Den Verkehr, nördlich der Unterführung ErnstHeinkelStraße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern. Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten SBahnStation am Kleeacker
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung vom
05.12.2016, OA 101 entstanden aus Vorlage:
OF 90/11 vom
18.11.2016 Betreff: Den Verkehr, nördlich der Unterführung
Ernst-Heinkel-Straße, westlich über die Orber Straße und Schlitzer Straße
führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße erneuern.
Fußgänger- und Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker
Vorgang: OA 268/12 OBR
11; ST 1428/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zur Entlastung der Wächtersbacher Straße auf die
Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der
Unterführung, zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und
Schlitzer Straße zu führen; 2. die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem
kompletten Verlauf zu erneuern und diese für Lastkraftwagen als ausgebaute,
vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr zum Autobahnanschluss A 66 zu
führen; 3. eine Fußgänger- und
Radfahreranbindung zur geplanten S-Bahn-Station am Kleeacker zu erstellen. Begründung: a) Kein Fahrverbot für Lastkraftwagen. Die neue Unterführung, welche als Anbindung der
Hanauer Landstraße zur Autobahn 66 geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag
für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu
geplante Straße wird für Lastkraftwagen von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht
nutzbar sein, da in diesem Bereich ein striktes Fahrverbot für Lastkraftwagen
besteht. Dieses Fahrverbot ist wichtig für das
Wohngebiet der Wächtersbacher Straße, da dies ein "Reines Wohngebiet" ist. In
diesem Wohngebiet befinden sich Grund-/Haupt- und Realschule, Kindergarten,
Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen
zusätzlichen Lärmschutz, welcher über den eines "reinen Wohngebietes"
hinausgeht. b) Zusätzlicher Lärm bedeutet
Auflagen und finanzielle Nachteile für Gewerbetreibende. Das Industriegebiet wird durch den Bau schweren
Schaden erlangen, weil zwar aus baurechtlicher Sicht für das Gewerbe
Bestandsschutz besteht, sich allerdings das Emissionsschutzrecht am dynamischen
"Stand der Technik" orientiert und nachträgliche Anordnungen, zum Nachteil der
Gewerbetreibenden, zulässt und verlangt. Dies wird dazu führen, dass
Investitionen und Auflagen in weniger emittente Maschinen sowie aktiven
beziehungsweise passiven Lärmschutz, bei den Unternehmen hohe Kosten
verursachen werden. Dies würde kontraproduktiv zu dem durch mannigfaltige
EU-, Bundes- und Stadtförderungen begleiteten Projekt "Nachhaltiges
Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach" laufen. Die für das Gebiet wichtige Großmetzgerei Wilhelm
Brandenburg GmbH & Co. OHG hat einen 24-Stunden-Betrieb mit
950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken
Groß-Lastkraftwagen-Verkehr. Die Firma hat sich in dieser Angelegenheit schon
an die Stadt Frankfurt am Main sowie den Regierungspräsidenten gewandt und
einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der
Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde
mitgeteilt, es sei berechnet worden, dass ein Abbiegen eines Sattelschleppers
am Tunnelausgang nach links technisch möglich sei. "Es sei nicht einfach, aber
möglich!", so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Das ist keine
zukunftsorientierte Planung für ein Gewerbegebiet, wenn den Bedürfnissen der
Anlieger nicht nachgekommen wird. c) Sanierungsstau Orber Straße und Schlitzer
Straße. Die Orber Straße und Schlitzer Straße
verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. In diesem Bereich besteht
Sanierungsstau bezüglich des Straßenzustands. Es ist im Interesse der dort
ansässigen Betriebe, die Straßen aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu
erschließen. d) Die neue Hugo-Junkers-Straße hat
einen sehr geringen Nutzwert, weil Parkplätze und Zufahrten zu Grundstücken
nicht vorhanden sind. Die neue Hugo-Junkers-Straße, nördlich der
Unterführung, hat weder einen Anschluss an irgendwelche
Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße, noch sind dort Parkplätze
vorgesehen. Daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen.
Es wäre sinnvoll diese zehn Millionen Euro für eine schon lange nötige
Sanierung der Straßen im Gewerbegebiet zu verwenden. e) Zusätzliche und erhebliche Beeinträchtigung durch
Lärm für Fechenheim-Nord. Im Jahr 2003 wurde begonnen, ein verpflichtendes
Lärmschutzkonzept für den Stadtteil zu entwickeln, allerdings nie beendet.
