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Meine Nachbarschaft: Siedlerstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 83 als Ringbuslinie

17.02.2020 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5795 entstanden aus Vorlage: OF 711/11 vom 03.02.2020 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt dann über folgende Route: "Friedberger Warte" - Berger Weg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - BAB 521 zurück zur "Friedberger Warte". Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in seinem Bericht vom 16.12.2019, B 495, den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahnlinie 18 sowie den Bus der Linie 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über andere Vorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 495 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 791 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

17.02.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg zwischen Harheim und Bonames

10.02.2020 · Aktualisiert: 26.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2020, OM 5710 entstanden aus Vorlage: OF 229/14 vom 24.01.2020 Betreff: Fußweg zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Beleuchtung des Feld-, Rad- und Fußgängerweges so zu erweitern, dass auch der Rad- und Fußweg ausreichend beleuchtet sind. Hierfür sind idealerweise die vorhandenen Leuchtenköpfe gegen solche mit Doppelbogen auszutauschen; 2. von einer Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Straße sowie Rad- und Fußweg mit Bäumen abzusehen, damit die Abläufe des dort verlaufenden Kanals nicht vom Laub der Bäume verstopft werden und deren Wurzelwerk das Kanalrohr nicht beschädigt. Begründung: zu 1.: Die Beleuchtung des Rad- und Fußweges ist derzeit nicht ausreichend und muss optimiert werden, damit auch in der Dunkelheit sowohl die Verkehrssicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Nutzer gewährleistet ist. zu 2.: Von einer Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Straße sowie Rad- und Fußweg mit Bäumen ist abzusehen, um die Funktion des dort verlaufenden Abwasserkanals dauerhaft zu gewährleisten und die optimale Ausleuchtung des Feld-, Rad- und Fußgängerweges nicht zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2046 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1106 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED

03.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung und Absenkung der Fußgängerüberwege Kreuzung Straße Am Hessen-Center

03.11.2019 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 285/16 Betreff: Erneuerung und Absenkung der Fußgängerüberwege Kreuzung Straße Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, das die die Bordsteine an den Fußgängerüberwegen erneuert und abgesenkt werden. Begründung: An dieser Kreuzung besteht schon seit vielen Jahren Gefahr für Fußgänger beim Überqueren der Kreuzung durch zu hohe und schiefe Bordsteine. Weiterhin besteht die Gefahr das man ins Stolpern kommt und sich verletzt. In der Vergangenheit wurde bei der Kreuzung immer auf den Hessen-Center verwiesen, als Eigentümer der Straße. Dies sollte nun schnellstens geklärt werden, wer denn für die Straße und Kreuzung zuständig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 285/16 wird bis zur Sitzung am 28.04.2020 zurückgestellt. Herr Weil wird als Gewerbevereinsvorsitzender gebeten, mit Hessen-Center über den Sachverhalt zu sprechen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 285/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bushaltestelle ,,Am Hessen-Center“ barrierefrei umbauen

03.11.2019 · Aktualisiert: 27.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 284/16 Betreff: Bushaltestelle ,,Am Hessen-Center" barrierefrei umbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, das die Bushaltestelle ,,Am Hessen-Center" schnellstens barrierefrei umgebaut wird. Begründung: Die Bushaltestelle am ,,Am Hessen-Center" wird täglich von vielen Fahrgästen genutzt. Unter ihnen sind auch viele ältere Bürger*innen mit Gehbehinderung. Ebenso von Frauen mit Kinderwagen und dergleichen. Zu prüfen wäre, ob der Hessen-Center sich hieran beteiligen muß. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 284/16 wird bis zur Sitzung am 28.04.2020 zurückgestellt. Herr Weil wird als Gewerbevereinsvorsitzender gebeten, mit Hessen-Center über den Sachverhalt zu sprechen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 284/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung der Parkplätze in der Triebstraße 34 hier: Aufstellen von Gewerbeständen an einem Wochentag

29.10.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5342 entstanden aus Vorlage: OF 264/16 vom 28.08.2019 Betreff: Nutzung der Parkplätze in der Triebstraße 34 hier: Aufstellen von Gewerbeständen an einem Wochentag Der Magistrat wird gebeten, auf den Parkplätzen in Enkheim vor dem Haus Triebstraße 34 an einem Tag in der Woche das Aufstellen von Gewerbeständen zu genehmigen. Eventuell könnte das Marktgeschehen auch auf "Beckers Erlen" ausgedehnt werden. Begründung: Auf vielfachen Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern könnte der Platz zum Beispiel für ein markttypisches Angebot an einem Wochentag, vorzugsweise freitags, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 197 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fehlende Baugebiete

29.10.2019 · Aktualisiert: 19.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße

29.10.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5343 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 23.09.2019 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 267) zu ändern. Zukünftig soll zur Vermeidung von Lkw- und Schleichverkehr die Einfahrt von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße und in die Siedlerstraße für alle Fahrzeuge außer Fahrräder untersagt werden. Dazu ist an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 vorzunehmen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig (siehe nachstehende Skizze). Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße/Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild "Anlieger frei" ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist aber permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen, insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center sowie sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer Lkw festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57 Prozent weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46 Prozent befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 196 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof

15.10.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Park-and-ride-Plätze A 66

05.10.2019 · Aktualisiert: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 628/11 Betreff: Park-and-ride-Plätze A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Fuß- Wegebeziehungen zur U4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Begründung: Es ist unumstritten, dass P+R-Plätze gebraucht werden. Am Ende der Autobahn ist genug Raum vorhanden, um mindestens eine Fahrspur zugunsten einer P+R Fläche umzuwidmen. Hier könnten ca. 900 Stellplätze entstehen. Diese Maßnahme ist relativ kurzfristig umsetzbar. Fuß-Wegebeziehungen zur U 4/7 können schnell, auch provisorisch, geschaffen werden. Der Magistrat plant erst nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels den Ausbau des P+R Parkhauses an der Borsigallee zu prüfen. Da aber bereits Maßnahmen begonnen sind, um den Verkehr aus dem Innenstadtbereich zu verdrängen, sind nun auch in der Peripherie schnelle, kurzfristig machbare Lösungen notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 628/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 SPD (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz an der Leuchte

17.09.2019 · Aktualisiert: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5127 entstanden aus Vorlage: OF 265/16 vom 28.08.2019 Betreff: Parkplatz an der Leuchte Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Leuchte hin zum Riedbad und zum Fußballplatz des FC Germania Enkheim zeitnah zu sanieren, da dort die Randbegrenzungssteine zum Riedbad und Fußballplatz abgesackt sind und mit einer Sanierung größerer Schaden verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern

20.08.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4942 entstanden aus Vorlage: OF 257/16 vom 25.06.2019 Betreff: Schottergärten und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken bereits im Vorfeld verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Bergen-Enkheim die Bebauungspläne, speziell im Neubaugebiet Leuchte, so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kie sbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verhindert wird. Begründung: Als kleiner Baustein für den Klimaschutz sollen die Bauherren hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz, unter anderem für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten von Insekten leisten können. Dabei sollten in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten (Bienen, Hummeln und Schmetterlinge) Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2383 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark

19.08.2019 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4932 entstanden aus Vorlage: OF 588/11 vom 01.08.2019 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg/Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die beim Ortstermin am 18.07.2019 mit dem Amt 79 vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. 2. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenenden und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. 3. Die beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte). Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein. D. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. 4. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. 5. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative: z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). 6. Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstwiesenbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. 7. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des Ortsbeirates 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird der Magistrat beauftragt, geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festzulegen, um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/Lohrberg (seit Ostern 2019 mithilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächterinnen und Pächter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihren Streuobstwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2020, OF 707/11 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 124 Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1565 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten

31.07.2019 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4837 entstanden aus Vorlage: OF 254/16 vom 18.06.2019 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße fällt aufgrund überalteter Technik regelmäßig aus, teilweise für mehrere Tage. Dabei kommt es vor allem morgens zu sehr gefährlichen Situationen. Der Ortsbeirat sorgt sich insbesondere um die Sicherheit der Kinder, die auf dem Weg zur Schule diese Kreuzung passieren müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend alle notw endigen Maßnahmen, bis hin zum Komplettaustausch der Technik, zu ergreifen, um einen ausfallsicheren Betrieb der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1668 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4835 entstanden aus Vorlage: OF 250/16 vom 28.05.2019 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen auszuweisen. Begründung: Nach Aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1790 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4834 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 03.06.2019 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die mit der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2236, angekündigte Umrüstung der Lichtsignalanlage an der stark frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Lichtsignalanlage mit Blindenakustik kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Lichtsignalanlage mit Blindenakustik an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1794 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße

17.06.2019 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen

14.05.2019 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2019, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 244/16 vom 23.04.2019 Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Triebstraße/Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren. Begründung: Der Fußgängerüberweg wird unter anderem als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1789 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4135, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerung der Glascontainer (Verkürzung der Leerungszeiten)

14.05.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4669 entstanden aus Vorlage: OF 247/16 vom 29.04.2019 Betreff: Leerung der Glascontainer (Verkürzung der Leerungszeiten) Der Magistrat wird gebeten, die FES zu veranlassen, dass die Glascontainer in Bergen-Enkheim öfter geleert werden. Begründung: Das Umweltverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil hat sich geändert. Es wird scheinbar weniger zu Einweg-Plastikflaschen, sondern verstärkt zu Einweg-Glasflaschen gegriffen. Dies führt natürlich zu einer stärkeren Nutzung der Glascontainer. Was dazu führt, dass die Container sehr schnell voll sind und die Glasflaschen neben den Container gestellt werden. Das wiederum führt zu einem größeren Aufwand bei der Entleerung der Container, da die herumstehenden Glasflaschen händisch eingesammelt werden müssen. Die FES muss dringend ihre Leerungszeiten dem erhöhten Altglasaufkommen anpassen. Altglascontainer Leuchte/Rangenbergstraße Aufnahme vom 29.04.2019 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1276 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee

