Meine Nachbarschaft: Stichlingstraße
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Vorlagen
Radspur Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 entstanden aus Vorlage: OF 145/1 vom 15.10.2016 Betreff: Radspur Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße im Abschnitt Baseler Platz bis Wurzelsiedlung - analog der Mainzer Landstraße - auf beiden Fahrspuren einen durchgehenden Radstreifen anzubringen und die Benutzungspflicht des Radweges auf dem Gehweg - wo vorhanden - aufzuheben. Begründung: Die Gutleutstraße ist breit genug für einen Radstreifen. Die Regelung hat sich in der Mainzer Landstraße bestens bewährt und die Sicherheit von Rad Fahrenden deutlich verbessert. Die Bevölkerung nimmt den Radstreifen mit viel Begeisterung an. An vielen Stellen sind die Gehwege der Gutleutstraße sehr schmal und könnten nach Wegfall des kombinierten Rad- und Gehweges in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 101 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1077 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 641 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 02.10.2016 Betreff: Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse Der Magistrat wird aufgefordert, mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße durchzuführen. Begründung: In den letzten Monaten sind die verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße im Abschnitt Wurzelsiedlung und Erntestraße verstärkt aufgefallen. Diese Parkzone ist dem Anwohnerparken der Hirtensiedlung vorbehalten, wobei ausschließlich Pkws dort parken dürfen. Verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in diesem Straßenabschnitt sind angemessen und notwendig. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich vermehrt, dass ihre Anwohnerparkplätze durch Fernbusse blockiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1770 Aktenzeichen: 32 4
Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 133/1 vom 02.10.2016 Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 40 (möglicherweise FAAG oder ABG Holding, deren Namen noch auf den Klingelschildern stehen ) darauf hinzuwirken, dass sie den "Vorgarten" des Gebäudes in einen akzeptablen Zustand versetzen; 2. mitzuteilen, welche Nutzung für das leer stehende Gebäude vorgesehen ist. Begründung: Zu 1: Vor dem leer stehenden Gebäude Gutleutstraße 40 befindet sich ein etwa fünf Meter tiefer Streifen mit Schotter, Müll und etwas Wildwuchs, der durch ein hohes Gitter vom Gehweg abgetrennt ist (Abb.1). Wo dieser "Vorgarten" an das Grundstück von Weißfrauenschule und Karmeliterschule angrenzt, ist dieses Gitter zurückgesetzt. Die so entstandene Einbuchtung wird regelmäßig von Obdachlosen als Toilette benutzt (Abb.2). Die Schüler und Schülerinnen der beiden Schulen müssen täglich an diesen Kothaufen vorbeigehen. Zu 2: Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch im Innenstadtbereich Frankfurts, wäre es wünschenswert, wenn diese Liegenschaft mindestens teilweise für (Sozial)wohnungen genutzt werden könnte. Abb. 1 Abb. 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00
Menschen auf der „Gutleutbrache“ und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 497 entstanden aus Vorlage: OF 101/1 vom 29.08.2016 Betreff: Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, unter Federführung des Ordnungsamtes und des Sozialdezernats eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus Vertretern des Ordnungsamtes (Stadtpolizei), des Sozialdezernats (insbesondere des Jugend- und Sozialamtes), des 4. Polizeireviers, des Stadtplanungsamtes und des Dezernats für Bildung und Integration (AmKA) besteht, die zum einen den auf der "Gutleutbrache" (Gutleutstraße 332) lebenden Menschen Hilfsangebote zur Unterbringung und Integration macht und zum anderen zur (Wieder- )Herstellung des sozialen Friedens in der Wurzelsiedlung das Lager auf dem dortigen Grundstück auflöst. Begründung: Seit mehreren Jahren hat sich auf dem o. g. Grundstück ein Elendsviertel ("Slum") mitten in der Stadt gebildet. Weit überwiegend aus osteuropäischen EU-Staaten (Rumänien und Bulgarien) zugewanderte Menschen "wohnen" auf dieser sogenannten "Gutleutbrache" unter erbärmlichen und menschenunwürdigen Zuständen. Die Hygieneverhältnisse sind miserabel und die Menschen hausen zum Teil "im Müll". Leider scheint sich die Stadt Frankfurt an diesen Slum gewöhnt zu haben und die eigentlich wegen unterschiedlicher Aspekte des Gesamtproblems zuständigen Ämter erklären sich jeweils nicht für zuständig bzw. sehen jeweils innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs keine Handhabe, um die Zustände, sowohl im Sinne der auf dem Grundstück hausenden Menschen als auch der in der unmittelbar angrenzenden Wurzelsiedlung lebenden Anwohner zu beheben. Über diese untragbaren Zustände wird bereits seit Jahren in diversen Zeitungen berichtet. Erst am 20.08.2016 berichtete das ZDF in seiner Sendung "Länderspiegel" ausführlicher von den inakzeptablen Zuständen. Auf einem kurzfristig anberaumten Ortstermin am 19.08.2016 unter Beteiligung der o. g. Ämter schilderten Anwohner der Wurzelsiedlung, dass sie regelmäßig Ratten beobachten würden, Bewohner der Brache nachts ihre Mülltonnen durchwühlen und Gegenstände stehlen würden, dass das Grundstück zusehends vermülle und der Gestank auf die Wurzelsiedlung herüberwehe. Deshalb kann sich die Stadt Frankfurt nicht mit dem Argument, es handele sich um ein Privatgelände, aus der Verantwortung stehlen. Es wurde bei dem Ortstermin deutlich, dass eine effektive Zusammenarbeit aller betroffenen Ämter dringend nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 35 Beratung im Ortsbeirat: 1
Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 14.08.2016 Betreff: Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Rottweiler Straße sowie die Werftstraße im Abschnitt Gutleutstraße bis Speicherstraße vollständig in eine sogenannte Spielstraße umgewandelt werden. Begründung: In der Mitte des Platzes befindet sich ein Spielplatz, der im Jahr 2015 mithilfe des Ortsbeirats und des Grünflächenamtes sorgfältig saniert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet wurde. Zurzeit wird der Spielplatz von etwa 100 anwohnenden Kindern regelmäßig genutzt. Im Zuge der Neugestaltung ist ein Sandkasten dazugekommen, in dem jetzt auch sehr kleine Kinder spielen. Der Spielplatz wird außer von den anwohnenden Kindern auch von Kindern der Kindertagesstätte der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße frequentiert. Es gibt zur Straße keine Abgrenzung, die verhindert, dass ein Ball auf die Straße rollt. Die häufig wild parkenden Autos machen die Situation unübersichtlich. Parkplatzsuchende fahren häufig mit hoher Geschwindigkeit um den Platz herum. Es ist zu befürchten, dass es früher oder später zu einem Unfall kommen könnte. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich ist daher zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1
Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 484 entstanden aus Vorlage: OF 79/1 vom 12.08.2016 Betreff: Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt? Vorgang: V 1404/15 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Was tut die Stadt Frankfurt, um den Familien zu helfen, die im Umkreis der Weißfrauen Diakoniekirche campieren? 2. Welche Alternativen hat die Stadt Frankfurt den obdachlosen Familien, die in der Umgebung der Weißfrauen Diako niekirche hausen, anzubieten bzw. schon angeboten? Wurden sie auf die Möglichkeit von Notunterkünften hingewiesen? 3. Wurden die Personen angesprochen und welche Ergebnisse liegen nach dem derzeitigen Stand vor? Ferner wird der Magistrat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zeitnah eine Lösung herbeizuführen, die den Bedürfnissen sowohl der betroffenen Familien als auch der Anwohner gerecht wird. Begründung: Seit mindestens einem Jahr (siehe auch Anfrage V 1404) haben sich die im Bahnhofsviertel und der Innenstadt aufhaltenden Familien ihre Schlaf- und Lagerplätze in der Umgebung der Weißfrauen Diakoniekirche gewählt. In der näheren Nachbarschaft Wohnende beklagen sich über vermehrten Abfall und Verschmutzungen in diesem Bereich. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße (Nr. 21-31) sind Glascontainer aufgestellt, die zweckentfremdet als Tarnung für die Verrichtung der Notdurft benutzt werden. Die im Rahmen des Projektes "Schöneres Frankfurt" mit erheblichem Aufwand neu gestaltete Fläche vor der Weißfrauen Diakoniekirche wird zunehmend unattraktiv. Deshalb kann sich die Stadt Frankfurt nicht mit dem Argument, es handele sich um ein Privatgelände, aus der Verantwortung stehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1404 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1814 Aktenzeichen: 32 0
