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Vorlagen
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 13.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut. 2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links- Regelung anpassen zu lassen. 3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens. 4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden. Begründung: Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll. Luftbild: Geoportal Frankfurt Karte: Geoportal - Stephanstraße Bild: Modell "Siglinde" - Radentscheid Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 Beratung im Ortsbeirat: 1
Baumaßnahmen Kita Bleichstraße
Antrag vom 14.09.2022, OF 624/1 Betreff: Baumaßnahmen Kita Bleichstraße Das Kinderzentrum Bleichstraße, ein verbundener Kindergarten und Kinderhort im Schulbezirk der Liebfrauenschule, betreut zurzeit 69 Kinder, darunter ein Inklusionskind und sechs Kinder mit Fluchterfahrung und leistet mit seinen Mitarbeitenden hervorragende pädagogische Arbeit. Die Einrichtung ist in zwei Etagen, Erdgeschoss und Souterrain mit einem eigenen Treppenhaus verbunden. Die Einrichtung der Räume und das Außengelände der Einrichtung ist in die Jahre gekommen und dringend sanierungsbedürftig. Einige Sanierungstätigkeiten sind insbesondere durch das außerordentliche Engagement des Leitungsteams und der Regionalleitung bereits angeschoben und in vollem Gange, erste Arbeiten am Außengelände bereits geplant und für 2024 in Aussicht gestellt. Alle Arbeiten bedürfen einem gesteigerten Abstimmungsbedarf verschiedener städtischer Einrichtungen, weil KITA-Frankfurt Mieterin der FAAG ist und man sich gegenseitig Zuständigkeiten zuschreibt. Ein Aspekt bereitet der Elternschaft allerdings Sorgen: Bereits vor Jahresfrist hat die Unfallkasse Hessen das Treppengeländer und die Handläufe als sehr unfallträchtig eingestuft, außerdem ist die Mauer am Haupteingang nach deren Einschätzung zu niedrig. Die von der Unfallkasse angeordneten Arbeiten werden aber nicht erledigt, weil sich Mieterin und Vermieterin über die Zuständigkeit streiten. Die Eltern sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder und darum, ob das Liegenlassen der Arbeit zu Einschränkungen bei der Betriebserlaubnis führen könnten. Dies vorangestellt, möge der Magistrat die folgenden Fragen beantworten: 1. Wann werden die angemahnten Arbeiten in Angriff genommen? 2. Wer trägt die Verantwortung für die Verzögerungen? 3. Kann der Magistrat die Sorgen der Eltern bezüglich einer möglichen Schließung der Einrichtung wegen Sicherheitsmängel zerstreuen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 503 2022 Die Vorlage OF 624/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule?
Antrag vom 07.09.2022, OF 622/1 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann läuft die Betriebsgenehmigung der Container auf dem Schulhof der Julius-Leber-Schule ab? 2. Wie soll mit den Containern nach Ablauf der Genehmigung umgegangen werden? Bleiben diese auf dem Schulhof stehen? Werden sie von der Stadt gekauft o.Ä.? Oder ist damit zu rechnen, dass diese abgebaut werden? 3. Wann kann die dringend notwendige und sicherheitsrelevante Brandsanierung an der Julius-Leber-Schule konkret beginnen und wie ist der Zeitplan der Sanierung? 4. Wann kann mit der Auslagerung zwecks Beginn der Brandsanierung begonnen werden? 5. Wird weiterhin eine Auslagerung in die Räume der ehemaligen Freien Christlichen Schule in Fechenheim angestrebt und wenn ja, wie ist der genaue Zeitplanung der Ertüchtigung des Gebäudes? 6. Gibt es Schadstoffbelastung in den dort zu nutzenden Räumen? 7. Wann kann die Auslagerung dorthin erfolgen? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Begründung: Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Da die Schule mehr Räume benötigte, wurden vor langer Zeit Container auf dem Schulhof aufgestellt, doch so kann die Situation nicht bleiben. Auch eine dringend notwendige Brandsanierung wird aktuell immer noch nicht begonnen, da es keine Auslagerungsmöglichkeiten gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 501 2022 Die Vorlage OF 622/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36?
