden, der - sofern dieser bis zum Main durchgeführt wird - dazu beitragen kann, dass innerhalb der Grünanlage weniger schneller Radverkehr stattfindet. b) Zeil (zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage): Dieser Abschnitt der Zeil kann auch mit 2 statt zur Zeit 4 Fahrspuren ausgestaltet sein. Dies insbesondere dann, wenn im Bereich des Uhrtürmchens ein Kreisverkehr eingerichtet wird, der die teure Ampelanlage ersetzen kann (siehe gesonderter Antrag). In der gewonnenem Fläche können die vorhandenen Grünstreifen verbreitert und Radwege eingerichtet werden. c) Friedberger Anlage: Mit ihren 3 bis 5 Fahrspuren verleitet diese Straße zum Rasen. Dies führt immer wieder zu Unfällen. Anstatt das Problem grundsätzlich an zugehen (Wegnahme von Fahrspuren) wurden zahllose andere bauliche Maßnahmen vorgenommen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern hat das aber wenig gebracht, denn Lärm und Dreck sind geblieben. Wird die Anzahl der Fahrspuren auf max. 2 begrenzt, kann im gesamten Straßenzug ein Radweg eingerichtet werden, der zur Reduzierung des schnell fahrenden Radverkehrs in der Friedberger Anlage beitragen kann. Außerdem kann in vielen Abschnitten die Grünfläche ausgeweitet werden d) Allerheiligentor: Auch hier kann eine Fahrspur entfallen und die Grünfläche dort wo sie bis an die Straße heranreicht, ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 860/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachtmarkt im Ortsbezirk 1

28.01.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 832/1 Betreff: Nachtmarkt im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten im Ortsbezirk 1 die Errichtung eines täglichen Nachtmarktes nach asiatischem Vorbild möglich wäre. Dabei sollen vor allem Aspekte des Lärmschutzes und einer guten ÖPNV-Anbindung berücksichtigt werden. Mögliche Standorte wären z.B. der Wiesenhüttenplatz, die Frankenallee, der Paulsplatz und das Mainufer. Begründung: Eine neue IHK-Studie besagt, dass die Bedeutung von Fußgängerzonen sich mehr von reinem Einkauf hin zum Erlebnis entwickelt. Die große Beliebtheit des Weihnachtsmarkts, und der zahlreichen Straßenfeste und Wochenmärkte belegt diese Entwicklung. In Asien gehören Nachtmärkte zur Tradition und sind täglich stark von Einheimischen und Touristen frequentiert. Wer so einen Nachtmarkt bereits besucht hat, weiß den Mix aus Trubel, Essen und Einkaufsmöglichkeiten zu schätzen. Ein Nachtmarkt in Frankfurt und insbesondere im Ortsbezirk 1 wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Er würde vor allem ein Angebot schaffen für die arbeitende Bevölkerung, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Ein Nachtmarkt würde so die regionalen Produzenten fördern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2019 Die Vorlage OF 832/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Mögliche Standorte wären z. B. der Wiesenhüttenplatz, der Paulsplatz und das Mainufer sowie die Zeil und die Konstablerwache." Abstimmung: 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und 1 U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 U.B.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache

22.01.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 827/1 vom 06.01.2019 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger durch Transparenz: Countdown-Ampel am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache Der Magistrat wird aufgefordert, 1. an den Ampelanlagen vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofes sowie an der Konstablerwache Countdown-Anzeigen anbringen zu lassen, welche die verbleibende Wartezeit für die Fußgänger bis zur nächsten Grün-/Rotphase anzeigen und herunterzählen; 2. nach einer Erprobungsphase zu prüfen und berichten, an welchen weiteren Stellen im Ortsbezirk 1 eine Countdown-Anzeige für Fußgänger umsetzbar und sinnvoll wäre. Begründung: Beide Übergänge sind stark frequentiert. Aufgrund der Verbindung mit einer Straßenbahnhaltestelle in der Mitte der beiden Übergänge kommt es jeden Tag häufig dazu, dass Fußgänger trotz dichtem Autoverkehr die Ampel bei Rot überqueren. An Ampeln mit Countdown-Anzeigen für die Fußgänger soll die Anzahl der Personen, die in der Rotphase die Furt überqueren, reduziert werden, was die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht. In Hamburg z. B. gibt es solche Ampeln bereits seit 2005. Dort wurden die Auswirkungen der Restzeitanzeigen wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse für den Fußgänger-Countdown waren positiv: Die Zahl der sogenannten Rotläufer nahm deutlich ab. Zusätzlich kann der Countdown der Grünphase Menschen mit Mobilitätseinschränkung ein Gefühl von Sicherheit geben, da sie besser einschätzen können, wie viel Zeit ihnen (noch) für die Überquerung der Straße zusteht. Daher sollte die Stadt Frankfurt an den zwei genannten gefährlichen Stellen Countdown-Anzeigen einführen und prüfen bzw. testen, ob sich die Countdown-Anzeigen auch für weitere Ampelübergänge im Ortsbezirk 1 eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 833 Aktenzeichen: 32 1

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