13.05.2019 · Aktualisiert: 02.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 555/11 vom 19.04.2019 Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Vorgang: OM 2133/17 OBR 11; ST 2487/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Installation einer Pförtnerampel in Nähe der Ausfahrt Borsigallee, stadteinwärts, an geeigneter Stelle zu prüfen. Begründung: Bereits im August 2017 wurde diese Maßnahme durch den Ortsbeirat angeregt. Mit einer Pförtnerampel kann der Verkehr dosierter in den Riederwald und nach Fechenheim einfließen. Dies wird zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung beitragen. Die Dauerstaus, insbesondere auf dem Erlenbruch, sorgen für die gemessenen Schadstoffüberschreitungen. Fahrverbote werden ohne ein Bündel von Gegenmaßnahmen nicht vermeidbar sein. In der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, wurde die Anregung aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Mittlerweile scheint sich die Sicht des Magistrats geändert zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5322 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5701 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit Offenbach

13.05.2019 · Aktualisiert: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 397 entstanden aus Vorlage: OF 548/11 vom 28.04.2019 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die schienengebundene Verbindung der Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach eine Machbarkeitsstudie zu erstellen. Hierbei wird die Realisierung dieser Verbindung auch mit der Möglichkeit einer Verschwenkung der Linie U 4 ab der Borsigallee nach Südosten und der Nutzung des im Zuge der nordmainischen S- Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen geprüft. Begründung: In Offenbach ist solch eine Verbindung mit Frankfurt seit mehreren Monaten Thema und signalisiert auch seitens Offenbachs das Interesse. Diese Verbindung würde wichtige Teile beider Städte näher bringen und endlich die großen Gewerbegebiete im Frankfurter Osten untereinander verbinden, und das mit schienengebundenem ÖPNV. Diese Maßnahme kann zu einem wichtigen Bestandteil einer signifikanten Reduktion des motorisierten Individualverkehrs im Frankfurter Osten und in der Verbindung nach Offenbach werden. Die Regierungsparteien des Römerbündnisses haben in ihrem Etatantrag vom 25.01.2019, E 18, auf die Wichtigkeit und die dringliche Umsetzung einer Regionaltangente Ost zur Verkehrsentlastung des Frankfurter Ostens hingewiesen. Allerdings ist auch innerhalb der Stadtgrenzen der dringliche Ausbau des ÖPNVs im Frankfurter Osten geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 397 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4130, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Grundwasserabsenkung Neubaugebiet Leuchte

10.03.2019 · Aktualisiert: 06.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2019, OF 237/16 Betreff: Grundwasserabsenkung Neubaugebiet Leuchte Wie der Presse zu entnehmen war, hat das Regierungspräsidium Darmstadt die vom Magistrat beantragte Absenkung des Grundwassers im geplanten Neubaugebiet Leuchte genehmigt. Wie die diesjährige Waldbegehung mit den zuständigen Förstern gezeigt hat ist der Enkheimer Wald nach den Wetteranomalien der letzten Jahre, insbesondere dem extrem heißen und trockenen Jahr 2018 in einem beklagenswerten Zustand. Nachdem nun auch noch der Borkenkäfer und andere Schädlinge den Bäumen zugesetzt haben, müssen große Teile des Waldes abgeholzt werden. Eine Aufforstung wird Jahre brauchen, bevor die neu gepflanzten Bäume den Verlust ausgleichen können. Der Enkheimer Auwald ist ein Relikt des früher mäandrierenden Maines, wovon der Riedsee, der Voltensee, das Seckbacher Ried, der Erlenbruch und der Ostparkweiher zeugen, die alle Reste dieses alten Mainarmes sind, und die, wie der hohe Grundwasserstand vermuten läßt, auch noch immer durch unter- und oberirdische Fließwasserverbindungen miteinander verbunden sind. Dies und die dichte Bebauung in den ehemals sumpfigen Wohngebieten in Enkheim wirft bei einer Grundwasserabsenkung etliche Fragen auf. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, Der Magistrat möge dem Ortsbeirat und den besorgten Bürgern folgende Fragen beantworten: Ist die Grundwasserabsenkung dauerhaft geplant? Wenn nein, wie lange soll die Grundwasserabsenkung bestehen bleiben? Ist es überhaupt möglich das eigentliche Baugebiet so abzuschirmen, daß die anliegenden Wohngebiete, der Wald, die Kleingartenanlage "Möllers Wäldchen" und der Riedsee nicht geschädigt werden? Wenn ja, wie und wie weit wird sich die Grundwasserabsenkung trotzdem auf die anliegende Bebauung in Enkheim, den bereits schwer geschädigten Enkheimer Wald, den Riedsee und die Kleingartenanlagen in Enkheim auswirken? Wohin wird das abgepumpte Wasser entsorgt, da ja die Trinkwasserversorgung aus diesem Gebiet aufgegeben wurde? Wie will der Magistrat verhindern, daß durch die unterirdischen Verbindungen Wasser nachdrückt und Schäden durch Absenkungen von Gebäuden entstehen, die auch weiter entfernt sein können? Wer haftet für Schäden, die durch die Grundwasserabsenkung entstehen können? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 237/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten die Dezernentin für Umwelt und Frauen für die nächste Sitzung des Ortsbeirates einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 237/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 237/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung der Fahrbahndecke an der Bushaltestelle Rangenbergstraße/Leuchte