Radverkehr fördern - Abstellmöglichkeiten einrichten Fahrradständer an der Speicherstraße/Rotfeder-Ring aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 494 entstanden aus Vorlage: OF 93/1 vom 11.08.2016 Betreff: Radverkehr fördern - Abstellmöglichkeiten einrichten Fahrradständer an der Speicherstraße/Rotfeder-Ring aufstellen Gerade jetzt im Sommer übersteigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten in diesem Bereich das Angebot bei Weitem. Radfahrerinnen und Radfahrer sind gezwungen, die Fahrräder "wild" abzustellen - zum Beispiel am Bachforellenweg, wo sie den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den Radfahrerinnen und Radfahrern im Weg stehen oder am Geländer direkt an der Speicherstraße, wo sie den Auto- und Linienbusverkehr behindern, der durch die große Anzahl an parkenden Lieferfahrzeugen ohnehin nur eingeschränkt funktioniert. Die Stadt darf keine Fahrradstellplätze auf Privatgelände finanzieren. Da nicht immer städtische Flächen zur Verfügung stehen, wo offensichtlich Bedarf besteht, muss die Stadt die Möglichkeit erhalten, Fahrradstellplätze einzurichten und dafür die Kosten zu übernehmen, wenn private Eigentümer dafür die Flächen zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die nötigen Maßnahmen einzuleiten, um an der südöstlichen Straßenecke Speicherstraße/Rotfeder-Ring Fahrradständer aufzustellen, ähnlich derer, die bereits an der Ecke Rotfeder-Ring/Bachforellenweg aufgestellt wurden. Als Aufstellfläche bietet sich der Bereich neben der kleinen Grünfläche (Baum) an; 2. hier gegebenenfalls mit dem Eigentümer der infrage kommenden Fläche in Kontakt zu treten und dafür zu sorgen, dass die Stadt in diesem Bereich Fahrradständer aufstellen darf. Aufgrund der Kostenübernahme durch die Stadt müssen sie dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Zusätzliche Fahrradständer auf dem ungenutzten Gehweg an der Ecke des Hauses Speicherstraße 59 könnten die vorgenannten Probleme mindern und auch einen zusätzlichen Anreiz liefern, für Fahrten zur Arbeit aufs Fahrrad umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1529 Aktenzeichen: 66 2
Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 entstanden aus Vorlage: OF 10/1 vom 12.04.2016 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich? Vorgang: OM 4668/15 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregung des Ortsbeirats vom 03.11.2015 "Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße" (OM 4668) zu beantworten. Begründung: An der beanstandeten Verkehrssituation hat sich bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 19.05.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319 Der Magistrat wird gebeten, um die Verkehrssicherheit an der Ein- und Ausfahrt des Grundstückes Gutleutstraße 319 (Johanna-Kirchner-AHZ) zu erhöhen, auf der der Ausfahrt gegenüberliegenden Straßenseite einen (oder zwei) Verkehrsspiegel in ausreichender Größe aufzustellen. Begründung: Parkende Fahrzeuge, insbesondere Busse und Lkw, an der Ausfahrt behindern die Sicht für ausfahrende Fahrzeuge, die den Parkplatz vor dem "JoKi" verlassen und in die Gutleutstraße einbiegen wollen. Personen- und Lastkraftwagen, die sich in West-Ost-Richtung bewegen, sind aufgrund der erwähnten Sichtbehinderung erst spät erkennbar, meist erst, wenn der Ausfahrende mit der Front seines Fahrzeuges bereits den Straßenraum erreicht hat und den von links herannahenden Verkehr sehen kann, um sich dann in den fließenden Verkehr einordnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1104 Aktenzeichen: 66 7
Karmeliterschule ins Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 entstanden aus Vorlage: OF 8/1 vom 12.04.2016 Betreff: Karmeliterschule ins Gutleutviertel Vorgang: A 891/15; B 362/15 Der Magistrat wird aufgefordert, einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich zurzeit das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu berücksichtigen. Begründung: Wie bereits in der Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 15.07.2015, A 891, dargelegt, sprechen zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel. Auf diese Gründe wird verwiesen: 1. Der Magistrat hat in seiner Vorlage vom 09.10.2015, B 362, bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, die die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber - anders als im Bericht B 362 dargelegt - nicht östlich, sondern westlich des Baseler Platzes, sodass sich die Schulwegsituation bei einer Verlegung der Schule ins Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Bei einem Standort der Schule im Gutleutviertel würden sich sogar die Busfahrten für die Kinder aus der Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa-Brändström-Schule wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von circa einem Kilometer verbunden wäre, also keinen Bustransport erfordern würde. 2. Zu Recht weist der Magistrat in der Vorlage B 362 darauf hin, dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden. 3. Aus diesen Überlegungen heraus wäre es sinnvoll, wenn der Magistrat eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme hierfür das Grundstück Gutleutstraße 317 infrage. Auf diesem Grundstück befindet sich zurzeit das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die derzeit circa 40 Kinder betreut, ist im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projekts "Neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch dort eine Kinderbetreuung integriert werden soll. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde dagegen alle in der Vorlage A 891 aufgeführten Vorteile erfüllen und Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.07.2015, A 891 Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 362 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Antrag vom 20.07.2017, OF 387/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555 Antrag vom 11.11.2017, OF 453/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519 Antrag vom 09.10.2021, OF 197/1 Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 197 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 40 31
Das Gutleutviertel braucht vor Ort mehr Geldautomaten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5049 entstanden aus Vorlage: OF 732/1 vom 20.11.2015 Betreff: Das Gutleutviertel braucht vor Ort mehr Geldautomaten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den in Frankfurt am Main ansässigen Sparkassen und Banken Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass im Gutleutviertel an geeigneten Stellen Geldautomaten installiert werden, damit die in diesem Stadtteil wohnenden Bürgerinnen und Bürger bequem und problemlos Bargeld abheben können. Als Standort geeignet wäre u. a. die REWE-Filiale an der Ecke Zanderstraße/ Speicherstraße. Begründung: Bei der Versorgung mit Geldautomaten gibt es "weiße Flecken" im Ortsbezirk 1 mit unzureichender und ungenügender Ausstattung mit Geldautomaten im Nahbereich - dazu zählt seit vielen Jahren auch das Gutleutviertel. Sowohl im vorderen Gutleut (Westhafenbereich) als auch im hinteren westlichen Bereich (Johanna Kirchner-AHZ und Wurzelsiedlung) ist im Umkreis von circa einem Kilometer weder eine Bank- noch eine Sparkassenfiliale und somit kein Geldautomat vorhanden. Die Wege zu den nächstgelegenen Geldautomaten (z. B. Hauptbahnhofsbereich und Gallus) sind für Seniorinnen und Senioren mit erschwerten Bedingungen verbunden, wenn sie zu Fuß oder mit dem ÖPNV zurückgelegt werden. Es herrscht somit - stellvertretend für andere Infrastrukturmängel - ein Mangel an Geldautomaten im Gutleutviertel, der schleunigst behoben werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 869 Aktenzeichen: 92 31
Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - Sachstandsanfrage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4920 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 31.12.2015 Betreff: Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - Sachstandsanfrage Vorgang: OM 3317/14; ST 1384/14 Der Magistrat wird aufgefordert, endlich Pläne zur Realisierung der Barrierefreiheit im Bereich des Westhafen Towers zu erarbeiten, sofern noch nicht geschehen, und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Mit Beschluss vom 15.07.2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, das Kopfsteinpflaster im Westhafen mit einem ca. einen Meter breiten Asphaltstreifen zu überziehen, um diesen Bereich barrierefrei zu gestalten. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1384, führte der Magistrat aus: "Der Magistrat wird zur Realisierung der Barrierefreiheit im Bereich des Westhafen Towers eine Planung erarbeiten lassen und diese dem Ortsbeirat nach Abstimmung mit dem Eigentümer vorstellen." Seither ist mehr als ein Jahr vergangen und die Angelegenheit ist dringlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3317 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1384 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 517 Antrag vom 06.10.2016, OF 146/1 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 210 Aktenzeichen: 66 5
Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4923 entstanden aus Vorlage: OF 720/1 vom 03.01.2016 Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht mehr vorzusehen . Ersatzweise soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer Fahrspur/Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als einer Fahrspur/Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag in Höhe von 0,99 Euro pro Quadratmeter wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der Basisnettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste Lagenzuschlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie dem Gerichtsviertel, dem Allerheiligenviertel, dem Fischerfeld, Gallus Ost oder dem Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher Zuschlag erhoben wird. Die ABG Frankfurt Holding und ihre Töchter verzichten freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichen Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht notwendig ist. Er sollte durch eine kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete und aus einem daraus resultierenden Zuschlag für tatsächliche gute Lagen ersetzt werden. Stark befahrene und verlärmte Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie die östliche Allerheiligenstraße, die Stoltzestraße, die Gutleutstraße, die Wilhelm-Leuschner-Straße, die Mainluststraße u. v. a. m. bleiben ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 582 Aktenzeichen: 64 0
Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 698/1 vom 20.11.2015 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor illegalen Rennfahrern in der Schönstraße tempohemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Schönstraße (Höhe Hardenbergstraße) geeignete tempohemmende Maßnahmen zu ergreifen sowie die vorhandenen Hinweiszeichen auf den "verkehrsberuhigten Bereich" zu erneuern bzw. durch größere, gut sichtbare Hinweiszeichen zu ersetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder zu überprüfen. Begründung: Die Schönstraße ist im Bereich südlich des dortigen Spielplatzes durch das Verkehrszeichen 325.1 als "Verkehrsberuhigter Bereich" (sogenannte Spielstraße) ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereiches gilt laut Straßenverkehrsordnung Folgendes: - Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. - Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. - Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. - Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. - Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen, wie verschiedenfarbige Pflasterungen. Leider halten sich viele Autofahrer nicht daran, sondern fahren in so hohem Tempo, wie es die Straßenführung irgend zulässt. Außerdem wird auf der Straße auch in den Bereichen dauerhaft geparkt, obwohl dort keine Parkplätze durch Markierungen ausgewiesen sind. Dies bedeutet eine ständige Gefährdung der Anwohner. In den umstehenden Häusern wohnen Familien mit vielen Kindern. Diese überqueren die Schönstraße auf dem Weg zum Spielplatz meist ohne Begleitung von Erwachsenen. Von ihrem verbrieften Recht, auf der Straße zu spielen, machen sie aus gutem Grund keinen Gebrauch. Auch wenn es bisher glücklicherweise nur Beinahe-Unfälle gegeben hat, ist mehr Rücksichtnahme der Autofahrer dringend erforderlich, damit es nicht zur Verletzung an Leib und Leben der spielenden Kinder kommt. Die Erfahrung zeigt, dass Bremsschwellen (siehe Abbildung unten) ein wesentlich wirksameres Mittel zur Tempobegrenzung darstellen als jedes Verkehrsschild. Die Erneuerung der Verkehrsschilder mit Hinweisen auf den "Verkehrsberuhigten Bereich" ist erforderlich, weil die vorhandenen Schilder sehr klein, zum Teil zugeklebt und kaum sichtbar aufgehängt sind. Schließlich sollten auch die Parkmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Kinder überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 480 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 20.11.2015 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH im Gutleutviertel auf dem Bachforellenweg entlang des Westhafes zwischen der Zanderstraße und dem Karpfenweg oder an einer anderen geeigneten Stelle ein Erzeugermarkt eingerichtet werden kann, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Begründung: In seiner Sitzung am 26.11.2013 hat der Ortsbeirat die Anregung an den Magistrat, OM 2702, beschlossen und den Magistrat damit gebeten, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.02.2014, ST 300, ausgeführt, dass er die Abhaltung von Wochenmärkten in Frankfurter Stadtteilen begrüßt, dass der Standort Rottweiler Platz den erforderlichen Brandschutzanforderungen aber nicht genüge. Der Antrag wurde daher "trotz anfänglich positiver Grundauffassung" abgelehnt. In seiner Sitzung am 06.05.2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat mit seiner Anregung OM 3075 unter Hinweis auf den o. g. Vorgang gebeten, einen solchen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 213, ausgeführt, das der Westhafenplatz für einen solchen Markt zwar geeignet sei, dass der private Eigentümer des Platzes aber nicht bereit sei, diesen für einen Erzeugermarkt zur Verfügung zu stellen. Der nun vorgeschlagene Standort am Rande des Westhafens (siehe Abbildung) ist besonders gut für einen Wochenmarkt geeignet. Der baumbestandene Weg am Wasser zieht schon jetzt viele Menschen zum Flanieren an, Bänke laden zum Verweilen ein. Wie bereits in der ersten Anregung an den Magistrat (OM 2702) ausgeführt, würde der Wochenmarkt am Westhafen nicht nur helfen, die mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten im Gutleutviertel auszugleichen, sondern er könnte gleichzeitig zu einem Ort der Begegnung und damit des Zusammenwachsens der heute noch sehr heterogenen Bewohnerschaft werden. Auf die Begründung der Vorlage OM 2702 vom 26.11.2013 wird ausdrücklich Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1
Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 688/1 vom 27.10.2015 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Verkehr an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße und die Parksituation auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße den Bedürfnissen der Nutzer wie folgt anzupassen: 1. Den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen wird das Abbiegen nach rechts (in Richung Süden) in den verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) der Zanderstraße ermöglicht; 2. in der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße werden Parkplätze für Kurzparker mit Parkscheibe ausgewiesen, alternativ werden Parkuhren aufgestellt; 3. für die Überquerung der Speicherstraße an der Ecke Zanderstraße wird eine für Fußgänger günstigere Ampelschaltung vorgesehen. 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob den von Westen auf der Speicherstraße kommenden Fahrzeugen das Abbiegen nach links (in Richtung Norden) in die Zanderstraße ermöglicht werden kann. Begründung: Zu 1. Durch die Markierung auf der südlichen Fahrbahn darf ausschließlich geradeaus gefahren werden. Ein Abbiegen nach rechts in die verkehrsberuhigte Zanderstraße ist nicht zulässig. Dies wird ständig - auch von der Polizei - "übersehen". Zu 2. In dem o. g. Teilstück der Speicherstraße gibt es weder für die zahlreichen Kunden des REWE-Supermarkts noch für den daneben liegenden Bäcker Parkplätze. Sie parken deshalb entweder auf dem Bürgersteig oder auf dem für Behinderte reservierten Parkplatz vor dem Cronstetten-Haus. Nach Aussagen aus dem Straßenverkehrsamt gibt es in dem Bereich eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragen. Trotzdem parken zahlreiche Anwohner (sei es aus Bequemlichkeit, sei es um die Standgebühren zu sparen) stets auf der Straße. Deshalb wäre es sinnvoll, die vorhandenen Parkplätze für Kurzparker zu reservieren. Zu 3. An der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße überquert täglich eine große Zahl von Fußgängern die Speicherstraße, während der Autoverkehr in diesem Bereich eher gering ist. Die derzeitige Ampelschaltung entspricht nicht diesem Benutzungsverhältnis. Das führt dazu, dass die Fußgänger regelmäßig (verbotswidrig) die Speicherstraße überqueren. Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung, wie z. B. am Städel oder am Hauptfriedhof, sollte dem Rechnung tragen. Zu 4. Durch die o. g. Markierung ist das Abbiegen nach links in die Zanderstraße untersagt. Während des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Zanderstraße und der Hafenstraße. Deshalb biegen viele Autofahrer (verbotswidrig, aber zeitsparend) bereits an der Zanderstraße links ein. Dies behindert die von Osten auf der Speicherstraße fahrenden Autos, die sich in die sich verengende Speicherstraße einfädeln. Durch eine bedarfsgerechte Ampelschaltung sollte ein geregelter Ablauf, der allen gerecht wird, ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 03.05.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/Werftstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 14.06.2015 Betreff: Fehlender Zebrastreifen und Beschilderung Gutleutstraße/Gutleutkaserne/Werftstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in dem im Betreff genannten Bereich in Höhe der Mittelinsel einen sogenannten Zebrastreifen anzubringen und den Abschnitt entsprechend zu beschildern. Begründung: Foto Google Der Bereich wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr stark und gerne zum Queren der Gutleutstraße benutzt. Um die Sicherheit der zu Fuß Gehenden zu verbessern, sollte dort auch ein Zebrastreifen nebst Beschilderung angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit in der Wurzelsiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2015, OF 642/1 Betreff: Sicherheit in der Wurzelsiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem brach liegenden Grundstück nördlich der Gutleutstraße, auf Höhe der Wurzelsiedlung, "wohnen" seit geraumer Zeit wieder Zuwanderer, vermutlich aus Rumänien oder Bulgarien, unter erbärmlichen Zuständen. Es handelt sich dabei um eine zweistellige Zahl von Männer, Frauen und Kinder. Nachdem der Grundstückseigentümer im vergangenen Jahr die Betonrampe zerstören ließ, die als Übernachtungsstätte diente, schlafen die jetzigen Bewohner in einem Abbruchgebäude, das laut Ausschilderung des Grunstückseigentümers einsturzgefährdet ist. Weitere Zuwanderer übernachten regelmäßig in Kleinbussen mit bulgarischen Kennzeichen nicht weit davon entfernt in der Erntestraße. Da es dort keinerlei sanitäre Anlagen gibt, wird die Notdurft grundsätzlich im Gebüsch oder am Wegesrand verrichtet. Praktisch täglich bleiben große Müllansammlungen zurück. Da inzwischen Bewohner dieses illegalen Lagers wiederholt in der Wurzelsiedlung von Bewohnern dabei ertappt oder beobachtet wurden (was auch schon zu polizeilichen Anzeigen geführt hat), wie sie dort in Häuser einzudringen versuchten, Türen aufbrachen, Obst in den Gärten der Anwohner abernteten und Mülleimer durchsuchten, machen sich viele der Anwohner nun Sorgen, wie sicher ihre einstmals idyllische Siedlung noch ist. Insbesondere ältere Menschen dort haben Angst und Eltern lassen ihre Kinder nicht mehr allein in den Garten gehen oder auf dem Kinderspielplatz in der Erntestraße spielen, was früher problemlos möglich war. Auf der einen Seite geht es hier um Menschen in größter ökonomischer und sozialer Not; auf der anderen Seite steht aber auch das Recht der langjährigen Anwohner auf Sicherheit und Sauberkeit in ihrer eigenen Nachbarschaft. Repression und Vertreibung alleine sind daher nicht ausreichend. Vielmehr scheint auch hier - analog zum "Frankfurter Weg" in der Drogenpolitik - eine echte Problemlösung nur möglich zu sein bei einem Gleichgewicht von polizeilicher Durchsetzung des geltenden Rechts einerseits bei gleichzeitigen Hilfsangeboten wie beispielsweise menschenwürdigen alternativen Übernachtungsplätzen für die Betroffenen andererseits. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um Antwort auf folgende fragen: 1) Sind dem Magistrat diese Zustände bekannt? 2) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das illegale Übernachten im Umfeld der Wurzelsiedlung zu unterbinden? 3) Ist der Magistrat mit dem Eigentümer des Grundstücks in Kontakt, um das illegale Eindringen auf das Grundstück und die Abbruchgebäude zu verhindern? 4) Kann die Stadt die dort Campierenden mit Notunterkünften und sonstige Hilfsangeboten versorgen? 5) Wie kann die Sicherheit der Bewohner der Wurzelsiedlung gewährleitet werden? Wie häufig sind Polizeibeamte des zuständigen Reviers v.a. in den Abend- und Nachtstunden dort auf Streife? 6) Hält der Magistrat es für sinnvoll und machbar dort zumindest vorübergehend Dixie-Toiletten aufzustellen? 7) Wie häufig entfernt die FES im Bereich der Wurzelsiedlung Sperrmüll und sonstige illegale Müllansammlungen? Wurde jemals versucht die Verursacher zu belangen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 49 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1405 2015 Die Vorlage OF 642/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und die Ziffern 1. und 2. des Tenors miteinander getauscht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNächtliches Campieren vor Weißfrauenkirche
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2015, OF 641/1 Betreff: Nächtliches Campieren vor Weißfrauenkirche Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Gutleutstraße übernachten auf dem Platz vor der Weißfrauenkirche und auf den Stufen zum Kircheneingang seit geraumer Zeit Zuwanderer, vermutlich aus Rumänien oder Bulgarien. Es handelt sich dabei um eine zweistellige Zahl von Männern, Frauen und Kinder, die dort nicht spontan übernachten. Vielmehr ist dieses "Camp" gut organisiert: Abends werden Matrazen gebracht, die am Morgen wieder verschwinden, in Privatautos wird nachts Essen für die Campierenden geliefert und für Nachtwachen ist auch gesorgt. Tagsüber trifft man dort keinen der Übernachtenden mehr an, allerdings sieht man manche dann stattdessen im Bahnhofsviertel, im Hauptbahnhof oder auf der Zeil beim Betteln. Bei den Anwohnern, die in diesem Bereich wohnen, wächst der Unmut über dieses Camp, da es mit starken Belästigungen und Einschränkungen verbunden ist. Zum einen sind die dort Campierenden eine ständige nächtliche Lärmbelästigung; zum anderen fühlen sich viele Anwohner in diesem Bereich nachts aber auch nicht mehr sicher. Darüber verrichten viele der dort Lagernden ihre Notdurft häufig am Straßenrand (z.B. hinter dem Altglascontainer) und sonstigen öffentlichen Flächen. Und jeden Morgen bleiben Müllansammlungen zurück, die entweder von Mitarbeitern der Einrichtung "Weser 5" oder von der FES entfernt werden müssen. Restaurants in der näheren Umgebung klagen ebenfalls über Umsatzeinbußen und mussten bereits die Polizei zu Hilfe rufen. Auf der einen Seite geht es hier um Menschen in größter ökonomischer und sozialer Not; auf der anderen Seite steht aber auch das Recht der langjährigen Anwohner auf Nachtruhe, Sicherheit und Sauberkeit in ihrer eigenen Nachbarschaft. Repression und Vertreibung alleine sind daher nicht ausreichend. Vielmehr scheint auch hier - analog zum "Frankfurter Weg" in der Drogenpolitik - eine echte Problemlösung nur möglich zu sein bei einem Gleichgewicht von polizeilicher Durchsetzung des geltenden Rechts einerseits bei gleichzeitigen Hilfsangeboten wie beispielsweise menschenwürdigen alternativen Übernachtungsplätzen für die Betroffenen andererseits. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um Antwort auf folgende Fragen: 1) Sind dem Magistrat diese Zustände bekannt? 2) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das nächtliche Lagern im Bereich der Gutleutstraße/Ecke Weserstraße zu unterbinden? 3) Kann die Stadt die dort Campierenden mit Notunterkünften und sonstigen Hilfsangeboten versorgen? 4) Sieht der Magistrat in diesem Übernachtungslager eine Gefährdung der Sicherheit für die dortigen Anwohner? 5) Welche Möglichkeiten gibt es, die nächtliche Lärmbelästigung der Anwohner zu unterbinden? 6) Hält der Magistrat es für sinnvoll und machbar dort zumindest vorübergehend Dixie-Toiletten und gegebenenfalls auch zusätzliche Müllbehälter aufzustellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1404 2015 Die Vorlage OF 641/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und die Ziffern 1. und 2. des Tenors miteinander getauscht werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenZwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 entstanden aus Vorlage: OF 617/1 vom 03.05.2015 Betreff: Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Eigentümer des Grundstücks Speicherstraße Nr. 53 in Verbindung zu treten und die Möglichkeiten einer Zwischennutzung als öffentliche Grünfläche oder für einen Erzeugermarkt auszuloten. (c) Google 2015 Begründung: Das Grundstück liegt schon seit Jahren brach. Eine Zwischennutzung als Grünfläche im Bereich des Westhafens wäre sehr zu begrüßen, denn gerade dieser Bereich des Westhafengebiets ist mit Grünflächen unterversorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 0
Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am Sommerhoffpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4121 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 12.04.2015 Betreff: Verkehrliche Erschließung des Baugebietes am Sommerhoffpark Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Erschließung des neuen Wohngebietes am Sommerhoffpark erfolgen soll: 1. Vom geplanten Wohngebiet aus in Richtung Camberger Brücke und Westen; 2. von der östlichen Gutleutstraße zum geplanten Wohngebiet. Weiter wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob ein Umbau des Verkehrsknotens Camberger Brücke/Gutleutstraße geplant ist. Begründung: Die Fragen der verkehrlichen Erschließung konnten bei der Vorstellung des Projektes nicht erörtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1131 Aktenzeichen: 61 0
Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 22.03.2015 Betreff: Aufstellen eines Parkscheinautomaten zwischen Werftstraße und Schleusenstraße Der Magistrat wird gebeten, zwischen Werftstraße und Schleusenstraße vor den Häusern Gutleutstraße Nr. 127 bis 139 einen Parkscheinautomaten, wie bereits zwischen Hafenstraße und Werftstraße, aufzustellen. Begründung: Die anliegenden Geschäfte klagen über Umsatzeinbußen, weil im obigen Bereich ein eingeschränktes Halteverbot besteht und bereits nach vier bis fünf Minuten vom Überwachungspersonal ein Verwarnungsgeld erhoben wird. Dieser Bereich sollte so eingerichtet werden, dass von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gegen Zahlung eines Euros für 20 Minuten geparkt werden kann, damit die Kunden ihre Einkäufe erledigen sowie Kurzbesucher bei den Arbeitsgerichten und Finanzämtern parken können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1072 Aktenzeichen: 66 3
Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3798 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 01.01.2015 Betreff: Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen! Der Magistrat wird aufgefordert, den in der Gutleutstraße Nr. 317 untergebrachten minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung das Recht auf Zugang zu Regelschulen und Ausbildung zu ermöglichen sowie gemeinsam mit dem Träger für eine jugendgerechte Ausstattung, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention, des Wohnheimes zu sorgen. Begründung: Das Flüchtlingsheim in der Gutleutstraße Nr. 317 ist für 22 Kinder vorgesehen. Leider hat der Träger AWO (Arbeiterwohlfahrt) dort zurzeit 38 Kinder untergebracht. Als Erstaufnahmestelle sollten die Kinder innerhalb von ein paar Wochen auf Landesebene verteilt werden. Aber die Kinder bleiben mindestens acht bis 14 Monate dort. Es gibt keine Lernräume, keine Spielplätze und vor allem keinen Zugang zu Bildung. Diese Situation belastet die traumatisierten Kinder sehr stark und verhindert rechtzeitige Integration. Mit mehr als 70 Prozent Überbelegung sind die Betreuer und Mitarbeiterinnen des Heimes überbelastet. Es gibt viele Gründe, warum Kinder flüchten müssen: Kriege, Bürgerkriege, Kinderhandel, Prostitution und weitere. Sie haben keine Zukunft in ihrer Heimat. Kinder haben das Recht (UN-Kinderrechtskonvention), in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung und auf Bildung. Frankfurt ist in der Lage, diese Jugendlichen und Kinder vernünftig und kindgerecht unterzubringen und vor allem den Besuch von Regelschulen für sie zu ermöglichen. Insbesondere Flüchtlinge, die ohne einen Erwachsenen nach Deutschland kommen, brauchen psychologische Betreuung, um ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3798, bezüglich "Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen!" wird aufgehoben. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. Aktenzeichen: 51
Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 558/1 vom 04.01.2015 Betreff: Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. das Parken von Fernreisebussen auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Camberger Brücke durch entsprechende Beschilderung verboten und 2. die Benutzung der für Anwohner reservierten Parkplätze in der Wurzelsiedlung durch Unbefugte durch regelmäßige Kontrollen verhindert wird. Begründung: Auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Heilbronner Straße, insbesondere auf der Südseite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Gutleuthofweg, parken stets zahlreiche Fernreisebusse. Dies führt zu folgenden Missständen, die behoben werden müssen: 1. Etliche Fernfahrer nutzen die in diesem Bereich vorhandenen Müllbehälter zum Entleeren des in den Bussen angesammelten Mülls, da ihnen keine angemessene Stelle für die Entsorgung zur Verfügung steht; 2. Die meisten Busse stehen vor der Werner-von-Siemens-Schule. Die wenigen dort vorhandenen Stellplätze werden dringend von Schülern und Studierenden benötigt, welche die Tiefgarage aus Kapazitätsgründen nicht benutzen können. Parkplätze sind ab 7:30 Uhr vor der Schule knapp und wurden auch schon vor der Inbeschlagnahme durch Fernreisebusse in der näheren Umgebung gesucht; 3. Fernreisebusse parken auch in Bereichen, die für Anwohner der Wurzelsiedlung reserviert sind. Andere verdrängen die Autos der Schüler und Studierenden der Werner-von-Siemens-Schule, die zunehmend auf die für Anwohner der Wurzelsiedlung reservierten Parkplätze ausweichen; 4. Die Anwohner der Wurzelsiedlung leiden unter den Verunreinigungen und darunter, dass die für sie reservierten und von ihnen bezahlten Parkplätze von Unbefugten besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Wann wird die Liegenschaft Gutleutstraße 5 endlich aufgewertet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2014, OF 545/1 Betreff: Wann wird die Liegenschaft Gutleutstraße 5 endlich aufgewertet? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Pläne verfolgt der Grundeigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 5 ? 2. Soll dieses Gebäude saniert und neu vermietet oder durch einen Neubau ersetzt werden - ist bereits ein Bauantrag gestellt? 3. Wird der Eingangsbereich dieser Liegenschaft, der einen sehr verwahrlosten Eindruck macht, regelmäßig gereinigt, d.h. wird der Eigentümer aufgefordert, den Schmutz etc. zu beseitigen? Begründung: Das Gebäude Gutleutstraße 5 (ehem. Bank of Greece) steht seit einigen Jahren leer. Der Eingangsbereich ist verwahrlost durch Müllablagerungen, Schmierereien, provisorische Sicherung der Glasfront, Hinterlassenschaften durch Obdachlosen-Nachtquartiere. Dieser untragbare Zustand widerspricht auch der beabsichtigten Aufwertung des Bahnhofsviertels und steht im Kontrast zur Neugestaltung des Platzes vor der Diakoniekirche Weißfrauen an der Ecke Gutleutstraße und Weserstaße im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1202 2014 Die Vorlage OF 545/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenKinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2014, OF 522/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Teil II: Schlecht geplant, nicht rechtzeitig umgesetzt und Fördergelder verprasst - und: Was geschieht nun mit den Kleinkindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die Kita in der Hafenstraße denn nun endlich - tatsächlich(!) - fertig gestellt? Was wird unternommen, um die Fertigstellung zu beschleunigen? 2. wann findet ein Ortstermin in Sachen Kita Hafenstraße statt? 3. In welcher Höhe verfallen Fördergelder des Landes durch die Nicht-Fertigstellung der Kita Hafenstraße? Gibt es Möglichkeiten, diese Fördergelder noch zu "retten"? Wurden diese Fördergelder bereits gezahlt, sodass nunmehr Rückzahlungsansprüche des Landes entstehen? und 4. wo finden nun jene Kinder eine Kita, die jetzt nicht in die Kita in der Gutleutstraße aufgenommen werden können, weil da nun wegen der baulichen Verzögerung die Kinder aus der Kita Windmühlstraße vorübergehend untergebracht werden müssen? Begründung: Zu 1) und 2) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014 (ST 778) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 1 vom 18.03.2014 (V 973) heißt es: "Nach derzeitigem Stand und Planung erfolgt der Innenausbau voraussichtlich ab Juli 2014 sodass mit einer Fertigstellung voraussichtlich im Dezember 2014 zu rechnen ist." Im Juli 2014 war aus der Zeitung der evangelischen Kirchengemeinde zu erfahren, dass weitere Baumängel in der Hafenstrasse festgestellt wurden und mit einer Fertigstellung bis 31.12.2014 nicht zu rechnen ist. Für die betroffenen Kinder, Eltern und Erzieher ist dieser Schwebezustand nur schwer zu ertragen. Die Eltern können nicht glauben, dass seitens der Hoffnungsgemeinde, des Evangelischen Regionalverbands und des Magistrats nicht mehr getan wurde, um diese bereits seit Längerem absehbaren Missstände rechtzeitig zu verhindern. Es wird zudem von den Eltern als Hohn empfunden, dass auf der Baustelle drei Tischler arbeiten, um die Dachbalken zu erneuern. Warum wird hier nicht aufgestockt? Was wird getan, um die Fertigstellung zu beschleunigen? Das Gebäude hat einen Preis erhalten doch leider hat niemand etwas davon. Der Spielplatz ist seit über einem Jahr fertig gestellt, nur kein Kind spielt darauf. Die Enttäuschung ist allenthalben groß. Viele Eltern haben sich inzwischen entschieden, Ihre Kinder in andere Kindergärten zu geben. Seit einem Jahr werden keine Kinder mehr aufgenommen, sodass den betroffenen Kindern nicht nur Freunde genommen werden sondern eine ganzer Jahrgang fehlen wird. Hier hat der Magistrat in Absprache mit den Trägern endlich für Klarheit zu sorgen! Um den Vorgang transparent zu machen und den Bürgern sowie dem Ortsbeirat einen Einblick in die Situation zu verschaffen, ist schnellstmöglich ein Ortstermin unter Beteiligung der Träger durchzuführen. Zu 3) Nach bisherigen Angaben des Magistrats drohen Fördergelder des Landes bzw. des Bundes zu verfallen, wenn die Kita in der Hafenstraße nicht bis zum 31.12.2014 fertig gestellt wird. Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob hier tatsächlich in letzter Konsequenz Steuergelder verschwendet wurden, wie dies hätte verhindert werden können, um welche Summen es sich dabei handelt und ob und wie diese Fördergelder noch "gerettet" werden können. Zu 4) Insbesondere die Eltern der betroffenen Kinder haben aus nahe liegenden Gründen ein dringendes Bedürfnis, endlich klare Antworten auf die Frage zu bekommen, wo ihre Kinder nunmehr untergebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1120 2014 a) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenUmweg entlang der Alten Niederräder Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2014, OF 520/1 Betreff: Umweg entlang der Alten Niederräder Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, dem Fuß- und Radverkehr eine kurze und zumutbare Umleitung entlang der Gleise zur Alten Niederräder Brücke anzubieten. Hierfür bietet sich das Gelände der Mainova an. Begründung: Seit Monaten ist der kurze Wegabschnitt Gutleutstraße - ehem. Druckwasserwerk gesperrt und damit keine Zufahrt mehr auf den Fuß- und Radweg entlang der Alten Niederräder Brücke mehr gegeben. Der Umweg bis zur Zanderstraße ist unzumutbar. Das Gelände der Mainova (Heizkraftwerk West) bietet sich als Umleitung an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 520/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBewohnerparken für Bewohner der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3320 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 23.04.2014 Betreff: Bewohnerparken für Bewohner der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bewohnerparkbereich 4 für die Nutzung der Bewohner der Gutleustraße Nr. 92 bis 102 (nördliche Seite der Gutleutstraße zwischen Karlsruher Straße und Stuttgarter Straße) genutzt werden kann. Begründung: Für die Bewohner des genannten Bereiches stehen wegen des hohen Parkdrucks reguläre Parkflächen kaum zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1528 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße behindertengerecht machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3317 entstanden aus Vorlage: OF 490/1 vom 28.06.2014 Betreff: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße behindertengerecht machen Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster im Westhafen mit einem ca. einen Meter breiten Asphaltstreifen zu überziehen. Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates 1 am 17.06.2014 wurde von Anwohnern beklagt, dass Behinderte mit Rollator und Rollstuhl sich auf dem Kopfsteinpflaster sehr schlecht fortbewegen könnten. Die Länge der Fläche beträgt etwa 120 Schritte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1384 Antrag vom 19.12.2015, OF 716/1 Antrag vom 31.12.2015, OF 717/1 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4920 Aktenzeichen: 66 5
Radweg Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 29.05.2014 Betreff: Radweg Friedensbrücke Der Magistrat wird aufgefordert, für den Radverkehr auf der Friedensbrücke eine Lösung zu schaffen, die es ermöglicht, legal und wirklichkeitsnah über eine Verbindung vom Radweg Theodor-Stern-Kai in Richtung Speicherstraße/Westhafenviertel/Gutleutviertel zu gelangen. Das kann entweder durch eine Legalisierung des Fahrens auf der westlichen Seite der Friedensbrücke (verbunden mit einer Einfädelung in die Speicherstraße) oder durch Installierung von Ampeln auf dem südlichen und nördlichen Brückenkopf der Friedensbrücke geschehen. Begründung: Weder am südlichen noch am nördlichen Ende der Friedensbrücke besteht eine durch Ampeln gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer, um die westlich und östlich an der Brücke endenden Fuß- und Radwege zu verbinden. Eine legale und ungefährliche Querungsmöglichkeit über die vier Fahrstreifen und zwei Straßenbahngleise besteht am Nordufer überhaupt erst wieder am Baseler Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1284 Aktenzeichen: 66 2
Lärm in der Gutleutstraße im Bereich zwischen Baseler Platz und Heilbronner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 25.05.2014 Betreff: Lärm in der Gutleutstraße im Bereich zwischen Baseler Platz und Heilbronner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen der Magistrat, das Land Hessen (vertreten durch den hessischen Innenminister), die in Frankfurt tätigen Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr sowie der Hilfsorganisationen und des Blutspendedienstes ergreifen können, um - ohne Einbußen bei Sicherheit und Schnelligkeit - die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner der Gutleutstraße durch Sondersignale (umgangssprachlich Martinshörner) zu senken. Es ist zu prüfen, in welchen Bereichen das Sondersignal (ggf. tageszeitenabhängig) überhaupt - je nach Verkehrslage - zum Einsatz kommen muss und wie diese Notwendigkeit an die Einsatzkräfte kommuniziert werden kann. Außerdem ist zu prüfen, in welcher Weise erreicht werden kann, dass in diesem bewohnten Bereich vom als wesentlich lauter empfundenen "Landhorn" (Frequenzbereich 362 bis 483 Hz) auf das "Stadthorn" (Frequenzbereich 410 bis 547 Hz) umgeschaltet wird. Begründung: Der Bereich wird von überproportional vielen Fahrzeugen mit Sondersignal befahren und die damit einhergehende Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner ist - neben der ohnehin starken Straßenlärmbelastung - enorm. Daher erscheint es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie durch ein Bündel verschiedenster Maßnahmen die Lärmbelastung gesenkt werden kann. Gründe dafür, dass Einsatzkräfte die Gutleutstraße nutzen, gibt es viele: -In der Gutleutkaserne ist eine größere Anzahl von Einsatzkräften der Polizei untergebracht bzw. wird dort anlässlich von Großeinsätzen vorgehalten. - Die Camberger Brücke und in der Folge die Gutleutstraße ist eine wichtige Zufahrtsroute der Feuerwehrwache in der Heinrichstraße zur Innenstadt. - Einsatzfahrzeuge (Blutspendedienst, Organspendentransporte, Fahrzeuge verschiedenster Polizeidienststellen) verkehren hier von der Autobahn kommend. - Rettungsfahrzeuge zum Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum können ebenfalls keine Alternativroute fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1348 Aktenzeichen: 37 0
tleutviertel InnenstadtFraktion: CDUTitel/Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Radweg Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 819/5 vom 29.04.2014 Betreff: Radweg Friedensbrücke Der Magistrat wird aufgefordert, für den Radverkehr auf der Friedensbrücke eine Lösung zu schaffen, die es ermöglicht, legal und wirklichkeitsnah über eine Verbindung vom Radweg des Theodor-Stern-Kai in Richtung Speicherstraße/Westhafenviertel /Gutleutviertel zu gelangen. Das kann entweder durch eine Legalisierung des Fahrens auf der westlichen Seite der Friedensbrücke (verbunden mit einer Einfädelung in die Speicherstraße) oder durch Installierung von Ampeln auf dem südlichen und nördlichen Brückenkopf der Friedensbrücke geschehen. Begründung: Der Ortsbeirat fordert schon seit vielen Jahren die Einrichtung einer ampelgesicherten Fußgänger- und Radfahrerquerung am südlichen Ende der Friedensbrücke, um die westlich und östlich an der Brücke endenden Fuß- und Radwege zu verbinden. Ein weiterer Nutzen dieser Ampel wäre das legale Befahren der Friedensbrücke in Richtung Norden auf der rechten Seite. Eine andere Lösung wäre die Legalisierung des Radfahrens gegen die Fahrtrichtung, die zudem, wie die tägliche Praxis zeigt, massiv angewendet wird und keine besondere Gefahr für den Radverkehr bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 986 Aktenzeichen: 66 2
