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Meine Nachbarschaft: Schönstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der öffentliche Nahverkehr muss ermöglichen, dass die Stadtteile Gutleut und Gallus mehr zusammenwachsen

23.01.2018 · Aktualisiert: 16.04.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2651 entstanden aus Vorlage: OF 467/1 vom 06.01.2018 Betreff: Der öffentliche Nahverkehr muss ermöglichen, dass die Stadtteile Gutleut und Gallus mehr zusammenwachsen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, dass die benachbarten und getrennten Stadtteile Gutleut und Gallus durch den ÖPNV besser verbunden werden. Die Planungen für ein optimiertes Lini ennetz sollten frühzeitig beginnen, sodass die Veränderungen der Nahverkehrsplanung spätestens für das Jahr 2019 aufgenommen werden können. Vorstellbar ist ein temporärer Streckenverlauf der Buslinie 37 über die Camberger Brücke. Begründung: Die Verbindungen zwischen den beiden Stadtteilen Gutleut und Gallus sind eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger können nur über den Hauptbahnhof mit Umsteigemöglichkeiten den benachbarten Stadtteil besuchen. Für Fußgänger und Autofahrer stehen die Camberger Brücke und der Hafentunnel zur Verfügung, wobei Letzterer wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls von älteren und in der Mobilität eingeschränkten Menschen nur ungern und ausnahmsweise genutzt wird. Nur durch einen verbesserten ÖPNV (z. B. durch eine veränderte Linienführung der Buslinie 37) kann diese Situation verbessert werden. Ein seit Jahrzehnten bestehender Missstand sollte durch eine bessere Verkehrsplanung aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 758

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

23.01.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2659 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 03.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. Die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, 2. das Grundstück Gutleutstraße 168 un d 3. die Passage im Behördenzentrum im Gutleut. Begründung: Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleut, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: - auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz (vgl. ST 300 und ST 532), - auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer (vgl. ST 213) und - in der Speicherstraße 53, da in absehbarer Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte (vgl. ST 1247). Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleuts ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: 1. In der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung: Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben, Obst, Gemüse, frische Brötchen oder Ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke im Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv; 2. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168: Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleuts ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre; 3. Die Passage im Behördenzentrum: Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch die Ruhe dort und ihre freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des Ortsbeirates wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 767 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 982 Antrag vom 28.07.2018, OF 664/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3535 Aktenzeichen: 90 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen

23.01.2018 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 03.01.2018 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen Nr. 325.1 StVO) anzubringen und auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere tempohemmende Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die Rottweiler Straße einbiegt, ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus mit der Nr. 4 das Verkehrszeichen Nr. 325.1 angebracht, hieße das u. a., dass alle Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf dem sogenannten Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet lassen. Dort trat erst eine spürbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Antrag vom 07.11.2021, OF 240/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ruhe und Ordnung am Schönplatz

03.01.2018 · Aktualisiert: 28.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 480/1 Betreff: Ruhe und Ordnung am Schönplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz auf der Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße ein Schild mit folgendem Inhalt aufzustellen: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom .... sind auf diesem Spielplatz u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: der Konsum von Alkohol der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen vermeidbaren Lärm, z.B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten zu erzeugen, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,- bis 1.000,- geahndet werden". durch eine geeignete Person (z.B. des Ordnungsamtes) in einem Gespräch mit dem Betreiber der Trinkhalle und seinen Gästen auf diese Regelung und die Folgen der Zuwiderhandlungen hinzuweisen. durch verstärkte Kontrollen und ggf. Ahndung von Zuwiderhandlungen für eine ordnungsmäßige Nutzung des Platzes zu sorgen. Begründung: Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verschönerung des Spielplatzes auf dem sog. Schönplatz geführt haben (Sandkasten, Nestschaukel, Bremsschwellen auf der Umfahrungsstraße u.a.). Dabei blieb das Nebeneinander von Kindespielbereich und Trinkhallenbetrieb weiter problematisch. Nach Absprache von Kinderbüro und Grünflächenamt wurde gegenüber der Trinkhalle im südöstlichen Bereich des Spielplatzes ein etwa 30 qm großer Bereich mit Gittern abgetrennt und mit Tischen und Bänken für die Besucher der Trinkhalle versehen. Dies erhöhte die Attraktivität der Trinkhalle, die Besucher sitzen jetzt nicht mehr auf den Bordsteinen, sondern auf den Bänken; vereinzelt kümmern sich Gäste um die Beseitigung von Abfällen in diesem Bereich. Die erhöhte Attraktivität der Trinkhalle hat aber auch dazu geführt, dass Alkohol trinkende und rauchende Gäste bei schönem Wetter vermehrt auch auf den Bänken im Spielbereich sitzen und dass auch in den Abendstunden laut Musik abgespielt wurde. Nach wie vor werden Abfälle auf dem ganzen Platz nur unzureichend entsorgt, nach wie vor wird auf dem Platz gedealt. Beschwerden von Anwohnern blieben unbeachtet, Hinweise der Kinderbeauftragten auf die Rechtslage wurden im besten Fall mit Nichtbeachtung beantwortet. Es ist davon auszugehen, dass viele Gäste der Trinkhalle die Rechtslage nicht kennen oder nur dann bereit sind, diese zu berücksichtigen, wenn ihnen sonst Strafe droht. Ein gut sichtbares Schild, das die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten und ihre Ahndung auflistet, die Belehrung der Gäste über die Rechtslage durch eine amtliche Person und intensive Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wäre für die Kinder und die Anwohner außerordentlich wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße

05.12.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 455/1 vom 11.11.2017 Betreff: Parkstreifen für Kita in der Hafenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der östlichen Seite der Hafenstraße, zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel, wieder eine Parkmöglichkeit für Eltern einzurichten, die ihre Kinder von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 10:15 Uhr in die Kita Zauberhut im Behördenzentrum mit dem Auto bring en und zwischen 14:15 Uhr und 17:15 Uhr wieder abholen. Dazu soll ein Hinweisschild aufgestellt werden, das die Berechtigung auf die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, beschränkt. Begründung: Der betreffende Parkstreifen, der früher den Eltern vorbehalten war, die ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Kita Zauberhut bringen und abends wieder abholen, wurde mit der Begründung ausschließlich Bussen eingeräumt, dass die Eltern die kurzen Wege von ihrer Wohnung im Gutleutviertel zur Kita mit den Kindern zu Fuß gehen oder in der Gutleutstraße parken könnten. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Die Annahme, diese Eltern würden im Gutleutviertel wohnen und im Behördenzentrum arbeiten, trifft nur einen kleinen Teil der Eltern zu. Die etwa 25 Prozent der Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, tun dies, weil sie entweder - weiter entfernt wohnen, aber bei der Platzvergabe nur in der Kita Zauberhut berücksichtigt wurden, - berufstätig sind und einen Teil ihrer Kinder zur Schule und andere in den Kindergarten bringen, - in einem anderen Stadtteil wohnen, aber im Behördenzentrum arbeiten oder - weil sie selbst oder ihr Kind/ihre Kinder behindert sind. Auch das Argument, diese Eltern könnten ja in der Gutleutstraße parken, überzeugt nicht. In der Regel sind dort keine Parkmöglichkeiten vorhanden. Im Interesse der Eltern und Kinder ist zumindest eine zeitliche Regelung erforderlich, welche in der Bringzeit (Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 10:15 Uhr) und in der Abholzeit (Montag bis Freitag von 14:15 Uhr bis 17:15 Uhr) das Parken ausschließlich Personen gestattet, welche die Kinder in die Kita Zauberhut bringen oder von dort abholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 488 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum

05.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 456/1 vom 11.11.2017 Betreff: Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die Überquerung der Gutleutstraße von der Werftstraße zum Behördenzentrum durch einen Zebrastreifen oder eine andere zweckmäßige Regelung zu sichern. Begründung: An der Einmündung der Werftstraße in die Gutleutstraße wird die früher zweispurige Gutleutstraße stadtauswärts durch eine Insel auf eine einzige, wenn auch relativ breite Fahrbahn verengt. Auf diese Verengung weist lediglich ein rot-weiß gestreiftes Schild an der Spitze der Insel hin, ein Schild, wie es in der Regel als Warnung an Baustellen zu finden ist. Die Tatsache, dass dieses Schild schon häufig umgefahren wurde, macht deutlich, dass Fußgänger, die bereits eine Seite der Fahrbahn überquert haben und nun auf der Insel stehen, nicht mehr sicher sind. Insbesondere zu Zeiten des üblichen Berufsverkehrs - zu einer Zeit also, in der sich besonders viele Autos vor der Insel arrangieren müssen, wer Vorfahrt haben soll, und sich gleichzeitig besonders viele Berufstätige, die zum Behördenzentrum streben, auf der Insel befinden - ist diese Regelung außerordentlich gefährlich. Diese Querung wird auch nicht nur von Angestellten des Behördenzentrums genutzt, sondern auch von vielen Menschen, die südlich der Gutleutstraße wohnen und dort ihren Weg zum Hauptbahnhof abkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 512 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen

19.11.2017 · Aktualisiert: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2017, OF 454/1 Betreff: Eine Givebox für das Gutleut - Gegen das ständige Wegwerfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Givebox im Gutleut aufzustellen. Als Standort soll ein schmaler Grünstreifen am Gehweg an der Gutleutstraße/Ecke Hafenstraße hin in Betracht gezogen werden. Die Givebox soll dabei in Form von zwei umgestalteten Telefonzellen aufgestellt werden. Das Projekt Stadtteilbotschafter übernimmt die Kosten für die Beschaffung sowie die Umgestaltung der Givebox in Höhe von bis zu 2.000 €. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Projekt mit bis zu 2.000 € für die Kosten eines Fundaments und einer schmalen Pflasterung im Bereich um die Givebox. Das Fundament ist aufgrund des Gewichts (je 300 kg) der Telefonzellen nötig. Die Pflasterung soll als Ersatz der umliegenden Rasenfläche dienen, die durch häufiges Betreten zu Matsch und so ggf. zu einer Rutschgefahr führen könnte. Das Projekt wird durch Deborah Leuthold als Stadtteilbotschafterin der Stiftung Polytechnische Gesellschaft und Cornelia Stark für den Gude Leut e.V. betreut. Begründung: Eine Givebox ist ein Schrank, in den Gegenstände gelegt werden können, welche noch heil sind, aber nicht mehr vom Eigentümer benötigt werden. Aus der Givebox kann sich sodann jemand anderes diesen Gegenstand kostenlos mitnehmen. Das Prinzip gleicht dem eines Bücherschranks und dürfte sich ähnlicher Beliebtheit erfreuen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass Gegenstände weggeworfen werden, die nicht kaputt sind. Andere Menschen könnten diese aber gebrauchen und müssten für einen neuwertigen Gegenstand mehr Geld bezahlen. Das Projekt steuert damit der Wegwerfgesellschaft entgegen und fördert das Bewusstseins für den nachhaltigen Umgang mit den Rohstoffen der Erde. Der vorgeschlagene Standort würde sich eignen, da viele Bürgerinnen und Bürger dort entlanggehen und somit die Nutzung des Schranks hoch sein dürfte. Der niederschwellige Austausch von Gegenständen durch die Givebox ermöglicht und fördert zudem, dass sich verschiedene Menschen aus der gleichen Nachbarschaft gegenseitig unterstützen. Der Standort sorgt für eine hohe Bekanntheit. Somit wird es einer hohen Anzahl an Anwohnerinnen und Anwohnern des Gutleutviertels ermöglicht von der Givebox zu erfahren und sie auch zu nutzen. Abbildung 1: Standort im Gutleut (Quelle: OpenStreet Map) Abbildung 2: Beispiel einer Umgestaltung - hier Bücherschrank (Quelle: https://www.alltagsabenteurer.de/blog/blogseite-2/) Abbildung 3: Standort Hafenstraße/Gutleutstraße Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 155 2017 Die Vorlage OF 454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegeverbindung Gutleut

07.11.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 434/1 vom 22.10.2017 Betreff: Wegeverbindung Gutleut Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung von der Gutleutstraße zum Behördenzentrum (Finanzamt) zu pflastern. Konkret handelt es sich um den Weg von der Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße leicht bergauf zum Behördenzentrum (siehe Fotos). Begründung: Jeden Tag nehmen sehr viele Menschen den Weg vom Hauptbahnhof ins Gutleutviertel über das Behördenzentrum (Finanzamt) und dann weiter zur Gutleutstraße, zur Hafenstraße und zum Westhafen. Dabei wählen sie am Finanzamt einen Trampelpfad, der vom Finanzamt hinunter zur Kreuzung führt. Dieser Trampelpfad wird täglich von Hunderten Fußgängern genutzt. Es wäre deshalb angebracht, aus diesem Pfad einen offiziellen Fußgängerweg zu machen, der gepflastert ist. So kommen Personen mit Kinderwagen und Rollstühle leichter den Berg hinauf, Fußgänger müssen bei Regen nicht durch den Dreck laufen und die angrenzende Rasenfläche wäre durch eine klare Abgrenzung besser geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 18 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2398 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 22.10.2017 Betreff: Ampelschaltung Hafenstraße/Speicherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/Speicherstraße zu überarbeiten, sodass die Wartezeit für Fußgänger, welche die Hafenstraße queren wollen, verkürzt wird. Begründung: Die Wartezeit für Fußgänger an der Kreuzung ist unverhältnismäßig lang. Viele Fußgänger auf dem Weg zum oder vom REWE-Markt müssen die Hafenstraße überqueren. An der Ampel dort warten sie teilweise sehr lange, insbesondere wenn das Anforderungssignal nicht gedrückt wurde. Es ist nicht ersichtlich, warum die Fußgänger nicht generell Grün bekommen, wenn die Autos Rot haben. Insgesamt sollte eine Optimierung der Ampelschaltung für die Fußgänger überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 413 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Urban Gardening im Gutleut

