Soziale Kosten bei Abriss von jüngeren Bürobauten und Wohnhäusern berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichsabgaben stufenweise erhöhen
Begründung
jüngeren Bürobauten und Wohnhäusern berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichsabgaben stufenweise erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob die sozialen Folgekosten bei Abrissarbeiten von Bürobauten und Wohnhäusern jüngerer Bauweise wie Lärm, Staub und Verkehr ausreichend kalkuliert sind und vom Investor gedeckt werden und nicht zu Lasten der Bürger und der Stadt gehen. Die Ausgleichsabgaben an die Stadt sollten entgegengesetzt (reziprok) zum Alter des Hauses steigen, um die unnötige Belastung der Anwohner durch eine jederzeit mögliche Neubebauung zu vermindern. Auch in Minblick der Energieeffizienz ist zu prüfen, ob Wohnhäuser nicht nachgerüstet werden können. Begründung: Jüngstes Beispiel ist der Teilabriss des Triton-Hauses Ecke Bockenheimer Landstraße 42 und 44 / Frei-herr-vom-Stein-Straße. Auch wenn das neue Haus mit neuzeitlichen energiesparenden Standards ausgerüstet wird, ist die neuerliche Umweltbelastung durch den Abriss und Neubau des erst 1987 eröffneten Gebäudes für die Bewohner sehr groß. Der Abriss erfordert erhebliche Energie- und Soziale Kosten, die sich in kürzester Zeit amortisieren müssen, um gerechtfertigt zu sein. Auf dem Gelände des heutigen Triton-Hauses befand sich bis 1952 eine Parkanlage. Im Mai 1952 wurden ein siebenstöckiges Bürogebäude und ein vierstöckiges Verwaltungsgebäude fertiggestellt. Im Januar 1985 erfolgte der Abriss und 1985 bis 1987 der Bau des Triton-Hauses, 2011 wieder ein Teilabriss mit Neubau. Ebenso stellt sich das Problem für Wohnhäuser, wie z. B. in der Palmengartenstraße 8 mit über 30 Parteien. Dort ist das Wohnhaus trotz Erhaltlingssatzung entmietet worden und soll abgerissen werden.