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Meine Nachbarschaft: Ratswegbrücke

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße

31.07.2017 · Aktualisiert: 24.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 146/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in der letzten Ortsbeiratssitzung besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 146/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße

20.06.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.06.2017, OM 1829 entstanden aus Vorlage: OF 140/4 vom 19.06.2017 Betreff: Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 weiterzuführen und den Bebauungsplan für das Mercedes-Gelände zu verabschieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße

20.06.2017 · Aktualisiert: 16.10.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.06.2017, OM 1824 entstanden aus Vorlage: OF 130/4 vom 29.05.2017 Betreff: Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich in einer öffentlichen Veranstaltung über die Fortschritte beim Bebauungsplanverfahren zum ehemaligen Gelände der Mercedes-Niederlassung an der Hanauer Landstraße 121 (Bebauungsplan Nr. 900) und damit zusammenhängende Fragen zu berichten. Begründung: Die Anwohner und Anlieger an der Hanauer Landstraße sollen zeitnah über die Bebauung des Geländes der ehemaligen Mercedes-Niederlassung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark

19.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806 entstanden aus Vorlage: OF 215/11 vom 01.06.2017 Betreff: Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, den schon heute in großen Teilen vorhanden Fuß- und Radweg (zwischen Mainkur, entlang der Wächtersbacher Straße, der Orber Straße, südlich des Licht- und Luftbades Riederwald (nördlich der Gleise), der Riederspießstraße, am südlichen Rand des Ostparks, der Ostparkstraße, Danziger Platz und Philipp-Holzmann-Weg) als zusammenhängenden Weg zwischen dem Frankfurter Osten und der Frankfurter City auszuweisen, in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer sicheren Zustand zu bringen und als West-Ost-Route, alternativ zur Hanauer Landstraße weiterzuentwickeln. Hierzu ist eine Planung zu erstellen, diese dem Ortsbeirat vorzustellen und anschließend in Absprache mit dem Ortsbeirat umzusetzen. Begründung: Die Politik hat erkannt, dass das Fahrrad ein ernstzunehmendes Fortbewegungsmittel ist, um Menschen auf kurzen Distanzen, bis zehn Kilometer, von A nach B zu transportieren. Es ist eines der Instrumente der Mobilität, den Verkehrskollaps des Individualverkehrs in den Städten und deren Peripherie abzuwenden. Dieser Verkehrsträger muss dazu aber auch in die Lage versetzt werden, diese Rolle zu übernehmen. Gerade in den Wegebeziehungen zwischen der Peripherie und dem Stadtzentrum ist dringend eine Entwicklung und Verbesserung geboten. Die Hanauer Landstraße, als Weg für den Fahrradverkehr, stellt sich als gefährlich und absolut nicht adäquat ausgebaut dar. Firmenein- und -ausfahrten sind eine permanente Gefahrenquelle. Die Wegeführung ist nicht angepasst an eine flotte Fortbewegung mit dem Fahrrad. Der oben skizzierte Weg entlang der Eisenbahntrasse bietet die große Chance, dem Fahrradverkehr einen für ihn priorisierten Weg zur Verfügung zu stellen, der sicheres und schnelles Fortkommen gewährleisten kann. Ungefähre Routenführung (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3163 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtneramp

29.05.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 221/11 Betreff: Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge unserem Vorschlag folgen und zeitnah mit den angrenzenden Gemeinden Maintal und Hanau über eine Anpassung der ÖPNV Tarife sowie der Errichtung weiterer Park und Ride Parkplätze in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen zu verhandeln. Zusätzlich soll geprüft werden ob am Ende der A66 eine Pförtnerampel installiert werden kann. Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten zu entlasten, insbesondere der Erlenbruch, die Wilhelmshöher Straße und die Hanauer Landstraße sind zu nennen, aber auch alle Nebenstraßen werden von Pendlern zur Umgehung der Dauerstaus immer stärker genutzt. Die RMV Tarifzone rund um Maintal soll in eine Übergangszone zu Frankfurt (Frankfurter Tarif) umgewandelt werden. Diese Maßnahme verbilligt auch die Tickets ab Hanau und kann dafür sorgen das Pendler verstärkt auf den ÖPNV umsteigen. Zusätzlich brauchen wir eine höhere Frequenz der eingesetzten Züge. Derzeit kostet ein Ticket für die einfache Fahrt von Hanau nach Frankfurt 8,35 € für 15 km. Selbst mit der Nutzung eines Monatstickets ist der ÖPNV wesentlich teurer als die Fahrt mit dem PKW, diese Tarifungerechtigkeit kann unter den gegebenen Umständen nicht akzeptiert werden. Wir müssen den Pendlern jetzt eine Alternative bieten. Dies ist auch im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der gesetzlich zugelassenen NO2 Werte notwendig. Schon jetzt zeigen die im Riederwald gemessenen NO2 Werte deutliche Überschreitungen. Park und Ride Möglichkeiten an den Bahnstationen Maintal und Hanau sollen die Maßnahme ergänzen. Zusätzlich soll die Installation von Pförtnerampeln am Ende der A66 geprüft werden, es gibt keinen Grund den Stau mit seinen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen, wie bisher, mitten in den Wohngebieten zu lassen. Die Tarifzonenreform sollte bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 221/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Witterungsschutz und Überdachung an der Straßenbahnhaltestelle „Cassellastraße“ auf der Hanauer Landstraße in Richtung Mainkur