Das verkehrswidrige Abbiegen von der Speicherstraße in die Zanderstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2974 entstanden aus Vorlage: OF 430/1 vom 28.02.2014 Betreff: Das verkehrswidrige Abbiegen von der Speicherstraße in die Zanderstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, das verkehrswidrige Abbiegen von Westen kommend (aus Richtung Kraftwerk) von der Speicherstraße in die Zanderstraße und die Weiterfahrt in die Gutleutstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Solche Maßnahmen könnten z. B. das Auftragen einer zusätzlichen Fahrbahnmarkierung, das Installieren eines Warnhinweis-Straßenschildes oder das Anbringen von Fahrbahntrennern entlang der durchgezogenen Linie bis zu der schraffierten Fläche (ca. 30 Meter) sein. Begründung: Die Fahrzeuglenker von Pkws und Lkws orientieren sich nicht an der Fahrbahnmarkierung und fahren über die durchgezogene weiße Markierung, hierbei werden Fußgänger, welche die Zanderstraße überqueren wollen, um z. B. zum REWE-Markt zu gelangen, durch das falsche Abbiegen gefährdet. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die Fahrzeuglenker gezwungen werden, geradeaus zu fahren und dann an der Hafenstraße links abzubiegen. Fahrbahntrenner wären sicherlich das Sinnvollste. Diese sind bereits in der Hafenstraße zwischen der Speicherstraße und der Gutleutstraße montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Kinderbetreuung im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 431/1 Betreff: Kinderbetreuung im Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben: 1. wann mit der Fertigstellung des Kindergartens in der zukünftigen Trägerschaft der evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße zu rechnen ist, so dass alle Kinder aus den Kindergärten der ehemaligen evangelischen Weißfrauengemeinde (Windmühlstraße 9) und des Kindergartens der evangelischen Hoffnungskirchengemeinde (Gutleutstraße 131) dort betreut werden können, 2. welche Betreuungsstätten der Magistrat vorgesehen hat, falls die Kita in der Hafenstraße nicht vor der zu erwartenden Zwangsräumung der ev. Kita in der Windmühlstraße 9 bezugsfertig ist Begründung: Zu 1) Der Umzug der beiden evangelischen Kindergärten in den Neubau der Kindereinrichtung in der Hafenstraße sollte bereits im Jahre 2011 erfolgen, verzögerte sich aber bis heute wegen eines Wasserschadens. Der ev. Kindergarten Gutleutstraße befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Gebäude in der Gutleutstraße 131, in dem unter Hinweis auf den geplanten Umzug nun seit Jahren keinerlei Renovierungsarbeiten mehr vorgenommen werden. Den Kindergarten besuchen 28 Kinder, der Hort ist geschlossen, eine Krippe ist in der zukünftigen Einrichtung in der Hafenstrasse vorgesehen. Es besteht ein großer Bedarf an Kindergartenplätzen und an Plätzen für unter 3jährige Kinder. Alle Betroffenen werden im Unklaren darüber gelassen, wie lange dieser Zustand noch dauern wird. Zu 2) Der Miet- und Pachtvertrag mit dem ev. Kindergarten in der Windmühlstraße 9 ist vor Jahren bereits gekündigt worden. Das Gebäude wurde auf der Basis des Erbbaurechts vergeben. Wenn der Umzug dieses Kindergartens in die Hafenstraße 5 nicht bis zum Schulbeginn 2014 bzw. bis zur Räumung erfolgen kann, ist völlig offen, wo die Kinder untergebracht werden können. Der neue Haus- und Grundstücksbesitzer hat jahrelang den Verzug toleriert, jetzt aber bereits mit erheblichen Baumaßnahmen rund um das Gebäude begonnen und drängt energisch und mit juristischen Schritten auf Räumung und Übergabe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 973 2014 Die Vorlage OF 431/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherheit für Weißfrauenschüler: Änderung der Parkordnung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2897 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 01.02.2014 Betreff: Sicherheit für Weißfrauenschüler: Änderung der Parkordnung Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Tourismusbusse, die heute in der Gutleutstraße vor der Weißfrauenschule parken, andernorts auszulagern, damit dort vor dem Schuleingang Taxis auf die Schüler warten können; 2. eine temporäre Ein- und Auslademöglichkeit vor der Schule für fünf Plätze einzurichten, drei davon vor der Einfahrt und zwei nach der Einfahrt in den Schulhof im Seitenstreifen (Moselstraße 7 bis 13); 3. den Vorschlag der Polizei zu prüfen, ein Parkleitsystem für die Taxis einzurichten. Es handelt sich um ca. 30 Taxis. Die Verständigung soll per Funkgeräte erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines entsprechenden Warteplatzes für die Taxis, bevor diese den Schulhof anfahren. Begründung: Am 24.01.2014 fand ein Ortstermin im Rahmen einer Schulwegsicherung an der Weißfrauenschule statt. Schulleitung und Schulelternbeirat der Weißfrauenschule haben aufgrund massiver Probleme zu Schulbeginn und Schulschluss gebeten, eine temporäre Ein- und Auslademöglichkeit zu schaffen. Die Grundschüler müssen zum Teil in der stark befahren Moselstraße auf der Fahrbahn die Taxis verlassen. Der im Oktober 2006 ersatzweise in der Gutleutstraße 32 eingerichtete Halteplatz hat sich als ungeeignet erwiesen, da die dort parkenden Taxis den Schulhof nicht einsehen können, und so nicht mitbekommen, wann ein Halteplatz auf dem Schulhof frei geworden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 711 Aktenzeichen: 32 1
Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 387/1 vom 01.01.2014 Betreff: Sicherer Schulweg - vom Gutleutviertel zur Karmeliterschule Vorgang: OM 1856/13 OBR 1; ST 538/13 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für Grundschulkinder aus dem Gutleutviertel zur Karmeliterschule - insbesondere für die Kinder der ersten und zweiten Klasse - sicherer zu machen, indem für die Überquerung der Ecke Heidelberger Straße/Gutleutstraße ein Zebrastreifen angelegt wird und den Kindern, die zwischen Baseler Straße und Camberger Straße wohnen, gestattet wird, den Schulbus, welcher die Kinder, die westlich der Camberger Straße wohnen, zur Schule fährt, mitzubenutzen und hierfür die Haltestelle des Busses Nr. 37 an der Ecke Heilbronner Straße/Gutleutstraße zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat eine ähnliche Anregung, OM 1856, bereits in seiner Sitzung am 22.01.2013 einstimmig beschlossen. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass der Schulweg zur Karmeliterschule für die Kinder aus dem Gutleutviertel eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetz bedeutet. Im Einzelnen hat er ausgeführt: "Zu 1) Viele Autofahrer biegen von der Gutleutstraße mit hoher Geschwindigkeit in die Heidelberger Straße ein, eine Tempobeschränkung auf 30 km/h ist erst nach ca. 20 Metern vorgesehen. Da es hier weder eine Ampel noch einen Zebrastreifen gibt, sind die Kinder den Autos schutzlos ausgeliefert. Ein Zebrastreifen würde zumindest die Rechtsposition der Kinder verbessern." Zu diesem Punkt hat der Magistrat am 12.04.2013 in seiner Stellungnahme, ST 538, geantwortet: "Zur Erörterung geeigneter Maßnahmen im Sinne der Anregung wird ein Ortstermin stattfinden, zu dem die beteiligten Fachämter, Dienststellen und der Ortsbeirat eingeladen werden." Dieser Ortstermin hat bisher nicht stattgefunden. Weiter heißt es in der Begründung der Anregung OM 1856: "Zu 2) Zentraler Problempunkt für alle Schulkinder aus dem Gutleutviertel ist der Baseler Platz. Auch wenn die Kinder auf der Gutleutstraße die Nordseite erreicht haben, müssen sie noch a) die ampelgesteuerte Karlsruher Straße, b) die ampelgesteuerte Baseler Straße (West), c) die ampelgesteuerte Straßenbahnschienen, d) die ampelgesteuerte Baseler Straße (Ost) und e) den Zebrastreifen der Baseler Straße (Ost) überqueren. Dies ist nur mit mehrmaligem Halt auf den dazwischen liegenden Verkehrsinseln möglich. [. .] Gemäß § 161 Absatz 2 Hessisches Schulgesetzes ist eine Beförderung für Grundschulkinder notwendig, wenn der (kürzeste) Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt (dies betrifft die Kinder, die jenseits der Camberger Straße wohnen und bereits befördert werden) und wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet." Zu diesem Punkt hat der Magistrat wie folgt geantwortet: "Der Schulbus zur Karmeliterschule wurde für Schülerinnen und Schüler der Wurzelsiedlung eingerichtet, die die ehemalige Dependance der Karmeliterschule besuchten. Leider bestehen derzeit keine Kapazitäten, die es erlauben würden, entsprechend der Anregung zu verfahren." Auf die Ausführungen des Ortsbeirates, dass die Überquerung des Baseler Platzes eine besondere Gefahr im Sinne des § 161 Hessisches Schulgesetz darstellt, ist der Magistrat nicht eingegangen. Der Ortsbeirat hält die Beförderung aller Kinder, die westlich des Baseler Platzes wohnen, mit einem Bus nach wie vor für erforderlich. Als minimale Lösung des Problems regt er an, wenigstens die Kinder der ersten und zweiten Klasse mit dem Bus zu befördern, welcher die Kinder aus der Wurzelsiedlung in die Karmeliterschule bringt. Nach Auskunft der Leiterin der Karmeliterschule wohnen insgesamt 86 Kinder jenseits des Baseler Platzes. Davon fahren insgesamt 19 Kinder aus der Wurzelsiedlung mit dem Bus. Der Bus hat 50 Plätze. Morgens gibt es nur eine Fahrt zur Schule. Wegen der unterschiedlichen Schulschlusszeiten sind Montagnachmittag drei und an den restlichen Nachmittagen zwei Fahrten angesetzt. Morgens sind im Schnitt neun, nachmittags insgesamt 19 Kinder im Bus, die sich auf die drei bzw. zwei Nachmittagsfahrten verteilen. Dies bedeutet, dass mindestens die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse problemlos Platz in dem großen Bus finden könnten. Mehrkosten würden nach Auskunft des Busbetreibers bei gleicher Strecke nicht entstehen. Zusätzliche Haltestellen am Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum und an der Ecke Gutleutstraße/Heilbronner Straße können angefahren werden, ohne den Autoverkehr wesentlich zu stören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 665 Antrag vom 23.08.2014, OF 504/1 Aktenzeichen: 32 1
Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 entstanden aus Vorlage: OF 380/1 vom 18.10.2013 Betreff: Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten Der Magistrat wird gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden. Begründung: Erfreulicherweise hat sich das Gutleutviertel in den vergangenen Jahren sukzessive von einem "sozialen Brennpunkt" in einen Stadtteil mit sehr unterschiedlichen sozialen Schichten und damit gleichermaßen unterschiedlichen Ansprüchen verwandelt. Der Stadtteil erfreut sich auch bei Familien mit höherem Einkommen steigender Beliebtheit, sodass 2012 die Zahl von 6.000 Einwohnern überschritten wurde. Diese positive Entwicklung des Gutleutviertels gilt es nun weiter voranzutreiben. Leider entspricht das heutige Infrastrukturangebot diesem Wandel noch in keiner Weise. Dies gilt u. a. für die Einkaufsmöglichkeiten von Lebensmitteln. Außer einigen Kiosken mit beschränktem Lebensmittelangebot auf der Gutleutstraße, vereinzelten Bäckereien und je einem kleinen Fisch- und Metzgerladen steht den Einwohnern des Gutleutviertels in ihrem Stadtteil bislang - was ein breiteres Lebensmittelangebot betrifft - nur ein einziger Supermarkt zur Verfügung, der überdies kaum über regionale Produkte verfügt. Ein kleiner Erzeugermarkt, an dem überwiegend regionale Produkte angeboten werden (denkbar sind etwa Obst, Gemüse, Salat, Blumen, Gemüse- und Blumenpflanzen, Fleisch, Wurst, Geflügel, Eier, Käse u. a. Milchprodukte, Handkäs', Brot, Brötchen, Fisch, Meeresfrüchte, Kuchen, Kaffee am Stehtisch, Bratwurst/Leberkäs' u. Ä. am Stehtisch etc.), würde nicht nur diesen Mangel ausgleichen, sondern gleichzeitig zu einem Ort der Begegnung werden und damit das Zusammenwachsen der heute noch sehr heterogenen Bewohnerschaft fördern. Auch ist der Rottweiler Platz für einen solchen Erzeugermarkt besonders gut geeignet. Durch seine "Innenhof"-Lage schafft er eine Atmosphäre der Ruhe und Geborgenheit, die zum Einkaufen und Verweilen einlädt. Vor dem Saalbau Gutleut-Gebäude befindet sich ein größerer freier Platz, auf dem bereits mehrere Stände Platz finden könnten. Zusätzliche Standplätze ergeben sich, wenn die kleine Straße, die um den in der Mitte des Platzes gelegenen Spielplatz herumführt, und die für den Erzeugermarkt ohnehin kurzfristig gesperrt werden müsste, mit einbezogen würde. Eine solche Sperrung hat bei den bisherigen Sommerfesten des Gude Leut'-Vereins auf dem Rottweiler Platz problemlos geklappt. Es bietet sich an, den wöchentlichen Erzeugermarkt jeweils an einem Werktag von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder 18:00 Uhr (weil es im Gutleutviertel auch viele Berufstätige gibt, für die ein solcher Markt attraktiv ist) und/oder samstags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr (weil dann auch die andernorts berufstätigen Anwohner Zeit haben) zu veranstalten. Um die Resonanz zu testen und zu prüfen, wie ein solcher Erzeugermarkt am Rottweiler Platz angenommen wird, könnte man, nach dem Vorbild des Wochenmarktes auf der Konstablerwache, zunächst einige "Probemärkte" mit einer kürzeren Laufzeit (z. B. freitags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durchführen und erst danach eine endgültige Entscheidung treffen. Ein Erzeugermarkt im Gutleutviertel hätte eine integrative, aufwertende und belebende Wirkung auf den ganzen Stadtteil. Andere Beispiele, wie der sehr erfolgreiche und sogar über die Stadtgrenzen hinaus überaus beliebte Wochenmarkt auf der Konstablerwache, zeigen, wie sich eine derartige Idee, die anfangs noch seitens des Magistrats skeptisch betrachtet wurde, zu einer Institution entwickeln kann, die inzwischen nicht mehr wegzudenken ist. Es würde sich anbieten, nach diesem Vorbild die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, die für Hafen und Märkte in Frankfurt am Main verantwortlich ist, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch eine Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Marktverein e. V. (FMV), der hervorragend mit regionalen Erzeugern vernetzt ist, würde sich anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Antrag vom 20.11.2015, OF 699/1 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1
Beschädigte Straßenlampe am Untermainkai ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 368/1 vom 04.10.2013 Betreff: Beschädigte Straßenlampe am Untermainkai ersetzen Der Magistrat wird gebeten, mit der Mainova AG bzw. der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH Kontakt aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die beschädigte (es steht nur noch ein Stumpf) und fehlende Straßenlampe am Untermainkai gegenüber der Hausnummer 44 ersetzt wird. Begründung: Ein Mitglied des Ortsbeirates hat vor Monaten bei der Mainova AG, Gutleutstraße, das Fehlen der Straßenlampe persönlich gemeldet und wurde von dem Pförtner telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter von der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH verbunden. Dabei erhielt er die Auskunft, dass die Straßenlampe in den nächsten drei Wochen ersetzt wird. Es handelt sich um die Straßenlampe zwischen den Lampennummern 1056 und 1060. Leider sind inzwischen Monate vergangen und die Straßenlampe ist noch immer nicht ersetzt worden. Die fehlende Beleuchtung birgt für die Nutzer dieses unbeleuchteten Bereichs eine Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1752 Aktenzeichen: 66 0
Der Spielplatz am Rottweiler Platz muss dringend aufgewertet werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2013, OF 353/1 Betreff: Der Spielplatz am Rottweiler Platz muss dringend aufgewertet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz auf dem Rottweiler Platz im Gutleutviertel wird wie folgt zu ergänzen: 1. für kleine Kinder mit einem Sandkasten, möglichst mit einer Umrandung, welche die Betreuenden zum Sitzen einlädt 2. für größere Kinder mit einem Klettergerüst, einer großen Rutsche, einer Nestschaukel, einer Seilbahn und einer Wasserpumpe 3. für Jugendliche mit einem Boulefeld oder einem Schachbrett. 4. Die vorhandene Tischtennisplatte wird wieder bespielbar renoviert. An der Gestaltung sollen Mitglieder des Gude Leut'-Vereins e.V. sowie des Discorso e.V. beteiligt werden. Die Kosten für die Neugestaltung des Spielplatzes werden aus dem Budget des Ortsbeirates 1 bestritten. Begründung: Auf dem überwiegend von Altbauten umgebenen Rottweiler Platz befindet sich ein ca. 70 x 15 m großer, baumbestandener Spielplatz, der mit einigen, für kleine Kinder geeigneten Spielgeräten ausgestattet ist (Schaukel, kleine Rutsche, Wippen). Diese Ausstattung wird der Entwicklung des Gutleutviertels von einem sozialen Brennpunkt zu einem beliebten Wohngebiet mit Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen nicht mehr gerecht. Durch den Zuzug von Familien in das Stadthaus an der Speicherstraße ist mit weiterem Bedarf an einem gut ausgestatteten Spielplatz zu rechnen. Von Bewohnern des Rottweiler Platzes wurde kürzlich der "Förderverein Gude Leut' - Verein zur Förderung der Stadtteilkultur im Gutleutviertel Frankfurt am Main" e.V. gegründet, der ein tolerantes, kooperatives und verständnisvolles Miteinander der im Gutleutviertel wohnenden heterogenen Gruppierungen anstrebt. Ein gut ausgestatteter, für Kinder und Jugendliche geeigneter Spielplatz würde diese Bestrebungen unterstützen. Der Verein sollte an der Neugestaltung des Spielplatzes beteiligt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 353/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 352/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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