Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass
- die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen.
- An den Lichtmasten an jedem Zebrastreifen im Bereich des Kreisels das amtliche Richtzeichen 350-10 in gut sichtbarer Höhe anzubringen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muss und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muss dieser verkehrsumtoste Kreisel für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger besser und eindeutig erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, dass manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall an einem Zebrastreifen passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden und oben drüber das amtliche Richtschild 350-10 angebracht werden, denn es gilt hier Menschen zu schützen. Die Stadt Bad Vilbel hält das so an allen Kreiseln im Stadtgebiet und sie haben derer viele.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2016, OF 4/16
Betreff: Blauweiße Manschetten an allen
Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und
Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im
Bereich des Kreisels Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu
veranlassen, dass
1. die Zebrastreifen am Kreisel
Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten
der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der
Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu
erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den
Zebrastreifen aufstauen. 2. An den Lichtmasten an jedem Zebrastreifen im
Bereich des Kreisels das amtliche Richtzeichen 350-10 in gut sichtbarer Höhe
anzubringen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem
Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muss und auch aus Enkheim
inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muss dieser
verkehrsumtoste Kreisel für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger
besser und eindeutig erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten
in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für
die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere
kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, dass
manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten
müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer
Unfall an einem Zebrastreifen passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den
Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet
werden und oben drüber das amtliche Richtschild 350-10 angebracht werden, denn
es gilt hier Menschen zu schützen. Die Stadt Bad Vilbel hält das so an allen
Kreiseln im Stadtgebiet und sie haben derer viele. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16
am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die
Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 4/16 tätig zu werden
und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Gleichzeitig soll ein
Ortstermin vereinbart werden.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme