Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM
3823 entstanden aus
Vorlage: OF 427/2 vom
14.12.2009 Betreff: Ausrüsten von Ampeln mit akustischen
Signalanlagen Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerampeln an
folgenden Straßenquerungen kurzfristig mit akustischen Hinweisfunktionen für
Sehbehinderte und Blinde auszustatten, soweit diese nicht bereits installiert
sind: a) Übergänge aus dem Bereich
Leipziger Straße über die Adalbertstraße; b) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße zur
Bockenheimer Warte und in Folge in die Bockenheimer Landstraße; c) Übergänge aus dem Bereich
Leipziger Straße über die Sophienstraße; d) Übergänge von und zum Westbahnhof. Begründung: Sehbehinderte und blinde
Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil
gefährdet oder auf die Mitwirkung Anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte
Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher
Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer
Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.03.2010, ST 398
Anregung an den
Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060
Aktenzeichen: 32 1