19.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2201 entstanden aus Vorlage: OF 416/1 vom 17.09.2017 Betreff: Urban Gardening im Gutleut Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein Gude Leut e. V. aus dem Gutleut die öffentliche Grünfläche hinter der Liegenschaft Gutleutstraße 147 (Flur 128, Flurstück 7/7) als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird und den Verein bei der Umsetzung zu unterstützen. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben im Gutleut. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt im Gutleut umsetzen. Die Grünflächen vor Ort sind äußerst begrenzt. Es existiert jedoch eine öffentliche Grünfläche, die zurzeit brachliegt und von niemandem genutzt wird. Deshalb soll nun diese Grünfläche als Garten und Erholungsort für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Der Garten soll allen Menschen aus dem Gutleut zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Der Verein Gude Leut e. V. übernimmt schon jetzt erfolgreich eine Patenschaft des Grünflächenamtes mit der Pflege von Pflanzkübeln am Rottweiler Platz. Nach diesem Vorbild soll auch eine Patenschaft für die besagte Grünfläche (in Kooperation mit dem Grünflächenamt) übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2496

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze in der Gutleutstraße

19.09.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 414/1 vom 01.09.2017 Betreff: Parkplätze in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Parkplätze entlang der Gutleutstraße zwischen Hafenstraße und Hardenbergstraße auf der Seite mit den geraden Hausnummern (stadtauswärts rechts), die dort vor einigen Jahren entfernt wurden, wieder einzurichten. Begründung: Vor einigen Jahren wurden in dem genannten Straßenbereich Parkplätze gestrichen. Die Anwohner hätten diese Parkplätze gerne wieder zurück, insbesondere da es keinen erkennbaren Grund für den Wegfall dieser Parkplätze gab. Angeblich hat das Verkehrsdezernat bereits vor einiger Zeit einem der Anwohner zugesagt, diese Parkplätze wieder auszuweisen; bis heute ist dies aber nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2448 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1064 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof

19.09.2017 · Aktualisiert: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2192 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 03.09.2017 Betreff: Seit den 90er-Jahren wartet das westliche Gutleut auf die versprochene zumutbare Wegeverbindung zum Hauptbahnhof Der Magistrat wird aufgefordert, die begonnenen Planungen und Vorarbeiten zur Errichtung einer Brücke von der Schönstraße zum bereits errichteten Brückenkopf am Behördenzentrum wieder aufzunehmen. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen. Damals bereits zugesagte oder bewilligte Finanzierungsbeteiligungen sind erneut zu beantragen oder einzufordern. Begründung: Die Neubauten des 1994 nach fünfjähriger Bauzeit fertiggestellten Behördenzentrums wurden von der Bevölkerung des Gutleut während der Planungs- und Bauzeit mit wenig Wohlwollen betrachtet. Man befürchtete, "einen Klotz" hingestellt zu bekommen, der das Quartier teilt und zusätzlichen Verkehr anzieht. Nach zähen Verhandlungen und einer Bürgerbeteiligung wurde zugesagt, wenigstens einen Park und eine Brücke in Richtung Schönplatz zu errichten. Der Park wurde im Zuge des Neubaus errichtet, der Bau der Brücke wurde - nach Errichtung des Brückenkopfes - anlässlich der "Sanierung" des Hafentunnels (1996-1999) verschoben. Innerhalb des Ortsbeirats wurde kritisiert, wie viel Geld für die Erweiterung des Tunnels ausgegeben wurde, anstatt Geld für die Fertigstellung der versprochenen Brücke bereitzustellen und damit ein für die ansässige Bevölkerung rentables Bauwerk zu vollenden. Wenig später wurden alle Finanzierungszusagen für die Fertigstellung der Brücke zurückgezogen und mit einer notwendigen Haushaltssanierung begründet. Die von der Bevölkerung geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Verkehrsdichte, Lärm, Abgase und Trennungswirkung sind vollumfänglich eingetreten und wurden teilweise - insbesondere nach Errichtung des Briefverteilzentrums - noch übertroffen. Die bestehenden Fußwegverbindungen zum Hauptbahnhof sind äußerst ungenügend und mit Umwegen behaftet. Hartnäckig werden von der Bevölkerung Abkürzungen geschaffen und rege genutzt. Nicht zuletzt damit wird die Forderung nach der Fertigstellung der zugesagten Brücke eindrücklich unterstützt. Nach der Eröffnung der Brücke könnten mehr Passanten die Wegebeziehungen rund um den Schönplatz nutzen und der Platz würde eine bessere soziale Kontrolle erfahren. Dies kann dazu beitragen, heute festzustellende Fehlnutzungen - vor allem des Spielplatzes - zu mindern und das ansässige Kleingewerbe zu stärken. Eine attraktive und sichere Radwegverbindung vom Gutleut zum Hauptbahnhof gibt es derzeit nicht. Der Umweg über die Gutleutstraße oder die Mitbenutzung des Schienenstranges in der Mannheimer Straße ist gerade älteren Menschen oder Schulkindern nicht zuzumuten. Heute wird immer wieder davon gesprochen, dass Steuereinnahmen sprudeln. Daher müssen einstige Versprechungen, die wegen der Haushaltssanierung zurückgestellt wurden, nun eingelöst werden. Durch den Bau der versprochenen Brücke wird eine für die Anwohnerschaft seit vielen Jahren bestehende missliche Situation beendet, eine attraktive fußläufige Verbindung vom westlichen Gutleut zum Park sowie in Richtung Hauptbahnhof geschaffen und der Radverkehr in diesem Bereich gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern

22.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 entstanden aus Vorlage: OF 382/1 vom 03.08.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerweg an der Main-Neckar-Brücke verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen zu veranlassen, die die schlechte Situation des Fuß- und Radweges (Rampe) von der Main-Neckar-Brücke herunter in Richtung Gutleutstraße nachhaltig verbessern. Dabei ist darauf zu ac hten, dass die Rampe auch für schwächere Radfahrer benutzbar, d. h. nicht zu steil gebaut, ist und die Breite des Weges dem hohen Aufkommen an Radfahrern und Fußgängen angepasst wird. Begründung: Fußgänger und Radfahrer, die vom Westhafen oder der Gutleutstraße kommend auf die Main-Neckar-Brücke gelangen wollen, müssen eine sehr steile und enge Rampe hinauf. Die Breite des Weges ist so eng, dass kaum zwei Radfahrer aneinander vorbeikommen. Für schwächere Radfahrer ist diese Rampe zudem aufgrund der starken Steigung kaum zu bewältigen. Gerade in den Abendstunden begegnen sich an dieser Stelle viele Radfahrer, Fußgänger und Jogger, sodass es beim Begegnungsverkehr teilweise gefährlich wird. Um den Weg zu verbreitern, müssen sicherlich Verhandlungen mit der Deutschen Bahn geführt werden, die die Eigentümerin des Geländes ist. Eventuell ist auch ein Rampenbauwerk wie auf der südlichen Seite der Brücke eine Möglichkeit, um die Situation zu entspannen. In naher Zukunft wird die Unterführung zum Sommerhoffpark geöffnet und es kommen viele Wohnungen am Main hinzu. Der Fußgänger- und Radverkehr wird demnach noch stärker werden, deswegen müssen jetzt die Planungen für eine dauerhafte Lösung beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Antrag vom 02.02.2018, OF 506/1 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel

22.08.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 390/1 vom 20.07.2017 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Hirtenstraße im Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, den verwahrlosten Spielplatz in der Hirtenstraße/Ecke Gutleutstraße wie folgt reinigen und sanieren zu lassen: A. Folgende Maßnahmen sind dringend erforderlich: 1. Entfernung von Unkraut und Moos auf dem ganzen Spielplatz; 2. Entfernung von Ästen und Müll in der Nähe des Eingangs zum Spielplatz (Foto); 3. Reinigung des Sandkastens (Foto); 4. Streichen der Holzspielgeräte, bevor das Holz darunter vermodert (Foto); 5. Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche (Foto); 6. Ersatz von maroden Fallschutzplatten rund um die Spielgeräte. B. Folgende Maßnahmen sind wünschenswert, weil sie die Attraktivität des Spielplatzes erhöhen würden: 1. Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wird wieder eingebaut (Foto); 2. eine Umrandung des Sandkastens, auf der die betreuenden Personen neben ihren Kindern sitz en können (Foto); 3. Aufstellung einer Wippe. Die beigefügten Fotos vermitteln einen Eindruck von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen. A. 2.: Entfernung von Ästen und Müll A. 3. und B. 2.: Reinigung des Sandes am Eingang zum Spielplatz. und Umrandung des Sandkastens. A. 4.: Streichen der Holzspielgeräte, A. 5.: Reparatur des Aufstiegs zur Rutsche. bevor das Holz darunter vermodert. B. 1.: Ein barrierefreies Drängelgitter am Eingang zum Spielplatz wieder einbauen. Begründung: Für die in der Wurzelsiedlung lebenden Kinder ist der Spielplatz an der Hirtenstraße der einzige, den sie ungefährdet erreichen können. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der dort lebenden Kinder - wie im ganzen Frankfurter Stadtgebiet - weiter steigen wird. Dazu wird auch die Bebauung des gegenüberliegenden Grundstücks in der Gutleutstraße 330-332 (sog. Gutleutbrache) sowie die im Rahmenplan SR 9 des Stadtplanungsamtes vorgesehene Wohnbebauung zwischen Wurzelsiedlung und Main beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2041 Antrag vom 10.11.2018, OF 782/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.11.2018, OIB 253 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten

13.06.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1795 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 12.06.2017 Betreff: Parkverbot für Reisebusse in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, verbindlich einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, im Gutleut im Bereich der Wohnbebauung in der Gutleutstraße, zwischen Wurzelstraße und Erntestraße auf der nördlichen Straßenseite, ein Parkverbot für Reisebusse einzurichten, um weitere Belästigungen der Wohnbevölkerung in der Hirtensiedlung abzustellen, damit Störungen durch die Busse und das Fahrpersonal in Zukunft vermieden werden können. Begründung: Die Gutleustraße wird durch Reisebusse und das Verhalten des Fahrpersonals in diesem Bereich belastet und ist der Wohnqualität in der Hirtensiedlung abträglich. Die Busfahrer beginnen schon am frühen Morgen, die Motoren ihrer Reisebusse laufen zu lassen, um die Klimaanlagen in Betrieb zu nehmen. Es werden unerlaubterweise die Fahrzeuge gereinigt und gewaschen, wobei die Müllbeutel am Straßenrand liegen gelassen werden. Außerdem werden an den Fahrzeugen Ölwechsel vorgenommen, die Ölspuren hinterlassen, Ölkannen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und hinterlassen Schadstoffablagerungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1988 Aktenzeichen: 32 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen

12.06.2017 · Aktualisiert: 12.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2017, OF 352/1 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt am Hotel Roomers schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit dem Hotel Roomers schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation am Hotel zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird und Hotelgäste nicht weiter gezwungen werden sich teilweise rechtswidrig zu verhalten. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Hotels, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Ein möglicher Vorschlag wird unten skizziert. Begründung: Seit kurzem halten Hotelgäste und Taxifahrer vor dem Hotel Roomers auf dem linken Streifen der Gutleutstraße und blockieren so den fließenden Verkehr. Dies ist seit wenigen Wochen der Fall, da die Stadt Poller vor dem Hotel angebracht hat, um das Parken auf dem Gehweg vor dem Hotel zu verhindern. Das kurzzeitige Halten vor dem Hotel hatte bisher weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger behindert. Durch das Abpollern sind nun Hotelgäste und Taxis gezwungen auf der Straße zu halten. Die Hotelgäste und der Anlieferverkehr welche aus südlicher Richtung durch die Wiesenhütte fahren und zum Hotel wollen müssen ebenso auf der Fahrbahn oder rechtswidrig auf dem Bürgersteig halten, weil es keine anderen Möglichkeiten gibt. Der Magistrat wird deshalb gebeten eine Lösung zu finden, die es den Gästen und dem Lieferverkehr des Hotels ermöglichen das Hotel anzufahren und dort kurz halten zu können. Gerade zur Rushhour entsteht, seitdem die Poller aufgestellt wurden, regelmäßig Verkehrschaos. Eine Möglichkeit wäre den großen Vorplatz des Hotels als Anfahrt zu nutzen und dementsprechend umzugestalten. Oder den Gehweg zu verkleinern, so dass auf der Straße eine Haltebucht eingerichtet werden kann. Lösungsmöglichkeit: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.05.2017, OF 330/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 13.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2017 1. Die Vorlage OF 330/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als Ziffer 7. angefügt wird: "Was sieht die Baugenehmigung zur Andienung vor?" 2. Die Vorlage OF 352/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt „Fusion“ des FlüchtlingsCafés Milena