22.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1682 entstanden aus Vorlage: OF 207/11 vom 07.05.2017 Betreff: Witterungsschutz und Überdachung an der Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" auf der Hanauer Landstraße in Richtung Mainkur Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Cassellastraße" (Straßenbahnlinie 11) ein Wartehäuschen mit Sitzmöglichkeiten und einem seitlichen Witterungsschutz für die Fahrgäste installieren zu lassen. Begründung: Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Aufgrund der geografischen Lage (West-Ost-Schneise) und dem hohen Verkehrsaufkommen ist es dort sehr zugig und die Wartesituation unzumutbar. Die Überdachung, die Sitzmöglichkeiten und der seitliche Windschutz würden daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1536 Antrag vom 03.06.2019, OF 572/11 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1314 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1680 entstanden aus Vorlage: OF 201/11 vom 06.05.2017 Betreff: Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln? Der Magistrat wird gebeten, im Falle von Baumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen sowie Knotenpunkten und einer Abschaltung oder eines Ausfalles der Ampeln, wie am Wochenende 06./07.05.2017 auf der Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur geschehen, durch den Einsatz von Polizeikräften oder Kräften des Ordnungsamtes dafür zu sorgen, die Verkehrsregelungen an Kreuzungen aufrechtzu erhalten. In den umliegenden Bereichen ist dafür Sorge zu tragen, dass ein unerlaubtes Einfahren in den Baustellenbereich oder in Kreuzungsbereiche, die innerhalb der Baustelle liegen (wie am 06.05.2017 vielfach geschehen), unterbunden wird. Es muss verhindert werden, dass in der Konsequenz Bauarbeiter, ohne diesen Aufgabenbereich, als Ausweg die Regelung des Verkehrs übernehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1780 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt

22.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemalige Tankstelle zwischen Zobel- und Bärenstraße an der Hanauer Landstraße

07.03.2017 · Aktualisiert: 26.06.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 97/4 vom 18.02.2017 Betreff: Ehemalige Tankstelle zwischen Zobel- und Bärenstraße an der Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er etwas über die beabsichtigte Nutzung des erwähnten ehemaligen Tankstellengrundstücks weiß und ob er sicherstellen kann, dass von diesem ungesicherten Grundstück keine Gefahren und Belästigungen ausgehen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass sich dort Personengruppen treffen, dort und in der Nähe ihre Notdurft verrichten, Müll hinterlassen und in nicht winterlichen Nächten allerhand Lärm verursachen. Außerdem sei die Feuerwehr schon dreimal zu Einsätzen dort gewesen. Überdies werde auf dem Bürgersteig kein Winterdienst versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1140

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 159/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 92 2017 Die Vorlage OF 159/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

26.02.2017 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch in innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass die dem KFZ-Verkehr eigentlich übergeordneten Rad- und Fußgänger behindert oder zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden, da sie auf die Straße ausweichen müssen. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei sowie das 7. Polizeirevier sind personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 91 2017 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung Fahrradweg Hanauer Landstraße zwischen der Firma Hornbach und dem Ratsweg

09.01.2017 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 entstanden aus Vorlage: OF 102/11 vom 18.12.2016 Betreff: Erneuerung Fahrradweg Hanauer Landstraße zwischen der Firma Hornbach und dem Ratsweg Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen der Firma Hornbach und dem Ratsweg in einen verkehrssicheren und gut befahrbaren Zustand zu versetzen. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrradweg vor allem auf der nördlichen Seite nicht durch be- und entladende Lkws, Kfz-Transporter et cetera blockiert und widerrechtlich als Halte- und Parkstreifen missbraucht wird. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges mit einer neuen Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Lkws und Fahrzeugtransporter blockieren vor allem auf dem nördlichen Fahrradweg die Fahrbahn. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein zweites Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrraddecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesem Fahrradweg beizutragen. (Quelle: Google Streetview) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 845 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser zur Klassikstadt

05.12.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1042 entstanden aus Vorlage: OF 92/11 vom 18.11.2016 Betreff: Wegweiser zur Klassikstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, Wegweiser zur Klasssikstadt aufzustellen. Die Schilder sollten von der Gestaltung wie Schilder zu öffentlichen Einrichtungen sein (z. B. Hinweisschilder zu Friedhöfen, Sportstätten et cetera; weißes Pfeilschild mit schwarzer Beschriftung). So dies möglich ist, sollte eine Beschilderung von der Wächtersbacher Straße den Verkehr aus Richtung Borsigallee kommend über die Schlitzer Straße in die Orber Straße leiten. Sowie von der Hanauer Landstraße aus kommend über die Cassellastraße. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner in Fechenheim-Nord fühlen sich bei Veranstaltungen der Klasssikstadt GmbH von dem stark zunehmenden Verkehr gestört. Um den Verkehr sinnvoll über die Orber Straße leiten zu können, ist eine Beschilderung nötig. Da es Firmen in Frankfurt lediglich erlaubt ist, zwei Hinweisschilder zu installieren, das öffentliche Interesse jedoch in diesem Fall so groß ist, ist diese Maßnahme notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 522 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Den Verkehr, nördlich der Unterführung ErnstHeinkelStraße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten SBahnStation am Kleeacker

