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Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße
Antrag vom 08.08.2016, OF 37/16 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße zwischen Philipp-Puth-Straße und Leuchte zu drehen. Bisher ist die erlaubte Fahrrichtung von der Leuchte zur PhiÜpp-Puth-Straße und soll künftig von der Philipp-Puth-Straße in Richtung Leuchte sein. Begründung: Bei diesem Abschnitt der Arnswalderstraße handelt es sich um eine extrem enge Durchfahrtsbreite, die PKW's der Anwohner müssen auf der rechten Seite in Fahrtrichtung den Bürgersteig zum Parken mit benutzen, ansonsten ist es für andere PKW's fast nicht möglich durch die Straße zu fahren. Bei den geparkten Fahrzeugen wurden schon mehrfach Außenspiegel beschädigt. Die Drehung der Einbahnstraßenrichtung hätte den Vorteil, dass der vorn Fritz-Schubert-Ring kommende Schleichverkehr nicht mehr durch die Arnswalderstraße fahren könnte. Die Einbahnstraßenrichtung der Odenwaldstraße ist in umgekehrter Richtung zu drehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wurde zurückgezogen.
Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 09.06.2016 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen: 1. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. 2. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. 3. Lärmemissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau. 4. Lärmemissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. 5. Lärmemissionen nach dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil). 6. Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.). 7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. 8. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn). 9. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen. - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 79 3
Auf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen
Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.
Verkehrsspiegel für die Kreuzung Schlesierstraße/Stargarder Straße sowie für die mittlere Ausfahrt des Parkplatzes am Riedbad
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 115 entstanden aus Vorlage: OF 9/16 vom 03.05.2016 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Schlesierstraße/Stargarder Straße sowie für die mittlere Ausfahrt des Parkplatzes am Riedbad Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ausfahrt aus der Enkheimer Schlesierstraße in die Stargarder S traße durch einen Verkehrsspiegel mit Blickrichtung in die Einbahnstraße abzusichern; 2. die mittlere Ausfahrt des Parkplatzes am Riedbad in den Fritz-Schubert-Ring ebenso absichern zu lassen. Begründung: Die Verkehrsteilnehmer, die aus der Schlesierstraße in die Stargarder Straße einfahren möchten, haben, bedingt durch eine mit Koniferen überwachsenen Mauereinfriedung des Eckgrundstücks, keinerlei Möglichkeit, herfahrende Verkehrsteilnehmer zu sehen, ohne weit in die Stargarder Straße einzufahren. Eine sichere Ausfahrt aus dem Parkplatz am Riedbad in den Fritz-Schubert-Ring ist nicht gegeben, da hier durch die parkenden Anhänger und Wohnmobile eine Einsicht auf die Fahrbahn nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1071 Aktenzeichen: 66 7
Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55
Anregung vom 31.05.2016, OA 14 entstanden aus Vorlage: OF 20/16 vom 31.05.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 55, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die umfangreichen Pläne zum Umbau und zur Neugestaltung des Hessen-Centers um folgende Planungen ergänzt werden: 1. Ausweisung einer betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeit. 2. Ausweisung von mindestens 100 Parkplätzen für den Park-and-ride-Verkehr zu moderaten Preisen, analog des Park-and-ride-Parkhauses in der Borsigallee. 3. Ausweisung einer Fläche zur Unterb ringung des Bibliothekszentrums der Stadtbücherei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Antrag vom 11.11.2017, OF 147/16 Anregung vom 28.11.2017, OA 205 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme, OA 14 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 55 = Ablehnung, OA 14 = Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 55 und OA 14 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 256, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels
Antrag vom 18.04.2016, OF 4/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass 1. die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. 2. An den Lichtmasten an jedem Zebrastreifen im Bereich des Kreisels das amtliche Richtzeichen 350-10 in gut sichtbarer Höhe anzubringen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muss und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muss dieser verkehrsumtoste Kreisel für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger besser und eindeutig erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, dass manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall an einem Zebrastreifen passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden und oben drüber das amtliche Richtschild 350-10 angebracht werden, denn es gilt hier Menschen zu schützen. Die Stadt Bad Vilbel hält das so an allen Kreiseln im Stadtgebiet und sie haben derer viele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 4/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Gleichzeitig soll ein Ortstermin vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße
Antrag vom 18.04.2016, OF 3/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muß und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muß dieser verkehrsumtoste Kreisel besser für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, daß manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 3/16 wurde zurückgezogen.
Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244
Antrag vom 18.01.2016, OF 354/16 Betreff: Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 (das deckt den kompletten Bereich zwischen Heilsberger Straße und Nordring ab) das halbseitige Parken auf der Fahrbahn zu gestatten. Begründung: Auf dem Gehweg, insbesondere unmittelbar vor der Fußgängerampel in der Vilbeler Landstraße kommt es durch parkende Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig der Beschilderung folgend mit beiden Rädern auf dem Gehweg parken dazu, dass der verbleibende Platz für Fußgänger kaum noch ausreicht. Es könnte nun mittels Pollern auf der Länge von mindestens 5 Metern von der Ampel weg eine Fläche zum Parken gesperrt werden. Viel sinnvoller erscheint es jedoch, angesichts der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite und des sich zur Ampel hin ohnehin verschmälernden Fahrweges, unkompliziert das halbseitige Parken zu gestatten, wie es ja auch auf Betreiben des Ortsbeirates in der Vilbeler Landstraße zwischen Hausnr. 231 und dem Klingenweg bereits eingerichtet worden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 354/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung1 GRÜNE und BFF
Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“
Anregung vom 12.01.2016, OA 703 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 07.01.2016 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" einzurichten. Diese Buslinie soll spätestens bis zu den nächsten geplanten Umbauarbeiten an der Wilhelmshöher Straße Mitte 2016 eingeführt werden. Die Verbindung wird durch eine gleichzeitige leichte Reduzierung der Taktung der Buslinie 43 von ein bis zwei Minuten kostenneutral eingerichtet. Durch diese Umlegung wird eine zeitintensive Neuausschreibung vermieden. Folgende Stationen sollen angefahren werden: 1. "Bergen Ost" 2. "Karl-Wessendorft-Straße" 3. "Am Michlersbrunnen" 4. "Marktstraße/Landgraben" 5. "Kirchgasse" 6. "Vilbeler Landstraße" 7. Sozialrathaus Enkheim (müsste neu eingerichtet werden) 8. U-Bahn-Station "Enkheim" Begründung: Alle folgenden Zahlen basieren auf den Angaben von traffiQ aus der Besprechung vom 09.07.2015 beziehungsweise den am 17.12.2015 übermittelten Ergebnissen der Fahrgastzählung und der Verspätungsaufzeichnungen: Ungefähr 25 Prozent der Fahrgäste der Buslinie 43 pendeln zwischen Bergen und der Seckbacher Landstraße, um von dort mit der U-Bahn-Linie U 4 in die Stadt zu fahren. Vor allem im Berufsverkehr ist der lange Fahrweg über Seckbach mit großen Verspätungen verbunden, die die Fahrzeit nach Seckbach sogar verdoppeln können. TraffiQ berichtet, dass die Verspätungen im Durchschnitt im Berufsverkehr sieben Minuten betragen. Dazu kommen längere Wartezeiten auf die U 4, weil kein planmäßiger Anschlusszug genutzt werden kann. Im April 2014 wurde die Buslinie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten Pendlerinnen und Pendler die U-Bahn-Station "Enkheim" innerhalb von sieben Minuten bei nur einer Minute Verzögerung im Berufsverkehr. Die U-Bahn-Station "Enkheim" ist durch die U 4 und U 7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen, deshalb nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner, auch Mitglieder des Ortsbeirats, den Pkw, um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim kann deshalb gleichzeitig die Taktung der Buslinie 43 reduziert werden. Die Buslinie 43 fährt im Berufsverkehr derzeit alle siebeneinhalb Minuten. Diese Taktung kann auf einen Abstand von neun Minuten verlängert werden, um die neue Pendelverbindung kostenneutral mit den freigewordenen Fahrzeugen einzurichten. Weitere Vorteile von der Einrichtung sind die Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bergen, die abhängig von der Tageszeit im Schnitt bis zu sieben Minuten pro Strecke sparen könnten, die Entlastung der Straßen und der Bevölkerung in Seckbach und eine Reduzierung des Parkens von Pendlerinnen und Pendlern in Enkheim. Um die neue Verbindung schnell bekannt zu machen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Empfehlung von traffiQ zu folgen, die neue Verbindung gemeinsam mit den Umbauarbeiten dieses Jahr an der Wilhelmhöher Straße einzurichten, da dann die Buslinie 43 zu dieser Zeit eingestellt/umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 703 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Morgendliche Geschwindigkeitsmessungen in der Stargarder Straße
Antrag vom 16.11.2015, OF 343/16 Betreff: Morgendliche Geschwindigkeitsmessungen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten In der Stargarder Straße mit Beginn des Berufsverkehrs ab 6.30 Uhr in unregelmäßigen, aber kurzen Abständen eine automatische Geschwindigkeits- Meßanlage aufzustellen, um die erheblich zu schnell fahrenden Autofahrer zu sanktionieren und die "Rennbahn" zur Leuchte und Borsigallee damit unattraktiv zu machen. Begründung: Anwohner, die sich über die frühen Raser beim Ordnungsamt beschweren, bekommen die Auskunft, daß die Fahrzeuge der Stadtpolizei in der Regel erst um 7.30, eine halbe Stunde nach Dienstbeginn, die Dienststelle verlassen können und damit eine Messung um 6.30 Uhr nicht möglich sei. Dem ist mit einer mobilen automatischen Meßanlage leicht abzuhelfen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 343/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung WBE
Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße
Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 23.09.2015 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 4212/10 OBR 11; ST 1128/10 Am oberen Ende des Radwegs an der Vilbeler Landstraße kommt es vor allem bei deren Querung immer wieder zu gefährlichen Situationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen vorzuschlagen, wie durch zusätzliche Beschilderung oder eine Verkehrsinsel die Situation verbessert werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich zu erhöhen. Dazu müssen unterstützende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Auf dem ehemaligen Gleisbett der Straßenbahn nach Bergen wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein Radweg angelegt, der gut angenommen und frequentiert wird. Für diesen Bereich wurde mit der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1128, eine Ampelanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175 Aktenzeichen: 32 1
Parksituation in Enkheim
Anregung vom 03.11.2015, OA 685 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 06.10.2015 Betreff: Parksituation in Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet um die U-Bahn-Station "Enkheim" ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation zu erstellen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Das Untersuchungsgebiet soll durch die Philipp-Puth-Straße/Rangenbergstraße/ Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße/Röntgenstraße/ Borsigallee/ Am Hessen-Center abgegrenzt werden. Begründung: Berufspendler sind für die Stadt, auch als Steuerzahler, und für die örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen wie beispielsweise Am Waldacker, Hahnenkammstraße oder Volkshausstraße. Anwohner in Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Der Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim beiträgt, da es in Gänze durch Dauermieter belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 60 Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 207 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 685 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Ochs (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP und Stv. Krebs (= Annahme); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10
Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52
Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1
Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee
Antrag vom 15.09.2015, OF 336/16 Betreff: Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - die Parkkapazitäten im Parkhaus in der Borsigallee der gesteigerten Nachfrage anzupassen, und so auszulegen, dass auch ein ausreichendes Kontingent an Parkplätzen für Nicht-Dauerparker zur Verfügung steht. Dies könnte durch Aufstockung und / oder Erweiterung auf einer der benachbarten Flächen geschehen - auf jeden Fall die Zufahrt zum P+R-Parkhaus von der Borsigallee aus zu erhalten, da sonst das gesamte Parkumfeld in den Wohnstraßen um die Endhaltestelle der U4 / U7 und der Erlenbruch mehr noch als bisher im Parkchaos versinken würden. Begründung: Aus den Plänen zur zukünftigen Andienung des P+R-Parkhauses nach Fertigstellung des "Riederwaldtunnels" geht hervor, dass auf die Zu- und Abfahrt in die Borsigallee dann ganz verzichtet werden soll. Die Andienung soll dann ausschließlich direkt von der Autobahn aus erfolgen. Da die Pendler, die in Enkheim die Wohnstraßen zustellen (und mittlerweile ja aufgrund der Vollbelegung des P+R-Parkhauses gar keine Alternative mehr angeboten bekommen), bei Weitem nicht alle über die Autobahn kommen, sondern auch etwa über die Umgehungsstraße in Bergen und die Vilbeler Landstraße, würde ein Wegfall der Zufahrt von der Borsigallee aus Enkheim hart treffen, und vermutlich ebenso den Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Antrag OF 336/16 dem zuständigen Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beratung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel
Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand
Antrag vom 14.09.2015, OF 333/16 Betreff: Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von Spaziergängern gewünschten Bänke so aufzustellen, daß die Erholungsuchenden nicht zwischen den geparkten Autos sitzen, sondern am sonnigen Weg mit Blick in die Gärten Begründung: Die gegenüber der Einfahrt zum Kleingartengelände aufgestellte Bank, wird abgelehnt, da sie meist von parkenden Autos der Kleingärtner und Geflügelzüchter eingerahmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 333/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße
Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 61 1
Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42
Antrag vom 30.06.2015, OF 326/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die VGF muss in der Variante 2 in Richtung U AI U7 folgende Haltestellen neu einrichten bzw.weiterhin bedienen: Leuchte/Barbarossastraße (Riedschule) -neu- Leuchte/Rangenbergstraße (Haltestelle vorhanden) Barbarossastraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Rangenbergstraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Riedstraße -alt- Triebstraße/Florianweg -alt- Triebstraße/Barbarossastraße -alt- Weiterführung zur U 4/ U 7 wie bisher Weiterhin sollte bei einer Neuausrichtung der Linienführung das Sozialrathaus in der Voltenseestraße mit berüc ksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat kein Verständnis dafür, dass der alte Ortskern von Enkheim nicht mehr von der Buslinie 42 bedient werden soll. Die Argumentation: Die Buslinie 551 kann dies übernehmen wäre eine wesentliche Verschlechterung im ÖPN. Die Buslinie 551 bedient die Triebstraße von Montag bis Freitag nur alle 30 Minuten in der Zeit von 05.25 Uhr bis 21.55 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nur alle 60 Minuten. Es kann also nicht sein, dass das Neubaugebiet bevorzugt bedient wird und der alte Ortskern von Enkheim vernachlässigt wird. Zum Sozialrathaus in der Voltenseestraße, die Besucher kommen aus Fechenheim, Seckbach und Riederwald, sollte auch eine akzeptable Lösung gefunden werden. Die Besucher sind in der Regel ältere Personen und alleinerziehende Mütter mit Kleinkinder. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1
Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
1. Buslinien durch die Straße Alt-Enkheim, dauerhafte, erhabene Fahrbahnteilung von der Triebstraße bis Anfang Alt-Enkheim 2. Reparatur des Bürgersteiges vor Alt-Enkheim 5 3. Prüfung und Kontrolle der Parksituation am Anfang von Alt-Enkheim
Antrag vom 08.02.2015, OF 292/16 Betreff: 1. Buslinien durch die Straße Alt-Enkheim, dauerhafte, erhabene Fahrbahnteilung von der Triebstraße bis Anfang Alt-Enkheim 2. Reparatur des Bürgersteiges vor Alt-Enkheim 5 3. Prüfung und Kontrolle der Parksituation am Anfang von Alt-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, 1. Die Fahrbahnmarkierung zwischen der Triebstraße, der Abbiegung in die Riedstraße und der Einfahrt nach Alt-Enkheim durch eine massive gebogene Leitplatte und evtl. Leitsäulen zu ersetzen, um die Busse zu zwingen, langsam nach Alt-Enkheim einzufahren. 2. Den von den Bussen zum wiederholten Mal beschädigten, sehr schmalen Bürgersteig vor Alt-Enkheim 5, umgehend zu reparieren und die Busfahrer anzuhalten nicht so nahe an die alten Häuser heranzufahren. Das Haus Nr. 5 weist inzwischen jede Menge Risse im Putz durch die Erschütterungen auf, das Haus wird bei Nässe mit Dreck bespritzt und Fußgänger laufen Gefahr besudelt zu werden (siehe Scans). 3. Um die Busse mittig auf der Einbahnstraße Alt-Enkheim zu halten, sollte die Parksituation an diesem Engpass überprüft und öfter kontrolliert werden. Begründung: 1. Sobald an der letzten Haltestelle vor Alt-Enkheim niemand ein- oder aussteigt, fahren die Busse ohne Halt und viel zu schnell einfach weiter. Dabei wird die Kurve mit der aufgemalten Fahrbahnmarkierung flott geschnitten und die Busse fahren ganz links, zumal wenn dann gleich danach rechts geparkt wird. Dabei wird immer wieder über den Bürgersteig gefahren und die Hauswand von Nr. 5 mit Dreck bespritzt. Das ist zu unterbinden, da 2. der Bürgersteig zum wiederholten Mal beschädigt wurde und schnellstens repariert werden muss, und das ca. 200 Jahre alte Haus Nr. 5. inzwischen Risse in der Bausubstanz aufweist. 3. Die Busse und anderer Schwerverkehr sollten grundsätzlich in der Mitte der Gasse fahren, um die alten Häuser vor weiteren Schäden und Fußgänger vor Dreckduschen Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 292/16 wird abgelehnt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim .zu engen Straßen. gemäß §.12.Absatz.1, §.49.StVO, §.24.STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen .Eingeschränktes Halteverbot.
Antrag vom 12.01.2015, OF 286/16 Betreff: Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim "zu engen Straßen" gemäß § 12 Absatz 1, § 49 StVO, § 24 STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, sämtliche Straßen in Bergen-Enkheim, die gemäß den obigen Paragraphen zu eng zum Parken sind, z.B. Kreuzbergstraße, Siedlerstraße, Laurentiusstraße nördlicher Teil, Am Hessenborn, Bruderhofstraße und Im Hermeshain von Röhrborngasse bis Am Bächelchen usw., die nicht entsprechend ausgeschildert sind, zu erfassen und zur rechtlichen Klarstellung für die Anwohner mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" auszuschildern, um den Anwohnern, Handwerkern, Anlieferern und sonstigen Besuchern rechtliche Sicherheit zu geben, wo man parken/nicht parken oder nur kurz, auch zum Be- und Entladen halten kann Begründung: Es gibt in Bergen-Enkheim neben den aufgeführten viele weitere schmale Altstadtstraßen, in denen laut den obigen Paragraphen niemals geparkt und höchstens mal kurz gehalten werden darf. Diese Straßen sind, mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. nördlicher Teil der Laurentiusstraße, nicht ausgeschildert, so daß dort häufig geparkt wird. Nachdem die emsige Stadtpolizei solche Straßen gerne abfährt und reihenweise Knöllchen verteilt, sollten alle Bürger über die rechtliche Situation mittels dem Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" aufgeklärt werden, denn kein Mensch mißt mit einem Metermaß nach, wie breit der verbliebene Straßenraum ist und ob das zulässig ist. Andererseits laufen Anwohner und Anlieger dauernd Gefahr, schon bei kurzem Halt mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert zu werden. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann nicht Sinn einer verantwortungsvollen Verkehrsüberwachung sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 286/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur VictorSlotosch-Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße
Antrag vom 15.11.2014, OF 276/16 Betreff: Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur Victor-Slotosch--Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer Volkshausstraße wieder alle Absperrungen zur Victor-Slotosch- Straße und dem neuen Kreisel Vilbeler Landstraße anzubringen, da seit dem Bau des Kreisels und den Umbauten im Straßenraum die Absperrung zur Volkshausstraße teilweise verschwunden und eine breite Lücke entstanden ist. Begründung: Dauerparker aus dem Wendehammer fahren jetzt durch die entstandene Lücke über den Bürgersteig in den Kreisel ein. Das ist gefährlich, da weder Fußgänger noch Autofahrer damit rechnen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 276/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Luftbilder der Alliierten vom Bombenangriff am 02.03.1944 auf Bergen-Enkheim beim Regierungspräsidium anfordern, um Gefahren am Entenbach abschätzen und vermeiden zu können
