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Meine Nachbarschaft: Ottilie-Wildermuth-Weg

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg

28.08.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 05.06.2020 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken); 3. Einmündung Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten); 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Fraunhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhanden. An den oben genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne Weiteres ersichtlich wäre, warum diese dort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung/Versetzung Verkehrsschild „Ende Tempo-30-Zone“ an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

28.08.2020 · Aktualisiert: 15.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6446 entstanden aus Vorlage: OF 609/12 vom 08.08.2020 Betreff: Entfernung/Versetzung Verkehrsschild "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsschilder "Ende Tempo-30-Zone" an der Straßenecke Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen zu entfernen oder an die Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu versetzen. Begründung: Die Verkehrsschilder führen dazu, dass viele Autofahrer mit Blick auf das Ende der Tempo-30-Zone schon im Vorfeld ab dem Kreisel Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee ihr Tempo deutlich erhöhen, um z. B. noch die Grünphase an der Ampel Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße zu erreichen. Die oftmals starke Beschleunigung und die hohe Geschwindigkeit gefährden Fußgänger, die z. B. die Straße Zur Kalbacher Höhe aus Richtung Am Bonifatiusbrunnen und umgekehrt in Höhe des Lidl-Parkplatzes überqueren wollen, und machen die Ein- und Ausfahrt zum Lidl-Parkplatz oftmals zu einem Wagnis. Durch die Entfernung bzw. Versetzung der Schilder würde deutlicher festgelegt, dass die Tempo-30-Zone erst an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Marie-Curie-Straße endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2004 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30

28.08.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.08.2020 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen, um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel

19.06.2020 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 588/12 vom 19.06.2020 Betreff: Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung für Kraftfahrzeuge, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzerhohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Poller, die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden, so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Max-von-Laue-Straße zur Riedbergallee einen Wendehammer in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt erhalten soll; 3. nach Fertigstellung der Planung diese in den Ortsbeiräten 8 und 12 vorzustellen. Begründung: 1. Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße Kreuzerhohl zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. 2. Da zahlreiche Kinder zur Kita Kairos mit dem Auto gebracht werden, dient es allen voran den Kindern, die bauliche Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1793 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt?

05.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 583/12 Betreff: Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee in Richtung Riedbergallee kurz vor dem Bereich der IGS Kalbach-Riedberg angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nach der IGS Kalbach-Riedberg nicht wieder aufgehoben bzw. nicht nur für eine bestimmte Strecke angeordnet wird (wie etwa im Bereich der Marie-Curie-Schule), während in der Gegenrichtung (Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee ) die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung erst kurz vor der IGS angeordnet wird. Begründung: Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer kann die Tatsache, dass die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee nach der Beschilderung in einer Fahrtrichtung nur im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg, in der anderen Fahrtrichtung jedoch scheinbar für die gesamte Straße bis hin zur Riedbergallee angeordnet scheint, zu Missverständnissen führen. Der Magistrat wird daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. die Beschilderung so anzupassen, dass in beide Fahrrichtungen die identischen Regelungen gelten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 583/12 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Riedberg

13.03.2020 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 547/12 vom 29.02.2020 Betreff: Verkehrssicherheit südlicher Teil Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe, insbesondere im Teilabschnitt zwischen dem Kreisel Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe und der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe, entschieden zu erhöhen. Dies kann z. B. durch verstärkte Kontrollen, eine fest installierte Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung oder regelmäßigen Einsatz von mobilen Anlagen erfolgen. Über potenziell erfolgte Geschwindigkeitsmessungen ist dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Schon mehrfach machten Anwohner darauf aufmerksam, dass im südlichen Teil der Straße Zur Kalbacher Höhe die zulässigen Geschwindigkeiten teils stark überschritten werden. So kam es zu mehreren Beinah-Unfällen, teils auch mit Kindern. Insbesondere zu Stoßzeiten versuchen Autofahrer oft noch die Ampel zu "erwischen" und beschleunigen stark. Aus persönlichen Gesprächen ist bekannt, dass in diesem Bereich auch schon Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Der Ortsbeirat bittet, über diese zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 965 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer rund um das Riedbergzentrum wiederherstellen