03.02.2019 · Aktualisiert: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 227/16 Betreff: Erneuerung der Fahrbahndecke an der Bushaltestelle Rangenbergstraße/Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahndecke an der Bushaltestelle Rangenbergstraße/Leuchte erneuern zu lassen. Begründung: An der Haltestelle sind sehr starke Fahrbahnrillen durch den Bus entstanden. Diese wurden zwar schon einige Male ausgebessert, was dazu geführt hat, das in der Mitte der Fahrbahn starke Verformungen (siehe Bild) des Asphalts entstanden sind. Diese stellen für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer eine Gefahr da. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 227/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 227/16 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee

03.02.2019 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5  7

01.02.2019 · Aktualisiert: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7

01.02.2019 · Aktualisiert: 27.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenlaternen in Seckbach

21.01.2019 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 entstanden aus Vorlage: OF 509/11 vom 13.12.2018 Betreff: Straßenlaternen in Seckbach Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Punkte (siehe Anlage) umzusetzen. Begründung: Nach einer Ortsbegehung am 11.12.2018 mit Vertretern des ASE und Anwohnern der Hintergasse konnte festgestellt werden, dass es technisch möglich ist, Nachbauten der ursprünglich installierten Laternen (Abb.1) als LED-Variante anzufertigen und zum Beispiel in der Hintergasse zu installieren. Ein Prototyp wurde durch das ASE vorgeführt. Die Kosten wären sogar identisch zu den momentan neu installierten uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, die nicht zu der städtebaulichen Eigenart Seckbachs passen, diese sogar optisch stören und abwerten. Im Vortrag des Magistrates, M 69, heißt es, dass alte Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden sollen. Dies ist mit den uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast nicht der Fall. Durch die technisch mögliche und kostenmäßig identische Anfertigung und Installation der LED-Aufsatzleuchten mit doppelt geknicktem Mast (siehe Abb. 3 der Anlage), wäre die Beschlusslage der Magistratsvorlage aus Sicht der Vertreter des ASE, des Ortsbeirates und der Anwohner wieder eingehalten. Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten, im Vergleich zu den alten Gasleuchten, ist zwar wesentlich höher, hier kann aber laut ASE Abhilfe durch nächtliches Dimmen und individuelle Sichtblenden geschaffen werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies zum Schutz der Anwohner. Abb. 1 Abb. 2 Anlage 1 (ca. 1,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1082 Antrag vom 11.01.2020, OF 703/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 520 Antrag vom 21.02.2020, OF 716/11 Antrag vom 30.05.2020, OF 729/11 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6233 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung von Skatanlage und Fußballplatz unter der Friedensbrücke

06.01.2019 · Aktualisiert: 30.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2019, OF 823/1 Betreff: Beleuchtung von Skatanlage und Fußballplatz unter der Friedensbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Finanzierung einer Beleuchtung unter der Friedensbrücke aus eigenen Mitteln mit 10.000 Euro. Bedingung hierfür ist, dass die Beleuchtung eine LED Beleuchtung ist und nicht nur die neue Skateanlage beleuchtet wird, sondern ebenso der Fußballplatz daneben mit einer LED-Beleuchtung ausgestattet wird. Es ist darauf zu achten, dass die Beleuchtung flächendecken ist, d.h. sie darf nicht aus wenigen Spots bestehen, sondern aus vielen kleinen Leuchten. Ansonsten würde das Licht zu viele Schatten werfen, was beim Skaten zu Irritationen und in der Folge zu Unfällen führen kann. Gleiches gilt für den Fußball/Basketballplatz unter der Brücke. Begründung: Der neue Skatepark unter der Friedensbrücke ist nun fertig geplant und soll zum nächsten Sommer gebaut werden. Dies ist äußerst erfreulich und wird ein wichtiger Sport- und Freizeitort. Damit die Skateanlage auch in den dunklen Monaten genutzt werden kann bedarf es einer guten, ausreichenden Beleuchtung. Zwischen den benachbarten Brückenpfeilern befindet sich ein Fußballplatz, einer der wenigen überdachten Sportplätze und der einzige im Gutleutviertel. Dieser wird sehr gut genutzt. In den Abendstunden ist dieser Platz im Winter kaum nutzbar, da die Beleuchtung mehr als schlecht ist. Wenn nun die Skateanlage eine neue Beleuchtung bekommt, sollte im gleichen Zuge auch der benachbarte Sportplatz eine Beleuchtung bekommen, damit Kinder und Jugendliche den Platz auch im Herbst und Winter nutzen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 269 2019 Die Vorlage OF 823/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. dem Antragstenor folgender Satz vorangestellt wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in den nachfolgend genannten Bereichen eine ausreichende Beleuchtung anzubringen."; 2. im Antragstenor das Wort "mit" durch die Worte "bis zu einem Maximum von" ersetzt wird und nach den Worten "dass die Beleuchtung eine LED-Beleuchtung ist," die Worte "die bedarfsgerecht und nach 24.00 Uhr dimmbar ist," eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach

02.12.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2018, OF 504/11 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der B 344 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, umgehend die neuinstallierten Laternen in der Hintergasse in Seckbach gegen die vorherigen dem städtischen Charakter Seckbachs entsprechenden Laternen zurückzutauschen und diese dann mit LED-Leuchten zu versehen und in der Ausleuchtung auf moderates und nicht zu grelles Licht zu achten. Begründung: Ursprünglich waren in der Hintergasse Aufsatzleuchten mit abgewinkeltem Arm (Abb. 1) installiert. Abb. 1 Abb. 2 Durch das ASE wurden diese Laternen dann in uniforme Langfeldleuchten (siehe Abb. 2) in LED getauscht. In der M 69 heißt es dazu, dass die alten Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Dies ist nicht der Fall gewesen. Der Magistrat handelte gegen die Beschlusslage der M 69 und verursachte obendrein noch Mehrkosten, da der Tausch der Gasleuchten in LED-Leuchten vermutlich günstiger gewesen wäre, als der Abbau der alten und der Bau von neuen Laternen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage B 344 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 504/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme; bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation auf der Nordumgehung

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3991 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 03.10.2018 Betreff: Verkehrssituation auf der Nordumgehung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrsfluss auf der Nordumgehung Bergen und damit verbunden auf der Vilbeler Landstraße im Teilgebiet Bergen durch die Errichtung von folgenden zwei Verkehrskreiseln verbessert werden kann: a) Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Nordumgehung Bergen; b) Kreuzungsbereich Nordumgehung Bergen - Erlenseer Straße. Begründung: Auf allen angesprochenen Straßen kommt es verkehrsbedingt im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr zu langen Rückstaus. Der Kreisel im Bereich Nordumgehung - Vilbeler Landstraße war schon in den ursprünglichen Planungen enthalten und sollte mit der Errichtung der Westumgehung von Bergen gebaut werden. Die Westumgehung wurde nie gebaut (Einspruch aus Seckbach), für Bergen-Enkheim blieb das tägliche Problem des Rückstaus auf der Vilbeler Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 405 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auslagerung der Schule am Hang

15.10.2018 · Aktualisiert: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 214/16 Betreff: Auslagerung der Schule am Hang Der Ortsbeirat 16 - Bergen-Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob eine Auslagerung der Schule am Hang auf das Gelände zwischen Rangenbergstraße, Bornweidstraße, Leuchte und An den Pappeln möglich ist. In die Prüfung soll die südlichen Hälfte des derzeit ungenutzten Sportplatzes Rangenbergstraße einbezogen werden. Evtl. könnte auch der Parkplatz auf der westlichen Straßenseite der Leuchte und auch der zur Schule am Ried gehörende "rote" Sportplatz mitbenutzt werden. Begründung: Das oben genannte Gebiet (siehe auch Kartenausschnitt) nördlich der Schule am Ried ist wahrscheinlich ohnehin als schulische Erweiterungsfläche gedacht und reserviert. Unter Einbeziehung des halben Sportplatzes müsste die Fläche für ein Containerdorf ausreichend groß sein, um die Hangschule übergangsweise zu beherbergen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 22.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 214/16 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einführung einer Parkverbotsregelung auf der Barbarossastraße zwischen Rangenbergstraße und Leuchte

15.10.2018 · Aktualisiert: 28.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 213/16 Betreff: Einführung einer Parkverbotsregelung auf der Barbarossastraße zwischen Rangenbergstraße und Leuchte Der Ortsbeirat 16 - Bergen-Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten auf der nördlichen Straßenseite der Barbarossastraße im Abschnitt zwischen Rangenbergstraße und Leuchte eine durchgehende Parkverbotszone einzurichten. Da in diesem Abschnitt nicht zwei sich entgegenkommende PKW gleichzeitig an einem parkenden Auto vorbeifahren können, wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main zudem gebeten zu prüfen, ob auf der südlichen Straßenseite PKW zu Hälfte auf dem Seitenstreifen/ Bürgersteig parken können. Sollte dies nicht möglich sein, müssten entsprechend auch auf der südlichen Seite etwa 3 Stellen mit Halteverbot eingerichtet werden, so dass entgegenkommende PKW ausweichen können. Begründung: Dadurch, dass das Parken auf beiden Straßenseiten erlaubt ist, parken - gerade bei Veranstaltungen der katholischen Kirche und der Schule am Ried - häufig PKW im Wechsle auf der rechten und linken Straßenseite. Hierbei wird dann oft in so kurzen Abständen geparkt, dass vorbeifahrende Autos Schwierigkeiten haben im Slalom an den parkenden Autos vorbei zu kommen, gerade dann, wenn auch Verkehr entgegen kommt und evtl. auch noch Fußgänger (z.B. Schüler) auf der Straße sind. Die führt dann dazu, dass der Verkehr nicht flüssig diesen Bereich durchfahren kann und es kann auch zu gefährlichen Situationen kommen, weil zum Ausweichen oft auch der Bürgersteig verwendet wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 213/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnunterführung Oppenheimer Landstraße instand setzen

