Verlängerung der Grünzeit bei der Fußgängerampelanlage Bockenheimer Landstraße/Odina-Bott-Platz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.08.2011, OM
188 entstanden aus Vorlage:
OF 27/2 vom 19.07.2011
Betreff: Verlängerung der Grünzeit bei der Fußgängerampelanlage
Bockenheimer Landstraße/Odina-Bott-Platz Der Magistrat
wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grün- und Schutzzeit bei der
Fußgängerampelanlage über die Bockenheimer Landstraße zum Odina-Bott-Platz
verlängert und die Wartezeit verkürzt werden kann. Begründung: 1. Die älteren Bürger aus den umliegenden
Seniorenanlagen mit Rollator haben Schwierigkeiten, die Straße während der
Grünzeit rechtzeitig zu überqueren. Zumal sie auch auf die Radfahrer, die den
Weg verkehrswidrig queren, achten müssen. Die älteren Fußgänger fühlen sich
subjektiv gefährdet, wenn die Ampel auf halbem Weg auf Rot schaltet und die
Räumzeit unter Umständen nicht mehr ausreicht, um die Fahrbahn während der
Schutzzeit schnell und ungefährdet zu verlassen. Es kommt zu Panik und
Unfällen. 2. Der Anteil an Kindern
(Bettinaschule, Kindergärten), Senioren und Bus- und U-Bahnbenutzern
(Rolltreppe auf der Seite des Odina-Bott-Platzes) ist auf diesem Übergang höher
als an anderen Kreuzungen auf der Bockenheimer Landstraße. 3. Geltende Richtlinien für Lichtsignalanlagen gehen
von einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Metern in der Sekunde aus. Bei einer
zu überquerenden Breite von circa 12 Metern müsste die Grünzeit
10 Sekunden betragen. Anlage 1 (ca.
152 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2012, ST 81 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2
am 09.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1