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Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 entstanden aus Vorlage: OF 1134/1 vom 17.01.2024 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4044 bezüglich Gehwegparken in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat bereits vor sieben Monaten eingereichte Anregung OM 4044 endlich umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts über die gesamte Länge aufzuheben und den Gehweg durch Poller sichern zu lassen." Begründung: Die Petersstraße fungiert als Schulweg, auf dem insbesondere Kinder, aber auch alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sich frei und sicher bewegen sollen. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt, die bis zur Ampel an der Bleichstraße abgestellt werden. Insbesondere Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen parken dort, obwohl nahe gelegene Parkhäuser nicht voll ausgelastet sind. Die siebenmonatige Bearbeitungszeit für die Installation von Pollern ist inakzeptabel, selbst nach der am 06.10.2023 mitgeteilten bedauerlichen Unfähigkeit, eine endgültige Stellungnahme abzugeben (ST 2058). Es ist dringend geboten, diese Maßnahme rasch durchzuführen, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Anregung vom 29.04.2025, OA 555
Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5059 entstanden aus Vorlage: OF 992/5 vom 09.01.2024 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort in die Hahnstraße 25 zu rechnen ist; 2. zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station "Hahnstraße" anfahren können, um den Standort besser zu bedienen; 3. die Bushaltestelle "Hahnstraße" vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird; 4. vor dem S-Bahnhof "Niederrad" eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten nach Niederrad, Hahnstraße 25, um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre nicht nur der Arbeitsweg für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch der Weg für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse, so ist die S-Bahn-Station "Niederrad" etwa acht Gehminuten entfernt, gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der "Konstablerwache" vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91-1
Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 751/10 vom 18.12.2023 Betreff: Reduzierung der Kürzungen des öffentlichen Nahverkehrs im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, den RMV zu veranlassen, einige Kürzungen im Bereich des Ortsbezirks 10 ab Februar 2024 zurückzunehmen. Darunter zum Beispiel die Linie 39, welche für Berkersheim die einzige und für Eckenheim die am meisten genutzte Buslinie ist. Für dieses und alle weiteren Vorhaben dieser Art ist zu prüfen, ob wirklich eine gleichmäßige Belastung über die Stadt hinweg vorliegt, damit nicht - wie jetzt - der Ortsbezirk 10 unverhältnismäßig stark eingeschränkt wird. Begründung: Durch den Ausbau der Linie S 6 und die Kürzung der U 5 nur bis zur Konstablerwache sind die Stadtteile im Norden übermäßig betroffen. Dies wird dazu führen, dass Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen werden. Ab Ende Januar 2024 gelten in Frankfurt neue Fahrpläne. Eckenheim ist als Stadtteil überdurchschnittlich negativ betroffen. In Eckenheim sollen beide Buslinien (M34 und 39) noch seltener fahren. Des Weiteren soll die U 5 zum einen seltener und zum anderen nur noch bis zur Konstablerwache fahren. Das bedeutet, dass sich die Fahrtzeit zum Hauptbahnhof pro Fahrt um ca. zehn Minuten verlängert, in Randzeiten vermutlich noch mehr. Und die U 5 braucht schon jetzt von der Sigmund-Freud-Straße bis zum Hauptbahnhof 20 Minuten, was absurd lang ist. Anders formuliert sind 100 Prozent der ÖPNV-Anbindungen in Eckenheim (hat nur die beiden Busse und die U 5) negativ betroffen. Die VGF argumentiert, dass es flächendeckend Verschlechterungen gibt, also die Bürger aller Stadtteile gleichermaßen betroffen sind. Allerdings sind von den neun U-Bahn-Linien in Frankfurt laut Ankündigung nur drei (U 5, U 6 und U 7) betroffen und nicht (!) alle. Von den über 50 Buslinien in Frankfurt sind nur sechs betroffen und nicht (!) alle. Zu diesen sechs Buslinien gehören die zwei Busse, die durch Eckenheim fahren (Quelle: https://www.rmv.de/c/de/start/frankfurt/rmv-frankfurt-aktuell/stab ilisierung-des-nahverkehrsangebots). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 554 Aktenzeichen: 92-1
Stadtbahnlinie U 5 als UBahnLinie
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5003 entstanden aus Vorlage: OF 747/10 vom 08.01.2024 Betreff: Stadtbahnlinie U 5 als U-Bahn-Linie Vorgang: OM 3071/22 OBR 10; ST 2215/23 Der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215, ist zu entnehmen: ". . Wenn nicht alle Personalausfälle durch Bereitschaften kompensiert werden können, lassen sich einzelne Fahrtausfälle nicht vermeiden. In diesem Fall wird so disponiert, dass nicht mehrere Fahrzeuge hintereinander ausfallen und außerdem jeweils die erste und die letzte Fahrt einer Linie sichergestellt werden. ... Ziel ist es, die Anzahl der Fahrtausfälle künftig im Sinne der Fahrgäste zu senken und die Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich zu halten." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. warum er voraussichtlich ab dem 17.01.2024 die U 5 als U-Bahn-Linie infragestellt, indem nur noch Fahrten bis zur "Konstablerwache" statt bisher zum "Hauptbahnhof" vorgesehen sind und zudem wie viele Fahrten dennoch täglich geplant ausfallen werden; 2. warum er nicht ggf. alternativ zu 1. die Endhaltestelle der U 4 berücksichtigt, um fahrgastfreundlich vermeidbares Umsteigen zu vermeiden; 3. an was zu 1. erkennbar ist, dass "Beeinträchtigungen im ÖPNV so gering wie möglich" gehalten werden und dass nicht die Fahrgäste benachteiligt werden; 4. ab wann und wenn ja, ggf. welche Verbesserungen zu 1. vorgesehen sind. Begründung: Die U 5 war bisher eine der wichtigsten U-Bahn-Linien Frankfurts. Das soll bitte auch künftig für die im Ortsbezirk 10 lebenden und arbeitenden Menschen so sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3071 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2215 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 1096/1 vom 17.12.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel Schwedenkronenplatz Der Magistrat wird gebeten , auf dem Schwedenkronenplatz vor den Zugängen zu den beiden Passagen sowie dem Parkhaus an geeigneter Stelle insgesamt zwölf Radbügel aufstellen zu lassen. Da die Eigentumsverhältnisse teilweise unklar sind und die besonderen baulichen Begebenheiten des Platzes, der Kunstwerke, der Sondernutzungen und der Feuerwehr zu berücksichtigen sind, sollen die genauen Standorte von den Fachämtern festgelegt werden. Begründung: Zahlreiche Fahrräder werden derzeit an Sitzbänken und Kunstwerken befestigt. Dieses unsachgemäße Anschließen der Räder zeigt, dass genügend Parkdruck vorhanden ist, der das Aufstellen von Radbügeln rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Wie begegnet die Stadt dem Fahrpersonalmangel im ÖPNV?
