Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM
4560 entstanden aus Vorlage:
OF 349/11 vom
15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der
Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die
Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu
ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner
Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein
beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so
frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der
Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler
Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das
Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende
Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient
in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der
sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit
aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu
späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der
Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die
Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet
werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist
völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten
Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil
unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem
Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären.
Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer
Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit
Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu
einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 54
Aktenzeichen: 91 52