02.06.2017 · Aktualisiert: 06.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 303/2 Betreff: Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt "Fusion" des Flüchtlings-Cafés Milena Vorgang: ST 810/16; E 59/17 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass das sich im Eigentum der Stadt befindliche denkmalgeschützte Delkeskampsche Haus in Abstimmung mit dessen Vertreterinnen für das Wohnprojekt "Fusion" des FlüchtlingsCafés Milena zur Verfügung gestellt wird. Vor dem Hintergrund, dass damit eine seit geraumer Zeit gewerblich genutzte Immobilie wieder für Wohnzwecke zur Verfügung steht, ist der hierfür verlangte Mietzins - der zu erwartenden Sozialrendite entsprechend - für geflüchtete Frauen anzupassen. Die Interessen des gegenwärtigen Mieters - der LICHTER-Filmkultur e.V., Gutleutstraße 8-12 - sind zu berücksichtigen: So soll angeboten werden, am Kulturcampus - möglicherweise am Offenen Haus der Kulturen - zu domizilieren bzw. Perspektiven im Zusammenhang mit der E 59/2017 (ehemalige Dondorf-Druckerei?) zu nutzen. Begründung: Einmal mehr zu einer besonders engagierten und motivierenden Einrichtung: "Das Flüchtlingscafé Milena - ein Projekt des Mädchenbüros in Partnerschaft mit der KfW-Stiftung und der Linsenhoff-Stiftung - bietet geflohenen Frauen und Mädchen einen Treffpunkt in Frankfurt, der ihnen Schutz, Orientierung und Bildung gibt. Besonders wichtig ist dabei die parallele Kinderbetreuung mit offenen Türen, da die Kinder nach den häufig traumatischen Fluchterfahrungen große Trennungsängste haben. Zudem erhalten die Flüchtlingsfrauen von einem internationalen Frauenteam Unterstützung bei Behördengängen, können sich austauschen und Kontakte knüpfen und so gemeinsam Schritt für Schritt ihre neue Heimat Frankfurt kennenlernen". [http://www.linsenhoff-stiftung.de/projekte/flu echtlingscafe-milena] Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810 Etatantrag vom 26.04.2017, E 59 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 303/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 2 SPD und GRÜNE (= Annahme) bei zwei Enthaltungen SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße

23.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 314/1 vom 07.05.2017 Betreff: Barrierefrei - Besser für alle! hier: Übergänge Baseler Straße/Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Übergänge für zu Fuß Gehende der Baseler Straße in Höhe der Gutleutstraße barrierefrei umzugestalten. Dazu sind die Bordsteine abzusenken . Weiterhin sollten für den Straßenbahnbetrieb nicht notwendige Rillen und Vertiefungen ausgegossen werden, da sich darin Räder von Rollstühlen verfangen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1527 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!

23.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1700 entstanden aus Vorlage: OF 288/1 vom 08.05.2017 Betreff: Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen! Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10659, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten). Begründung: In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr, gemäß der Zwangsvollstreckung vom Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai, zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehende Bauvorhaben am Sommerhoffpark handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1525 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren

07.03.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1308 entstanden aus Vorlage: OF 249/1 vom 19.02.2017 Betreff: Kleinkinderspielplatz nicht privatisieren Der Magistrat wird aufgefordert, den öffentlichen Kleinkinderspielplatz im Bereich der Liegenschaft Gutleutstraße 147 uneingeschränkt in öffentlicher Nutzung zu belassen und von einer Verpachtung an Privatpersonen oder Vereine abzusehen. Begründung: Allgemein wird - gerade im verdichtet bebauten Frankfurt - ein Mangel an Spiel- und Freiflächen beklagt. Der Kleinkinderspielplatz ist im Rahmen der Sanierung des Gutleutviertels entstanden. Die Fläche kann - sofern entsprechend gepflegt - eine attraktive Ausgleichsfläche für die Anwohnerinnen und Anwohner der stark befahrenen Gutleutstraße sein. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2497 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rätsel um die Standorte der Altglascontainer

14.02.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1259 entstanden aus Vorlage: OF 216/1 vom 26.01.2017 Betreff: Rätsel um die Standorte der Altglascontainer Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenwirken mit der FES und der Fa. REMONDIS SE & Co KG . zu klären, nach welchen Kriterien Altglascontainer im Stadtgebiet aufgestellt bzw. ersatzlos wieder eingezogen werden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter dem Stichwort "Glassammlung" auf Plänen der Stadtteile die Standorte dieser Container zu markieren und laufend zu aktualisieren. Begründung: Wiederholt lässt sich feststellen, dass im Bahnhofsviertel langjährige Standorte für die Altglassammlung aufgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die verantwortungsvoll ihren Müll trennen und auch die Altglascontainer benutzen, sollten sich darauf verlassen können, dass in erreichbarer Nähe ein Container zur Verfügung steht. Auch wenn in einem Stadtteil mehrere Container aufgestellt sind, möchte man im Voraus wissen, wie weit das Altglas zu transportieren ist, um es entsorgen zu können. Aktueller Anlass: Um die Jahreswende 2016/2017 war festzustellen, dass in der Gutleutstraße (in Höhe der Hausnummern 21 und 23) ein Container, der lange dort gestanden hatte, kurzzeitig verschwand und dann wieder aufgestellt wurde, nur um erneut entfernt zu werden (Stand: Ende Januar 2017). Besonders für die Bewohner des südlichen Bahnhofsviertels ist dieses Vorgehen sehr ärgerlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2346 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Parkscheinautomat für die Speicherstraße!

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260 entstanden aus Vorlage: OF 217/1 vom 29.01.2017 Betreff: Ein Parkscheinautomat für die Speicherstraße! Vorgang: OM 4668/15 OBR 1; ST 1043/16 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Speicherstraße auf Höhe der Hausnummern 40 bis 44 an geeigneter Stelle einen Parksche inautomaten zu installieren. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats im Jahr 2015 hat die Stadt zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Speicherstraße/Ecke Zanderstraße und zur Entschärfung der Parkplatzsituation vor dem REWE-Markt nunmehr einen Bereich zum Parken mit Parkschein ausgewiesen. Die entsprechenden Schilder wurden aufgestellt, jedoch fehlt nach wie vor der Parkscheinautomat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 788 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen

17.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilbüro Bahnhofsviertel

17.01.2017 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 210/1 vom 01.01.2017 Betreff: Stadtteilbüro Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, mit eigenen Mitteln und unter Zuhilfenahme von Drittmitteln die Finanzierung der Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel über das Jahr 2017 hinaus sicherzustellen. Begründung: Das jetzt in der Gutleutstraße 16 a angesiedelte Stadtteilbüro ist nicht nur eine Kontaktstelle zwischen den Bürgern bzw. Grundstückseigentümern des Bahnhofsviertels und der Verwaltung, sondern auch ein Ort der kulturellen Arbeit, die weit über den Stadtteil hinaus Beachtung gefunden hat. Einige herausragende Beispiele der letzten drei Jahre sind folgende Projekte: - 100 Einwegkameras wurden im Viertel verteilt, um mit den Fotos die Wände des Stadtteilbüros zu schmücken (2013); - Das Bahnhofsviertel aus der Perspektive von Kindern: Es gab unter anderem eine Straßenkreideaktion mit den Kindereinrichtungen, an denen 60 Kinder beteiligt waren (2014/2015); - "Viertelstimmen": Zwölf alte und neue Bewohnerinnen und Bewohner gestalteten Hörstationen (2014); - "Notation": Straßen des Bahnhofsviertels wurden musikalisch interpretiert (2015); - Advents-Kunstmärkte (seit 2014). Die Finanzierung der für das Viertel überaus wichtigen Arbeit des Stadtteilbüros Bahnhofsviertel läuft mit Ablauf des Jahres 2017 aus. Das Viertel befindet sich weiterhin im Wandel und die angestammte Bewohnerschaft sowie alteingesessene Betriebe spüren den Druck. Das Stadtteilbüro hat alle Beteiligten bislang über Planungsziele und Vorhaben des Magistrats informiert und Anregungen aufgenommen. Die identitätsstiftende Arbeit des Stadtteilbüros war stets ein wichtiger Motor im Wandel des Viertels und hat dazu beigetragen, dass mancher Investorenwunsch abgemildert werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden

29.11.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1014 entstanden aus Vorlage: OF 170/1 vom 19.10.2016 Betreff: Der Platz an der Hafenstraße vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen muss öfter gereinigt werden Der Magistrat wird aufgefordert, die FES zu veranlassen, dass die untere Hafenstraße, insbesondere der Platz vor dem Gemeindezentrum und der Kita Westhafen, in die Reinigungsklasse III (fünfmal wöchentlich) aufgenommen wird (gemäß § 4 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main), um die häufige Vermüllung dieses Platzes zu vermeiden. Begründung: Der Platz ist leider sehr oft stark vermüllt und mit Abfall, weggeworfenen Kippen und manchmal auch mit anderem Unrat verschmutzt. Hier sind immer viele, auch sehr kleine Kinder unterwegs. Kippen und Unrat auf dem Weg zur Kita sind ein unschöner Empfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 377 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radspur Gutleutstraße

01.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 entstanden aus Vorlage: OF 145/1 vom 15.10.2016 Betreff: Radspur Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße im Abschnitt Baseler Platz bis Wurzelsiedlung - analog der Mainzer Landstraße - auf beiden Fahrspuren einen durchgehenden Radstreifen anzubringen und die Benutzungspflicht des Radweges auf dem Gehweg - wo vorhanden - aufzuheben. Begründung: Die Gutleutstraße ist breit genug für einen Radstreifen. Die Regelung hat sich in der Mainzer Landstraße bestens bewährt und die Sicherheit von Rad Fahrenden deutlich verbessert. Die Bevölkerung nimmt den Radstreifen mit viel Begeisterung an. An vielen Stellen sind die Gehwege der Gutleutstraße sehr schmal und könnten nach Wegfall des kombinierten Rad- und Gehweges in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 101 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1077 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wippe für den Spielplatz in der Schönstraße im Gutleutviertel

01.11.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 142/1 vom 06.10.2016 Betreff: Wippe für den Spielplatz in der Schönstraße im Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Schönstraße im Gutleutviertel mit einer Wippe auszustatten. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirats 1 hat der Magistrat bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, welche die Attraktivität des Spielplatzes in der Schönstraße erhöht haben: Die große Malaktion, an der Kinder aus sieben Kindereinrichtungen des Viertels teilnahmen, und die neue Schaukelanlage mit der von den Kindern sehnlichst gewünschten Nestschaukel haben dazu geführt, dass der Platz jetzt von wesentlich mehr Kindern besucht wird als früher. Ein großer Wunsch ist noch nicht erfüllt: eine Wippe. Diese könnte im nordöstlichen Teil des Spielplatzes aufgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 41 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse

04.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 641 entstanden aus Vorlage: OF 132/1 vom 02.10.2016 Betreff: Mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse Der Magistrat wird aufgefordert, mehr Kontrollen der verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße durchzuführen. Begründung: In den letzten Monaten sind die verbotswidrig parkenden Fernbusse in der Gutleutstraße im Abschnitt Wurzelsiedlung und Erntestraße verstärkt aufgefallen. Diese Parkzone ist dem Anwohnerparken der Hirtensiedlung vorbehalten, wobei ausschließlich Pkws dort parken dürfen. Verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in diesem Straßenabschnitt sind angemessen und notwendig. Bürgerinnen und Bürger beklagen sich vermehrt, dass ihre Anwohnerparkplätze durch Fernbusse blockiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1770 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben

04.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 642 entstanden aus Vorlage: OF 133/1 vom 02.10.2016 Betreff: Missstände in der Nachbarschaft von Karmeliterschule und Weißfrauenschule beheben Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Gutleutstraße 40 (möglicherweise FAAG oder ABG Holding, deren Namen noch auf den Klingelschildern stehen ) darauf hinzuwirken, dass sie den "Vorgarten" des Gebäudes in einen akzeptablen Zustand versetzen; 2. mitzuteilen, welche Nutzung für das leer stehende Gebäude vorgesehen ist. Begründung: Zu 1: Vor dem leer stehenden Gebäude Gutleutstraße 40 befindet sich ein etwa fünf Meter tiefer Streifen mit Schotter, Müll und etwas Wildwuchs, der durch ein hohes Gitter vom Gehweg abgetrennt ist (Abb.1). Wo dieser "Vorgarten" an das Grundstück von Weißfrauenschule und Karmeliterschule angrenzt, ist dieses Gitter zurückgesetzt. Die so entstandene Einbuchtung wird regelmäßig von Obdachlosen als Toilette benutzt (Abb.2). Die Schüler und Schülerinnen der beiden Schulen müssen täglich an diesen Kothaufen vorbeigehen. Zu 2: Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch im Innenstadtbereich Frankfurts, wäre es wünschenswert, wenn diese Liegenschaft mindestens teilweise für (Sozial)wohnungen genutzt werden könnte. Abb. 1 Abb. 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Menschen auf der „Gutleutbrache“ und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt

30.08.2016 · Aktualisiert: 10.01.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 497 entstanden aus Vorlage: OF 101/1 vom 29.08.2016 Betreff: Menschen auf der "Gutleutbrache" und den Anwohnern der Wurzelsiedlung helfen - effektive Zusammenarbeit der betroffenen Ämter in einer Arbeitsgruppe der Stadt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, unter Federführung des Ordnungsamtes und des Sozialdezernats eine Arbeitsgruppe zu bilden, die aus Vertretern des Ordnungsamtes (Stadtpolizei), des Sozialdezernats (insbesondere des Jugend- und Sozialamtes), des 4. Polizeireviers, des Stadtplanungsamtes und des Dezernats für Bildung und Integration (AmKA) besteht, die zum einen den auf der "Gutleutbrache" (Gutleutstraße 332) lebenden Menschen Hilfsangebote zur Unterbringung und Integration macht und zum anderen zur (Wieder- )Herstellung des sozialen Friedens in der Wurzelsiedlung das Lager auf dem dortigen Grundstück auflöst. Begründung: Seit mehreren Jahren hat sich auf dem o. g. Grundstück ein Elendsviertel ("Slum") mitten in der Stadt gebildet. Weit überwiegend aus osteuropäischen EU-Staaten (Rumänien und Bulgarien) zugewanderte Menschen "wohnen" auf dieser sogenannten "Gutleutbrache" unter erbärmlichen und menschenunwürdigen Zuständen. Die Hygieneverhältnisse sind miserabel und die Menschen hausen zum Teil "im Müll". Leider scheint sich die Stadt Frankfurt an diesen Slum gewöhnt zu haben und die eigentlich wegen unterschiedlicher Aspekte des Gesamtproblems zuständigen Ämter erklären sich jeweils nicht für zuständig bzw. sehen jeweils innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs keine Handhabe, um die Zustände, sowohl im Sinne der auf dem Grundstück hausenden Menschen als auch der in der unmittelbar angrenzenden Wurzelsiedlung lebenden Anwohner zu beheben. Über diese untragbaren Zustände wird bereits seit Jahren in diversen Zeitungen berichtet. Erst am 20.08.2016 berichtete das ZDF in seiner Sendung "Länderspiegel" ausführlicher von den inakzeptablen Zuständen. Auf einem kurzfristig anberaumten Ortstermin am 19.08.2016 unter Beteiligung der o. g. Ämter schilderten Anwohner der Wurzelsiedlung, dass sie regelmäßig Ratten beobachten würden, Bewohner der Brache nachts ihre Mülltonnen durchwühlen und Gegenstände stehlen würden, dass das Grundstück zusehends vermülle und der Gestank auf die Wurzelsiedlung herüberwehe. Deshalb kann sich die Stadt Frankfurt nicht mit dem Argument, es handele sich um ein Privatgelände, aus der Verantwortung stehlen. Es wurde bei dem Ortstermin deutlich, dass eine effektive Zusammenarbeit aller betroffenen Ämter dringend nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 35 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße

30.08.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 80/1 vom 14.08.2016 Betreff: Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Rottweiler Straße sowie die Werftstraße im Abschnitt Gutleutstraße bis Speicherstraße vollständig in eine sogenannte Spielstraße umgewandelt werden. Begründung: In der Mitte des Platzes befindet sich ein Spielplatz, der im Jahr 2015 mithilfe des Ortsbeirats und des Grünflächenamtes sorgfältig saniert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet wurde. Zurzeit wird der Spielplatz von etwa 100 anwohnenden Kindern regelmäßig genutzt. Im Zuge der Neugestaltung ist ein Sandkasten dazugekommen, in dem jetzt auch sehr kleine Kinder spielen. Der Spielplatz wird außer von den anwohnenden Kindern auch von Kindern der Kindertagesstätte der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße frequentiert. Es gibt zur Straße keine Abgrenzung, die verhindert, dass ein Ball auf die Straße rollt. Die häufig wild parkenden Autos machen die Situation unübersichtlich. Parkplatzsuchende fahren häufig mit hoher Geschwindigkeit um den Platz herum. Es ist zu befürchten, dass es früher oder später zu einem Unfall kommen könnte. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Bereich ist daher zwingend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1534 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?

30.08.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 484 entstanden aus Vorlage: OF 79/1 vom 12.08.2016 Betreff: Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt? Vorgang: V 1404/15 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Was tut die Stadt Frankfurt, um den Familien zu helfen, die im Umkreis der Weißfrauen Diakoniekirche campieren? 2. Welche Alternativen hat die Stadt Frankfurt den obdachlosen Familien, die in der Umgebung der Weißfrauen Diako niekirche hausen, anzubieten bzw. schon angeboten? Wurden sie auf die Möglichkeit von Notunterkünften hingewiesen? 3. Wurden die Personen angesprochen und welche Ergebnisse liegen nach dem derzeitigen Stand vor? Ferner wird der Magistrat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zeitnah eine Lösung herbeizuführen, die den Bedürfnissen sowohl der betroffenen Familien als auch der Anwohner gerecht wird. Begründung: Seit mindestens einem Jahr (siehe auch Anfrage V 1404) haben sich die im Bahnhofsviertel und der Innenstadt aufhaltenden Familien ihre Schlaf- und Lagerplätze in der Umgebung der Weißfrauen Diakoniekirche gewählt. In der näheren Nachbarschaft Wohnende beklagen sich über vermehrten Abfall und Verschmutzungen in diesem Bereich. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße (Nr. 21-31) sind Glascontainer aufgestellt, die zweckentfremdet als Tarnung für die Verrichtung der Notdurft benutzt werden. Die im Rahmen des Projektes "Schöneres Frankfurt" mit erheblichem Aufwand neu gestaltete Fläche vor der Weißfrauen Diakoniekirche wird zunehmend unattraktiv. Deshalb kann sich die Stadt Frankfurt nicht mit dem Argument, es handele sich um ein Privatgelände, aus der Verantwortung stehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1404 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1814 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319

07.06.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 19.05.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319 Der Magistrat wird gebeten, um die Verkehrssicherheit an der Ein- und Ausfahrt des Grundstückes Gutleutstraße 319 (Johanna-Kirchner-AHZ) zu erhöhen, auf der der Ausfahrt gegenüberliegenden Straßenseite einen (oder zwei) Verkehrsspiegel in ausreichender Größe aufzustellen. Begründung: Parkende Fahrzeuge, insbesondere Busse und Lkw, an der Ausfahrt behindern die Sicht für ausfahrende Fahrzeuge, die den Parkplatz vor dem "JoKi" verlassen und in die Gutleutstraße einbiegen wollen. Personen- und Lastkraftwagen, die sich in West-Ost-Richtung bewegen, sind aufgrund der erwähnten Sichtbehinderung erst spät erkennbar, meist erst, wenn der Ausfahrende mit der Front seines Fahrzeuges bereits den Straßenraum erreicht hat und den von links herannahenden Verkehr sehen kann, um sich dann in den fließenden Verkehr einordnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1104 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Karmeliterschule ins Gutleutviertel

