Meine Nachbarschaft: Stichlingstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Luftschadstoffe in der Speicherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 762/1 Betreff: Luftschadstoffe in der Speicherstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Liegen dem Magistrat Erkenntnisse über Luftschadstoffwerte in der Speicherstraße im Abschnitt Zanderstraße/Stichlingstraße vor? - Wenn ja, von wem wurden diese Messungen unternommen? - Wenn ja, wird der Magistrat den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Messungen zeitnah informieren? - Wenn nein, wird der Magistrat Luftschadstoffe in diesem Bereich zeitnah messen lassen und die Ergebnisse veröffentlichen? Begründung: Aus diesem zuletzt stark nachverdichtetem und intensiv bewohntem Bereich kommen Klagen über eine besondere Erwärmung und schlechter Luft wegen mangelnder Durchlüftung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 762/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPoser im Westhafen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 763/1 Betreff: Poser im Westhafen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Straßenzüge Rotfederring und Speicherstraße verstärkt von der Hessischen Landespolizei auf sogenannte "Autoposer" aber auch entsprechende Motorräder überprüft werden. Begründung: Aus der Anwohnerschaft wird berichtet, dass es sich hierbei offensichtlich um eine Ausweichstrecke handelt, seitdem an anderen Orten eine verbesserte Kontrolle dieser Klientel stattfindet. Außerdem wird berichtet, dass die Straßenverkehrsordnung im angesprochenen Bereich zunehmend weniger Beachtung findet. Daher erscheint eine regelmäßige Überprüfung durch die Polizei angemessen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 763/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielstraße Zanderstraße: Parkplatz oder Freiraum für Kinder und Jugendliche?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 759/1 Betreff: Spielstraße Zanderstraße: Parkplatz oder Freiraum für Kinder und Jugendliche? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die auf der nord-östlichen Straßenseite der Zanderstraße im Bereich zwischen Mainufer Speicherstraße aufgestellten Poller weiter in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, mit dem Ziel, das nicht erlaubte Parken in diesem Bereich wirkungsvoll zu unterbinden. Ein für die Feuerwehr ausreichend breiter Fahrweg muss selbstverständlich erhalten bleiben. Begründung: Das Parken ist in einer Spielstraße grundsätzlich verboten und ausschließlich in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Im angesprochenen Bereichen werden die für Kinder und Jugendliche vorgesehenen Bereiche vollkommen selbstverständlich von zumeist auswärtigen Fahrzeugen zugestellt. Für die Anwohnenden sind genügend Parkplätze in den Tiefgaragen vorhanden. Für Besucherinnen und Besuchern der Restaurants sind kurze Fußwege zumutbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 759/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchadstoffmessung Speicherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3708 entstanden aus Vorlage: OF 734/1 vom 02.09.2018 Betreff: Schadstoffmessung Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Speicherstraße in Höhe des REWE-Marktes (Speicherstraße 44) die Schadstoffbelastung zu messen. Begründung: Die Speicherstraße wird immer stärker genutzt. Zudem wird der Westhafen immer dichter bebaut. Das letzte große Bürogebäude, das nun am Mainufer gebaut wird, führt dazu, dass noch weniger Frischluft in das Viertel strömen kann. Darum wäre es gut zu wissen, wie die momentane Belastung der Anwohner ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2230 Aktenzeichen: 79 3
Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um „Poser“ zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 31.08.2018 Betreff: Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um "Poser" zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen Der Magistrat wird gebeten, vermehrt die künstlich getunten Automobile und Motorräder insbesondere in der Gutleutstraße, der Mainzer Landstraße, der Europa-Allee und der Straße Am Römerhof in dem zum Ortsbezirk 1 gehörenden Teil sowie in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel zu kontrollieren, um eine unnötige Lärmquelle durch sogenannte "Pos er" im öffentlichen Straßenraum einzudämmen. Begründung: In den letzten Wochen ist es den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich und des Bahnhofsviertels erneut vermehrt unangenehm aufgefallen, dass diese Lärmquellen die Umwelt beeinträchtigen und die Lebensqualität im o. a. Stadtbereich tagsüber und nachts erheblich stören. Wenn eine Minderheit von Menschen keine andere Möglichkeit findet, auf sich aufmerksam zu machen, darf dies kein Anlass sein, die Umwelt einem Lärmterror auszusetzen. Die Stadtpolizei sollte deshalb diese unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer schon bei der ersten akustischen Wahrnehmung verstärkt verfolgen und nicht nur Verwarnungen aussprechen, sondern im Wiederholungsfall auch Bußgeldbescheide erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2300 Aktenzeichen: 32 4
Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 17.05.2018 Betreff: Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82) Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußballplatz auf dem Gelände des Kinderzentrums in der Gutleutstraße 317 trockenzulegen. Begründung: Im Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) werden 40 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Zur besonderen Ausstattung gehört neben einem großen Sandspielbereich, einer Rasenfläche und einer Tischtennisplatte auch ein Fußballfeld. Dieses Fußballfeld verwandelt sich bei stärkerem Regen in einen See und ist dann nicht mehr zu benutzen. Da die meisten Kinder, die in diesem Kinderzentrum betreut werden, zu Hause in beengten Verhältnissen leben, ist das Fußballspielen für sie ein wichtiger Ausgleich. Die Trockenlegung ist daher im Interesse der Gesundheit der Kinder wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1797 Aktenzeichen: 40 4
Fahrradbügel für die Moselstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3232 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradbügel für die Moselstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die nötigen Maßnahmen einzuleiten, um in der Moselstraße zwischen Münchener Straße und Gutleutstraße Fahrradbügel aufzustellen. Als Aufstellfläche bietet sich der Bereich neben dem Parkscheinautomaten auf Höhe der Hausnummer 4 oder neben dem alten Postgebäude am Altkleidercontainer an. Dort ist jeweils Platz vorhanden, ohne vorhandene Parkflächen zu beschneiden oder den Fußgängerverkehr zu beeinträchtigen. Begründung: Gerade im Sommer übersteigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten in diesem Bereich das Angebot bei Weitem. Radfahrer sind gezwungen, ihre Fahrräder "wild" abzustellen und damit den fließenden Verkehr und/oder zu Fuß Gehende zu behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1893 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 19.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg (Lichtsignalanlage) an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1710 Aktenzeichen: 32 1
Container entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3129 entstanden aus Vorlage: OF 601/1 vom 22.04.2018 Betreff: Container entfernen Der Magistrat wird gebeten, den nicht mehr benutzten Container am Rand des Gehweges zwischen Main-Neckar-Brücke und Gutleutstraße (Westhafen) entfernen zu lassen. Sollte dies in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen, da der Container unterhalb des Gleisbetts steht, wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit der DB aufzunehmen, damit diese den Container entfernen lässt. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, ist der Container kaputt, beschmiert und voller Müll. Er wird seit Jahren nicht mehr genutzt und geleert. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Müll auf oder vor dem Container abgestellt wird. Der dortige Gehweg am Westhafen wird von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt. Deshalb sollte diese Müllquelle schnell beseitigt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1619 Antrag vom 11.11.2018, OF 795/1 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4013 Aktenzeichen: 66 5
Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 556/1 vom 21.03.2018 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Der Magistrat möge den folgenden Sachverhalt prüfen und darüber berichten: 1. Das bisherige Anwohnerparken in der Hirtenstraße (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sollte auf die Abendstunden ausgedehnt werden, was einem dringenden Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohnern des Wurzelviertels entspricht. 2. Das Anwohnerparken sollte auf die rechte Seite (stadtauswärts) ausgeweitet werden, insbesondere in Höhe der Hausnummer Gutleutstraße 322, da auch hier ein bewohntes Gebäude existiert. 3. Die oben genannten Maßnahmen sollten bei einer Realisierung verstärkt durch die Stadtpolizei überwacht werden. Begründung: Auch wenn das Umfeld des Wurzelviertels zum Teil als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist es doch überwiegend ein Wohngebiet, das auch die Vorteile des Anwohnerparkens in Anspruch nehmen möchte. Außerdem gibt es in Höhe der 320er Hausnummern Bewohner von bewohnten Gebäuden, denen das bezahlte Privileg des Anwohnerparkens bisher versagt blieb. Die oben angegebenen Vorschläge sind selbstverständlich nicht nur durch eine Kennzeichnung, sondern auch durch eine verstärkte Kontrolle der Stadtpolizei wirksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Antrag vom 10.10.2021, OF 167/1 Aktenzeichen: 32 1
Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 557/1 Betreff: Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr Der Magistrat wird aufgefordert die Weserstraße für den zweispurigen Verkehr freizugeben. Begründung: Die Verkehrsführung im gesamten Bahnhofsviertel ist sehr unübersichtlich. Dies ist vor allem historisch durch die nicht logisch aufeinander aufgebauten Einbahnstraßen zustande gekommen. Für nicht Ortskundige führt dies zu umständlichen Suchen nach dem richtigen Weg, was zu einer enormen unnötigen Abgas- und Lärmbelastung durch den Autoverkehr für die Einwohner führt. Ein großes Problem ist, dass es nicht einfach ist in das Bahnhofsviertel rein zu kommen. Autofahrer, die von der südlichen Seite her kommen, haben nur die Möglichkeit über die Wilhelm-Leuschner-Straße und dann die Moselstraße in das Bahnhofsviertel hinein zu fahren. Wenn sie die Linksabbiegung in die Moselstraße verpassen, dann müssen sie sehr große Umwege fahren, was sehr