Dieses wurde im Jahr 2008 und 2010 wiederholt ohne Erfolg eingefordert. Diese
Lärmschutzplanung sollte im Jahr 2012 endlich fertig sein und im Ortsbeirat
vorgestellt werden. Bis heute ist dies nicht geschehen. Das Gebiet
Fechenheim-Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits heue schon in
Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels hat der
Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Viele
Liegenschaften haben einen Anspruch auf Schadensersatz sowie auf den Einbau von
Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen. Klagen gegen weitere Lärmbelastungen
haben sehr große Erfolgschancen. f) Bürgerproteste - Schutzzone zwischen
Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet". Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen
Wohngebiet müsste eigentlich eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur
die Wächtersbacher Straße. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht bei
Weitem nicht den heutigen Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht
unerheblichen Lärmbelastungen durch die Firmen im Gebiet, wie zum Beispiel
Harley Davidson und der Großanlage Klassikstadt, in der auch an Wochenenden und
Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil
hinein zu hören sind. Es gibt bereits starke Konflikte zwischen Bürgerinnen und
Bürgern und dem Industriegebiet. Nach einer diesjährigen sehr gut besuchten
Bürgeranhörung zu diesem Thema hat man sich, um Lösungsmöglichkeiten des
Miteinanders zu finden, vorerst auf einen runden Tisch geeinigt. g) Gewerbetreibende wünschen bessere Verkehrsführung
ohne Staus und Beschränkungen. Bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet klagen
Gewerbetreibende über die langen Standzeiten im Stau. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat Frankfurt
am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch
die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe schneller
erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich.
Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett
entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der
aktuellen Planung und dem abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist
zu befürchten, dass nicht gewünschte Rückstauungen in den Bereich der
Hanauer Landstraße erfolgen werden. h) Wächtersbacher Straße bereits heute Stau geplagt
und überlastet.
Die Wächtersbacher Straße ist
bereits heute völlig überlastet. Der Verkehr staut sich dort morgens, mittags
und abends westwärts bis hinter die Zufahrt zum Kaufland-Gelände. Einen
zusätzlichen Zufluss von Fahrzeugen von der Hanauer Landstraße kommend auf
diese Straße kann nicht zielführend sein, um dort die jetzige katastrophale
Situation zu verbessern. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt
schreibt die Stadt Frankfurt selbst: "Für das beantragte Vorhaben (Kaufland
Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es
sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem
Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen
Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei
nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das
Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite." VGH Hessen,
Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Nun soll, trotz des vermeintlich zu großen und völlig
ausgelasteten Verkehrs auf der Wächtersbacher Straße, von der Hanauer
Landstraße zusätzlicher Verkehr dorthin geleitet werden. i) Gutachten "Speer + Partner" veraltet und
wesentliche Punkte wurden nicht geprüft. Bei dem Gutachten von Speer + Partner aus dem
Jahre 2007 zur Vorplanung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information
vor und einige wichtige und wesentliche Punkte wurden nicht mit geprüft. Siehe
dazu auch die Vorlage OA 268. Zusätzlich haben sich in den letzten
zehn Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben. Diesen wurde bisher
nicht Rechnung getragen (Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen,
Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Gewerbebetriebe und eine
große neue Schule). j) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen
des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben
auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 849. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden
Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene
Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung beziehungsweise Minimierung der
landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens, durch
zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen, wäre nicht in so großen Teilen
notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker bestehen bleiben kann. Jetzt müssen auch
diese Flächen ausgeglichen werden. Das Stadtklima muss in diesem Bereich
verbessert werden. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine
Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet
ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnten weitgehend entfallen.
In dieser Machbarkeitsstudie des Stadtplanungsamtes
für Fechenheim-Nord "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in
Frankfurt a.M." steht: "Definition: Ein nachhaltiges Gewerbegebiet ist
zukunftsfähig und berücksichtigt dabei ökologische, ökonomische und soziale
Kriterien, die durch koordinierte Zusammenarbeit mit allen Akteuren realisiert
werden." Es ist unumgänglich, eine neue
sinnvolle Planung, die sämtliche Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.10.2012, OA 268
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428
Bericht des
Magistrats vom 19.05.2017, B 161
Anregung vom 22.06.2020, OA 585
Antrag vom
30.05.2023, OF
470/11
Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 101 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 101 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 101 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen
LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 50
Beschluss: Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 1101, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 32 1