Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße
Begründung
Arnswalderstraße Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die Einbahnstraßenregelung in der Arnswalderstraße zwischen Philipp-Puth-Straße und Leuchte zu drehen. Bisher ist die erlaubte Fahrrichtung von der Leuchte zur PhiÜpp-Puth-Straße und soll künftig von der Philipp-Puth-Straße in Richtung Leuchte sein. Begründung: Bei diesem Abschnitt der Arnswalderstraße handelt es sich um eine extrem enge Durchfahrtsbreite, die PKW's der Anwohner müssen auf der rechten Seite in Fahrtrichtung den Bürgersteig zum Parken mit benutzen, ansonsten ist es für andere PKW's fast nicht möglich durch die Straße zu fahren. Bei den geparkten Fahrzeugen wurden schon mehrfach Außenspiegel beschädigt. Die Drehung der Einbahnstraßenrichtung hätte den Vorteil, dass der vorn Fritz-Schubert-Ring kommende Schleichverkehr nicht mehr durch die Arnswalderstraße fahren könnte. Die Einbahnstraßenrichtung der Odenwaldstraße ist in umgekehrter Richtung zu drehen.