Antrag vom 11.01.2024, OF 631/3 Betreff: Wie begegnet die Stadt dem Fahrpersonalmangel im ÖPNV? Der Mobilitätsdezernent hat im Dezember kommuniziert, dass die Nahverkehrsgesellschaft Traffiq ihr Fahrangebot im Stadtbereich Frankfurt aufgrund akuten Personalmangels und hohen Krankenstands zum 27. Januar ausdünnen wird. Gegen eine Verkürzung der U5, die nur noch bis zur Konstablerwache und nicht mehr bis zum Hauptbahnhof verkehren soll, hat sich der Ortsbeirat in einer vergangenen Sitzung bereits ausgesprochen. Daneben soll aber auch der Takt von U- und Straßenbahnen sowie im Busverkehr ausgedünnt werden. Der Verkehrsdezernent spricht von einer "Stabilisierung" des Angebots. Tatsächlich aber sollen die Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Preise eine deutlich schlechtere Leistung erhalten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat lehnt sowohl die Streckenkürzung der U5 als auch die Ausdünnung im Takt von U- und Straßenbahnen sowie im Busfahrplan entschieden ab! Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat über folgende Fragen Auskunft zu erteilen: - Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der Fahrplanausdünnung hinsichtlich seines Ziels, den motorisierten Individualverkehr in Frankfurt zu reduzieren? - Kann der Magistrat sicherstellen, dass es nicht zu weiteren Streichungen im Fahrplan kommt? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass er ab den Sommerferien den alten Fahrplan wie versprochen wieder wird bedienen können? - Wie stellt der Magistrat sicher, dass es im nächsten Jahr nicht noch einmal zu Streichungen im Fahrplan kommt? - Welche Strategien verfolgt der Magistrat, um trotz Fachkräftemangels ausreichend Fahrpersonal für die Verkehrsbetriebe zu gewinnen? - Welche Strategien verfolgt der Magistrat angesichts des demografischen Wandels mittelfristig, um eine steigende Nachfrage aufgrund einer immer älter werdenden und zunehmend mobilitätseingeschränkten Bevölkerung bedienen zu können, wenn zugleich die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt? - Gibt es beispielsweise Pläne, (Teil-)Strecken ähnlich wie in Nürnberg zu automatisieren? - Wie beurteilt der Magistrat generell die Einsatzmöglichkeit eines autonom fahrenden öffentlichen Nachverkehrs? Und wo und wie schnell ließe sich dieser implementieren? - Welche Auswirkungen hat der Fahrpersonalmangel auf den geplanten Ausbau des ÖPNV? Sind Projekte wie die Erweiterung der U5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel, die geplante Ringstraßenbahn oder die angedachte Linie 19 vom Gravensteiner Platz nach Offenbach in diesem Licht überhaupt noch umsetzbar? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 841 2024 Die Vorlage OF 631/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzte Frage des Antrags folgende Fassung erhält: "Wie sichert der Magistrat die Umsetzung von Projekten wie die Erweiterung der U 5 zum Frankfurter Berg und ins Europaviertel, die geplante Ringstraßenbahn oder die angedachte Linie 19 vom Gravensteiner-Platz nach Offenbach zu?" Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung)
Benennung der Straßen „Am Städelshof“ und Lola-Montez-Gasse“ im Allerheiligenviertel
Antrag vom 31.12.2023, OF 1094/1 Betreff: Benennung der Straßen "Am Städelshof" und Lola-Montez-Gasse" im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen im Allerheiligenviertel vorzunehmen: 1. Die neu geplante Straße zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße auf den Grundstücken des Bauprojektes "MainYard" erhält den Namen "Am Städelshof". 2. Die bestehende Gasse zwischen Breite Gasse und Lange Straße, die bisher den Namen "Am Städelshof" trug, erhält den Namen "Lola-Montez-Gasse". Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes "MainYard" wird eine neue Fußwegeverbindung geschaffen zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße, die den bisherigen Arbeitstitel "Grüne Gasse" trägt. Die bisher namenlose Gasse soll laut Bauträger öffentlich zugänglich werden, Geschäfte und Gastronomie beinhalten, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und zur Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum genutzt werden. Sie stellt eine Abkürzung für Fußgehende zwischen dem Allerheiligentor und der Konstablerwache dar und wird voraussichtlich rege genutzt werden. Die bestehende Gasse "Am Städelshof" liegt versteckt zwischen bestehenden Gebäuden und durchquert eine Hauseinfahrt und einen Hinterhof. Die neu geschaffene Fußwegeverbindung soll den repräsentativen Namen "Am Städelshof" erhalten, der sowohl an den historischen einst dort befindlichen Städelshof erinnert als auch einen Bezug zum Museum "Städel" herstellt. Die bestehende, kleinere Gasse soll den Namen "Lola-Montez-Gasse" erhalten, der sowohl an den dort bis vor Kurzem ansässigen Kunstverein Lola Montez als auch an die Künstlerin und Tänzerin Elizabeth Rosanna Gilbert erinnern, die unter dem Namen Lola Montez zu Weltruhm gelangte. Mit der Benennung und Umbenennung wird die Erinnerung an den historischen Städelshof als auch an den Kunstverein Lola Montez im Allerheiligenviertel bewahrt und zugleich ein würdiger Rahmen geschaffen, um Kunst im öffentlichen Raum ausstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1094/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 45 2024 Die Vorlage OF 1094/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Quartiersplatz Albusstraße: Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Antrag vom 17.12.2023, OF 1099/1 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße: Wie ist der aktuelle Planungsstand? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum beabsichtigten Quartiersplatz Ecke Albusstraße / Breite Gasse? 