05.12.2016 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2016, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 90/11 vom 18.11.2016 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 268/12 OBR 11; ST 1428/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Entlastung der Wächtersbacher Straße auf die Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung, zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen; 2. die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem kompletten Verlauf zu erneuern und diese für Lastkraftwagen als ausgebaute, vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr zum Autobahnanschluss A 66 zu führen; 3. eine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker zu erstellen. Begründung: a) Kein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße zur Autobahn 66 geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße wird für Lastkraftwagen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein striktes Fahrverbot für Lastkraftwagen besteht. Dieses Fahrverbot ist wichtig für das Wohngebiet der Wächtersbacher Straße, da dies ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich Grund-/Haupt- und Realschule, Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, welcher über den eines "reinen Wohngebietes" hinausgeht. b) Zusätzlicher Lärm bedeutet Auflagen und finanzielle Nachteile für Gewerbetreibende. Das Industriegebiet wird durch den Bau schweren Schaden erlangen, weil zwar aus baurechtlicher Sicht für das Gewerbe Bestandsschutz besteht, sich allerdings das Emissionsschutzrecht am dynamischen "Stand der Technik" orientiert und nachträgliche Anordnungen, zum Nachteil der Gewerbetreibenden, zulässt und verlangt. Dies wird dazu führen, dass Investitionen und Auflagen in weniger emittente Maschinen sowie aktiven beziehungsweise passiven Lärmschutz, bei den Unternehmen hohe Kosten verursachen werden. Dies würde kontraproduktiv zu dem durch mannigfaltige EU-, Bundes- und Stadtförderungen begleiteten Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" laufen. Die für das Gebiet wichtige Großmetzgerei Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. OHG hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken Groß-Lastkraftwagen-Verkehr. Die Firma hat sich in dieser Angelegenheit schon an die Stadt Frankfurt am Main sowie den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden, dass ein Abbiegen eines Sattelschleppers am Tunnelausgang nach links technisch möglich sei. "Es sei nicht einfach, aber möglich!", so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Das ist keine zukunftsorientierte Planung für ein Gewerbegebiet, wenn den Bedürfnissen der Anlieger nicht nachgekommen wird. c) Sanierungsstau Orber Straße und Schlitzer Straße. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. In diesem Bereich besteht Sanierungsstau bezüglich des Straßenzustands. Es ist im Interesse der dort ansässigen Betriebe, die Straßen aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. d) Die neue Hugo-Junkers-Straße hat einen sehr geringen Nutzwert, weil Parkplätze und Zufahrten zu Grundstücken nicht vorhanden sind. Die neue Hugo-Junkers-Straße, nördlich der Unterführung, hat weder einen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße, noch sind dort Parkplätze vorgesehen. Daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Es wäre sinnvoll diese zehn Millionen Euro für eine schon lange nötige Sanierung der Straßen im Gewerbegebiet zu verwenden. e) Zusätzliche und erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord. Im Jahr 2003 wurde begonnen, ein verpflichtendes Lärmschutzkonzept für den Stadtteil zu entwickeln, allerdings nie beendet. Dieses wurde im Jahr 2008 und 2010 wiederholt ohne Erfolg eingefordert. Diese Lärmschutzplanung sollte im Jahr 2012 endlich fertig sein und im Ortsbeirat vorgestellt werden. Bis heute ist dies nicht geschehen. Das Gebiet Fechenheim-Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits heue schon in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Viele Liegenschaften haben einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Klagen gegen weitere Lärmbelastungen haben sehr große Erfolgschancen. f) Bürgerproteste - Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet". Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet müsste eigentlich eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur die Wächtersbacher Straße. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht bei Weitem nicht den heutigen Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die Firmen im Gebiet, wie zum Beispiel Harley Davidson und der Großanlage Klassikstadt, in der auch an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil hinein zu hören sind. Es gibt bereits starke Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Industriegebiet. Nach einer diesjährigen sehr gut besuchten Bürgeranhörung zu diesem Thema hat man sich, um Lösungsmöglichkeiten des Miteinanders zu finden, vorerst auf einen runden Tisch geeinigt. g) Gewerbetreibende wünschen bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen. Bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet klagen Gewerbetreibende über die langen Standzeiten im Stau. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe schneller erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass nicht gewünschte Rückstauungen in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. h) Wächtersbacher Straße bereits heute Stau geplagt und überlastet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute völlig überlastet. Der Verkehr staut sich dort morgens, mittags und abends westwärts bis hinter die Zufahrt zum Kaufland-Gelände. Einen zusätzlichen Zufluss von Fahrzeugen von der Hanauer Landstraße kommend auf diese Straße kann nicht zielführend sein, um dort die jetzige katastrophale Situation zu verbessern. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: "Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite." VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Nun soll, trotz des vermeintlich zu großen und völlig ausgelasteten Verkehrs auf der Wächtersbacher Straße, von der Hanauer Landstraße zusätzlicher Verkehr dorthin geleitet werden. i) Gutachten "Speer + Partner" veraltet und wesentliche Punkte wurden nicht geprüft. Bei dem Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahre 2007 zur Vorplanung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige wichtige und wesentliche Punkte wurden nicht mit geprüft. Siehe dazu auch die Vorlage OA 268. Zusätzlich haben sich in den letzten zehn Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben. Diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen (Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Gewerbebetriebe und eine große neue Schule). j) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 849. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung beziehungsweise Minimierung der landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens, durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen, wäre nicht in so großen Teilen notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker bestehen bleiben kann. Jetzt müssen auch diese Flächen ausgeglichen werden. Das Stadtklima muss in diesem Bereich verbessert werden. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnten weitgehend entfallen. In dieser Machbarkeitsstudie des Stadtplanungsamtes für Fechenheim-Nord "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M." steht: "Definition: Ein nachhaltiges Gewerbegebiet ist zukunftsfähig und berücksichtigt dabei ökologische, ökonomische und soziale Kriterien, die durch koordinierte Zusammenarbeit mit allen Akteuren realisiert werden." Es ist unumgänglich, eine neue sinnvolle Planung, die sämtliche Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2012, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 101 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 101 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1101, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr

05.12.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1044 entstanden aus Vorlage: OF 94/11 vom 18.11.2016 Betreff: Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Verkehrsschildes möglich ist, das Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass neben der Wendemöglichkeit am Mainkurkreisel eine weitere Wendemöglichkeit über die Omegabrücke besteht. So dies möglich ist, sollte dieses Schild vor der Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim, Fahrtrichtung stadtauswärts, eingerichtet werden, um Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass bei Rückstau a uf der Spur Richtung Innenstadt auch eine Wendemöglichkeit über die 500 Meter entfernte Omegabrücke möglich ist. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es immer wieder zu mehrere 100 Meter langen Rückstaus auf der linken Spur der Hanauer Landstraße. Um den Verkehrsfluss hier zu entzerren, wäre ein Schild, das auf den nur geringfügigen Umweg und die damit verbundene Wendemöglichkeit hinweist, eine gute Möglichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 399

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen

07.11.2016 · Aktualisiert: 05.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2016, OM 909 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 20.10.2016 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern beobachtet, führt das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer versuchen sich beim Überholvorgang an den anderen Pkws und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial minimiert werden. Quelle: Google Maps 2009 Quelle: SN20102016 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 372 Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring

04.10.2016 · Aktualisiert: 16.08.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 entstanden aus Vorlage: OF 59/4 vom 19.09.2016 Betreff: Raserproblem auf der Hanauer Landstraße/Alleenring Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen geeigneten Maßnahmen dem allabendlichen/nächtlichen Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Alleenring, insbesondere auf der Wittelsbacher Allee, entgegengewirkt werden kann, etwa in Form von Geschwindigkeitskontrollen oder temporären Blitzeranlagen. Begründung: In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Beschwerden seitens Anwohnerinnen und Anwohnern über hochmotorisierte, getunte Motorräder und Sportwagen, die vor allem abends/nachts mit einem extremen Lärm und offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit die Hanauer Landstraße sowie den Alleenring entlangrasen. Dies hatte eine empfindliche Störung der Nachtruhe, vor allem von (Klein-) Kindern, die entlang dieser Straßen wohnen, zur Folge. Außerdem ist es für alle anderen Verkehrsteilnehmer äußerst gefährlich, wenn Raser die Hanauer Landstraße sowie den Alleenring als Rennstrecke missbrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1809 Antrag vom 22.04.2018, OF 604/1 Antrag vom 23.07.2018, OF 259/4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatz Hugo-Junkers-Straße (ehemals Neckermann) als Park-and-ride

16.09.2016 · Aktualisiert: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2016, OF 70/11 Betreff: Parkplatz Hugo-Junkers-Straße (ehemals Neckermann) als Park-and-ride Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob das Parkdeck des ehemaligen Neckermann-Konzerns in der Hugo-Junkers-Straße als Park & Ride Parkplatz genutzt werden kann. Begründung: Park & Ride Parkplätze sind rar, das Gelände liegt verkehrstechnisch sehr günstig in Nähe der Ortseinfahrt und bietet einigen hundert Autos Platz. Die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 liegt direkt daneben, um die Ecke auf der Hanauer Landstraße fährt außerdem die Linie 11. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 70/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft

05.09.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 521 entstanden aus Vorlage: OF 60/11 vom 11.08.2016 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauvorschriften für das Gelände der Flüchtlingsunterkunft im Bereich Mainkur dahingehend umzusetzen, dass auf dem Gelände für eine, entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes definierte, Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird. Aufg rund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohnunterkunft von Menschen ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen, die Front zur Hanauer Landstraße hin schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung abzumildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16 Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 520 entstanden aus Vorlage: OF 59/11 vom 11.08.2016 Betreff: Markierung eines Teils des Fechenheimer Leinpfades als Radfahrweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Fechenheimer Leinpfad, als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße), mit dem Zeichen Radfahrgebot (Straßenverkehrsordnung Zeichen 237), in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an dieser Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem Bereich ein Gebotsschild angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1610 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkaufsstand Grüne Straße

05.07.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 362 entstanden aus Vorlage: OF 27/4 vom 20.06.2016 Betreff: Verkaufsstand Grüne Straße Der Magistrat wird beauftragt, den Verkaufsstand an der Grünen Straße/Hanauer Landstraße zu entfernen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, dafür zu sorgen, dass der Stand entfernt wird und auch die Frage, wie die Nutzungsgebühr für die Vergangenheit nacherhoben werden kann, zu beantworten. Begründung: Seit mehreren Jahren steht dort ein Verkaufsstand, der angeblich wieder genutzt werden soll. Die letzte Inbetriebnahme war für März/April 2016 vorgesehen und fand wieder nicht statt. Er ist ein Schandfleck und ein Sicherheitsrisiko. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1385

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11

04.07.2016 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 09.06.2016 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen: 1. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. 2. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. 3. Lärmemissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau. 4. Lärmemissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. 5. Lärmemissionen nach dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil). 6. Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.). 7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. 8. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn). 9. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen. - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenstrich Hanauer Landstraße

04.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 14.06.2016 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443-447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1360 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstärkung der Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im Oktober 2016

