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Verlängerung der Grünzeit bei der Fußgängerampelanlage Bockenheimer Landstraße/Odina-Bott-Platz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.08.2011, OM 188 entstanden aus Vorlage: OF 27/2 vom 19.07.2011 Betreff: Verlängerung der Grünzeit bei der Fußgängerampelanlage Bockenheimer Landstraße/Odina-Bott-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grün- und Schutzzeit bei der Fußgängerampelanlage über die Bockenheimer Landstraße zum Odina-Bott-Platz verlängert und die Wartezeit verkürzt werden kann. Begründung: 1. Die älteren Bürger aus den umliegenden Seniorenanlagen mit Rollator haben Schwierigkeiten, die Straße während der Grünzeit rechtzeitig zu überqueren. Zumal sie auch auf die Radfahrer, die den Weg verkehrswidrig queren, achten müssen. Die älteren Fußgänger fühlen sich subjektiv gefährdet, wenn die Ampel auf halbem Weg auf Rot schaltet und die Räumzeit unter Umständen nicht mehr ausreicht, um die Fahrbahn während der Schutzzeit schnell und ungefährdet zu verlassen. Es kommt zu Panik und Unfällen. 2. Der Anteil an Kindern (Bettinaschule, Kindergärten), Senioren und Bus- und U-Bahnbenutzern (Rolltreppe auf der Seite des Odina-Bott-Platzes) ist auf diesem Übergang höher als an anderen Kreuzungen auf der Bockenheimer Landstraße. 3. Geltende Richtlinien für Lichtsignalanlagen gehen von einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Metern in der Sekunde aus. Bei einer zu überquerenden Breite von circa 12 Metern müsste die Grünzeit 10 Sekunden betragen. Anlage 1 (ca. 152 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 81 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1