Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM
2991 entstanden aus Vorlage:
OF 235/16 vom
12.03.2014 Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung
vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier:
Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66
(Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
Vorbemerkungen zur
Beschreibung des Ist-Zustandes und Prognose: Für den östlichen - schon seit 1978 in Betrieb
befindlichen - Abschnitt der A 66 bei Bergen-Enkheim beziehungsweise
Fechenheim-Nord wurde 1973 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Zu diesem
Zeitpunkt gab es im Vergleich zu heute weder festgelegte Lärm- noch
Schadstoffgrenzwerte. Aufgrund der Tatsache, dass die A 66 seit über 35 Jahren
am Hessen-Center endet, weil der Weiterbau nicht, wie ursprünglich geplant,
vorankam und immer noch nicht absehbar ist, fahren heute nach neuester Zählung
lediglich circa 22.000 Kfz am Tag auf diesem Teilstück. Hierbei handelt es
sich im Wesentlichen um reinen Pendlerverkehr. Insbesondere nachts ist
praktisch kaum Verkehr festzustellen. Gleichzeitig muss nach Eröffnung des
Riederwaldtunnels künftig mit bis zu 100.000 Kfz pro Tag - also quasi fast
einer Verfünffachung der Verkehrsbelastung gegenüber heute - gerechnet werden,
wobei der Anteil des Schwerverkehrs sich laut neuester Verkehrsuntersuchung
(VU-Prognosehorizont 2025) von heute circa 600 auf dann weit über 6.000 Kfz pro
Tag verzehnfachen wird. Dabei bestehen, bezogen auf den in dieser VU von
offizieller Seite prognostizierten Anteil des Schwerverkehrs, an der Einstufung
der A 66 als "Regional-" beziehungsweise "Pendlerautobahn" sehr begründete
Zweifel. So wird mit der Anbindung der A 66 eine neue parallele
Fernstraßenverbindung zu den bestehenden Autobahnen A 3 und A 5 aus
nord-östlicher Richtung nach Frankfurt beziehungsweise ins Rhein-Main-Gebiet
geschaffen, welche - entgegen der Darstellung in der VU - nicht ohne Wirkung
beim Fernverkehr bleiben wird. Schließlich wird sich die künftig durchgehend
befahrbare Bundesautobahn 66 Frankfurt - Fulda/A 7 nach eigener
Aussage des Hessischen Verkehrsministeriums zu einer "wichtigen Ost-West-Achse
im innerdeutschen und innereuropäischen Verkehr" entwickeln. Das heißt, während
heute nachts auf diesem Abschnitt - insbesondere aufgrund des nicht vorhandenen
Schwerverkehrs - noch im wahrsten Sinne des Wortes "Nachtruhe" herrscht, muss
künftig mit hohem Schwer- beziehungsweise Transitverkehrsaufkommen gerechnet
werden. Für die in Bergen-Enkheim lebende
Wohnbevölkerung wie auch für die hier betroffenen Einrichtungen wie Schulen,
Kindergärten und Altenwohnanlagen ist also nicht der seitens der
Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil hervorgehobene Unterschied der
prognostizierten Lärmbelastung zwischen der Prognose 2015 und der Prognose 2025
von circa 1 dB(A) relevant, sondern der Unterschied zu den heutigen
Lärmbelastungen. Insbesondere können Argumentationshilfen auf Basis der
80er-Jahre als inzwischen überholt und damit nach aktuellen Maßgaben als
falsche Basis angesehen werden. So muss im Bereich Bergen-Enkheims im wahrsten
Sinne des Wortes "über Nacht" von einer Lärmzunahme gegenüber heute von mehr
als 20 dB(A) und tagsüber immer noch von circa 10 dB(A) (Vervierfachung des
Verkehrs = 6 dB(A) und Verzehnfachung des Lkw-Verkehrs = circa
10 dB(A) bezogen auf Schwerverkehrslärm) zusätzlich ausgegangen werden. Im
Moment gibt es nachts praktisch keinen relevanten Nachtverkehr (weder Pkw- noch
Lkw-Verkehr), sodass die Lärmzunahme gegenüber heutigen Verhältnissen
entsprechend gravierend ausfallen wird. Da es sich hier bezogen auf den damaligen
Planfeststellungsbeschluss durchaus "um damals noch nicht voraussehbare
gravierende Veränderungen handeln" wird, kann davon ausgegangen werden, dass,
wie im Falle Bornheims, auch den betroffenen Bewohnern Bergen-Enkheims nun im
Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an die A 661 "ergänzende Maßnahmen"
zugestanden werden müssen. Nicht nur der Lärm, sondern auch die künftige
Schadstoffbelastung bereitet den Betroffenen große Sorgen. So wird sich die
Schadstoffbelastung, wie im Falle des Lärms gegenüber heute, ebenso
drastisch erhöhen. Zudem liegt Bergen-Enkheim im direkten Ausbreitungsbereich
des Ostportals des einen Kilometer langen, nicht gefilterten Riederwaldtunnels,
bezogen auf die Hauptwindrichtung aus Südwest. Extrem betroffen davon werden
insbesondere außer dem Hessen-Center die benachbarte Riedparksiedlung, das
Wohngebiet Enkheim und außer dem Kleingartengebiet Pfingstweide mit dem
Wohnbereich der Philipp-Puth-Straße auch das Wohngebiet der Leuchte sein.