21.09.2018 · Aktualisiert: 22.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3774 entstanden aus Vorlage: OF 988/5 vom 04.09.2018 Betreff: Bahnunterführung Oppenheimer Landstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnunterführung an der Oppenheimer Landstraße von Taubendreck und künstlerisch nicht relevanten Spray-Tags zu reinigen und die defekten Leuchten auszutauschen. Um die künstlerisch wenig relevanten Spray-Tags durch interessantere Arbeiten zu ersetzen, wird der Magistrat außerdem gebeten, Kostenvoranschläge von in Wandgestaltung arbeitenden Künstlern oder Ateliers einzuholen. Begründung: Sachsenhäuser Bürgerinnen und Bürger beklagen den Zustand der Unterführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 732/1 vom 02.09.2018 Betreff: Beleuchtung Durchgang Gutleutkaserne Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang in der Gutleutkaserne mit einer modernen Beleuchtung ausgestattet wird, die auch in den Nachtstunden durchgängig an ist und so für ein sicheres Durchqueren des Durchgangs sorgt. Der Durchgang sollte mit stromsparenden LED-Leuchten versehen werden. Begründung: In der Mitte der Gutleutkaserne befindet sich ein Durchgang (gegenüber Hausnummer 139), der von sehr vielen Menschen täglich benutzt wird, um vom Gutleut und vom Westhafen zu den Finanzämtern, den Gerichten, dem Park und dem Hauptbahnhof zu gelangen. Dabei wird der Durchgang zu allen Tages- und Nachtzeiten genutzt, weshalb das Tor auch immer geöffnet ist. In den Nachtstunden ist der Durchgang jedoch nicht ausreichend beleuchtet, dies führt dazu, dass dieser dunkle, schlecht einsehbare Bereich genutzt wird, um dort zu nächtigen oder dort seine "Geschäfte" zu verrichten. Dementsprechend unangenehm ist es gerade auch nachts, diesen sonst sehr hilfreichen Weg nutzen zu können. Durch eine ausreichende Beleuchtung kann erreicht werden, dass man sich beim Durchqueren wieder sicherer fühlt und dass dieser "Rückzugsbereich" weniger als öffentliche Toilette genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 114 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t  Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße

17.09.2018 · Aktualisiert: 11.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3679 entstanden aus Vorlage: OF 412/11 vom 03.09.2018 Betreff: Aufstellen eines Hinweisschildes (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, ein Hinweisschild (Achtung - Wohngebiet Seckbach - gesperrt für Lkw über 7,5 t - Anlieger frei) in der Vilbeler Landstraße an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Begründung: Auf der Seckbacher Landstraße befindet sich derzeit das unten als Lichtbild angefügte Verkehrshinweisschild. Es steht zusätzlich bald noch ein Schild in der Heinz-Herbert-Karry-Straße, Höhe Hausnummer 1. Nun muss auch der östliche Durchfahrtsverkehr nach Seckbach bedacht werden. Zu diesem Zweck ist es notwendig, ein gleiches Schild (ggf. andere Pfeilrichtung für den verbotenen Verkehr) ebenfalls in der Vilbeler Landstraße aufzustellen, um den Lkw-Verkehr ordnungsgemäß in Richtung Bergen weiterzuleiten, sowie die unzähligen Fahrzeugführer von Lkws über 7,5 Tonnen rechtzeitig zu warnen, nicht durch das Wohngebiet Seckbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2297

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg

11.09.2018 · Aktualisiert: 21.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 206/16 vom 26.08.2018 Betreff: Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, das Linksabbiegen von der Vilbeler Landstraße in den Klingenweg zu ermöglichen. Eventuell wäre ein Kreisverkehrsplatz als Lösung zu erwägen. Begründung: Um in das Neubaugebiet zwischen Klingenweg und Kirchgasse zu gelangen, können Anwohner lediglich von Bad Vilbel kommend ungehindert in den Klingenweg und in die Kirchgasse einfahren. Alle Kraftfahrzeuglenker aus Richtung Süden kommend müssen gezwungenermaßen Umwege durch Bergen in Kauf nehmen, was zusätzlich Umwelt und Gebiet belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2350 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Bahnhofsviertel auf energieeffiziente und umweltschonende LED-Beleuchtung umstellen

