Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und Besetzerinnen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM
478 entstanden aus
Vorlage: OF 89/2 vom 23.10.2011
Betreff: Räumung
der Westendvilla Schumannstraße 60 - keine Strafanzeige gegen die Besetzer und
Besetzerinnen Der Magistrat wird beauftragt,
sich mit dem Hessischen Immobilienmanagement in Verbindung zu setzen und darauf
hinzuwirken, dass auf eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch in der
Schumannstraße 60 gegen die aus dem Studentenbereich kommenden Besetzer und
Besetzerinnen verzichtet wird, damit die persönliche und berufliche Zukunft der
Betroffenen durch einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nicht
gefährdet wird. Begründung: Die Villa in der Schumannstraße 60 stand seit über
zwei Jahren leer. Sie befindet sich im Besitz des Landes Hessen und war vorher
im Besitz der Goethe-Universität. In Frankfurt suchen Tausende von Studenten
bezahlbare Zimmer oder Wohnungen (s. FAZ vom 22.10.2011). Dennoch wurde die
Villa nicht wieder einer Wohnnutzung zugeführt. Die Studenten folgten
eigentlich dem Aufruf des Universitätspräsidenten Müller-Esterl an die
Frankfurter Wohnungseigentümer, den dringend benötigten Wohnraum zur Verfügung
zu stellen. Sie sahen die Räumlichkeiten dementsprechend als freies Wohnprojekt
an und wollten unter anderem auf den kritikwürdigen Missstand in Frankfurt
hinweisen. Für ihre Aktion dürfen sie nicht mit einer Strafanzeige wegen
Hausfriedensbruch "belohnt" werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.01.2012, ST 112
Aktenzeichen: 32 4