04.07.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 324 entstanden aus Vorlage: OF 45/11 vom 06.06.2016 Betreff: Verstärkung der Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im Oktober 2016 Der Magistrat wird aufgefordert, den RMV beziehungsweise die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die Buslinien 551 und 44 während der Dauer der Brückensanierung auf der Hanauer Landstraße im geplanten Sanierungszeitraum Oktober 2016 verstärkt einzusetzen. Begründung: Die Brücke über die Hafenbahn auf der Hanauer Landstraße (zwischen Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße) wird im Oktober 2016 saniert. Der Straßenbahnbetrieb der Linie 11 wird im Zuge dieser Sanierung teilweise eingestellt und der öffentliche Linienverkehr vom bzw. zum Stadtteil Fechenheim ist erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund müssen die Buslinien 551 und 44 verstärkt beziehungsweise öfter eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1398 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen

10.06.2016 · Aktualisiert: 14.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Umweltzone Frankfurt

06.06.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des GrünGürtels zwischen Schwedlerbrücke und Philipp-Holzmann-Weg

03.05.2016 · Aktualisiert: 26.07.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 73 entstanden aus Vorlage: OF 2/4 vom 18.04.2016 Betreff: Lückenschluss des GrünGürtels zwischen Schwedlerbrücke und Philipp-Holzmann-Weg Vorgang: OM 2289/03 OBR 4; Beschl. d. Stv.-V., § 1176/06 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welches der planungsrechtliche Sachstand bei dem Lückenschluss des GrünGürtels im oben genannten Bereich ist: 1. Gab oder gibt es Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zwecks Entwidmung und Veräußerung der westlich gelegenen Bahngleise in diesem Bereich, die ja für den Lückenschluss vorgesehen sind? 2. Gibt es aktuelle Pläne, wie der GrünGürtel vom Ostpark auf die "Ebene 1" (Bahngleise) gebracht wird und von dieser Ebene hinunter zum Philipp-Holzmann-Weg? 3. Gibt es seitens der Stadt eine ungefähre Zeitvorstellung, wann mit dem Lückenschluss zu rechnen ist? Begründung: Seit 2001 bemühen sich Ortsbeirat und Teile der Verwaltung um diesen Lückenschluss. So bat im September 2003 der Ortsbeirat den Magistrat, die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zwecks Überlassung eines oder zweier Gleise zwischen Ostbahnhof und Deutschherrenbrücke zu führen, um hierüber den GrünGürtel auf "Ebene 1" über die Hanauer Landstraße führen zu können (OM 2289). In der Vorplanung zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (§ 1176) wurde diese Verbindung dann planungsrechtlich berücksichtigt. Leider sind seitdem kaum echte Fortschritte erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2003, OM 2289 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 998

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteschild

16.02.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5058 entstanden aus Vorlage: OF 551/4 vom 02.02.2016 Betreff: Halteschild Der Magistrat wird gebeten, dass "Bei Rot hier halten"-Schild am Asia Snack gegenüber der U-Bahn-Haltestelle "Eissporthalle" an der Saalburgallee/Am Buchwald zu vergrößern. Begründung: Das bisher aufgestellte Schild wird offensichtlich nicht ausreichend wahrgenommen. Es ist jedenfalls häufig zu beobachten, dass die Kreuzung vor dem Asia Snack zugestellt wird und der Verkehr aus der Straße Am Buchwald nicht wie vorgesehen auf den Ratsweg abfließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 719 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für Fanprojekt des FSV

16.02.2016 · Aktualisiert: 05.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5063 entstanden aus Vorlage: OF 556/4 vom 02.02.2016 Betreff: Fahrradständer für Fanprojekt des FSV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Fahrradständer am Fanprojekt des FSV (ehemalige Toilettenanlage im Ostpark an der Einmündung der Ostparkstraße in den Ratsweg) angebracht werden können. Begründung: Viele Fans kommen mit dem Rad zum Fanprojekt und haben keine sichere Abstellmöglichkeit. Als soziales Projekt im weitesten Sinne könnte dadurch das Fanprojekt auch unterstützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 781 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwege auf der Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und Ratswegkreisel

12.01.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2016, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 542/4 vom 08.12.2015 Betreff: Radwege auf der Hanauer Landstraße zwischen Ernst-Achilles-Platz und Ratswegkreisel Vorgang: OM 422/06 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, die Radwege im genannten Abschnitt 1. deutlich und in Abgrenzung zu den Gehwegen zu kennzeichnen, 2. wirkungsvoll gegen Beparken abzusichern, besonders an Einfahrten. Desweiteren sind die Unebenheiten in den Oberflächen zu beseitigen. Begründung: Auf der Hanauer Landstraße kommt es in beiden Fahrtrichtungen häufig zu gefährlichen Situationen und Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs). Grund dafür sind in Teilen unklare Radwegführungen, eine schlechte Kennzeichnung, insbesondere an Ein- und Ausfahrten, und ein hoher illegaler Parkdruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2006, OM 422 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 671 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel

16.11.2015 · Aktualisiert: 16.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.11.2015, OA 694 entstanden aus Vorlage: OF 369/11 vom 15.09.2015 Betreff: Alleentunnel - Alleenspange - Ostumgehung - Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorliegende rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ostumgehung zu prüfen, damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann, da sich die Richtlinien seit dem Beschluss vor 35 Jahren (1980) geändert haben. Begründung: Im Februar 2015 hat der hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn 66 (Alleentunnel) aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 06.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn - Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost, Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt am Main und deren Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Eine Belastung der Frankfurter Stadtkasse findet dadurch nicht statt. Eine Einhausung würde zulasten des Bundes gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2016, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) AGP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Prüfung und Berichterstattung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 694 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6774, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168