14.08.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3537 entstanden aus Vorlage: OF 667/1 vom 28.07.2018 Betreff: Straßenbeleuchtung im Bahnhofsviertel auf energieeffiziente und umweltschonende LED-Beleuchtung umstellen Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Bahnhofsviertel auf LED-Beleuchtung umzustellen. Begründung: Die UN-Generalversammlung hat die Bekämpfung des Klimawandels bereits im Jahre 1992 und zuletzt im Klimavertrag von Paris im Dezember 2015 zur "gemeinsamen Sorge der Menschheit" erklärt. LED-Beleuchtung gilt als eine der Schlüsseltechnologien für eine energieeffiziente, umweltschonende Zukunft und damit auch als wichtiger "bottom-up"-Baustein für einen kommunalen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Zu ihren Vorteilen zählen neben der Lichtqualität ihre hohe Energieeffizienz, ihre lange Lebensdauer und ihre Umweltfreundlichkeit. Im Einzelnen: Erstens: LEDs bieten für jeden Arbeitsbereich das passende Licht. Moderne Lichttechnik ermöglicht es, die Lichtfarbe und Helligkeit dynamisch zu steuern und an den Tagesverlauf und Biorhythmus des Menschen anzupassen. Sie fördern damit das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter durch bedarfsgerechtes Licht. Zweitens: LEDs verbrauchen weniger Strom als andere Leuchtmittel. Um bis zu 80 Prozent können Unternehmen ihre Energiekosten für die Beleuchtung reduzieren, wenn sie auf moderne LED-Lichttechnik setzen. Der Wechsel zu einer nachhaltigen Beleuchtung mit LED rechnet sich dabei schnell. Als Faustregel gilt: Die Investition amortisiert sich nach einem Drittel der Lebensdauer einer LED. Das entlastet das Unternehmensbudget und die Umwelt, denn der geringere Stromverbrauch von LEDs sorgt dafür, dass weniger CO2-Emissionen in die Luft gelangen. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom reduziert den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid um circa 590 Gramm. Drittens: LEDs punkten zudem mit einer langen Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden. Das spart Wartungskosten, und es fallen weniger Leuchtmittel zur Entsorgung an. Viertens: LED-Beleuchtung ist umweltfreundlich. Wie umweltfreundlich ein Leuchtmittel wirklich ist, entscheidet sich an seiner gesamten Ökobilanz. Dazu gehören neben seiner Energiebilanz während des Betriebs auch die Faktoren Material, Herstellung, Transport und Entsorgung. Umweltschonende Entsorgung: Im Gegensatz zu Energiesparlampen sind LEDs quecksilberfrei. Sie müssen deshalb auch nicht als Sondermüll entsorgt werden, sondern bieten am Ende ihrer Lebenszeit viele Möglichkeiten für ein umweltgerechtes Recycling. Mit modernen Verfahren werden die Bestandteile der Leuchte sauber getrennt: Wertvolle Metalle wie Indium oder Cadmium werden aus den elektronischen Bauteilen der Leuchtdiode herausgelöst und können wiederverwendet werden. Sauberes Glas wird zur Produktion neuer Lampen eingesetzt, Mischglas wird dem Glasrecycing zugeführt. Keine UV- und Infrarotlichtstrahlung: LED-Licht ist dank der nicht vorhandenen UV-Strahlung insektenfreundlich. Das zeigt eine Studie zur Insektenverträglichkeit von LEDs im Vergleich zu herkömmlichen Lichtquellen aus dem Jahr 2011. Des Weiteren entstehen wiederum weniger Wartungskosten: Durch das schmale Spektrum des abgestrahlten Lichts, welches weder Infrarot- noch UV-Anteile beinhaltet, werden keine Insekten angezogen. Die regelmäßige kostenintensive Reinigung verschmutzter Lampen entfällt. Rohstoffe: Mit einem Anteil von einem Prozent am gesamten Energieverbrauch fällt die Rohstoffgewinnung in der Ökobilanz eines Leuchtmittels kaum ins Gewicht. Für LEDs werden allerdings neben Aluminium auch seltene Erden benötigt, von denen es weltweit nur wenige Lagerstätten gibt. Fachgerechtes Recycling ist deshalb wichtig, um diese natürlichen Ressourcen wieder dem Produktionsprozess zuzuführen. Produktion: Verschiedene Studien belegen, dass die Produktion an der Gesamtökobilanz von LEDs etwa ein Anteil von zwei bis sieben Prozent hat. Dies zeigt zum Beispiel eine Studie von Osram aus dem Jahr 2009, die alle Material- und Energieströme von der Herstellung bis zum Ende der Nutzungsdauer einer LED untersuchte. Über 98 Prozent der aufgewendeten Energie werden der Untersuchung zufolge im Einsatz, also bei der Erzeugung von Licht, verbraucht. Unter zwei Prozent der aufgewendeten Energie entfallen auf die Produktion. So liegt der Primärenergieverbrauch zur Herstellung von Glühlampen bei etwa 3300 kWh, für LED-Lampen werden weniger als 700 kWh aufgewendet. Die Studie widerlegt damit die Befürchtung, dass insbesondere die Herstellung von LEDs sehr energieintensiv sein könnte. Transport: Der Transport spielt mit einem Anteil von ca. einem Prozent ebenfalls keine entscheidende Rolle für die gesamte Öko-Bilanz einer LED. Die Entsorgung von LED ist nachhaltig: Durch das Recycling können viele wertvolle Rohstoffe wie Glas und Metalle aus den LED gelöst und wiederverwendet werden. LED sind im Gegensatz zu Energiesparlampen frei von Schadstoffen (Quecksilber) und deshalb kein Sondermüll. Sie können so ohne großen Aufwand umweltgerecht recycelt werden. Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit führt daher kein Weg an LED-Leuchten vorbei: Schließlich gibt es keinen geeigneteren Ort als das Frankfurter Bahnhofsviertel als "Fortschrittmacher", um bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung beherzt voranzugehen. Eine Umstellung im Bahnhofsviertel würde zudem Frankfurt medial in einem "guten Licht erscheinen lassen". Das Bahnhofsviertel eignet sich aufgrund seiner kleinen Fläche von 0,52 Quadratkilometer und seiner Prominenz hervorragend, um neue Technologien zu bewerben, neben der finanziellen Einsparung könnte ein nicht zu unterschätzender Imagegewinn für die Stadt Frankfurt erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3519 entstanden aus Vorlage: OF 399/11 vom 29.07.2018 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Gwinnerstraße/Ecke Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkw derart zugeparkt, dass Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1996 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

