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Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 133/1 vom 02.10.2016 Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 40 (möglicherweise FAAG oder ABG Holding, deren Namen noch auf den Klingelschildern stehen ) darauf hinzuwirken, dass sie den "Vorgarten" des Gebäudes in einen akzeptablen Zustand versetzen; 2. mitzuteilen, welche Nutzung für das leer stehende Gebäude vorgesehen ist. Begründung: Zu 1: Vor dem leer stehenden Gebäude Gutleutstraße 40 befindet sich ein etwa fünf Meter tiefer Streifen mit Schotter, Müll und etwas Wildwuchs, der durch ein hohes Gitter vom Gehweg abgetrennt ist (Abb.1). Wo dieser "Vorgarten" an das Grundstück von Weißfrauenschule und Karmeliterschule angrenzt, ist dieses Gitter zurückgesetzt. Die so entstandene Einbuchtung wird regelmäßig von Obdachlosen als Toilette benutzt (Abb.2). Die Schüler und Schülerinnen der beiden Schulen müssen täglich an diesen Kothaufen vorbeigehen. Zu 2: Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch im Innenstadtbereich Frankfurts, wäre es wünschenswert, wenn diese Liegenschaft mindestens teilweise für (Sozial)wohnungen genutzt werden könnte. Abb. 1 Abb. 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00