Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 89/2 vom 23.10.2011 Betreff: Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen Der Magistrat wird beauftragt, sich mit dem Hessischen Immobilienmanagement in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch in der Schumannstraße 60 gegen die aus dem Studentenbereich kommenden Besetzer und Besetzerinnen verzichtet wird, damit die persönliche und berufliche Zukunft der Betroffenen durch einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nicht gefährdet wird. Begründung: Die Villa in der Schumannstraße 60 stand seit über zwei Jahren leer. Sie befindet sich im Besitz des Landes Hessen und war vorher im Besitz der Goethe-Universität. In Frankfurt suchen Tausende von Studenten bezahlbare Zimmer oder Wohnungen (s. FAZ vom 22.10.2011). Dennoch wurde die Villa nicht wieder einer Wohnnutzung zugeführt. Die Studenten folgten eigentlich dem Aufruf des Universitätspräsidenten Müller-Esterl an die Frankfurter Wohnungseigentümer, den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie sahen die Räumlichkeiten dementsprechend als freies Wohnprojekt an und wollten unter anderem auf den kritikwürdigen Missstand in Frankfurt hinweisen. Für ihre Aktion dürfen sie nicht mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch "belohnt" werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 112 Aktenzeichen: 32 4