Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM
4562 entstanden aus Vorlage:
OF 354/11 vom
17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur
Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich
Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee
über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein
Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch
bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den
Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben
werden; 3. die
Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum
Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit
geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen
Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan
besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner
fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern
und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig
Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr
darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt
genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und
Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von
den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht.
Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den
Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte
Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer
Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich
die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 275
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.07.2016, ST 910
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0