Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Vorlagentyp: OA
Inhalt
Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 entstanden aus Vorlage: OF 459/2 vom 06.03.2010
Betreff: Erhaltungssatzungen Westend I und II: Mehr Transparenz und konsistente Auskünfte Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistratsbericht B 24 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu erläutern,
- a)welche Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II nicht in die Zuständigkeit des Magistrats fallen;
- b)warum im Magistratsbericht B 24 von 230 Verfahren der Prüfung der Einhaltung der Erhaltungssatzungen Westend I und II die Rede ist, jedoch von insgesamt 235 Baugenehmigungen;
- c)welchen Bestimmungen innerhalb von Prüfverfahren der Vorzug gegeben wird, wenn sich die jeweilige Erhaltungssatzung und der gültige Bebauungsplan widersprechen;
- d)ob die Zahl der versagten Genehmigungen so gering ist, weil die Stadt Frankfurt in streitigen Verfahren unterlegen ist, oder worauf es sonst zurückzuführen ist, dass in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II zahlreiche Bauvorhaben genehmigt wurden, die nicht im Einklang mit den Erhaltungssatzungen zu stehen scheinen (zum Beispiel Aufstockungen und Dachgeschossausbauten oder Abriss und Neubau ohne Bezugnahme auf das städtebaulich Prägende des Satzungsgebietes);
- e)wie viele der genannten Versagungen von Baugenehmigungen auf die Nichtvereinbarkeit der beantragten Bauprojekte mit den Bestimmungen der Erhaltungssatzung zurückzuführen sind;
- f)wie er zu der Aussage kommt, es wären im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Westend I keine Baugenehmigungen aus Milieuschutzgründen versagt worden, da im Rahmen von Anhörungen die notwendigen Änderungen durchgesetzt werden konnten, während gleichzeitig zahlreiche Bauprojekte mit hochpreisigen Wohnungen (z.B. im Kettenhofweg, in der Schumannstraße oder in der Wilhelm-Epstein-Straße/Freiherr-vom-Stein-Straß
- e)realisiert wurden;
- g)wieso dem Milieuschutz geschuldete Änderungen von Bauvorhaben durchgesetzt werden konnten, während im Magistratsbericht B 73/10 die Position vertreten wird, Milieuschutzsatzungen seien rechtlich bedenklich und würden nur wenig Schutzwirkung entfalten. Begründung: Der Magistratsbericht B 24/10 geht auf einen Antrag zurück, der darauf zielte, die Erhaltungssatzungen Westend I und II hinsichtlich der Schutzwirkung, die diese unterschiedlich beschaffenen Satzungen entfalten, zu vergleichen. Die Antworten des Magistrats lassen darauf leider keine Rückschlüsse zu, da sie unvollständig und widersprüchlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24