Antrag vom 15.11.2014, OF 277/16 Betreff: Luftbilder der Alliierten vom Bombenangriff am 02.03.1944 auf Bergen-Enkheim beim Regierungspräsidium anfordern, um Gefahren am Entenbach abschätzen und vermeiden zu können Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Gebiet um den Entenbach beim Regierungspräsidium, Kampfmittelräumdienst, die Luftbilder der allierten Aufklärung nach den Bombenabwürfen am 2.3.1944 zu verlangen, um das Gefahrenpotential für die Nutzer und auch die Bewohner der anliegenden Wohnstraßen Florianweg und Taschnerstraße abschätzen zu können, wenn in den dort befindlichen Gärten beim Fundamente ausheben, Brunnen bohren usw. die Pächter oder Besitzer im 70sten Jahr nach dem Ende des zweiten Weltkrieges auf Bomben oder Stabbrandbomben stoßen sollten. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet immer noch eine - seit 2005 erheblich gewachsene, große Ansammlung von provisorischen Gartenhütten, die zum Teil offensichtlich auch beheizt werden. Dieser Zustand ist dem Magistrat seit 2005 bekannt, da der verstorbene Ortsvorsteher Gerd Riechemeier nach einer Ortsbegehung den Magistrat, die Untere Naturschutzbehörde, das Umweltamt , das Ordnungsamt und das Stadtgesundheitsamt mit gleichlautendem Schreiben vom 21.4.2005 schriftlich um Überprüfung und Abhilfe gebeten hat. Da von noch lebenden Zeitzeugen berichtet wird, daß am 2.3.1944 in dem fraglichen Gebiet Bomben abgeworfen worden sind - so wurden in der heutigen Taschnerstraße und am Ende der Triebstraße Häuser getroffen, in denen auch Menschen starben und auch im Gebiet des heutigen Florianweges, dem damals nicht bebauten Ochsenweg waren große Bombentrichter entstanden - muß dringend geklärt werden, ob in diesem Gebiet evtl. noch Blindgänger liegen. Die Hessenschau compakt berichtete am 14.11.2014, 17.55 Uhr von der Entschärfung einer Fliegerbombe am Flughafen mit weiträumigen Sperrungen, weil diese Bombe nur 20 cm unter der Erdoberfläche lag und bei einer Explosion die Splitter bis zu 500 m weit Zerstörungen und Tod bringen können. Da die Kleingärtner im Bereich am Entenbach ganz offensichtlich und auch einsehbar eine emsige Bautätigkeit entfaltet haben und dem Magistrat dies auch seit mindestens 2005 bekannt ist, hat der Magistrat dafür zu sorgen, daß eine eventuelle Gefährdung der Anlieger und auch der Pächter und Grundstücksbesitzer durch eine unabsichtlich ausgelöste Bombenexplosion ausgeschlossen werden kann. Dies kann mit einer Überprüfung der Bilder der allierten Luftaufklärung vom 2.3.1944 leicht festgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 277/16 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU
Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 20.10.2014 Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse eine Schieberampe mittels zweier Schieberillen zu errichten. Diese soll die Nutzung der Treppe am Ende des neu errichteten Fahrradwegs auf der ehemaligen Straßenbahnstrecke für Fahrradfahrer und Kinderwagen ermöglichen. Begründung: Die neue Fahrradroute von Seckbach nach Bergen auf der alten Straßenbahnstrecke erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings endet die Fahrradstrecke abrupt an der alten Endhaltestelle. Um weiter auf eine befahrbare Strecke zu gelangen, muss das Fahrrad oder von vielen Familien der Kinderwagen eine Treppe hochgetragen werden, was vor allem für Kinder und junge Mütter mit Schwierigkeiten verbunden ist. Diese werden dann gezwungen, die viel befahrene und enge Vilbeler Landstraße zu nutzen. Die Einrichtung einer Rampe auf dem kleinen Treppenstück ist eine kostengünstige Verbindungsmöglichkeit zweier bestehender Fahrradwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 760 Aktenzeichen: 92 1
Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße
Antrag vom 13.10.2014, OF 269/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, während der einseitigen Sperrung der östlichen Barbarossastraße, wegen der Erschließung des Baugebietes Leuchte und der Bauarbeiten in der Riedstraße, bei einseitiger Sperrung und Betrieb einer Behelfsampel, in der von Ost nach Süd durchgängigen, schmalen, schnurgeraden und einseitig beparkten Stargarder Straße, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Seit Beginn der Verkehrsbeschränkungen nutzen Anwohner und Ortskundige diese Wohnstraße vermehrt, gerne auch mit erhöhter Geschwindigkeit, um schnell und ohne weitere Ampeln auf die Ausfahrt Leuchte in die Vilbeler Landstraße zu kommen. Das ist zwar verständlich, nicht aber, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit laufend erheblich überschritten wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen
Antrag vom 13.10.2014, OF 268/16 Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für diese, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene, relativ kleine Fläche zwischen bestehender Bebauung an der Taschnerstraße und dem Florianweg, und der breiten Durchgangsstraße Vibeler Landstraße, einen Bebauungsplan zu erstellen, damit die seit Jahren immer weiter ausgeuferte, illegale Bebauung beordnet bzw. auch entfernt werden kann, um eine rechtsgültige, überprüfbare und genehmigungsfähige Bebauung zu ermöglichen. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet eine Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestellen und Schuppen, sowie provisorische Zäune aus Metallschrott und altem Bauholz, die die einzelnen durchaus gepflegten Gemüsegärten mit hervorragendem Gartenboden einfrieden. Diese unübersichtliche, illegale Gemengelage befindet sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen und sollte aus Ordnungs- aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. Feuerstätten) einer geordneten Bebauung, z.B. als Kleingartenanlage, zugeführt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.
Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsspiegel Ausfahrt Stettiner Str. in die Barbarossastraße
Antrag vom 18.09.2014, OF 272/16 Betreff: Verkehrsspiegel Ausfahrt Stettiner Str. in die Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Stettiner Straße in die Barbarossastraße ein Verkehrsspiegel angebracht wird Begründung: Bei der Ausfahrt aus der Stettiner Str. in die Barbarossastr. in Richtung Triebstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da der entgegenkommende Verkehr durch das zu dichte Parken an der Ausfahrt nicht rechtzeitig eingesehen werden kann. Ein Verkehrsspiegel verspricht Abhilfe. Anstatt des Spiegels könnten an der Ausfahrt nach rechts auch Halteverbotsstreifen am Fahrbahnrand angebracht werden, um das Parken dicht an der Ausfahrt unmöglich zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 272/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße
Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2
Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 259/16 vom 26.08.2014 Betreff: Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Stromanschluss für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs auf der Vilbeler Landstraße herzustellen. Dies sollte aus Kostengründen durch "schießen" der Leitung erfolgen. Falls dies aufgrund bereits vorhandener Leitungen nicht möglich sein sollte, wäre die Methode der Spülbohrung zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat berät aktuell noch über die genaue Gestaltung der Verkehrsinsel, welche aus dem Verschönerungsetat des Ortsbeirates bezahlt werden soll. Für die weitere Planung zur Gestaltung der Verkehrsinsel wird ein Stromanschluss vorausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1636 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1578
Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil
Antrag vom 23.06.2014, OF 252/16 Betreff: Beseitigung umfänglicher Graffiti-Schmierereien im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit der Stabsstelle sauberes Frankfurt die Gerätschaften zu organisieren, mit Hilfe derer unerwünschte Graffiti professionell mit vertretbarem Aufwand entfernt werden kann. Ferner möge der Ortsbeitrat beschließen, an einem Samstag im Sommer dieses Jahres an neuralgischen Punkten die Schmierereien in einer gemeinsamen Aktion des Ortsbeirates durch die Ortsbeiratsmitglieder zu entfernen. Gerne können sich auch interessierte Bürger anschließen. Namentlich in den Bereichen Ludwig-Klemann-Weg, Neuer Weg, Marktstraße, Landgraben, Triebstraße und Barbarossastraße sollten alle betroffenen, im weiteren Sinne öffentlichen (d.h. nicht in Privatbesitz befindlichen Objekte) einer Reinigung unterzogen werden. Der Ortsbeirat möge ferner beschließen, dass gegen eine symbolische Gebühr von 20 €, die anschließend einem guten Zweck gespendet wird, auch private Hauseigentümer ihre Häuserfassaden durch die Mitglieder des Ortsbeirates gereinigt bekommen können. Anmeldungen hierfür werden in der Verwaltungsstelle entgegen genommen. Die Aktion wird rechtzeitig im Vorfeld in der Bergen-Enkheimer Presse publik gemacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 252/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim
Antrag vom 21.06.2014, OF 251/16 Betreff: Entfernung von Graffiti im öffentlich zugänglichen und einsehbaren Raum von Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Raum von Bergen-Enkheim an vielen Stellen, z. B. dem Verbindungsweg zwischen dem Landgraben und dem Schelmenburgplatz, dem Neuen Weg und der Triebstraße, der Marktstraße, am Schelmenburgeingang usw. angebrachten Graffiti mit der Aufforderung "BMC - BOMB MY CITY" oder "TÖTET BULLEN" und ähnlichen Texten und Tags über ganze Garagentore, Häuserfronten, Stromkästen, Kinderspielgeräte auf Spielplätzen (z. B. an der Hangschule) umgehend entfernt werden. Dabei sollten auch alle übrigen Schmierereien auf Stromkästen etc. gleich mit entfernt werden. Begründung: Diese Schmierereien einer fremdes Eigentum nicht achtenden Jugend sind eine Verhöhnung aller Opfer von Bombenkriegen und die Aufforderung, Frankfurt zu bombardieren und Frankfurter zu töten. Mit der Forderung "Tötet Bullen" über ein ganzes Garagentor wird der offensichtlichen Missachtung von Recht und Ordnung noch einmal Nachdruck verliehen. Dies verleiht dem ganzen Stadtteil eine Aura von Verwahrlosung, dem die Stadtverwaltung, hier der Magistrat, mit allem gebotenen Nachdruck entgegenwirken sollte. Nachdem die Stadt und private Eigentümer im letzten Jahr 783.000 Euro zur Entfernung nicht bestellter "Kunst" aufwenden mussten (http://www.f az.net/aktuell/rhein-main/graffiti-kunst-in-frankfurt-sprayen-ohne-angst-im-nac