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Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 08.09.2008, OA 722 entstanden aus Vorlage: OF 293/2 vom 08.09.2008

Betreff: Keine unnötige Gefährdung der Gründerzeitvillen in der Schumannstraße Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 147 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Für die im WA-Gebiet liegenden Stadtvillen in der Schumannstraße werden bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem bisherigen Bebauungsplan übernommen, es findet keine Ausweitung statt. Begründung: Die o. g. Stadtvillen haben zwischen drei und vier Geschosse, die meisten von ihnen stehen unter Denkmalschutz. Von daher ist nicht einzusehen, warum die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse in dem neuen Bebauungsplan erhöht wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 147 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.09.2008