Antrag vom 07.09.2022, OF 623/1 Betreff: Wann passiert endlich etwas mit dem Gebäude Seilerstraße 36? Vorgang: M 119/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum ist das Gebäude Seilerstraße 36 seit ca. 12 Jahren ungenutzt? 2. Plant die Stadt weiterhin die Sanierung des Gebäudes? 3. Wenn ja: Wann ist mit einer Beschlussvorlage zur Sanierung des Gebäudes Seilerstraße 36 zu rechnen? 4. Wenn nein: Warum nicht? 5. Ist weiterhin geplant, das Gebäude Seilerstraße 36 der Julius-Leber-Schule zuzuschlagen? 6. Wenn ja: Wann kann der Bezug des Gebäudes durch die Julius-Leber-Schule erfolgen? 7. Wenn nein: Warum nicht? 8. Welche Sanierungsarbeiten sind beim Gebäude Seilerstraße 36 notwendig und wie lange werden diese voraussichtlich in Anspruch nehmen? Begründung: Im Schulentwicklungsplan B für die Beruflichen Schulen von 2019 (M119) steht: "Die [Julius-Leber-]Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet.". Doch seit 3 Jahren ist in dieser Sache immer noch nichts passiert. Es ist unklar, ob die Stadt weiterhin verlässlich zu ihrem Wort steht und an den Plänen festhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 502 2022 Die Vorlage OF 623/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ein Regionalrat für das „Bermudadreieck“
Anregung vom 06.09.2022, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 16.08.2022 Betreff: Ein Regionalrat für das "Bermudadreieck" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb des Präventionsrates einen Regionalrat einzurichten, der sich mit den Bereichen beschäftigt, in denen es in den letzten Monaten Übergriffe auf queere Menschen gegeben hat. Dies betrifft den Bereich Alte Gasse, Elefantengasse, Gelbehirschstraße, Große Friedberger Straße, Kleine Friedberger Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Konstablerwache, Rosenbergers traße, Schäfergasse, Schwedenkronenplatz, Vilbeler Straße und Zeil. Eingeladen und beteiligt werden sollen alle üblichen Personenkreise analog zu anderen Regionalräten sowie die Gewerbetreibenden aus der Gastronomie und Veranstaltungsbranche sowie Vertreterinnen und Vertreter der queeren Community. Begründung: So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Es herrschen - insbesondere am Wochenende - Angst und Entsetzen. Die postierten Polizeikräfte zeigen, dass sich queere Menschen derzeit besser unter Polizeischutz bewegen können. Es ist jedoch offensichtlich, dass den Übergriffen allein mit polizeilichen Mitteln nicht erfolgreich entgegnet werden kann. Es sind eine Vielzahl kleiner und koordinierter Maßnahmen erforderlich, die am besten in einem Gremium wie dem Regionalrat abgestimmt und vereinbart werden können. In einem Regionalrat könnte wieder dringend benötigtes Vertrauen zu dem umstrittenen 1. Polizeirevier aufgebaut werden, was der polizeilichen Aufklärungsarbeit sicherlich gut tun würde. Zudem fehlt in diesem Bereich eine angemessene soziale Kontrolle. Diese kann nicht allein durch die Polizei hergestellt werden, sondern es braucht auch eine Allianz aus Gastronomen, Shopbetreibern, Einrichtungen und Anliegenden. Außerdem muss die Szene dafür sensibilisiert werden, schon auf kleinste Vorfälle angemessen zu reagieren. Diese Vernetzungs- und Überzeugungsarbeit kann ein Regionalrat gut leisten, das wurde in zahlreichen anderen Stadtteilen bewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 107 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Einrichtung eines Regionalrates initiiert. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2421, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 32 0
Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 16.08.2022 Betreff: Unbenannte Sackgasse Bleichstraße? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. In verschiedenen Publikationen der Stadt Frankfurt ist eine in Richtung Eschenheimer Anlage führende Sackgasse westlich der Liegenschaft Bleichstraße 50 in Richtung Hausnummer 50a vermeintlich als öffentliche Verkehrsfläche zu erkennen. Der Weg zeigt mit seinem Pflasterbelag historische Elemente auf. Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche oder befindet sich der Weg in Privatbesitz? 2. Sollte es sich um eine öffentliche Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Weg in Verlängerung der Brönnerstraße als Zugang für zu Fuß Gehende zur Eschenheimer Anlage nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Mit einer durchgehenden Nutzbarmachung des Weges kann ein neuer attraktiver Zugang zu den Wallanlagen geschaffen werden. Dadurch könnten auch die Schulwegpläne optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2819 Aktenzeichen: 66-0
Parkplatz Schwedenkronenplatz
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2635 entstanden aus Vorlage: OF 582/1 vom 16.08.2022 Betreff: Parkplatz Schwedenkronenplatz Der Magistrat wird gebeten, den gesamten Bereich des Schwedenkronenplatzes als Bereich für zu Fuß Gehende beschildern und durch die Verkehrspolizei regelmäßig überwachen zu lassen, sodass Falschparkende den Platz verlassen müssen oder abgeschleppt werden. Begründung: Am Platz befinden sich Gewerberäume, zwei Passagen mit zahlreichen Läden und Gastronomie, ein Durchgang zur Konrad-Adenauer-Straße sowie der Zugang zum Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße. Zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen werden massiv behindert. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2822
Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2636 entstanden aus Vorlage: OF 583/1 vom 16.08.2022 Betreff: Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume Der Magistrat wird gebeten, die Bleichstraße endlich umgestalten zu lassen und 1. nunmehr schnellstmöglich und gegebenenfalls auch mit provisorischen Mitteln den nördlichen Gehweg im Abschnitt Petersstraße bis Krögerstraße auf eine zumutbare Breite von 1,80 Meter verbreitern zu lassen; 2. einen baulich getrennten Radweg einrichten zu lassen; 3. durch Wegnahme einer Fahrspur endlich der Raserei in diesem Wohngebiet ein Ende zu bereiten; 4. die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in die Wege zu leiten. Begründung: Obwohl sich in diesem Bereich der Schulweg zur Liebfrauenschule, eine Kindertagesstätte, eine Jugendeinrichtung und zahllose Wohnungen befinden, hat es der Magistrat bei einer wenig beachteten Beschilderung belassen. Diese führt aber nicht zu einer wirklichen Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern dazu, dass im Fall einer Blitzerwarnung etwas langsamer gefahren wird. Echte Abhilfe kann im Sinne der Anwohnenden sowie der Kinder und Jugendlichen nur durch die Umsetzung der vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen geleistet werden, die bereits seit Jahrzehnten immer wieder gefordert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1543 Aktenzeichen: 66-0
Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel für die Bushaltestelle „Schöne Aussicht“
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2404 entstanden aus Vorlage: OF 474/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel für die Bushaltestelle "Schöne Aussicht" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich vor oder hinter der Bushaltestelle "Schöne Aussicht" auf der Seite des Fischerplätzchens und in Richtung Konstablerwache Radbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Auch in diesen Bereichen halten sich viele Leute auf und nutzen entweder das gastronomische Angebot oder die Einkaufsmöglichkeiten. Das Angebot an Fahrradabstellmöglichkeiten reicht in keiner Weise aus und muss dringend nachgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2405 entstanden aus Vorlage: OF 475/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Radbügel für die Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 weitere Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Die Anzahl der auf Anregung des Ortsbeirats bereits installierten Radbügel reicht leider in keiner Weise aus. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2488 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2
Mülltonnen Parkhaus Konstablerwache
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2410 entstanden aus Vorlage: OF 481/1 vom 07.06.2022 Betreff: Mülltonnen Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Mülltonnen des Parkhauses Konstablerwache 1. nicht mehr (von außen auf das Parkhaus blickend) rechts von der Einfahrt auf der schraffierten Fläche abgestellt werden; 2. erst am Morgen der Leerung im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden und 3. nach der Leerung zeitnah aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. Begründung: Die Tonnen stehen nach Beobachtungen von Anliegenden nunmehr sieben Tage pro Woche auf der Straße. Dies ist jedoch nicht zulässig und dem Stadtbild abträglich. Zudem hat sich der gewählte Standort für alle Beteiligten als sehr ungünstig erwiesen: Die Sicht für die aus dem Parkhaus ausfahrenden Pkw-Fahrer wird durch die abgestellten Tonnen stark eingeschränkt. Durch die beschränkten Sichtverhältnisse verzögert sich die Ausfahrt aus dem Parkhaus, was sich kapazitätseinschränkend in den nachfragestarken Tageszeiten auswirkt. Durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse wird auch der Radverkehr gefährdet Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2392 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel für die Allerheiligenstraße
Antrag vom 21.06.2022, OF 525/1 Betreff: Fahrradbügel für die Allerheiligenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kurt-Schuhmacher- Straße/Allerheiligenstraße vor dem Lebensmittelgeschäft tegut Radbügel im Bereich der Gehwegnase und eines PKW-Stellplatzes anbringen zu lassen. Begründung: Am 9. Juni hat an der Ecke Kurt-Schumacher-Straße/Allerheiligenstraße in den Räumen des ehemaligen Möbelgeschäfts Segmüller eine neue Filiale des Lebensmittelhändlers tegut eröffnet. Leider sind im unmittelbaren Eingangsbereich keine Abstellplätze für Fahrräder vorhanden. Die Radbügel und überdachten Abstellplätze an der Konstablerwache sind ebenso oft überfüllt wie die Radbügel an der Ostzeil vor und gegenüber dem C&A und reichen daher nicht aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/1 wurde zurückgezogen.
Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18
Antrag vom 01.06.2022, OF 309/3 Betreff: Ein adäquater Schienenersatzverkehr für die Linie 18 Zum 30. Mai hat die VGF auf der Friedberger Landstraße oberhalb der Nibelungenallee mit Gleisbauarbeiten begonnen, die voraussichtlich bis zum 19. Juni andauern sollen. Für diese Zeit ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, der die Linie 18 zwischen Gravensteiner Platz und Nibelungenplatz/University of Applied Sciences ersetzen soll. Dieser SEV verbindet jedoch nicht Preungesheim und das obere Nordend mit der Innenstadt - wie die Linie 18 -, sondern er endet an der Rothschildallee, wo Passagiere auf die Linie 12 oder die umgeleitete Linie 18 umsteigen sollen. Für Passagiere aus dem oberen Nordend fällt damit eine - an Sonn- und Feiertagen die einzige - direkte Verbindung in die Innenstadt weg, ebenso wie auch Studierenden der UAS nur noch eine direkte Verbindung von der Konstablerwache zu den Haltestellen Nibelungenplatz und Münzenberger Straße zur Verfügung steht. Die Bauarbeiten fallen darüber hinaus ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an, da mit Einführung des 9-Euro-Tickets mit einer höheren Frequentierung des ÖPNV zu rechnen ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit der VGF zu veranlassen, das SEV-Angebot dahingend nachzubessern, dass die Konstablerwache als zentraler Knotenpunkt in der Innenstadt weiterhin direkt und mindestens in derselben Frequenz wie bisher aus dem oberen Nordend erreicht werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 309/3 wurde zurückgezogen.
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Begrünte Kletterhilfen statt absterbender Bäume für die Ostzeil Vorgang: OM 5750/20 OBR 1; ST 814/20; V 140/21 OBR 1; ST 2176/21 Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Zeil zwischen Konstablerwache und Seilerstraße an Stelle der absterbenden Bäume Kletterhilfen mit adäquater Rankbegrünung aufstellen zu lassen, die innerhalb kurzer Zeit Schatten spenden und der sich erwärmenden Stadt entgegenwirken. Begründung: Gemäß den Stellungnahmen des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814, und vom 03.12.2021, ST 2176, sind die vorhandenen Baumgruben in der Ostzeil oberhalb der U- und S-Bahn-Tunnel zu klein, weshalb die gepflanzten Bäume absterben oder bereits abgestorben sind. Rankende Pflanzen benötigen einen vergleichsweise kleinen Wurzelraum, wachsen schnell, spenden innerhalb kurzer Zeit Schatten, sind - je nach Art - klimaresilient und die Rankhilfen und Pflanzen können kostengünstig beschafft werden. Damit wird das Stadtbild aufgewertet und die Aufenthaltsqualität für Anwohnende und Nutzerinnen und Nutzer der Gastronomie erhöht. Beispiel: Bürogebäude Theresienhöhe, München Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5750 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 814 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 140 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1944 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 389 Aktenzeichen: 67-0
Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege
Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1832 entstanden aus Vorlage: OF 360/1 vom 22.02.2022 Betreff: Unzumutbare Wartezeiten für den Fußverkehr Der Magistrat wird gebeten, die unzumutbar langen Wartezeiten an der Querungshilfe Konrad-Adenauer-Straße, Vilbeler Straße (Querung der Konrad- Adenauer-Straße/Straßenbahn) deutlich verkürzen zu lassen. Begründung: Der nächste Stau wartet für den Autoverkehr bereits wenige Meter weiter entweder an der Konstablerwache oder in der entgegengesetzten Richtung an der Seilerstraße und Friedberger Anlage. Die Verringerung von Wartezeiten für den Fußverkehr hätte lediglich einen Verschub von wartenden Fahrzeugen zur Folge. Dem Fußverkehr sollte auch in diesem Bereich eine höhere Priorität eingeräumt werden. Der Überweg ist Teil einer wichtigen fußläufigen Verbindung von der Innenstadt in das Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4
Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Maßnahmen bei Starkregen
Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1578 entstanden aus Vorlage: OF 304/1 vom 18.01.2022 Betreff: Den Trierischen Hof effektiv verkehrsberuhigen! Vorgang: OM 6880/20 OBR 1; ST 587/21 Der Trierische Hof soll nicht als Expresszufahrt zum Parkhaus Konstablerwache missbraucht werden, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anwohnende und Anliegende sein. Der Magistrat wird daher gebeten, ausgehend der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 587, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche baulichen Kosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für die Errichtung einer automatischen Schranke zum Schutz vor unbefugten Durchfahrten? 2. Welche jährlichen Betriebskosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für den Betrieb und die Wartung einer elektrischen Schranke? 3. Welche baulichen Kosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für den Einbau eines versenkbaren Pollers zum Schutz vor unbefugten Durchfahrten? 4. Welche jährlichen Betriebskosten entstehen nach Schätzung des Magistrats für den Betrieb und die Wartung eines versenkbaren Pollers zum Schutz vor unbefugten Durchfahrten? 5. Können die Kosten auf die Anwohnenden umgelegt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1249 Aktenzeichen: 32 1
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1582 entstanden aus Vorlage: OF 309/1 vom 18.01.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Pocket Park Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Heiligkreuzgasse/Seilerstraße/Zeil in dem unbebauten Bereich beginnend ab Liegenschaft Zeil 7 bis Seilerstraße 1 einen sogenannten Pocket Park einrichten zu lassen und dort eine möglichst große Fläche entsiegeln zu lassen. Begründung: Die östliche Zeil leidet unter Baum- und Grünflächenmangel, die Wallanlagen sind durch die stark und zu schnell befahrene Seilerstraße abgeschnitten. Im beschriebenen Bereich könnte ein wohnortnaher kleiner Grünbereich entstehen, der nicht nur der Kundschaft der Zeil zugutekommt, sondern vor allem den Anwohnenden der Heiligkreuzgasse mit ihren oft sehr kleinen Wohnungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1580 entstanden aus Vorlage: OF 307/1 vom 24.01.2022 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Rund um die Uhr Erleichterung schaffen und Öffnungszeiten öffentlicher Toiletten auf 24/7 ausweiten! Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der öffentlichen Toiletten in den B-Ebenen der Stationen "Hauptwache", "Konstablerwache" und "Alte Oper" sowie an der "Galluswarte" auszuweiten und rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche nutzbar zu machen. Begründung: Der Ortsbeirat fügt damit eine weitere Anregung der langen Liste der Toilettenanträge hinzu, der schnell und unkompliziert umsetzbar ist. Für obdachlose Menschen und Feiernde würde eine dauerhafte Öffnung der Toilettenanlagen im wahrsten Sinne des Wortes eine "Erleichterung" bedeuten. Außerdem würde dadurch das nächtliche Urinieren auf Gehwegen und in Hauseingängen reduziert und die angespannte Situation bei den Anwohnenden ebenfalls verbessert. Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung also. Die bisherigen täglichen Öffnungszeiten von bereits in der Regel 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr/01:00 Uhr müssten lediglich um die Nachtzeiten erweitert werden. Dies ist wegen der ausgeweiteten Betriebszeiten der U- und S-Bahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2735 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden!