zeit- ressourcen- und nervenaufwändig ist. Durch die Öffnung der Weserstraße für beidseitigen Verkehr könnten Autofahrer sowohl von der Gutleutstraße als auch von der Mainlusstraße in die Weserstraße und damit in das Bahnhofsviertel hinein fahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 557/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAudiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 03.02.2018 Betreff: Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen Fußgängersignalanlagen an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Audiosignale anbringen zu lassen. Begründung: Ein Audiosignal hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Blinden, die Fußgängersignalanlage zu finden und ihre Richtung bei der Querung beizubehalten. Immens wichtig ist das Audiosignal zum Erkennen der Grünphase. Die genannte Kreuzung ist im Übrigen stark befahren, daher ist das Audiosignal besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 958 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Aus Abwasser wird Wärme
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 590/6 Betreff: Frankfurter Westen: Aus Abwasser wird Wärme Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,ob im Bereich des Ortsbezirks 6 größere Abwasserkanäle verlaufen, die so gelegen sind, dass sich die Nutzung der Wärme des Abwassers zur Heizungsunterstützung in nahe liegenden Gebäuden eignet. Dabei sollen zunächst einige größere Kanäle geprüft werden, möglichst in der Nähe größerer Gebäude in öffentlicher Hand. Begründung: Abwasser ist in der Regel im Vergleich mit der Umgebung relativ warm, weil es aus geheizten Wohnungen kommt und oft sogar noch zusätzlich erhitzt wurde, zum Beispiel in der Waschmaschine, zum Spülen oder zum Duschen. Mittels Wärmepumpen kann man daher in günstigen Fällen aus Abwasserkanälen Wärme gewinnen, mit denen anliegende Häuser beheizt werden können. Ein solches Konzept gibt es in Frankfurt bereits in der Speicherstraße, wo die AGB-Frankfurt-Holding ein Plus-Energie-Haus errichtet hat. Dort wird die Wärme des anliegenden Abwasserkanals zur Heizung eines großen Wohnhauses mit 74 Wohnungen genutzt. Die dafür notwendigen Wärmepumpen werden mit auf dem Gebäude erzeugten Solarstrom betrieben. Angesichts der Notwendigkeit, verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel durchzuführen, bietet es sich an, zu prüfen, welche Potentiale in einem so großen Gebiet wie dem Frankfurter Westen zu finden sind. Es erscheint dabei am ökonomischsten, sich hierbei erst einmal auf wenige, große Kanäle im Bereich von Gebäuden in öffentlicher Hand zu konzentrieren. Wenn es gelingt, hier weitere gelungene Modelle wie in der Speicherstraße zu erschließen, wird eine Ausweitung auf andere Kanäle und andere Gebäude viel leichter. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2018 Die Vorlage OF 590/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 03.01.2018 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen Nr. 325.1 StVO) anzubringen und auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere tempohemmende Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die Rottweiler Straße einbiegt, ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus mit der Nr. 4 das Verkehrszeichen Nr. 325.1 angebracht, hieße das u. a., dass alle Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf dem sogenannten Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet lassen. Dort trat erst eine spürbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Antrag vom 07.11.2021, OF 240/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2660 entstanden aus Vorlage: OF 478/1 vom 03.01.2018 Betreff: Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage Vorgang: V 210/16 OBR 1; ST 443/17; OM 2048/17 OBR 1 Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dem Ortsbeirat seine in der Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 443, für das Frühjahr 2017 zugesagte Planung für den geforderten barrierefreien Ausbau rund um den Westhafen Tower vorzustellen und einen Termin für die Durchführung der Maßnahme zu benennen. Begründung: Die Planung wurde trotz wiederholter Aufforderung des Ortsbeirates bisher nicht vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 210 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 443 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 489 Aktenzeichen: 66 5
Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1
Ruhe und Ordnung am Schönplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 480/1 Betreff: Ruhe und Ordnung am Schönplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz auf der Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße ein Schild mit folgendem Inhalt aufzustellen: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom .... sind auf diesem Spielplatz u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: der Konsum von Alkohol der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen vermeidbaren Lärm, z.B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten zu erzeugen, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,- bis 1.000,- geahndet werden". durch eine geeignete Person (z.B. des Ordnungsamtes) in einem Gespräch mit dem Betreiber der Trinkhalle und seinen Gästen auf diese Regelung und die Folgen der Zuwiderhandlungen hinzuweisen. durch verstärkte Kontrollen und ggf. Ahndung von Zuwiderhandlungen