16.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.11.2015, OA 696 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 16.11.2015 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach nachhaltig weiterentwickeln Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Planungen zur "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes: Gewerbegebiete Fechenheim-No rd und Seckbach" durch Einbindung eines Ortsbeiratsmitglieds die Interessen des Ortsbeirates sicherzustellen. Begründung: Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main" wird für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Seckbach weitreichende Auswirkungen haben. Diese Veränderungen werden nicht am Rande des Industriegebietes haltmachen, sondern sie werden den ganzen Stadtteil betreffen. Das Ergebnis kann zu positiven und negativen Effekten führen. Daher ist eine genaue und sorgfältige Abwägung vieler Positionen wichtig. Um möglichst viele Informationen zu erhalten und um sachgerechte Entscheidungen zu fällen, ist auch die Einbindung des Ortsbeirates unumgänglich. Bereits bei der Vorplanung zu dieser Studie fand eine Information des Ortsbeirates erst statt, nachdem mehrfach nachgefragt und aktiv durch den Ortsvorsteher zu einer Vorstellung eingeladen wurde. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat wurde deutlich, dass die Gewerbetreibenden des Gebietes bereits lange vorher bei einer Präsentation über den Inhalt der Studie informiert worden sind. Durch die Beteiligung können Synergien geschaffen oder Planungsfehler verhindert werden. Eine große Akzeptanz im Stadtteil ist sehr wichtig. Bereits heute gibt es Reibungspunkte, die nicht nur von dem Lärm von oben, der Autobahn und den Emittenten des Gewerbegebiets ausgehen, sondern auch die vielfältigen Belastungen der Luft mit Giftstoffen und Schadstoffen. Diese Belastungen stammen hauptsächlich von den fünf Kraftwerken in Steinwurfweite auf der anderen Seite der Hanauer Landstraße und dem Chemiewerk. Wichtiger Bestandteil eines jeden Projektes ist das konstante Monitoring und die Nutzung von allen Ressourcen sowie die Organisation von Austausch zur Vernetzung der Akteure vor Ort. Der Ortsbeirat wünscht eine Beteiligung eines Vertreters im Gremium. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.06.2016, B 156 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 25.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.12.2015, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme); SPD (= Votum im Ausschuss für Wirtschaft und Frauen) 45. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.12.2015, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden, und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF und RÖMER (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AGP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) und FDP (= Annahme mit der Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen werden, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und dass jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 168 = Ablehnung, OA 696 und OA 699 = Annahme) REP, Stv. Krebs, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 696 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 699 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 696 und OA 699) sowie FDP (= Annahme mit den Maßgaben, dass die Stellen für Standortmanager und Klimaschutzmanager nicht zusätzlich neu geschaffen, sondern aus dem Pool bestehender Planstellen der zuständigen Dezernate rekrutiert werden und jährlich ein Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gewerbegebiete vorgelegt wird.) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP, Stv. Ochs und Stv. Krebs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Dr. Dr. Rahn (M 168, OA 696 und OA 699 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6625, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung an der Hanauer Landstraße 142

10.11.2015 · Aktualisiert: 15.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 538/4 Betreff: Verkehrsführung an der Hanauer Landstraße 142 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsvorsteher wird gebeten mit den zuständigen Ämtern einen Ortstermin in Höhe der Hanauer Landstraße 142 zu vereinbaren. Dazu werden betroffene Gewerbetreibende eingeladen. Begründung: In Höhe der Hanauer Landstraße 142 und auf der gegenüber liegenden Seite kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen und Konflikten zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs). Grund dafür ist ein plötzlich endender Fahrradweg, bzw. eine Haltestelle auf dem Fahrradweg. Dazu kommt ein schmaler Gehweg, Ein- und Ausgänge von Hotels, Restaurants und Ladengeschäften sowie von Autoein- und Ausfahrten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 4 am 08.12.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 538/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 4 am 12.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 538/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn, östliches Ende Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381

03.11.2015 · Aktualisiert: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 688 entstanden aus Vorlage: OF 530/4 vom 03.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn, östliches Ende Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Weiterverfolgung der Angelegenheit mit zu überprüfen, ob am östlichen Ende der Ringstraßenbahn neben der derzeitigen Planung "Johanna-Tesch-Platz" nicht auch eine Variante "Fortführung über Ratswegbrücke zur Hanauer Landstraße, westliche Richtung" einen sehr hohen Verkehrswert versprechen kann. Begründung: Die Hanauer Landstraße zwischen Deutschherrnbrücke und Ratswegkreisel hat in den letzten Jahren noch einmal an Attraktivität gewonnen, sowohl hinsichtlich der Arbeitsplätze als auch hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen. Aus den an sich nahen und dicht besiedelten Gebieten des Nordends und Bornheims fehlt aber eine direkte ÖPNV-Anbindung. Derzeit ist noch dazu der Fuß- und Radverkehr durch die Sperrung der Schwedlerbrücke gestört. Eine Fortsetzung der Ringlinie von Bornheim Mitte zu diesem Bereich der Hanauer Landstraße verspricht auf den ersten Blick eine erhebliche Anzahl von Fahrgästen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Annahme im Rahmen NR 1332, NR 1332 = Annahme, OA 688 und OA 697 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) sowie AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. und AGP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1326, OA 688 und OA 697 = Annahme, NR 1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) REP (B 391 = Kenntnis, NR 1326 = Ablehnung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Ochs (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Krebs (B 381 = Kenntnis, NR 1326, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6613, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radwege entlang der A 661