13.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/PhillipPuthStraße

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3414 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 30.06.2018 Betreff: Defekte Fahrbahnen bei allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/Phillip-Puth-Straße Der Magistrat wird gebeten, die defekten Fahrbahnen an allen Fußgängerüberwegen im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Triebstraße, Leuchte und Borsigallee sowie Vilbeler Landstraße/ Phillip-Puth-Straße zu erneuern. Begründung: Bei den o. g. Fußgängerübergängen ist die Fahrbahn schon mehrfach aufgebrochen und dann nur notdürftig wieder verschlossen worden. Durch den täglich hohen Durchgangsverkehr haben sich an den ausgebesserten Stellen gefährliche Risse und zum Teil schon große Löcher gebildet (siehe Bilder). Für Fußgänger, Behinderte und Frauen mit Kinderwagen stellen diese Löcher eine große Gefahr dar. Diese Fußgängerüberwege sollten schnellstens grunderneuert (nicht ausgebessert) werden. Links Überweg an der Phillip-Puth-Straße Überweg an der Phillip-Puth-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2177

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald

07.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3418 entstanden aus Vorlage: OF 199/16 vom 23.07.2018 Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen und Verhandlungen mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG zu prüfen, ob der in Enkheim am Rande des Enkheimer Waldes stillgelegte Brunnen nicht wieder in Betrieb genommen beziehungsweise instand gesetzt oder wieder aufgebaut werden kann. Bejahendenfalls wird der Magistrat gebeten, die mögliche Maßnahme kurzfristig auszuführen und das Wasser aus dem Enkheimer Wald wieder dem Frankfurter Wasserhaushalt zuzuführen. Begründung: Wie der Frankfurter Neue Presse vor wenigen Tagen zu entnehmen war, könnte angesichts des sommerlichen Wetters unter Umständen mit Engpässen in der Wasserversorgung in Frankfurt am Main zu rechnen sein. Auch einige Gemeinden im Vogelsberg, aus dessen Region die Stadt Frankfurt am Main einen Großteil ihrer Wasserversorgung sicherstellt, seien bereits von Wasserknappheit betroffen. In dem Zeitungsbericht wurde ausführlich bemängelt, dass die Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren zu wenig unternommen und Vorsorge getroffen hat, die Wasserversorgung in der Stadt zumindest teilweise auf eigene Füße zu stellen und unabhängiger von anderen Wasserversorgern zu werden. Im Gegenteil, das Wasserwerk in Enkheim wurde erst vor wenigen Jahren außer Betrieb gesetzt und vom Netz genommen, obwohl in dem Einzugsgebiet dieses Brunnens noch ausreichend Wasser zur Nutzung als Trinkwasser vorhanden ist. Die erneute Inbetriebnahme dieses Brunnens beziehungsweise Wasserwerkes erscheint deshalb vor dem Hintergrund der Absicherung der eigenen Versorgung in der Stadt Frankfurt am Main nicht nur sinnvoll, sondern alternativlos. Versorgungssicherheit geht hier vor Wirtschaftlichkeit! Eine entsprechende Bewirtschaftung durch die Wiederaufnahme des Brunnenbetriebes würde zudem dazu führen, dass der Grundwasserspiegel in Enkheim auf einen vernünftigen Stand reguliert werden kann, ohne dass erhebliche Schäden an Gebäuden im Neubaugebiet Leuchte und im übrigen Bereich von Enkheim zu befürchten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2079 Aktenzeichen: 91 50

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