für eine ordnungsmäßige Nutzung des Platzes zu sorgen. Begründung: Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verschönerung des Spielplatzes auf dem sog. Schönplatz geführt haben (Sandkasten, Nestschaukel, Bremsschwellen auf der Umfahrungsstraße u.a.). Dabei blieb das Nebeneinander von Kindespielbereich und Trinkhallenbetrieb weiter problematisch. Nach Absprache von Kinderbüro und Grünflächenamt wurde gegenüber der Trinkhalle im südöstlichen Bereich des Spielplatzes ein etwa 30 qm großer Bereich mit Gittern abgetrennt und mit Tischen und Bänken für die Besucher der Trinkhalle versehen. Dies erhöhte die Attraktivität der Trinkhalle, die Besucher sitzen jetzt nicht mehr auf den Bordsteinen, sondern auf den Bänken; vereinzelt kümmern sich Gäste um die Beseitigung von Abfällen in diesem Bereich. Die erhöhte Attraktivität der Trinkhalle hat aber auch dazu geführt, dass Alkohol trinkende und rauchende Gäste bei schönem Wetter vermehrt auch auf den Bänken im Spielbereich sitzen und dass auch in den Abendstunden laut Musik abgespielt wurde. Nach wie vor werden Abfälle auf dem ganzen Platz nur unzureichend entsorgt, nach wie vor wird auf dem Platz gedealt. Beschwerden von Anwohnern blieben unbeachtet, Hinweise der Kinderbeauftragten auf die Rechtslage wurden im besten Fall mit Nichtbeachtung beantwortet. Es ist davon auszugehen, dass viele Gäste der Trinkhalle die Rechtslage nicht kennen oder nur dann bereit sind, diese zu berücksichtigen, wenn ihnen sonst Strafe droht. Ein gut sichtbares Schild, das die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten und ihre Ahndung auflistet, die Belehrung der Gäste über die Rechtslage durch eine amtliche Person und intensive Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wäre für die Kinder und die Anwohner außerordentlich wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkstreifen für Kita in der Hafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1
Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 456/1 vom 11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenSitzbänke im Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2393 entstanden aus Vorlage: OF 433/1 vom 22.10.2017 Betreff: Sitzbänke im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, im Gutleutviertel zwei weitere Sitzbänke aufzustellen. Eine Bank soll an der Ecke Speicherstraße/Schleusenstraße auf der westlichen Seite aufgestellt werden, die zweite Sitzbank soll an der Werftstraße auf Höhe der Saalbau Gutleut zwischen den Bäumen stehen. Begründung: Vor Kurzem wurde eine neue Sitzbank an der östlichen Seite der Ecke Speicherstraße/Schleusenstraße aufgestellt. Diese wird sehr gut angenommen. Gerade am Nachmittag, wenn die Sonne scheint, wird die Bank gerne genutzt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist auf einer ähnlichen Fläche noch Platz für eine weitere Bank, die sich die Anwohner wünschen. Damit ergäbe sich für diesen Bereich auch ein schönes Gesamtbild mit zwei Sitzbänken. Die zweite Sitzbank an der Werftstraße sollte zwischen den Bäumen aufgestellt werden. Dieser Bereich liegt zwischen dem Rottweiler Platz und der Speicherstraße. Leider wird dort oft Sperrmüll abgestellt. Um den Bereich sinnvoll für alle Anwohner nutzbar zu machen, sollte dort eine Sitzbank aufgestellt werden. Für den genauen Standort wäre es wünschenswert, den dortigen Nachbarschaftsverein Gude Leut e. V. zu kontaktieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 135 Aktenzeichen: 67 0
Wegeverbindung Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 434/1 vom 22.10.2017 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Fotos). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum (Finanzamt) und dann weiter zur Gutleutstraße, zur Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Finanzamt einen Trampelpfad, der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von Hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht, aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So kommen Personen mit Kinderwagen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18 Aktenzeichen: 66 0
Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2398 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 22.10.2017 Betreff: Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/Speicherstraße zu überarbeiten, sodass die Wartezeit für Fußgänger, welche die Hafenstraße queren wollen, verkürzt wird. Begründung: Die Wartezeit für Fußgänger an der Kreuzung ist unverhältnismäßig lang. Viele Fußgänger auf dem Weg zum oder vom REWE-Markt müssen die Hafenstraße überqueren. An der Ampel dort warten sie teilweise sehr lange, insbesondere wenn das Anforderungssignal nicht gedrückt wurde. Es ist nicht ersichtlich, warum die Fußgänger nicht generell Grün bekommen, wenn die Autos Rot haben. Insgesamt sollte eine Optimierung der Ampelschaltung für die Fußgänger überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 413 Aktenzeichen: 32 1
Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 03.09.2017 Betreff: Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, die begonnenen Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung einer Brücke von der Schönstraße zum bereits errichteten Brückenkopf am Behördenzentrum wieder aufzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen. Damals bereits zugesagte oder bewilligte Finanzierungsbeteiligungen sind erneut zu beantragen oder einzufordern. Begründung: Die Neubauten des 1994 nach fünfjähriger Bauzeit fertiggestellten Behördenzentrums wurden von der Bevölkerung des Gutleut während der Planungs- und Bauzeit mit wenig Wohlwollen betrachtet. Man befürchtete, "einen Klotz" hingestellt zu bekommen, der das Quartier teilt und zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach zähen Verhandlungen und einer Bürgerbeteiligung wurde zugesagt, wenigstens einen Park und eine Brücke in Richtung Schönplatz zu errichten. Der Park wurde im Zuge des Neubaus errichtet, der Bau der Brücke wurde - nach Errichtung des Brückenkopfes - anlässlich der "Sanierung" des Hafentunnels (1996-1999) verschoben. Innerhalb des Ortsbeirats wurde kritisiert, wie viel Geld für die Erweiterung des Tunnels ausgegeben wurde, anstatt Geld für die Fertigstellung der versprochenen Brücke bereitzustellen und damit ein für die ansässige Bevölkerung rentables Bauwerk zu vollenden. Wenig später wurden alle Finanzierungszusagen für die Fertigstellung der Brücke zurückgezogen und mit einer notwendigen Haushaltssanierung begründet. Die von der Bevölkerung geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Verkehrsdichte, Lärm, Abgase und Trennungswirkung sind vollumfänglich eingetreten und wurden teilweise - insbesondere nach Errichtung des Briefverteilzentrums - noch übertroffen. Die bestehenden Fußwegverbindungen zum Hauptbahnhof sind äußerst ungenügend und mit Umwegen behaftet. Hartnäckig werden von der Bevölkerung Abkürzungen geschaffen und rege genutzt. Nicht zuletzt damit wird die Forderung nach der Fertigstellung der zugesagten Brücke eindrücklich unterstützt. Nach der Eröffnung der Brücke könnten mehr Passanten die Wegebeziehungen rund um den Schönplatz nutzen und der Platz würde eine bessere soziale Kontrolle erfahren. Dies kann dazu beitragen, heute festzustellende Fehlnutzungen - vor allem des Spielplatzes - zu mindern und das ansässige Kleingewerbe zu stärken. Eine attraktive und sichere Radwegverbindung vom Gutleut zum Hauptbahnhof gibt es derzeit nicht. Der Umweg über die Gutleutstraße oder die Mitbenutzung des Schienenstranges in der Mannheimer Straße ist gerade älteren Menschen oder Schulkindern nicht zuzumuten. Heute wird immer wieder davon gesprochen, dass Steuereinnahmen sprudeln. Daher müssen einstige Versprechungen, die wegen der Haushaltssanierung zurückgestellt wurden, nun eingelöst werden. Durch den Bau der versprochenen Brücke wird eine für die Anwohnerschaft seit vielen Jahren bestehende missliche Situation beendet, eine attraktive fußläufige Verbindung vom westlichen Gutleut zum Park sowie in Richtung Hauptbahnhof geschaffen und der Radverkehr in diesem Bereich gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkplätze in der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064 Aktenzeichen: 66 3
Urban Gardening im Gutleut
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2201 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 17.09.2017 Betreff: Urban Gardening im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein Gude Leut e. V. aus dem Gutleut die öffentliche Grünfläche hinter der Liegenschaft Gutleutstraße 147 (Flur 128, Flurstück 7/7) als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird und den Verein bei der Umsetzung zu unterstützen. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben im Gutleut. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt im Gutleut umsetzen. Die Grünflächen vor Ort sind äußerst begrenzt. Es existiert jedoch eine öffentliche Grünfläche, die zurzeit brachliegt und von niemandem genutzt wird. Deshalb soll nun diese Grünfläche als Garten und Erholungsort für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Der Garten soll allen Menschen aus dem Gutleut zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Der Verein Gude Leut e. V. übernimmt schon jetzt erfolgreich eine Patenschaft des Grünflächenamtes mit der Pflege von Pflanzkübeln am Rottweiler Platz. Nach diesem Vorbild soll auch eine Patenschaft für die besagte Grünfläche (in Kooperation mit dem Grünflächenamt) übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2496
Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 382/1 vom 03.08.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen zu veranlassen, die die schlechte Situation des Fuß- und Radweges (Rampe) von der Main-Neckar-Brücke herunter in Richtung Gutleutstraße nachhaltig verbessern. Dabei ist darauf zu ac hten, dass die Rampe auch für schwächere Radfahrer benutzbar, d. h. nicht zu steil gebaut, ist und die Breite des Weges dem hohen Aufkommen an Radfahrern und Fußgängen angepasst wird. Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die vom Westhafen oder der Gutleutstraße kommend auf die Main-Neckar-Brücke gelangen wollen, müssen eine sehr steile und enge Rampe hinauf. Die Breite des Weges ist so eng, dass kaum zwei Radfahrer aneinander vorbeikommen. Für schwächere Radfahrer ist diese Rampe zudem aufgrund der starken Steigung kaum zu bewältigen. Gerade in den Abendstunden begegnen sich an dieser Stelle viele Radfahrer, Fußgänger und Jogger, sodass es beim Begegnungsverkehr teilweise gefährlich wird. Um den Weg zu verbreitern, müssen sicherlich Verhandlungen mit der Deutschen Bahn geführt werden, die die Eigentümerin des Geländes ist. Eventuell ist auch ein Rampenbauwerk wie auf der südlichen Seite der Brücke eine Möglichkeit, um die Situation zu entspannen. In naher Zukunft wird die Unterführung zum Sommerhoffpark geöffnet und es kommen viele Wohnungen am Main hinzu. Der Fußgänger- und Radverkehr wird demnach noch stärker werden, deswegen müssen jetzt die Planungen für eine dauerhafte Lösung beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Antrag vom 02.02.2018, OF 506/1 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Aktenzeichen: 66 2
Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 390/1 vom 20.07.2017 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, den verwahrlosten Spielplatz in der Hirtenstraße/Ecke Gutleutstraße wie folgt reinigen und sanieren zu lassen: A. Folgende Maßnahmen sind dringend erforderlich: 1. Entfernung von Unkraut und Moos auf dem ganzen Spielplatz; 2. Entfernung von Ästen und Müll in der Nähe des Eingangs zum Spielplatz (Foto); 3. Reinigung des Sandkastens (Foto); 4. Streichen der Holzspielgeräte, bevor das Holz darunter vermodert (Foto); 5. Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche (Foto); 6. Ersatz von maroden Fallschutzplatten rund um die Spielgeräte. B. Folgende Maßnahmen sind wünschenswert, weil sie die Attraktivität des Spielplatzes erhöhen würden: 1. Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wird wieder eingebaut (Foto); 2. eine Umrandung des Sandkastens, auf der die betreuenden Personen neben ihren Kindern sitz en können (Foto); 3. Aufstellung einer Wippe. Die beigefügten Fotos vermitteln einen Eindruck von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen. A. 2.: Entfernung von Ästen und Müll A. 3. und B. 2.: Reinigung des Sandes am Eingang zum Spielplatz. und Umrandung des Sandkastens. A. 4.: Streichen der Holzspielgeräte, A. 5.: Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche. bevor das Holz darunter vermodert. B. 1.: Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen. Begründung: Für die in der Wurzelsiedlung lebenden Kinder ist der Spielplatz an der Hirtenstraße der einzige, den sie ungefährdet erreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der dort lebenden Kinder - wie im ganzen Frankfurter Stadtgebiet - weiter steigen wird. Dazu wird auch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks in der Gutleutstraße 330-332 (sog. Gutleutbrache) sowie die im Rahmenplan SR 9 des Stadtplanungsamtes vorgesehene Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041 Antrag vom 10.11.2018, OF 782/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB 253 Aktenzeichen: 67 2
Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2048 entstanden aus Vorlage: OF 389/1 vom 22.07.2017 Betreff: Barrierefreiheit im Westhafen: Das Kopfsteinpflaster im Westhafen auf dem Bachforellenweg rund um den Westhafen Tower bis zur Werftstraße barrierefrei gestalten - wiederholte Sachstandsanfrage Vorgang: V 210/16 OBR 1; ST 443/17 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat seine in der Stellungnahme vom 27.02.2017, ST 443, für das Frühjahr 2017 zugesagte Planung für den geforderten barrierefreien Ausbau rund um den Westhafen Tower vorzustellen und einen Termin für die Durchführung der Maßnahme zu benennen. Begründung: Die Planung wurde bisher nicht vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 210 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 443 Antrag vom 03.01.2018, OF 478/1 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2660 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 228 Antrag vom 28.02.2022, OF 364/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1835 Aktenzeichen: 66 2
Aufstellen einer Bank in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1780 entstanden aus Vorlage: OF 332/1 vom 28.05.2017 Betreff: Aufstellen einer Bank in der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße Vorgang: E 25/17 An der Schleusenstraße/Ecke Speicherstraße in Richtung Norden wird von den Anwohnenden eine Bank gewünscht. Der Magistrat wird aufgefordert, diesem Wunsch zu entsprechen. Begründung: Die Ecke hat eine Tendenz zur Verwahrlosung, weil dort immer wieder illegal Sperrmüll abgestellt wird. Durch eine Bank würde der Platz eine Aufwertung und Belebung erfahren, der dieser Vermüllung entgegenwirken kann. Jüngst hat der Ortsbeirat der Vorlage E 25 zugestimmt, mit der zusätzliche Mittel zum Aufstellen von Sitzbänken bereitgestellt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 25 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2207 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1795 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 12.06.2017 Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im Gutleut im Bereich der Wohnbebauung in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, ein Parkverbot für Reisebusse einzurichten, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Fahrpersonal in Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen, die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen. Es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden an den Fahrzeugen Ölwechsel vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1988 Aktenzeichen: 32 7
Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2017, OF 352/1 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Hotel Roomers schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation am Hotel zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird und Hotelgäste nicht weiter gezwungen werden sich teilweise rechtswidrig zu verhalten. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Hotels, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Ein möglicher Vorschlag wird unten skizziert. Begründung: Seit kurzem halten Hotelgäste und Taxifahrer vor dem Hotel Roomers auf dem linken Streifen der Gutleutstraße und blockieren so den fließenden Verkehr. Dies ist seit wenigen Wochen der Fall, da die Stadt Poller vor dem Hotel angebracht hat, um das Parken auf dem Gehweg vor dem Hotel zu verhindern. Das kurzzeitige Halten vor dem Hotel hatte bisher weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger behindert. Durch das Abpollern sind nun Hotelgäste und Taxis gezwungen auf der Straße zu halten. Die Hotelgäste und der Anlieferverkehr welche aus südlicher Richtung durch die Wiesenhütte fahren und zum Hotel wollen müssen ebenso auf der Fahrbahn oder rechtswidrig auf dem Bürgersteig halten, weil es keine anderen Möglichkeiten gibt. Der Magistrat wird deshalb gebeten eine Lösung zu finden, die es den Gästen und dem Lieferverkehr des Hotels ermöglichen das Hotel anzufahren und dort kurz halten zu können. Gerade zur Rushhour entsteht, seitdem die Poller aufgestellt wurden, regelmäßig Verkehrschaos. Eine Möglichkeit wäre den großen Vorplatz des Hotels als Anfahrt zu nutzen und dementsprechend umzugestalten. Oder den Gehweg zu verkleinern, so dass auf der Straße eine Haltebucht eingerichtet werden kann. Lösungsmöglichkeit: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2017, OF 330/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2017 1. Die Vorlage OF 330/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als Ziffer 7. angefügt wird: "Was sieht die Baugenehmigung zur Andienung vor?" 2. Die Vorlage OF 352/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenDelkeskampsches Haus: Wohnprojekt „Fusion“ des FlüchtlingsCafés Milena
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 303/2 Betreff: Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt "Fusion" des Flüchtlings-Cafés Milena Vorgang: ST 810/16; E 59/17 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass das sich im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen Vertreterinnen für das Wohnprojekt "Fusion" des FlüchtlingsCafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Vor dem Hintergrund, dass damit eine seit geraumer Zeit gewerblich genutzte Immobilie wieder für Wohnzwecke zur Verfügung steht, ist der hierfür verlangte Mietzins - der zu erwartenden Sozialrendite entsprechend - für geflüchtete Frauen anzupassen. Die Interessen des gegenwärtigen Mieters - der LICHTER-Filmkultur e.V., Gutleutstraße 8-12 - sind zu berücksichtigen: So soll angeboten werden, am Kulturcampus - möglicherweise am Offenen Haus der Kulturen - zu domizilieren bzw. Perspektiven im Zusammenhang mit der E 59/2017 (ehemalige Dondorf-Druckerei?) zu nutzen. Begründung: Einmal mehr zu einer besonders engagierten und motivierenden Einrichtung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW-Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen". [http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/flu echtlingscafe-milena] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810 Etatantrag vom 26.04.2017, E 59 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 303/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 SPD und GRÜNE (= Annahme) bei zwei Enthaltungen SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1700 entstanden aus Vorlage: OF 288/1 vom 08.05.2017 Betreff: Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen! Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10659, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten). Begründung: In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr, gemäß der Zwangsvollstreckung vom Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai, zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehende Bauvorhaben am Sommerhoffpark handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1525 Aktenzeichen: 23 20
Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß Gehende der Baseler Straße in Höhe der Gutleutstraße barrierefrei umzugestalten. Dazu sind die Bordsteine abzusenken . Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1527 Aktenzeichen: 66 2
Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 249/1 vom 19.02.2017 Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebauten Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung des Gutleutviertels entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2497 Aktenzeichen: 67 2
FES-Service-(Hotline)-Katastrophe - Gelbe Tonnen in der Speicherstraße 14 und Schleusenstraße 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1312 entstanden aus Vorlage: OF 257/1 vom 07.03.2017 Betreff: FES-Service-(Hotline)-Katastrophe - Gelbe Tonnen in der Speicherstraße 14 und Schleusenstraße 3 In der Speicherstraße 14 und der Schleusenstraße 3 im Gutleutviertel (evtl. sind auch noch andere Gebäude betroffen) wird seit Anfang Januar die gelbe Tonne nicht mehr geleert. Die Tonnen quellen deshalb über und die Bewohner sind gezwungen, ihren Plastikmüll über den Restmüll zu entsorgen. Seit Januar wurde zehnmal bei der FES-Service-Hotline angerufen. Die Beschwerden wurden immer wieder aufgenommen, es trat danach jedoch keine Verbesserung der Situation ein. Oft versprochene Rückrufe seitens der FES erfolgten