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 310/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegales Dauerparken im Fußgängerbereich unterbinden! Der Magistrat wird gebeten, das illegale und ständige Dauerparken im deutlich beschilderten Fußgängerbereich nordöstlich der Fahrgasse/Konstablerwache wirkungsvoll und zu allen Tageszeiten unterbinden zu lassen. Begründung: Zu Fuß Gehende werden hier sogar angehupt, wenn sie den Bereich queren wollen. Die Parkplätze stehen in Konkurrenz zum Parkhaus Konstablerwache. Vielfach wird im Bereich der Konstablerwache gewendet, wodurch der Plattenbelag langfristig Schaden nimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1359 Aktenzeichen: 32 4
Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1588 entstanden aus Vorlage: OF 317/1 vom 22.01.2022 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Der Magistrat wird gebeten, die Markierung für die Tempo-30- Zone auf die Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugnutzerinnen und -nutzer komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1358 Aktenzeichen: 32 1
Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel
Antrag vom 23.01.2022, OF 324/1 Betreff: Bestehende Sanitäranlagen in Innenstadt und Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen sind in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel derzeit im Betrieb? 2. Welche öffentlichen Sanitäranlagen bestehen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel darüber hinaus, die aktuell nicht betrieben werden? Besonders: a) im Bereich der Bahnanlagen (U-Bahn und S-Bahn) b) im Bereich der Parkanlagen. c) in im Eigentum der Stadt stehenden oder von der Stadt genutzten Gebäuden (z.B. Ämter, Parkhäuser) 3. Welche Gründe veranlassten in der Vergangenheit dazu, bestehende öffentliche Sanitäranlagen zu schließen? 4. Wird bei der Erstellung des versprochen Toilettenkonzeptes auch eine Wiederöffnung oder Wiederinbetriebnahme bestehender, geschlossener Sanitäranlagen geprüft? Begründung: Die schwierige sanitäre Situation im Zentrum von Frankfurt ist allgemein bekannt. Immer wieder werden dabei Anträge im Ortsbeirat 1 formuliert, um durch die Einrichtung neuer sanitärer Anlagen die Situation in der Innenstadt zu verbessern. Viele Anträge werden abgelehnt, da sich die Einrichtung neuer Sanitäranlagen häufig schwierig gestaltet (beispielsweise wegen fehlender Wasseranschlüsse). Dabei lassen sich bei näherer Betrachtung in der Frankfurter Innenstadt bestehende, geschlossene Sanitäranlagen finden, wie beispielsweise Urinale auf der Konstablerwache und eine Toilettenanlage in der Friedberger Anlage, Seilerstraße 34. Diese unsystematischen Beobachtungen werfen die Frage auf, welche weiteren Sanitäranlagen in der Innenstadt bereits vorhanden sind und zu einer Entschärfung der Lage beitragen könnten. Überhaupt scheint sinnvoll, bei der Lösung des Problems auch auf bestehende Infrastruktur zurückzugreifen, anstatt ausschließlich neue zu beantragen oder zu planen. Hierfür muss aber zuerst systematisch erfasst werden, wo Sanitäranlagen vorhanden sind/waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 319 2022 Die Vorlage OF 324/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo30-Zone Frankfurts
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 entstanden aus Vorlage: OF 184/3 vom 22.12.2021 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule, Geschwindigkeitsbeschränkung Bleichstraße: Die meist ignorierte Tempo-30-Zone Frankfurts Vorgang: OM 5202/19 OBR 3; OM 6988/20 OBR 3; ST 737/21 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Markierung für die Tempo-30-Zone auf der Bleichstraße so aufzubringen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Begründung: In der Bleichstraße herrscht per Auskunft des Magistrats (Stellungnahme ST 737) eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Stundenkilometern, "darüber hinaus ist die Geschwindigkeit im Bereich der Schule von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf 30 km/h begrenzt". Jeden Morgen überqueren viele Schülerinnen und Schüler aus dem Nordend die Bedarfsampel in der Bleichstraße, die zur Liebfrauenschule führt. Jeden Morgen wird nicht nur die dort vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern von allen Kraftfahrzeugen komplett ignoriert, sondern häufig auch die Rotphase der Ampel. Die gesamte Verkehrssituation widerspricht dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege", in dem nicht nur kurze Wege zu Grundschulen vorgesehen sind, sondern auch die Möglichkeit für sechs- bis zehnjährige Kinder, diese gefahrlos selbstständig zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
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