k en-12966308-p2.html) ist es an der Zeit, dass die Stadt die latente Duldung, ja Förderung von Grafitti einstellt und die Täter sehr viel mehr zur Rechenschaft zieht. Es kann auch nicht sein, dass die Stadt die mangelnde Überwachung des öffentlichen Raumes und die daraus folgenden Schmierereien mit den erheblichen Entfernungskosten zum ganz überwiegenden Teil auf die privaten Eigentümer abwälzt, weil sie nicht genügend Ordnungskräfte zur Überwachung des öffentlichen Raumes bereitstellt. So bleiben die das Recht verhöhnenden, destruktiven Schmierereien jahrelang bestehen, weil die privaten Eigentümer die Entfernungskosten nicht mehr tragen können oder wollen. Dies muss zur Unterstreichung von Recht und Öffentlicher Ordnung abgestellt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 251/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER. (= Annahme)
Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1
Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße
Antrag vom 09.04.2014, OF 238/16 Betreff: Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die wilden Gärten im Entenbachgebiet zu beordnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, und die wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestelle und Schuppen, die sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen befinden, entfernt werden. Begründung: Im Landschaftsschutzgebiet am Entenbach ist zwischen Taschnerstraße und Florianweg eine von der Vilbeler Landstraße aus einsehbare "Favela" entstanden, die einen ungepflegten, nicht zumutbaren Slum-Eindruck vermittelt. Da es sich immer noch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist dieser unhaltbare Zustand umgehend zu beenden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es soll ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 30.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wurde zurückgezogen.
Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2991 entstanden aus Vorlage: OF 235/16 vom 12.03.2014 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Vorbemerkungen zur Beschreibung des Ist-Zustandes und Prognose: Für den östlichen - schon seit 1978 in Betrieb befindlichen - Abschnitt der A 66 bei Bergen-Enkheim beziehungsweise Fechenheim-Nord wurde 1973 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Vergleich zu heute weder festgelegte Lärm- noch Schadstoffgrenzwerte. Aufgrund der Tatsache, dass die A 66 seit über 35 Jahren am Hessen-Center endet, weil der Weiterbau nicht, wie ursprünglich geplant, vorankam und immer noch nicht absehbar ist, fahren heute nach neuester Zählung lediglich circa 22.000 Kfz am Tag auf diesem Teilstück. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um reinen Pendlerverkehr. Insbesondere nachts ist praktisch kaum Verkehr festzustellen. Gleichzeitig muss nach Eröffnung des Riederwaldtunnels künftig mit bis zu 100.000 Kfz pro Tag - also quasi fast einer Verfünffachung der Verkehrsbelastung gegenüber heute - gerechnet werden, wobei der Anteil des Schwerverkehrs sich laut neuester Verkehrsuntersuchung (VU-Prognosehorizont 2025) von heute circa 600 auf dann weit über 6.000 Kfz pro Tag verzehnfachen wird. Dabei bestehen, bezogen auf den in dieser VU von offizieller Seite prognostizierten Anteil des Schwerverkehrs, an der Einstufung der A 66 als "Regional-" beziehungsweise "Pendlerautobahn" sehr begründete Zweifel. So wird mit der Anbindung der A 66 eine neue parallele Fernstraßenverbindung zu den bestehenden Autobahnen A 3 und A 5 aus nord-östlicher Richtung nach Frankfurt beziehungsweise ins Rhein-Main-Gebiet geschaffen, welche - entgegen der Darstellung in der VU - nicht ohne Wirkung beim Fernverkehr bleiben wird. Schließlich wird sich die künftig durchgehend befahrbare Bundesautobahn 66 Frankfurt - Fulda/A 7 nach eigener Aussage des Hessischen Verkehrsministeriums zu einer "wichtigen Ost-West-Achse im innerdeutschen und innereuropäischen Verkehr" entwickeln. Das heißt, während heute nachts auf diesem Abschnitt - insbesondere aufgrund des nicht vorhandenen Schwerverkehrs - noch im wahrsten Sinne des Wortes "Nachtruhe" herrscht, muss künftig mit hohem Schwer- beziehungsweise Transitverkehrsaufkommen gerechnet werden. Für die in Bergen-Enkheim lebende Wohnbevölkerung wie auch für die hier betroffenen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen ist also nicht der seitens der Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hervorgehobene Unterschied der prognostizierten Lärmbelastung zwischen der Prognose 2015 und der Prognose 2025 von circa 1 dB(A) relevant, sondern der Unterschied zu den heutigen