07.06.2016 · Aktualisiert: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 185 entstanden aus Vorlage: OF 8/1 vom 12.04.2016 Betreff: Karmeliterschule ins Gutleutviertel Vorgang: A 891/15; B 362/15 Der Magistrat wird aufgefordert, einen Standort für die Karmeliterschule im Gutleutviertel zu suchen und hierbei insbesondere das Grundstück Gutleutstraße 317, wo sich zurzeit das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) befindet, als möglichen Standort zu berücksichtigen. Begründung: Wie bereits in der Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion vom 15.07.2015, A 891, dargelegt, sprechen zahlreiche Gründe für die Verlegung der Karmeliterschule ins Gutleutviertel. Auf diese Gründe wird verwiesen: 1. Der Magistrat hat in seiner Vorlage vom 09.10.2015, B 362, bestätigt, dass der weit überwiegende Teil der Kinder, die die Karmeliterschule im Bahnhofsviertel besuchen, im Gutleutviertel lebt und den gefährlichen Baseler Platz überqueren muss. Das Gutleutviertel liegt aber - anders als im Bericht B 362 dargelegt - nicht östlich, sondern westlich des Baseler Platzes, sodass sich die Schulwegsituation bei einer Verlegung der Schule ins Gutleutviertel nicht verschlechtern, sondern verbessern würde. Bei einem Standort der Schule im Gutleutviertel würden sich sogar die Busfahrten für die Kinder aus der Wurzelsiedlung erübrigen. Darüber hinaus könnte geprüft werden, ob die im Bahnhofsviertel lebenden Grundschulkinder nicht in die Elsa-Brändström-Schule wechseln könnten, was mit einem ungefährlichen Schulweg von circa einem Kilometer verbunden wäre, also keinen Bustransport erfordern würde. 2. Zu Recht weist der Magistrat in der Vorlage B 362 darauf hin, dass die Aufnahmekapazität der Karmeliterschule mit den zu erwartenden zusätzlichen Kindern aus der geplanten Wohnbebauung am Sommerhoffpark überschritten wäre. Dieses Problem könnte am besten durch eine neue Karmeliterschule im Gutleutviertel gelöst werden. 3. Aus diesen Überlegungen heraus wäre es sinnvoll, wenn der Magistrat eine Verlegung erwägen würde. Aus Sicht des Ortsbeirats käme hierfür das Grundstück Gutleutstraße 317 infrage. Auf diesem Grundstück befindet sich zurzeit das Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) und ein Lager mit Straßenbaumaterialien. Der Bebauungsvorschlag Sommerhoffpark des Stadtplanungsamtes sieht vor, das gesamte Gelände als Grünfläche dem Sommerhoffpark zuzuschlagen. Für die Kita, die derzeit circa 40 Kinder betreut, ist im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes ein Gelände am westlichsten Teil der Wurzelsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Vorstellung des Projekts "Neues Wohnquartier am Sommerhoffpark" mitgeteilt, dass auch dort eine Kinderbetreuung integriert werden soll. Nach Auffassung des Ortsbeirats ist eine Erweiterung des Sommerhoffparks angesichts der relativ geringen Anwohnerzahl nicht erforderlich. Die Karmeliterschule an diesem Standort würde dagegen alle in der Vorlage A 891 aufgeführten Vorteile erfüllen und Nachteile vermeiden. Darüber hinaus ergäbe sich mit der Karmeliterschule an diesem Standort zusammen mit der "Schule am Sommerhoffpark" ein Schulzentrum, das sogar Synergieeffekte erbringen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 15.07.2015, A 891 Bericht des Magistrats vom 09.10.2015, B 362 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1311 Antrag vom 20.07.2017, OF 387/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 555 Antrag vom 11.11.2017, OF 453/1 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2519 Antrag vom 09.10.2021, OF 197/1 Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 197 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 40 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich?

07.06.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 entstanden aus Vorlage: OF 10/1 vom 12.04.2016 Betreff: Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich? Vorgang: OM 4668/15 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregung des Ortsbeirats vom 03.11.2015 "Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße" (OM 4668) zu beantworten. Begründung: An der beanstandeten Verkehrssituation hat sich bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz und Trinkhalle Schönstraße

07.06.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 189 entstanden aus Vorlage: OF 23/1 vom 13.05.2016 Betreff: Spielplatz und Trinkhalle Schönstraße Der Magistrat wird gebeten, im südöstlichen Bereich des Spielplatzes in der Schönstraße gegenüber der Trinkhalle einen Durchgang zu schaffen, welcher es den Besuchern der Trinkhalle ermöglicht, den Platz zu erreichen, ohne den Spielbereich queren zu müssen. Begründung: Der Spielplatz in der Schönstraße befindet sich in einer Wohngegend mit einer hohen Kinderzahl. Drei Viertel des Platzes sind von der Schönstraße umgeben. Durch seinen schönen Baumbestand und zahlreiche kleine Verbesserungen in der Ausstattung hat der Spielplatz in den letzten Jahren an Attraktivität gewonnen. Weitere Verbesserungen sind in Absprache mit dem Kinderbüro geplant. Der eingezäunte Spielbereich befindet sich überwiegend im westlichen Bereich des ovalen Platzes. Ein großes Problem stellt aber nach wie vor das "Miteinander" von spielenden Kindern und Besuchern der Trinkhalle in der Südostecke der Schönstraße dar. Da eine Schließung der Trinkhalle unrealistisch ist, sollte eine weitestmögliche Trennung von Trinkhallenbesuchern und spielenden Kindern erreicht werden. Hierfür wird angestrebt, in der Umzäunung im Südosten einen Durchgang zu schaffen, wie er auch für die Querung des Platzes von Süden nach Norden besteht. So könnten die Trinkhallenbesucher die (spielfreie) Südostecke des Platzes erreichen, ohne den Spielbereich zu queren. Stimmt der Magistrat dem Vorschlag zu, hat SPATZ, die Spielplatzaktion des Kinderbüros, sich bereit erklärt, dort Bänke für die Trinkhallenbesucher aufzustellen und so die Trennung der beiden Bereiche zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1263 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 301 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Gutleutviertel braucht vor Ort mehr Geldautomaten

16.02.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5049 entstanden aus Vorlage: OF 732/1 vom 20.11.2015 Betreff: Das Gutleutviertel braucht vor Ort mehr Geldautomaten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den in Frankfurt am Main ansässigen Sparkassen und Banken Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, dass im Gutleutviertel an geeigneten Stellen Geldautomaten installiert werden, damit die in diesem Stadtteil wohnenden Bürgerinnen und Bürger bequem und problemlos Bargeld abheben können. Als Standort geeignet wäre u. a. die REWE-Filiale an der Ecke Zanderstraße/ Speicherstraße. Begründung: Bei der Versorgung mit Geldautomaten gibt es "weiße Flecken" im Ortsbezirk 1 mit unzureichender und ungenügender Ausstattung mit Geldautomaten im Nahbereich - dazu zählt seit vielen Jahren auch das Gutleutviertel. Sowohl im vorderen Gutleut (Westhafenbereich) als auch im hinteren westlichen Bereich (Johanna Kirchner-AHZ und Wurzelsiedlung) ist im Umkreis von circa einem Kilometer weder eine Bank- noch eine Sparkassenfiliale und somit kein Geldautomat vorhanden. Die Wege zu den nächstgelegenen Geldautomaten (z. B. Hauptbahnhofsbereich und Gallus) sind für Seniorinnen und Senioren mit erschwerten Bedingungen verbunden, wenn sie zu Fuß oder mit dem ÖPNV zurückgelegt werden. Es herrscht somit - stellvertretend für andere Infrastrukturmängel - ein Mangel an Geldautomaten im Gutleutviertel, der schleunigst behoben werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 869 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main

19.01.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4923 entstanden aus Vorlage: OF 720/1 vom 03.01.2016 Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht mehr vorzusehen . Ersatzweise soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer Fahrspur/Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als einer Fahrspur/Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag in Höhe von 0,99 Euro pro Quadratmeter wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der Basisnettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste Lagenzuschlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie dem Gerichtsviertel, dem Allerheiligenviertel, dem Fischerfeld, Gallus Ost oder dem Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher Zuschlag erhoben wird. Die ABG Frankfurt Holding und ihre Töchter verzichten freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichen Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht notwendig ist. Er sollte durch eine kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete und aus einem daraus resultierenden Zuschlag für tatsächliche gute Lagen ersetzt werden. Stark befahrene und verlärmte Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie die östliche Allerheiligenstraße, die Stoltzestraße, die Gutleutstraße, die Wilhelm-Leuschner-Straße, die Mainluststraße u. v. a. m. bleiben ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 582 Aktenzeichen: 64 0

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