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Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4285 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 12.05.2010 Betreff: Niedenau: Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Fußgänger durch Abpollerung der Gehwege vor Falschparkern zu schützen; 2. dort, wo es die Straßenbreite zulässt, weiteres Parken beidseitig oder durch Schrägparkplätze in der Niedenau zuzulassen; 3. die Markierungen auf dem Straßenbelag wieder gut sichtbar aufzufrischen bzw. den neuen Gegebenheiten klar sichtbar anzupassen. Begründung: Nachdem nun die Baustellen in der Niedenau zwischen Guiollettstraße und Bockenheimer Landstraße beseitigt sind, parken die Verkehrsteilnehmer rücksichtslos in absoluten Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen und damit verbunden auch auf den Gehwegen. Für die Fußgänger ist ein gefahrloses Begehen ihres Bereiches nicht mehr möglich. Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Personen, die nebeneinander gehen möchten, werden an der ordentlichen Nutzung des Gehweges durch das rücksichtslose Parken gehindert. Das Ordnungsamt müht sich redlich, durch Verteilung von Bußgeldbescheiden Abhilfe zu schaffen. Diese Strafen schrecken die Falschparker jedoch nicht ab. Oft genug wird mit Unverständnis reagiert. Damit für die Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer die Wege auf den ihnen zugewiesenen Gehwegen gesichert werden können, fordert der Ortsbeirat die Abgrenzung der Gehwege von der Straße mittels Poller. Dort, wo die Straßenbreite es zulässt, soll nach wohlwollender Prüfung Parken auf beiden Straßenseiten oder durch Schrägparkplätze regulär ermöglicht werden. Dies würde auch zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs führen. Um den Autofahrern klar aufzuzeigen, welches Parkbuchten sind und was von der Straße Fahrbahn ist, sollen die Markierungen ergänzt bzw. aufgefrischt werden. Dies insbesondere auch vor und im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße. In diesem Bereich ist die Straßenführung der Niedenau zweispurig (Abbiegespur links sowie Abbiegespur rechts und Fahrspur geradeaus). Die gleichen Maßnahmen müssen auch im Bereich zwischen Guiollettstraße und Friedrich-Ebert-Anlage geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2010, ST 1208 Aktenzeichen: 66 0