Lärmbelastungen. Insbesondere können Argumentationshilfen auf Basis der 80er-Jahre als inzwischen überholt und damit nach aktuellen Maßgaben als falsche Basis angesehen werden. So muss im Bereich Bergen-Enkheims im wahrsten Sinne des Wortes "über Nacht" von einer Lärmzunahme gegenüber heute von mehr als 20 dB(A) und tagsüber immer noch von circa 10 dB(A) (Vervierfachung des Verkehrs = 6 dB(A) und Verzehnfachung des Lkw-Verkehrs = circa 10 dB(A) bezogen auf Schwerverkehrslärm) zusätzlich ausgegangen werden. Im Moment gibt es nachts praktisch keinen relevanten Nachtverkehr (weder Pkw- noch Lkw-Verkehr), sodass die Lärmzunahme gegenüber heutigen Verhältnissen entsprechend gravierend ausfallen wird. Da es sich hier bezogen auf den damaligen Planfeststellungsbeschluss durchaus "um damals noch nicht voraussehbare gravierende Veränderungen handeln" wird, kann davon ausgegangen werden, dass, wie im Falle Bornheims, auch den betroffenen Bewohnern Bergen-Enkheims nun im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an die A 661 "ergänzende Maßnahmen" zugestanden werden müssen. Nicht nur der Lärm, sondern auch die künftige Schadstoffbelastung bereitet den Betroffenen große Sorgen. So wird sich die Schadstoffbelastung, wie im Falle des Lärms gegenüber heute, ebenso drastisch erhöhen. Zudem liegt Bergen-Enkheim im direkten Ausbreitungsbereich des Ostportals des einen Kilometer langen, nicht gefilterten Riederwaldtunnels, bezogen auf die Hauptwindrichtung aus Südwest. Extrem betroffen davon werden insbesondere außer dem Hessen-Center die benachbarte Riedparksiedlung, das Wohngebiet Enkheim und außer dem Kleingartengebiet Pfingstweide mit dem Wohnbereich der Philipp-Puth-Straße auch das Wohngebiet der Leuchte sein. Dies gilt auch für die zu erwartenden extremen Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Brücken. Vor allem für Familien mit Kindern, aber auch Schul- und Kindergartengruppen und alle anderen Erholungssuchenden sind dies die einzigen Querungsmöglichkeiten, um unter anderem zum allseits beliebten Heinrich-Kraft-Park zu gelangen. Die dramatische Lärm- und Schadstoffzunahme trifft aber nicht nur die Wohnbereiche Bergen-Enkheims massiv, sondern selbstverständlich auch den Bereich des Wohngebietes Fechenheim-Nord sowie den gesamten Enkheimer und Fechenheimer Wald als wesentliche Teile des östlichen Frankfurter GrünGürtels und somit die dort eingerichteten und von der Bevölkerung angenommenen unentbehrlichen Erholungsparks im Frankfurter Osten, insbesondere den Bergen-Enkheims. Es trifft zwar zu, dass der Bereich Bergen-Enkheim nicht Bestandteil der Baurechtsschaffung für den Riederwaldtunnel ist. Dies gilt aber selbstverständlich auch für Bereiche Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes (unter anderem Bereich Seckbachtalbrücke, Erlenbruchbrücke), welche ebenfalls außerhalb des Planfeststellungsgebiets liegen, aber trotzdem nun sogenannte "ergänzende Maßnahmen" zum Lärmschutz erhalten. Betroffene Bürger hatten 2007, im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661, Rechtsanträge für nachträgliche Schutzmaßnahmen gestellt und erreicht, dass das Land Hessen entgegen ursprünglicher Absicht beispielsweise erstmals Lärmberechnungen für Bornheim durchführte und dabei deutliche Grenzwertüberschreitungen nach Anbindung der A 66 (Riederwaldtunnel) einräumen musste. Aus diesen Anträgen gingen schließlich die oben genannten "ergänzenden Maßnahmen" hervor. Die Lärmmaßgaben entsprechen dem technischen und auch "sozialen" Entsprechungen von vor dreißig Jahren. Daher wird der Magistrat aufgefordert, gegenüber Hessen Mobil zu beantragen, einerseits die Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der bereits heute in Betrieb befindlichen Autobahn A 66 im Bereich Bergen-Enkheim zu ermitteln und diese den künftigen Belastungen gegenüberzustellen. Anderseits sind zusätzlich Schutzmaßnahmen vor den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen infolge der Anbindung der A 66 an die A 661 entsprechend den heute gültigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerten zu planen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, analog den bereits 2007 von Anliegern Bornheims, Seckbachs und des Riederwaldes im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661 erfolgreich gestellten Anträgen, im Interesse eigener betroffener städtischer Einrichtungen im Bereich Bergen-Enkheims ebenfalls Rechtsanträge für zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an das Land Hessen zu richten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832 Aktenzeichen: 79 2
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