2. Ist der Magistrat der Meinung, dass die mittlerweile veraltete Planung den Anforderungen an eine klimaresiliente Planung und den Vorgaben des mittlerweile gültigen Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung entspricht? 3. Beabsichtigt der Magistrat, anhand dieser Leitlinien die Planungen klimaangepasst überarbeiten zu lassen? 4. Wie sieht der Zeitplan des Magistrats aus und wann sollen Planung, Ausschreibung, Baubeginn und Fertigstellung sein? 5. Ist der Magistrat der Meinung, dass die Fertigstellung des Quartiersplatzes mit der Fertigstellung des Neubauareals "Main Yard" mit seiner grünen Gasse, die direkt auf den Quartiersplatz zuläuft, zeitlich zusammenfallen sollte? 6. Ist der Magistrat auf den Bauvorhabenträger des "Main Yard" zugegangen, um Termine, Planung und Bedarfe aufeinander abzustimmen, und wenn nein, warum nicht? Begründung: Seit vielen Jahren warten die Menschen im Allerheiligenviertel darauf, den neuen grünen Quartiersplatz nutzen zu können. In wenigen Jahren wird zudem die neugeschaffene grüne Gasse direkt darauf zulaufen und den Quartiersplatz zum Bindeglied in Richtung Konstablerwache und Innenstadt machen. Leider fristet der Platz gegenwärtig ein hässliches Dasein und wird lediglich noch teilweise zum Parken genutzt. Wie zu erfahren war, gibt es derzeit keine konkreten Planungen seitens des Magistrats. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2024 Die Vorlage OF 1099/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.12.2023 Betreff: Kappung der U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" Der Magistrat wird gebeten, die komplette Kappung der Linie U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" nicht umzusetzen. Begründung: Die U 5 ist eine wichtige Linie aus dem Frankfurter Norden in die Innenstadt und sollte als solche auch durchgängig erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1679 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4806 entstanden aus Vorlage: OF 1048/1 vom 02.11.2023 Betreff: Autostau durch die Altstadt zum Parkhaus Konstablerwache Der Magistrat wird gebeten, sich zunächst ein genaues Bild von den Staus durch Autofahrende zum Parkhaus Konstablerwache in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt, Fahrgasse und Töngesgasse zu machen und dem Ortsbeirat zu berichten, wie sich die Situation aus Sicht des Magistrats darstellt. Da die Belastungen für die Anwohnerschaft durch Lärm und Abgase an Samstagen am größten sind, wird der Magistrat gebeten, insbesondere der samstäglichen Lage ein besonderes Augenmerk zu schenken. Auf diesen Erkenntnissen fußend wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die für die Anwohnerschaft sehr belastenden Rückstaus vermieden werden können, gegebenenfalls durch Umleitung zu anderen Parkhäusern (Gericht) oder im Zuge der Einrichtung des Superblocks östliche Altstadt. Begründung: Die Fahrgasse, der Weckmarkt und Zum Pfarrturm gehören mit ihrem besonderen Mix aus Galerien, Einzelhandel und Gastronomie, der prägenden Nachkriegsarchitektur und dem geschwungenen Straßenzug im unteren Abschnitt der Fahrgasse zu den wohl schönsten und eigentlich lebenswertesten Straßenräumen in Frankfurt. Leider wird dies aufgrund der vielen durch diese Straßen geschleusten Fahrzeuge nicht mehr erlebbar. Obwohl das Parkhaus Konstablerwache als "Besetzt" angezeigt wird, stauen sich die Fahrzeuge bis an den Main hinunter. In diesen Fällen haben Rettungsfahrzeuge keine Chance, da sich insbesondere im Abschnitt Weckmarkt die Fahrzeuge ständig gegenseitig behindern und festfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
„Safer Spaces“ für Frauen in der Innenstadt und Altstadt
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 entstanden aus Vorlage: OF 1049/1 vom 02.11.2023 Betreff: "Safer Spaces" für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Spaces" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten "Safer Spaces"-Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die "Safer Spaces" sollen auch digital z. B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Eine stadtweite Kampagne soll über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstablerwache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352
Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Aufwertung Große Friedberger Straße
Antrag vom 25.09.2023, OF 1017/1 Betreff: Aufwertung Große Friedberger Straße Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen die Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße zu erhöhen. Hierzu sollen insbesondere 1. die Sitzgelegenheiten aus Granit entfernt und durch Pflanzgefäße mit entsprechender Begrünung ersetzt werden; 2. größere Abfalleimer aufgestellt werden; und 3. häufigere Straßenreinigungen stattfinden. Die Planungen sollen den Anliegern und dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin vorgestellt werden. Begründung: Vor etwa sieben Jahren wurde die Große Friedberger Straße sowie die angrenzenden Nebenstraßen und Plätze, auch unter Verwendung von Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt", grundlegend umgestaltet. Dabei sollte auch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht werden. Im Zuge dessen wurden auch Sitzquader und -bänke aus Granit eingesetzt. In der letzten Zeit ist jedoch eine Verschlechterung der lokalen Situation festzustellen. So sind nunmehr vielfach organisierte Bettler dort anzutreffen. Die vorbezeichneten Sitzgelegenheiten sind so angegriffen und verschmutzt, dass sie auf Passanten nicht mehr einladend wirken. Genutzt werden sie in erster Linie von verwahrlost aussehenden Obdachlosen, die dort lagern und Alkohol konsumieren. Auch die Verkehrsflächen selbst sind von Verschmutzung und Vermüllung betroffen. Die Große Friedberger Straße ist eine Geschäftsstraße mit vielen inhabergeführten Geschäften, deren Kunden sich wegen der vorherrschenden Zustände in der Straße nicht mehr wohlfühlen und