Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage:
OF 246/11 vom
06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte
Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler
Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße
nachzurüsten Der Magistrat wird
aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der
Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und
Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte
Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord
beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule
übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße,
damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen
können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten
genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit
seinen Geschäften.
Ampeln für sehbehinderte Menschen
sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten
trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet.
Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale
über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden.
Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe
vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine
Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal
für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung
der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein
gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch
Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die
Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so
orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des
Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das
Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die
sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase
betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten
Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem
Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei
einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen
ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch
sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche
Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067
Aktenzeichen: 32 1