17.01.2020 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5645 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 06.01.2020 Betreff: Fahrradständer rund um das Riedbergzentrum wiederherstellen Vorgang: OM 5508/19 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, dem Eigentümer des Riedbergzentrums anzubieten, die bisher verbauten Fahrradständer gegen Kostenübernahme durch den Eigentümer gegen städtische Ständer auszutauschen (Markierung B, C und D im Bild) und idealerweise die Zahl der Ständer noch zu erhöhen, insbesondere am Südeingang (B). Dieses Angebot ist möglicherweise auch sinnvoll für die Fahrradständer vor den Gebäuden Riedbergallee 15 und 17 (siehe OM 5508, Markierung E und F). Quelle des Luftbilds: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Begründung: Die rund um das Riedbergzentrum installierten Fahrradständer haben sich als konstruktiv mangelhaft erwiesen, da in dem roten bzw. schwarzen Schaumstoff sich Nässe festsetzt und die Ständer direkt am Boden durch Rost abbrechen. Hierdurch schrumpft die Zahl der Ständer immer weiter, teilweise bleiben Stolperstellen zurück. Ein für die Stadt kostenneutrales Angebot zum Austausch kann für den Eigentümer das Problem nachhaltig lösen. Zusätzliche Ständer am Südeingang würden dem an dieser Stelle besonders großen Bedarf helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 793 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße

05.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße Im Dezember ereignete sich bedauerlicherweise ein Verkehrsunfall in Höhe des Riedbergzentrums. Es ist unbestritten, dass die Verkehrssituation in diesem Streckenabschnitt unübersichtlich und gefährlich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrer*innen auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Auf Grund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrer*innen fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 526/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 14.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 526/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 537/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer südlicher Riedberg

29.11.2019 · Aktualisiert: 08.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 502/12 vom 15.11.2019 Betreff: Altglascontainer südlicher Riedberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Riedbergs Altglascontainer aufzustellen. Diese sind in der Nähe und in gleicher Anzahl wie die wegfallenden Container am Cézanneweg zu positionieren. Dabei sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als mögliche Standorte sollten die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße/Topgraphischer Weg und die nördliche Ecke Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahme am Cézanneweg fallen dort zumindest temporär Altglascontainer weg. Um lange Wege für die Bewohner des Quartiers zu vermeiden, sind diese in der Nähe zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 416 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer vor der Riedbergallee 17 (gegenüber der Haltestelle „Uni Campus Riedberg“) ersetzen

29.11.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5508 entstanden aus Vorlage: OF 497/12 vom 09.11.2019 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee 17 (gegenüber der Haltestelle "Uni Campus Riedberg") ersetzen Der Magistrat wird gebeten, an obiger Stelle die fünf abgebrochenen Haltebügel zum Abstellen von Fahrrädern zu ersetzen. Begründung: Die dort ehemals vorhandenen Fahrradständer wurden rege genutzt und boten auch eine Abstellmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV. Der Übergang zwischen Fahrrad und ÖPNV soll mit der Errichtung von Fahrradständern erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5645 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 414 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 22.08.2019 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas" zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel); b) ca. 40 Meter weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Ralf Porsche) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er-Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers" entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe. Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2411 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg

30.08.2019 · Aktualisiert: 23.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 474/12 Betreff: Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, in welchen Objekten in Kalbach-Riedberg geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und ob weitere Projekte mit geförderten Wohnungsbau im Stadtteil geplant sind. Bei weiteren Bauvorhaben ist geförderter Wohnungsbau auszuweisen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16. August 2019 stellte der Geschäftsführer der ABG das Bauprojekt Zur Kalbacher Höhe / Cézanneweg vor. Im Zuge der Vorlage M14 entstand der Eindruck, dass hier auch geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Da wider Erwarten im oben genannten Objekt keine geförderten Wohnungen entstehen sollen, wird um die oben genannten Informationen gebeten. Auch wenn die Zusagen zu gefördertem Wohnungsbau nicht pro Stadtteil zu realisieren sind, ist es doch sehr wünschenswert geförderten Wohnungsbau im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu realisieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2019 Die Vorlage OF 474/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee

16.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4914 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 30.07.2019 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee Derzeit wird von vielen Verkehrsteilnehmern, die auf der Alten Riedbergstraße/Riedbergallee in westliche Richtung fahren, das Rechts-vor-Links-Gebot an der Einmündung zur Bertha-Bagge-Straße und der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße nicht beachtet. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, wie z. B. die Kennzeichnung einer Haltelinie auf der Riedbergallee, zu ergreifen, um auf die Vorfahrtsreglung hinzuweisen. Begründung: Seitens der Anwohner wurde darauf hingewiesen, dass es an der Kreuzung Riedbergallee/Bertha-Bagge-Straße bzw. Erna-Pinner-Straße immer wieder zu prekären Situationen kommt, weil das Rechts-vor-Links-Gebot von vielen Pkw-Fahrern nicht beachtet wird. Durch Kennzeichnung einer Haltlinie auf der Riedbergallee könnte die Situation entschärft werden. Diese optischen Maßnahmen könnten auch dazu beitragen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung dort eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Tischtennisplatten

10.05.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 435/12 vom 20.04.2019 Betreff: Aufstellung von Tischtennisplatten Der Magistrat wird gebeten, weitere Tischtennisplatten an geeigneten windgeschützten Standorten in Kalbach-Riedberg aufstellen zu lassen. Begründung: Tischtennis spielen hat sich zu einem beliebten Freizeitsport entwickelt - zumal dieser Sport sowohl im Haus als auch im Freien betrieben werden kann. Die wenigen im Freien stehenden Platten in Kalbach-Riedberg werden von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen rege genutzt. Von daher bietet es sich an, an geeigneten Stellen je zwei weitere Platten aufzustellen. Als Plätze bieten sich aus Sicht des Ortsbeirates an: 1. Nördlich des Jugendhauses Riedberg im Kätcheslachpark in der Nähe der Spielplätze; 2. nördlich des Spielplatzes am Topografischen Weg (nördlich Riedbergallee); 3. südlicher Bereich der noch zu erstellenden Parkanlage Römische Straße. Die Standorte liegen in unmittelbarer Nähe vorhandener Spielplätze, weit genug entfernt von Wohnbebauung und einigermaßen windgeschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1401 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt der Kita Sonnenwind