sich teilweise nicht mehr in die Läden trauen. Um den Charakter der Straße als Flanier- und Einkaufsmeile zu erhalten, sind Nachsteuerungen erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4523 entstanden aus Vorlage: OF 423/12 vom 10.09.2023 Betreff: Ausfall von planmäßigen Fahrten der Linien U 2, U 8 und U 9 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der städtischen Verkehrsgesellschaft (VGF) und dem RMV Gespräche aufzunehmen, um die U-Bahnen der von Streichung betroffenen Linien U 2, U 8 und U 9 wieder regelmäßig verkehren zu lassen und eine Ausfallstatistik für die o. g. Linien vorzulegen; 2. anschließend dem Ortsbeirat darüber zu berichten. Begründung: Es ist stadtweit festzustellen, dass verschiedene Fahrten ersatzlos gestrichen werden. Teilweise können diese durch alternative Angebote des Personennahverkehrs noch aufgefangen werden oder die Wartezeiten sind überschaubar. Bei Fahrzeiten von 20 Minuten und mehr, z. B. von Zoo, Konstablerwache oder Sachsenhausen in den Frankfurter Norden, führt ein Ausfall in der Regel dazu, dass Anschlussbusse (27, 28, 29) nicht erreicht werden. Die damit verbundenen Fahrzeitverlängerungen sind den ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern nicht zumutbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Markierungen Radverkehr erneuern
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 864/1 vom 20.05.2023 Betreff: Markierungen Radverkehr erneuern Der Magistrat wird gebeten, Markierungen für den Radverkehr auf den Straßen Stiftstraße, Stephanstraße und Schäfergasse, zwischen Große Eschenheimer Straße und Regenbogenkreisel, in beiden Richtungen erneuern zu lassen. Begründung: Die aufgebrachten Markierungen sind kaum noch sichtbar. Sie sollten erneuert werden, damit es für Radfahrende wieder sicher wird in den oben benannten Straßenabschnitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2350 Aktenzeichen: 66-2
Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 entstanden aus Vorlage: OF 946/1 vom 22.08.2023 Betreff: Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt Kreisverkehr Vorgang: OM 2811/22 OBR 1; ST 319/23 Der Magistrat wird gebeten, seine Pläne zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße, Stephanstraße und Katzenpforte nicht weiterzu verfolgen, um nicht seinen eigenen Planungszielen zuwider zu handeln. Stattdessen ist der Kreuzungsbereich ohne Lichtsignalanlagen mit sicheren Überwegen für den Fußverkehr und ausreichend Platz für den Radverkehr insgesamt platzsparend umzugestalten. Die Bestandsbäume sind zu erhalten und möglichst viele weitere Bäume zu pflanzen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mit dem Investor in erneute Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Planung des Kreisverkehrs nicht weiterzuverfolgen. Begründung: Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 27.01.2023, ST 319, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2022, OM 2811, dass er an seinen Planungen festhalte, da sich der Kreisverkehr am östlichen Ende der Schäfergasse bewährt habe. Dort dient der Kreisverkehr jedoch als Verteiler zwischen drei Zufahrten zur Innenstadt. Stiftstraße und Katzenpforte sind jedoch Sackgassen. Zugleich geht der Magistrat davon aus, dass sich die Situation im Innenstadtbereich durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches in naher Zukunft ändern wird. Es ist also davon auszugehen, dass weniger Parkplatzsuchverkehr durch Pkw anfallen wird und der Radverkehr weiter zunehmen wird. Ein Kreisverkehr wäre kontraproduktiv. Klimafreundliche, fuß- und radgerecht ausgestaltete Kreuzungen zeichnen sich dadurch aus, dass bestehende Bäume erhalten, zusätzliche Bäume gepflanzt, Flächen entsiegelt und Platz gespart werden kann. Einem Kreisverkehr würden weitere, alte Bestandsbäume zum Opfer fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 945/1 vom 22.08.2023 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhofstraße/Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden zu Fuß G ehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende Pkw werden zu Fuß Gehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 948/1 vom 22.08.2023 Betreff: Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, drei ehemalige Pkw-Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße gegenüber der Hausnummer 7 entsiegeln und begrünen zu lassen. Von der Heiligkreuzgasse aus gesehen sollen die dritte, vierte und fünfte ehemalige Parkbucht umgestaltet werden. Die dort zwischenzeitlich aufgestellten Fahrradbügel sollen an eine stärker frequentierte Stelle versetzt werden. Begründung: Im Zuge der Einrichtung des geschützten Radweges in der Konrad-Adenauer-Straße konnten die ehemaligen Parkbuchten zwischen den Bäumen nicht mehr von Pkw angefahren werden. Der Magistrat hat dort Radbügel aufstellen lassen. Da sich an dieser Stelle jedoch keine Zugänge zu Gebäuden befinden, werden die Radbügel leider nicht ausreichend genutzt. In der Innenstadt herrscht ein großer Mangel an Grün. Regenwasser kann nicht versickern und Bäume sterben immer häufiger ab. Die sommerliche Hitze nimmt immer mehr zu. Die Bestandsbäume würden von einer Entsiegelung profitieren. Kabeltrassen sind in diesem Bereich sicherlich nicht vorhanden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2349 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1190
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 949/1 vom 22.08.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pkw-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schatten spendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut not. Aufgrund der nahe gelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1284