06.10.2015 · Aktualisiert: 15.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4567 entstanden aus Vorlage: OF 517/4 vom 17.09.2015 Betreff: Fuß- und Radwege entlang der A 661 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radwege parallel zur Autobahn A 661 zwischen Ratswegkreisel und der Kaiserleibrücke in einen sicher befahr- und begehbaren Zustand versetzt werden. Begründung: Die Wege entlang der A 661 über den Main sind die direkteste Verbindung nach Offenbach und werden gerade von Pendlern regelmäßig genutzt. Leider sind die Oberflächen im genannten Teilstück in einem beklagenswert schlechten Zustand. Das fällt um so mehr auf, wenn man die Offenbacher Seite erreicht hat: Die Wege zwischen der Brücke und dem Kaiserleikreisel wurden erneuert und sind tadellos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 120 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 894 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1811 Antrag vom 20.12.2017, OF 194/4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)

05.10.2015 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Alleentunnel - Riederwaldtunnel

15.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 350/11 Betreff: Alleentunnel - Riederwaldtunnel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die momentane rechtliche Situation bezüglich der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau des Riederwaldtunnels zu prüfen damit gegebenenfalls ein neuer Planfeststellungsbeschluss mit den Grenzwerten für Lärm und Abgase von heute erstellt werden kann und nicht mit denen von vor 35 Jahren (1980). Begründung: Im Februar diesen Jahres hat der Hessische Verkehrsminister endgültig den Planfeststellungsbeschluss (PFB) für die Autobahn A 66 Alleentunnel incl. der Autobahnspange zur A 661 aufgehoben. Mit diesem Schritt wurde - gemäß dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 6.12.1988 - gleichzeitig auch der PFB von 1980 für den Bau der Autobahn Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 automatisch "nachträglich rechtswidrig". Es kann an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass der gesamte im Jahr 1980 planfestgestellte Autobahnabschnitt Ostumgehung Frankfurt A 66/A 661 vom Preungesheimer Dreieck bis zur AS Frankfurt-Ost Hanauer Landstraße in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und auf Grundlage der heute geltenden Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe neu planfestgestellt werden muss. Dies würde eine erhebliche Verbesserung für die Stadt Frankfurt und deren Bürger bedeuten und auch nicht die Frankfurter Stadtkasse belasten. Eine Einhausung würde dann zu Lasten des Bundes gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 350/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 350/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängersteg an der Deutschherrenbrücke

30.06.2015 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4299 entstanden aus Vorlage: OF 494/4 vom 09.06.2015 Betreff: Fußgängersteg an der Deutschherrenbrücke Vorgang: M 61/15 Der Magistrat wird gebeten, bei der vorgesehenen Instandsetzung des Fußgängersteiges an der Deutschherrenbrücke folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der Fußgängersteig bildet die östliche Mainüberquerung des Frankfurter Grüngürtels, er wird von Fußgängern und Radfahrern genutzt. 2. Sollte die Führung des Grüngürtels hier verbleiben, so ist auf die Nutzung durch den Radverkehr zu achten. Da der Grüngürtel nördlich der Brücke auf einem nicht mehr benötigten Bahngleis über die Hanauer Landstraße geführt werden soll, wäre eine Fortführung bis auf die Deutschherrenbrücke sicherlich eine elegante Lösung, um ausladende Rampen zu vermeiden. Begründung: Seit dem Jahre 2001 bemüht sich der Ortsbeirat sich um den Lückenschluss des Grüngürtels. Die Planungen hierfür sind stückweise vorhanden, selbst eine Teilumsetzung ist bislang aus verschiedenen Gründen jedoch nicht erfolgt. Bei der Instandsetzung des Weges über den Main auf der Deutschherrenbrücke wäre es eine Art Schildbürgerstreich, wenn der Lückenschluss des Grüngürtels hierbei nicht berücksichtigt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer

27.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4109 entstanden aus Vorlage: OF 315/11 vom 09.04.2015 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Der Magistrat wird gebeten, die an der Hanauer Landstraße ansässigen Firmen aufzufordern, an ihren Ausfahrten Hinweisschilder aufzustellen, welche auf die kreuzenden Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hinweisen. Begründung: Die Ausfahrten sind ein ständiger Gefahrenpunkt für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, da die ausfahrenden Fahrzeuge häufig nicht auf den Verkehr auf den Fuß- und Radwegen achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße parallel zur Hanauer Landstraße

16.03.2015 · Aktualisiert: 21.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 313/11 vom 02.03.2015 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße parallel zur Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: Die Ferdinand-Happ-Straße wird über die Leibbrandstraße hinaus und unter dem Ratswegkreisel hindurch parallel zur Hanauer Landstraße verlängert, idealerweise bis zur Cassellastraße, wenigstens jedoch so weit, wie technisch möglich. Zusätzlich ist in der Straße ein Radweg beziehungsweise eine Rads pur einzurichten. Begründung: Das durch einen Wasserrohrbruch verursachte Verkehrschaos Mitte Februar hat wieder einmal eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig die Hanauer Landstraße als Einfallstraße für Frankfurt von Osten aus ist und wie groß die Probleme sind, wenn dieser Verkehrsweg ausfällt. Vor diesem Hintergrund wird es um so deutlicher, dass jede Möglichkeit zur Entlastung beziehungsweise zur Schaffung von Alternativen genutzt werden sollte. Eine Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße würde sich hier anbieten und sollte verfolgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 908 Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 684

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim

09.02.2015 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 306/11 vom 20.01.2015 Betreff: Realisierung der 2013 zugesagten Anpassungen der Kreuzungsumbauten, Verkehrsregelungen und Ampelschaltungen an der Mainkur in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die im Jahr 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelungen an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. Hierzu zählen: 1. Inbetriebnahme der Rechtsabbieger-Ampelanlage, von der Hanauer Landstraße (stadtauswärts) nach Alt-Fechenheim; 2. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts, in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen; 3. Alt-Fechenheim nach Norden, Markierung zweispurig geradeaus (rechte Spur mit Rechtsabbiegerpfeil); 4. entsprechende Fahrbahnmarkierungen (für Rechtsabbieger Richtung Hanau, linke Spur als Zielspur); 5. Hinweis auf Verkehrsregelungsänderungen. Begründung: All diese Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 672 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz

07.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 410/4 vom 23.09.2014 Betreff: Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz Vorgang: OM 2289/03 OBR 4; Beschl. d. Stv.-V., § 1176/06; M 144/11 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für die Verbindung zwischen der Holzmannstraße und dem Danziger Platz über die Eisenbahnbrücke ("Ebene 1") zügig voranzutreiben und das Ergebnis dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon im September 2003 bat der Ortsbeirat Bornheim/Ostend den Magistrat, die Verhandlungen mit der Bundesbahn zwecks Überlassung eines oder zweier Gleise zwischen Ostbahnhof und Deutschherrnbrücke zu führen, um hierüber den Grüngürtel auf "Ebene 1" über die Hanauer Landstraße führen zu können (OM 2289). In der Vorplanung zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (§ 1176) wird diese Verbindung dann planungsrechtlich berücksichtigt. Der Magistrat hat in Vorlage M 144 vom 08.08.2011 dann vorgetragen, dass mit der Stilllegung von Gleisen im Bereich des Ostbahnhofes "die Überquerung der verkehrsreichen Hanauer Landstraße über den ca. 4 Meter über Straßenniveau liegenden Bahndamm hindernisfrei erfolgen kann." Zu dieser Lösung sieht der Magistrat auch "keine" Alternativen. Dies vorausgeschickt, stellt sich die Situation aktuell so dar, dass die Holzmannstraße wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und ein Teil der Bahnanlagen am Ostbahnhof erneuert werden. Was fehlt ist die Grüngürtelverbindung. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass eine komplette Verwirklichung dieser Verbindung bis in den Ostpark hinein nicht möglich ist, bis die nordmainische S-Bahn planfestgestellt und gebaut ist. Wohl aber kann die Verbindung von der Holzmannstraße bis zum Danziger Platz jetzt schon geführt werden. Hieran möge der Magistrat arbeiten und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2003, OM 2289 Vortrag des Magistrats vom 08.08.2011, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz-Provisorium rund um Baustelle Hagenstraße

07.10.2014 · Aktualisiert: 23.12.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3539 entstanden aus Vorlage: OF 418/4 vom 07.10.2014 Betreff: Parkplatz-Provisorium rund um Baustelle Hagenstraße Der Magistrat wird gebeten, bis zum zeitlichen Ende der privaten Baumaßnahme Hagenstraße/Weisbachstraße ein Parkplatz-Provisorium folgender Art einzuführen: 1. Der Mittelstreifen der Mayfarthstraße wird zum Parken hergerichtet. 2. Der Streifen der Honsellstraße von der Hanauer Landstraße bis zur Mayfarthstraße (östliche Straßenseite) wird zum Parken hergerichtet. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt ein Rückbau des Provisoriums. Über die Kosten wird eine Vereinbarung mit dem Bauherren angestrebt. Begründung: Ein Anwohner wandte sich an den Ortsbeirat mit folgender Schilderung: "... eine kurze Schilderung der Parkplatzmisere: Betroffen sind Hagenstraße, Weisbachstraße, Mayfarthstraße. Durch die Baumaßnahme auf einem der Gelände zwischen den beschriebenen Straßen und der Hanauer Landstraße kommt es schon zurzeit zu einem erheblichen Parkdruck auf diese Straßen. Nach dem beschriebenen Fertigstellungsplan sollen in Kürze die Hagen- und die Weisbachstraße zu Einbahnstraßen werden und jeweils zur Hälfte über die halbe Straßenlänge mit Bauzäunen zugestellt werden. Dadurch fallen mehr als die Hälfte der vorhandenen Parkplätze weg. Durch die fortschreitende Fertigstellung der Europäischen Zentralbank werden schon jetzt durch die Handwerksbetriebe der Europäischen Zentralbank Plätze besetzt. Mit der Entwicklung des Honsell-Dreiecks wird sich diese Situation noch verschärfen. Zur Behebung dieser Problematik werden folgende Vorschläge unterbreitet: 1. Der Mittelstreifen der Mayfarthstraße wird zum Parken hergerichtet. Die Kosten werden dem Bauherren aufgelegt (dieser hat hierfür schon Bereitschaft erklärt). 2. Der Streifen das Honsellstraße von der Hanauer Landstraße bis zur Mayfarthstraße (Hagenstraßenseite) wird zum Parken hergerichtet ( Bauherren s. o.). Nach Beendigung der Baustelle voraussichtlich Ende 2015, kann alles zurückgebaut werden. Die vom Grünflächenamt vorgesehene Anpflanzung des Mittelstreifens der Mayfarthstraße sollte schon aus Kostengründen erst nach Ende der Baustelle erfolgen. Ein Blick auf den gerade erst angelegten, aber schon teilweise zerstörten Mittelstreifen zeigt, dass die Baustellenfahrzeuge wenig Rücksicht nehmen. Es wäre verschleudertes Geld, die Grünfläche schon jetzt anzulegen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1582

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14

18.02.2014 · Aktualisiert: 11.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2014, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 363/4 vom 18.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Vorgang: M 9/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 bei der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die im parallel eingebrachten Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9, benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern, wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 473 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, OA 473 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 14 und OA 473 = Enthaltung) REP (M 14 und OA 437 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 473 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 473) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4420, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00

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