Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM
642 entstanden aus Vorlage:
OF 133/1 vom
02.10.2016 Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von
Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 40
(möglicherweise FAAG oder ABG Holding, deren Namen noch auf den
Klingelschildern stehen ) darauf hinzuwirken, dass sie den
"Vorgarten" des Gebäudes in einen akzeptablen Zustand versetzen; 2. mitzuteilen, welche Nutzung für
das leer stehende Gebäude vorgesehen ist. Begründung: Zu 1: Vor dem leer stehenden Gebäude Gutleutstraße 40
befindet sich ein etwa fünf Meter tiefer Streifen mit Schotter, Müll und etwas
Wildwuchs, der durch ein hohes Gitter vom Gehweg abgetrennt ist (Abb.1).
Wo dieser "Vorgarten" an das Grundstück von Weißfrauenschule und
Karmeliterschule angrenzt, ist dieses Gitter zurückgesetzt. Die so entstandene
Einbuchtung wird regelmäßig von Obdachlosen als Toilette benutzt (Abb.2). Die
Schüler und Schülerinnen der beiden Schulen müssen täglich an diesen Kothaufen
vorbeigehen. Zu 2: Angesichts des Mangels an
bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch im Innenstadtbereich Frankfurts, wäre
es wünschenswert, wenn diese Liegenschaft mindestens teilweise für
(Sozial)wohnungen genutzt werden könnte.
Abb. 1
Abb. 2 Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2016, ST 1771
Aktenzeichen: 61 00