nie und die Situation ist bis heute ungeklärt. Von Service kann hier also keine Rede mehr sein. Der Müll liegt teilweise neben den Tonnen, was Mäuse und Ratten anzieht. Wäre es Sommer, würde es gewaltig anfangen zu stinken. Für die Leerung der gelben Tonnen ist das Tochterunternehmen FAS zuständig. Von diesem Unternehmen gibt es jedoch keine Telefonnummer und auch die Mitarbeiter der FES-Service-Hotline sagen, sie hätten keine Daten der FAS. Es scheint somit dringend erforderlich, dass der Magistrat tätig wird und schaut, was bei der FES los ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, bei der FES darauf hinzuwirken, dass 1. die gelben Tonnen in der Speicherstraße 14 und der Schleusenstraße 3 sowie evtl. weiterer Liegenschaften in der Umgebung wieder regelmäßig geleert werden; 2. eine sofortige Nachleerung der gelben Tonnen dieser Liegenschaften erfolgt; 3. das Beschwerdemanagement der FES genau unter die Lupe genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 981 Aktenzeichen: 79 4
Ein Parkscheinautomat für die Speicherstraße!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 entstanden aus Vorlage: OF 217/1 vom 29.01.2017 Betreff: Ein Parkscheinautomat für die Speicherstraße! Vorgang: OM 4668/15 OBR 1; ST 1043/16 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Speicherstraße auf Höhe der Hausnummern 40 bis 44 an geeigneter Stelle einen Parksche inautomaten zu installieren. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats im Jahr 2015 hat die Stadt zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Speicherstraße/Ecke Zanderstraße und zur Entschärfung der Parkplatzsituation vor dem REWE-Markt nunmehr einen Bereich zum Parken mit Parkschein ausgewiesen. Die entsprechenden Schilder wurden aufgestellt, jedoch fehlt nach wie vor der Parkscheinautomat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 788 Aktenzeichen: 66 3
Rätsel um die Standorte der Altglascontainer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1259 entstanden aus Vorlage: OF 216/1 vom 26.01.2017 Betreff: Rätsel um die Standorte der Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenwirken mit der FES und der Fa. REMONDIS SE & Co KG . zu klären, nach welchen Kriterien Altglascontainer im Stadtgebiet aufgestellt bzw. ersatzlos wieder eingezogen werden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter dem Stichwort "Glassammlung" auf Plänen der Stadtteile die Standorte dieser Container zu markieren und laufend zu aktualisieren. Begründung: Wiederholt lässt sich feststellen, dass im Bahnhofsviertel langjährige Standorte für die Altglassammlung aufgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die verantwortungsvoll ihren Müll trennen und auch die Altglascontainer benutzen, sollten sich darauf verlassen können, dass in erreichbarer Nähe ein Container zur Verfügung steht. Auch wenn in einem Stadtteil mehrere Container aufgestellt sind, möchte man im Voraus wissen, wie weit das Altglas zu transportieren ist, um es entsorgen zu können. Aktueller Anlass: Um die Jahreswende 2016/2017 war festzustellen, dass in der Gutleutstraße (in Höhe der Hausnummern 21 und 23) ein Container, der lange dort gestanden hatte, kurzzeitig verschwand und dann wieder aufgestellt wurde, nur um erneut entfernt zu werden (Stand: Ende Januar 2017). Besonders für die Bewohner des südlichen Bahnhofsviertels ist dieses Vorgehen sehr ärgerlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2346 Aktenzeichen: 66 0
Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1
Stadtteilbüro Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 210/1 vom 01.01.2017 Betreff: Stadtteilbüro Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, mit eigenen Mitteln und unter Zuhilfenahme von Drittmitteln die Finanzierung der Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel über das Jahr 2017 hinaus sicherzustellen. Begründung: Das jetzt in der Gutleutstraße 16 a angesiedelte Stadtteilbüro ist nicht nur eine Kontaktstelle zwischen den Bürgern bzw. Grundstückseigentümern des Bahnhofsviertels und der Verwaltung, sondern auch ein Ort der kulturellen Arbeit, die weit über den Stadtteil hinaus Beachtung gefunden hat. Einige herausragende Beispiele der letzten drei Jahre sind folgende Projekte: - 100 Einwegkameras wurden im Viertel verteilt, um mit den Fotos die Wände des Stadtteilbüros zu schmücken (2013); - Das Bahnhofsviertel aus der Perspektive von Kindern: Es gab unter anderem eine Straßenkreideaktion mit den Kindereinrichtungen, an denen 60 Kinder beteiligt waren (2014/2015); - "Viertelstimmen": Zwölf alte und neue Bewohnerinnen und Bewohner gestalteten Hörstationen (2014); - "Notation": Straßen des Bahnhofsviertels wurden musikalisch interpretiert (2015); - Advents-Kunstmärkte (seit 2014). Die Finanzierung der für das Viertel überaus wichtigen Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel läuft mit Ablauf des Jahres 2017 aus. Das Viertel befindet sich weiterhin im Wandel und die angestammte Bewohnerschaft sowie alteingesessene Betriebe spüren den Druck. Das Stadtteilbüro hat alle Beteiligten bislang über Planungsziele und Vorhaben des Magistrats informiert und Anregungen aufgenommen. Die identitätsstiftende Arbeit des Stadtteilbüros war stets ein wichtiger Motor im Wandel des Viertels und hat dazu beigetragen, dass mancher Investorenwunsch abgemildert werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.