Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen
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Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 entstanden aus Vorlage: OF 427/2 vom 14.12.2009
Betreff: Ausrüsten von Ampeln mit akustischen Signalanlagen Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerampeln an folgenden Straßenquerungen kurzfristig mit akustischen Hinweisfunktionen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten, soweit diese nicht bereits installiert sind: a) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße über die Adalbertstraße; b) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße zur Bockenheimer Warte und in Folge in die Bockenheimer Landstraße; c) Übergänge aus dem Bereich Leipziger Straße über die Sophienstraße; d) Übergänge von und zum Westbahnhof. Begründung: Sehbehinderte und blinde Menschen sind ohne akustische Signale in ihrem Handeln behindert, zum Teil gefährdet oder auf die Mitwirkung Anderer angewiesen. Gerade sehbehinderte Menschen müssen oft ihre Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Das systematische Ausrüsten vor allem großer Ampelkreuzungen ist deshalb erstrebenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2