Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM
5074 entstanden aus
Vorlage: OF 479/8 vom
26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in
der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang:
V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M
110/19 -vertr.-
Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der
Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche
Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün
auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche
auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser
bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit
1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den
60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG
überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich
mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus
den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
1. auf dem Areal In der Römerstadt
126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der
Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu
prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer
Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit
Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt
der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder
in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die
Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten
Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2019, V
1258
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich)
Anregung vom
17.10.2019, OA 477
(nicht öffentlich)
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365
Aktenzeichen: 61 00