Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße
Begründung
am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 6 der GOOBR auf, die Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 29) zu verbessern. Hierzu soll die sich auf den südlichen Teil der Westendstraße befindlichen und in östlicher Richtung zum Fußgängerüberweg angeordneten Sperrfläche als erweiterter Bürgersteig angelegt werden. Die dadurch bedingte vergrößerte Seitenraumbreite soll durch Fahrradabstellmöglichkeiten aufgewertet werden. Begründung: Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats hatten sich durch Begehung vor Ort von der Sinnhaftigkeit der genannten Maßnahme (Bordsteinkante statt Sperrfläche) überzeugt.