Dies gilt auch für die zu erwartenden extremen
Schadstoffkonzentrationen im Bereich der Brücken. Vor allem für Familien mit
Kindern, aber auch Schul- und Kindergartengruppen und alle anderen
Erholungssuchenden sind dies die einzigen Querungsmöglichkeiten, um unter
anderem zum allseits beliebten Heinrich-Kraft-Park zu gelangen. Die dramatische Lärm- und Schadstoffzunahme trifft
aber nicht nur die Wohnbereiche Bergen-Enkheims massiv, sondern
selbstverständlich auch den Bereich des Wohngebietes Fechenheim-Nord sowie den
gesamten Enkheimer und Fechenheimer Wald als wesentliche Teile des östlichen
Frankfurter GrünGürtels und somit die dort eingerichteten und von der
Bevölkerung angenommenen unentbehrlichen Erholungsparks im Frankfurter Osten,
insbesondere den Bergen-Enkheims. Es trifft zwar zu, dass der Bereich Bergen-Enkheim
nicht Bestandteil der Baurechtsschaffung für den Riederwaldtunnel ist. Dies
gilt aber selbstverständlich auch für Bereiche Bornheims, Seckbachs und des
Riederwaldes (unter anderem Bereich Seckbachtalbrücke, Erlenbruchbrücke),
welche ebenfalls außerhalb des Planfeststellungsgebiets liegen, aber trotzdem
nun sogenannte "ergänzende Maßnahmen" zum Lärmschutz erhalten. Betroffene Bürger hatten 2007, im Bereich der 1980
planfestgestellten A 661, Rechtsanträge für nachträgliche Schutzmaßnahmen
gestellt und erreicht, dass das Land Hessen entgegen ursprünglicher Absicht
beispielsweise erstmals Lärmberechnungen für Bornheim durchführte und dabei
deutliche Grenzwertüberschreitungen nach Anbindung der A 66
(Riederwaldtunnel) einräumen musste. Aus diesen Anträgen gingen schließlich die
oben genannten "ergänzenden Maßnahmen" hervor. Die Lärmmaßgaben entsprechen dem
technischen und auch "sozialen" Entsprechungen von vor dreißig Jahren. Daher wird der Magistrat aufgefordert, gegenüber
Hessen Mobil zu beantragen, einerseits die Lärm- und Schadstoffbelastung im
Bereich der bereits heute in Betrieb befindlichen Autobahn A 66 im Bereich
Bergen-Enkheim zu ermitteln und diese den künftigen Belastungen
gegenüberzustellen. Anderseits sind zusätzlich Schutzmaßnahmen vor den zu
erwartenden Lärm- und Schadstoffbelastungen infolge der Anbindung der A 66 an
die A 661 entsprechend den heute gültigen Lärm- und Schadstoffgrenzwerten zu
planen. Der Magistrat wird weiterhin
aufgefordert, analog den bereits 2007 von Anliegern Bornheims, Seckbachs und
des Riederwaldes im Bereich der 1980 planfestgestellten A 661 erfolgreich
gestellten Anträgen, im Interesse eigener betroffener städtischer Einrichtungen
im Bereich Bergen-Enkheims ebenfalls Rechtsanträge für
zusätzliche Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Anbindung der A 66 an das
Land Hessen zu richten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2014, ST 832
Aktenzeichen: 79 2