Gehwegplatten Bleichstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4391 entstanden aus Vorlage: OF 952/1 vom 19.06.2023 Betreff: Gehwegplatten Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, die losen Gehwegplatten auf dem Gehweg der Bleichstraße vor dem "Skylight", Bleichstraße 45, an der Einmündung Brönnerstraße, schnellstmöglich zu befestigen. Sollte die dortige Gehwegfläche in privatem Eigentum stehen, so wird der Magistrat gebeten, den Eigentümer zur Instandsetzung aufzufordern. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich sind mehrere Gehwegplatten lose. Eine baldige Beseitigung dieser Gefahrenlage ist für die Verkehrssicherheit erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 559/3 vom 28.06.2023 Betreff: Verkehrsfluss für die Straßenbahn am Friedberger Platz verbessern Vorgang: OM 4146/23 OBR 3 In seiner Sitzung vom 15. Juni 2023 beschloss der Ortsbeirat eine Anregung zur Grünen Welle des ÖPNV im Nordend (OM 4146). Wie notwendig eine derartige Vorrangschaltung für den ÖPNV ist, zeigt die aktuelle Ampelschaltung am Friedberger Platz: Die Straßenbahnlinien 12 und 18, die vom Alleenring kommend Richtung Konstablerwache fahren, warten gemeinsam mit den Autofahrern auf das Grün der Ampel. Kommt dieses Signal, so kann die Straßenbahn weiterfahren, muss aber regelmäßig nach wenigen Metern stoppen, da Autofahrer, die links in die Bornheimer Landstraße einbiegen wollen, die Schienen blockieren. Sie können nicht in die Bornheimer Landstraße abbiegen, da sie vom Autostrom aus der Stadt kommend daran gehindert werden. Erst, wenn dieser abbricht, können die Autofahrer nach links einbiegen und die Straßenbahn weiterfahren. Sie muss aber nach wenigen Metern wiederum anhalten, da die Ampel an der Scheffelstraße inzwischen auf Rot geschaltet wurde. Um die Benachteiligung der Straßenbahn am Friedberger Platz zu beseitigen, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Ampelschaltung dahin gehend geändert wird, dass zuerst der Verkehr Richtung Konstablerwache freigegeben wird und erst einige Sekunden später der Verkehr Richtung Alleenring Grün geschaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2260 Aktenzeichen: 92-11
Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4202 entstanden aus Vorlage: OF 909/1 vom 17.06.2023 Betreff: Die Menschen wollen die Uhr auf der Konsti zurück Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Stele mit Uhr und U- und S-Bahn-Piktogrammen auf der Konstablerwache gegenüber dem Bienenkorbhaus neben dem Abgang zur B-Ebene der U- und S-Bahn-Station wieder errichtet wird. Die Stromversorgung für Uhr und Beleuchtung soll durch ein F otovoltaikmodul vor Ort erzeugt werden. Begründung: Seit der Inbetriebnahme der U- und S-Bahn-Station "Konstablerwache" befand sich am Abgang zur B-Ebene eine Uhr mit U- und S-Bahn-Piktogrammen. Vielen Passantinnen und Passanten, Fahrgästen und Marktbesuchenden diente diese als hilfreiche Orientierung. Die Menschen vermissen die Uhr und wünschen sich eine zeitgemäße und zukunftsgerechte Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1425 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1212 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 908/1 vom 17.06.2023 Betreff: Durchfahrten Im Trierischen Hof begrenzen, damit Anwohnende etwas mehr Ruhe bekommen Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Ende der Straße Im Trierischen Hof das Einbiegen in die Töngesgasse nur noch in östliche Richtung zuzulassen und ein Abbiegen in westliche Richtung durch entsprechende Beschilderung und wenn möglich mit baulichen Maßnahmen zu verhindern. Die Maßnahme soll umgesetzt werden im Einklang mit den Anregungen des Ortsbeirats zu den Straßen Fahrgasse, Töngesgasse und den Zu- und Abfahrten zum Parkhaus Konstablerwache. Begründung: Die Wohnstraße Im Trierischen Hof wird tagsüber als schnelle Zufahrt zum Parkhaus Konstablerwache und abends und nachts von Autoposern genutzt. Dabei wird natürlich keine Rücksicht auf die Wohnbevölkerung genommen, und freiwillig wird dies auch keiner der Autofahrenden tun. Deshalb muss die Abbiegemöglichkeit zum Parkhaus wirksam unterbunden werden, um den ständigen "Kreisverkehr" zu unterbrechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1911
Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4198 entstanden aus Vorlage: OF 904/1 vom 17.06.2023 Betreff: Belastung der Anwohnenden durch Lärm vom CityBeach entgegenwirken Seit geraumer Zeit liegen dem Ortsbeirat Beschwerden über Lärm vor, der am Wochenende bis 02:00 Uhr morgens und in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis 01:00 Uhr morgens vom CityBeach auf dem Dach des Parkhauses Konstablerwache ausgeht. Ähnliche Beschwerden sollen dem Ordnungsamt vorliegen. Passiert ist bisher leider nichts, die Anwohnenden fühlen sich im Stich gelassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Überprüfung der Schallpegel auf die angrenzende Wohnbebauung im Trierischen Hof, Fahrgasse und Berliner Straße durchgeführt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bässe über die Wohnbebauung hinausgehen und vom Museum für Moderne Kunst auf die gleiche Wohnbebauung auf der anderen Seite reflektiert werden. Durch die zeitliche Verzögerung entsteht für die betroffenen Anwohnenden nicht nur ein Sandwicheffekt, sondern der Rhythmus wiederholt sich auch noch; 2. eine Überprüfung der Betriebszeiten mit lauter Musik, insbesondere an Wochenenden und Donnerstagen, vorgenommen wird; 3. eine Überprüfung der Musikanlage und der angeblich verbauten Pegel-Begrenzer vorgenommen wird; 4. eine Überprüfung der Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer) vorgenommen wird mit dem Ziel, die aggressive Beleuchtung der angrenzenden Wohnungen zu beenden. Dem Betreiber sind Auflagen zu erteilen, die sicherstellen, dass durch den Betrieb keine unzulässigen Licht- und Lärmbelastungen mehr hervorgerufen werden. Die Einhaltung der Auflagen ist in geeigneter Weise zu überprüfen. Begründung: Der Betrieb fällt seit geraumer Zeit durch eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Die Beschwerden und Berichte der Anwohner gleichen sich. Neben Lärm bis in die frühen Morgenstunden, Feiern auf den Parkdecks durch Gäste der Location sind auch Lichtemissionen in die Wohnungen der Anwohner durch Scheinwerfer und andere Veranstaltungseffekte Gegenstand der Beschwerden. Weiterhin wird berichtet, dass Musikanlagen häufig ohne entsprechende Genehmigung betrieben werden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betreibern geführt, die bestenfalls kurzfristige Verbesserungen bringen. Grundsätzlich habe sich aber nichts geändert, auch weil das Ordnungsamt offenbar nicht tätig geworden sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2001
Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4199 entstanden aus Vorlage: OF 905/1 vom 17.06.2023 Betreff: Sonntäglichen Lärm durch Laubbläser abstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der regelmäßige sonntägliche Einsatz von Laubbläsern in der Zeit von ca. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Parkhaus Konstablerwache unterbleibt. Begründung: Durch den Partybetrieb finden die Anwohnenden am Wochenende selten vor 02:00 Uhr morgens Schlaf. Ob der Betrieb von Laubbläsern in bewohnten Gebieten an Sonntagen überhaupt zulässig ist, sei dahingestellt. Der Lärm ist in jedem Fall extrem störend und muss dringend abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1852
Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 858/1 vom 16.05.2023 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1 - Gehwegparken in der Petersstraße stadteinwärts aufheben Der Magistrat wird gebeten, das Gehwegparken in der Petersstraße stadt einwärts auf der gesamten Länge aufzuheben und den Gehweg abpollern zu lassen. Begründung: Es handelt sich um einen Gehweg, der als Schulweg genutzt wird. Vor allem Kinder, aber auch alle anderen zu Fuß Gehenden sollen sich frei und sicher bewegen können. Die Sicht auf zu Fuß Gehende wird jedoch durch parkende Fahrzeuge behindert, die bis an die Ampel an der Bleichstraße heran abgestellt werden. Dort parken vor allem Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, obwohl die nahe gelegenen Parkhäuser nicht ausgelastet sind. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Antrag vom 17.01.2024, OF 1134/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Antrag vom 13.08.2024, OF 1335/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Antrag vom 08.04.2025, OF 1579/1 Anregung vom 29.04.2025, OA 555 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Queere Aktionstage im Regenbogenviertel am 16.06.2023 und 17.06.2023 unterstützen
Antrag vom 30.04.2023, OF 853/1 Betreff: Queere Aktionstage im Regenbogenviertel am 16.06.2023 und 17.06.2023 unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative - Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die "Queeren Aktionstage im Frankfurter Regenbogenviertel" in der Alten Gasse und Schäfergasse am 16. und 17.06.2023 zu unterstützen. Die Unterstützung gilt für den Auf- und Abbau einer Bühne für das Aktionsprogramm und ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro. Die Stabsstelle Antidiskriminierung plant die Aktionstage und benennt die Kosten. Begründung: Im vergangenen Jahr 2022 haben immer mehr queerfeindliche Angriffe auf Menschen in der Innenstadt und besonders im sogenannten Bermudadreieck stattgefunden. Schwere Körperverletzungen, Beleidigungen, Einschüchterungen und Sachbeschädigungen im Regenbogenviertel nahmen stark zu. Die Stabsstelle Antidiskriminierung hat gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Gastronomen, Personen der Zivilgesellschaft und der Polizei Frankfurt den Koordinierungskreis LSBTIQ* ins Leben gerufen, der seither zahlreich tagte und Aktions- und Aufklärungsformate erarbeitet hat. Die Frankfurter Polizei ist an Wochenenden nachts vor Ort und konnte bereits Angriffe verhindern und Straftaten aufklären. Die queeren Ansprechpersonen der Frankfurter Polizei haben sich in der Szene vernetzt und arbeiten im Koordinierungskreis aktiv mit. Die Aktion "Sag`s deinem queeren Barkeeper" hat auch Erfolge zu vermelden. Dennoch werden weiterhin Straftaten gegen Schwule, Lesben und Transpersonen verübt. Die Aktionstage sollen die Sichtbarkeit der queeren Community im Ortsbezirk 1 erhöhen, Informationen liefern, Vorurteile abbauen und Anreize geben, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das Budget ist auf Grund der kurzfristigen Planung und gestiegener Preise äußerst knapp. Der Ortsbeirat 1 unterstützt alle Bemühungen für ein sicheres und friedliches Zusammenleben aller Menschen im Ortsbezirk. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 233 2023 Die Vorlage OF 853/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 775/1 vom 28.02.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Magistrat wird gebeten, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümerinnen uns -eigentümer sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1513 Aktenzeichen: 63-0
Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 766/1 vom 28.02.2023 Betreff: Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen Vorgang: OM 1833/22 OBR 1; ST 491/23 Mit der Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich, dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoüberwachung befürwortet. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach "echten", ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum brauchte der Magistrat ziemlich genau elf Monate für eine derart schwammige Antwort ohne substanziellen Inhalt und fehlenden Faktenvortrag? 2. Warum ist der Magistrat nicht auf die in der Magistratsanregung beschriebenen Zustände in den Wohnbereichen und Ladenzeilen eingegangen? 3. Der Magistrat spricht von einem wichtigen Aspekt für das Sicherheitsgefühl im Bereich der Konstablerwache. Lässt sich daraus ableiten, dass der Magistrat "tatsächliche" Sicherheit durch anwesende Polizeistreifen einer "gefühlten" Sicherheit durch Videoüberwachung unterordnet und nicht befürwortet? 4. Auf welchem belastbaren Zahlenmaterial fußen die Aussagen des Magistrats? Begründung: Die Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema "Übergriffe auf queere Menschen", um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt. Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes "Gutachten" des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1604 Aktenzeichen: 32-4
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3583 entstanden aus Vorlage: OF 741/1 vom 31.01.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner gegen parkende Autos in der Schäfergasse Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen in der Schäfergasse vor dem Kreisel in einen Radweg umzuwandeln, rot markieren und beschildern zu lassen sowie mit einem Fahrbahntrenner versehen zu lassen. Begründung: Ständig halten und parken auf dem Radschutzstreifen Pkw, deren Fahrerinnen und Fahrer "nur mal kurz etwas erledigen müssen". Radfahrende werden zum Ausweichen auf die eingeengte Fahrbahn gezwungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1315
Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4
Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 03.01.2023 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Kinder der Liebfrauenschule vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Schulkinder im Bereich der Liebfrauenschule umsetzbar sind, und nach positiver Prüfung die Maßnahmen auch umsetzen zu lassen: 1. Bleichstraße: Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und entsprechende Beschilderung im Abschnitt zwischen Brönnerstraße und Alte Gasse sowie der Markierung "30" auf der Fahrbahn am Beginn der Geschwindigkeitsreduzierung. Hier befindet sich derzeit nur das Verkehrszeichen 136 "Achtung Schulkinder", das von den Autofahrenden leider übersehen wird. 2. Bleichstraße: Einrichtung einer teilstationären Blitzeranlage (sog. Blitzer-Anhänger) zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung und Ahndung von Verstößen. 3. Schäfergasse/Stephanstraße: Markierung "30" auf der Fahrbahn im Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung in beide Richtungen. Hier befinden sich derzeit die Verkehrszeichen Nr. 136 "Achtung Schulkinder" und Nr. 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) mit dem Zusatzzeichen "auf 50 Metern", das von den Autofahrenden leider nicht ausreichend beachtet wird. Begründung: Schulleitung und Eltern der Liebfrauenschule berichten, dass Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg regelmäßig von Autofahrenden gefährdet werden, die auf der Bleichstraße rasen oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Schäfergasse nicht einhalten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine angemessene Reduzierung der Geschwindigkeit der Autofahrenden und Lkw-Fahrenden. Bilder: Bleichstraße und Schäfergasse, Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1223 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Endlich die Straße Alte Gasse in das Programm „Schöneres Frankfurt“ aufnehmen! Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385
Anregung vom 06.12.2022, OA 282 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 02.12.2022 Betreff: Endlich die Straße Alte Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufnehmen! Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 Vorgang: OA 32/21 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alte Gasse nun endlich in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen und die dafür notwendigen Mittel zügig bereitzustellen. Es sollen in diesem Zuge Maßnahmen der baulichen Umgestaltung finanziert werden, insbesondere eine Verbreiterung der Gehwege, die Aufstellung von Sitzelementen, die stadtraumgestalterischen Anforderungen genügen, das Entsiegeln von Teilflächen und das Pflanzen von schattenspendenden Bäumen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Straße Alte Gasse sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die zweckmäßigerweise mit Mitteln aus dem Programm "Schöneres Frankfurt" finanziert werden sollen. Der Ortsbeirat hat bereits mit der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2021, OA 32, die Aufnahme der Straße Alte Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" gefordert. Auch der Magistrat begrüßt in seinem Bericht vom 30.09.2022, B 385, die Anregung des Ortsbeirates, für die Straße Alte Gasse ein ganzheitliches Umgestaltungskonzept zu erzielen. Dabei sollte auch die Pflanzung von Bäumen berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 385 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.06.2021, OA 32 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 385 = Kenntnis) Gartenpartei (B 385 = Kenntnis, OA 282 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 385 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 282 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 282 wird mit der Maßgabe im vereinfachten Verfahren erledigt, auch auf die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen anderer Programme (z. B. zur Klimaanpassung) und anderer geplanter Baumaßnahmen einzugehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 282 wird mit der Maßgabe im vereinfachten Verfahren erledigt, auch auf die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen anderer Programme (z. B. zur Klimaanpassung) und anderer geplanter Baumaßnahmen einzugehen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2677, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 § 2846, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3133, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023
Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr
Anregung vom 06.12.2022, OA 290 entstanden aus Vorlage: OF 477/10 vom 22.11.2022 Betreff: Weitere U 5-Ausfälle, Onlineverbindungssuche und Ersatzverkehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die Onlineverbindungssuche sowie der Ersatzverkehr für die Fahrgäste künftig deutlich besser kommuniziert werden können; 2. die bisherigen U 5-Ausfälle im Jahr 2022 nach Anlässen zu analysieren und zu erläutern. Von besonderem Interesse dabei sind, a) wie die wiederholt in Randzeiten aufgrund schlechter Taktzeiten sehr unfreundlich geregelten U 5-(Teil-)Ausfälle auch mit erkennbar fragwürdigen Leerfahrten ab Hauptbahnhof (statt Preungesheim oder zumindest Konstablerwache) vermieden werden können, da die Fahrgäste doch auch nachts noch gut nach Hause kommen wollen statt unnötig lang warten zu müssen; b) der stundenlange U 5-Ausfall am 17.11.2022, der online in der Verbindungssuche sowie für den Ersatzverkehr so leider auch nach Stunden nicht klar zu erkennen war (Anmerkung: Der Ersatzverkehr hatte dann spät abends zumindest funktioniert, leider aber nicht die Verbindungssuche dazu). Begründung: Der ÖPNV muss für eine Verkehrswende deutlich besser werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1097 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2727, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 92-10
Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen
Anregung vom 01.11.2022, OA 269 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 12.10.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße klima- und zukunftsgerecht ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße wie folgt ergänzen zu lassen, um diesen klima- und zukunftsgerecht aufzustellen: 1. Unter Punkt 5.10 Dachgestaltung soll die Verpflichtung zur Installation von großflächigen Solarstromanlagen auf geeigneten Dachflächen festgeschrieben werden. 2. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die im ISTEK festgelegte Verlegung der Straßenbahntrasse vom Allerheiligentor über die Allerheiligenstraße zur Konstablerwache aufgenommen werden. Die Trasse soll begrünt bzw. als Rasengleise geführt werden. Die Auswirkungen auf die Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße sind zu berücksichtigen. 3. Unter Punkt 6.2 ÖPNV soll die bestehende Straßenbahntrasse in der Langen Straße entsiegelt, begrünt und ggf. als Rasengleise ausgebildet werden. 4. Unter Punkt 6.1 Erschließung soll die wegen Punkt 2 notwendige Verlegung der Fahrspur in Richtung Innenstadt aus der Allerheiligenstraße in die Battonnstraße berücksichtigt werden. 5. In diesem Zuge soll auch eine Baumreihe entlang der Bebauung in der Battonnstraße festgelegt werden. Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen ergänzen die Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße im Hinblick auf den Klimaschutz, Entsiegelung, Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 213 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 06.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 269 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 269 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2886, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 Aktenzeichen: 61-00
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2810 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 13.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Brönnerstraße lebenswert und klimagerecht umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen in der Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die derzeit existierenden fünf Fahrspuren sollen auf drei Fahrspuren reduziert werden, die sich wie folgt aufteilen: a) eine Fahrspur aus dem Parkhaus Galeria, die sich in zwei Aufstellspuren in Richtung Stephanstraße erweitert und b) eine Fahrspur aus der Stephanstraße, die sich in Richtung Parkhaus Galeria in zwei Fahrspuren erweitert und deren rechte Fahrspur auch in Richtung Zeil nutzbar ist. 2. Der Parkstreifen in Richtung Zeil wird aufgelöst. 3. Der verbleibende Raum wird entsiegelt, begrünt und wenn möglich mit Bäumen bepflanzt. Der Gehweg wird verbreitert. So entsteht ein attraktiver Fußweg in Richtung Zeil. Begründung: Die überdimensionierten Fahrbahnen sind ein Relikt der autogerechten Stadt und nicht mehr notwendig. Durch den beabsichtigten Umbau der Einmündung Stephanstraße werden Rückstaus vermieden. Parkplätze stehen in dem Parkhaus Galeria Karstadt im Überfluss zur Verfügung, sodass straßenbegleitendes Parken überflüssig geworden ist. Um Regenwasser wirksam versickern lassen zu können, müssen Asphaltflächen großflächig entsiegelt werden. Durch Begrünung der Flächen reduzieren sich die sommerlichen Temperaturen und die Aufenthaltsqualität erhöht sich. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 151 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1921 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2811 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 13.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut. 2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links- Regelung anpassen zu lassen. 3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens. 4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden. Begründung: Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll. Luftbild: Geoportal Frankfurt Karte: Geoportal - Stephanstraße Bild: Modell "Siglinde" - Radentscheid Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 319 Antrag vom 22.08.2023, OF 946/1 Antrag vom 11.09.2023, OF 985/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4385 Beratung im Ortsbeirat: 1
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