29.03.2019 · Aktualisiert: 22.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 18.03.2019 Betreff: Erhalt der Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, 1. der beabsichtigten Schließung der Kita Sonnenwind entschieden entgegenzutreten und die Kita Sonnenwind so lange als Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige an dem jetzigen Standort zu belassen, bis 2. diese im Rahmen eines Neubaus, z. B. auf einem der noch nicht bebauten Baugrundstücke westlich der Kita oder im Bereich Zur Kalbacher Höhe/Ecke Marie-Curie-Straße, insgesamt in neue Räumlichkeiten verlagert werden kann. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar; 3. weiterhin die neu entstehenden Pavillons auf der angrenzenden Fläche des Alten Gerichtsplatzes nach modernen Ansprüchen so zu bauen, dass diese den Erfordernissen einer ESB/Ganztagsschule für eine 5-zügige Grundschule genügen. Begründung: Im Rahmen des Elterninformationsabends am 13.03.2019 in der Grundschule Riedberg wurden Pläne für eine Verlagerung und Umwandlung von Hortplätzen aus den Kitas Schatzinsel und Weltraum in die ESB der Grundschule Riedberg und im Gegenzug die Verlagerung von Kindergartenplätzen von der Kita Sonnenwind in die Kitas Schatzinsel und Weltraum vorgestellt. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 jährlich ca. eine Gruppe im Kindergarten Sonnenwind geschlossen und der jeweils frei werdende Raum von Schulkindern genutzt wird. Für die dieses Jahr aufgenommene Kinder soll Bestandsschutz bestehen. Das heißt, dass mit einem Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2023 zu rechnen ist und in der Zwischenzeit ständig Unruhe in einer Kita herrscht, welche bisher für ihre Stabilität im Bereich Personal als auch für das Angebot eines halb offenen Konzepts mit unterschiedlichen Themenräumen bekannt und geschätzt ist. Nach den jetzigen Plänen würden die Kinder der Kita Sonnenwind jährlich neu geordnet werden und jedes Jahr Umbaumaßnahmen in der Kita mit einer Einschränkung des Angebots erfolgen sowie einige Erzieherinnen und Erzieher aus der Kindergartenbetreuung gehen müssen. Die Schaffung von einigen neuen Kindergartenplätzen steht hierbei in keinerlei Verhältnis zu der Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen eines ausgezeichneten Teams. Die Kita Sonnenwind ist eine der ältesten Kindertagesstätten im Stadtteil und genießt einen hervorragenden Ruf. Auch entscheiden sich viele Familien bewusst für eine konfessionell ausgerichtete Kinderbetreuung, diese Möglichkeit würde durch Schließung der Einrichtung eingeschränkt werden. Auch wenn die Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gebraucht werden, gilt es, die Kita-Gemeinschaft und das Betreuungsteam zu erhalten. Es sollten Möglichkeiten der Auslagerung an andere Standorte im Stadtteil geprüft werden. Schon beschlossene, aber noch zu entwickelnde Einrichtungen könnten mittelfristig einen neuen Standort bieten. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar. Sollte dennoch kurzfristiger Raum für die ESB benötigt werden, könnte man als Zwischenlösung in einem ersten Schritt den Bewegungsraum der Kita in einen ESB-Raum umwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2013 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Auskunftsersuchen vom 11.11.2022, V 543 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe

14.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 413/12 Betreff: Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe Da das Stadtschulamt strukturelle Veränderungen im Hortbereich im Bereich der Grundschule Riedberg, der Kita Schatzinsel und der Kita Weltraum beabsichtigt, wurde ein Elterninformationsabend durchgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird durch die Verlagerung an der Grundschule Riedberg von Hortplätzen in ESB Plätze derselbe Betreuer*innen Schlüssel zugrundgelegt, den die Kindertagesstätten für die Hortbetreuung vorsehen. 2. Welche Gruppengröße haben EBS Gruppen entstehen im Vergleich zum Hort? 3. Welche beruflichen Grundlagen benötigen die Erzieher*innen für die ESB und welche werden für Hortgruppen in Kitas vorausgesetzt? 4. Wie wird ein Angebot in den Ferien für alle Schüler*innen der Grundschule Riedberg dem Bedarf gerecht? Reicht die vorhanden Erzieher*innen dann aus? 5. Wird es künftig weiter ein (kostenloses?) Angebot für Kinder vor der Schule geben, da davon auszugehen ist, dass dieses - welches bisher die Horte übernommen haben - durch die EBS zu gewährleisten ist? 6. Und / Oder wird es weiter die Frühbetreuung durch den Förderverein geben, so dass die ehemaligen Hortkinder vor und nach der Schule nun unterschiedliche Erzieher*innen haben? Begründung: Die Schließung der Kita Sonnenwind stellt eine Veränderung auf dem Riedberg dar. Durch die weitere Schießung von Hortgruppen in zwei Kitas wird es künftig nicht mehr möglich sein für Kinder in diesem Einzugsbereich nach dem Wechsel in die Schule ein bestehendes räumlich bekanntes Umfeld mit ebenfalls vertrauten Erziehern vorzufinden. Diese Einrichtungen haben auch deshalb die Eltern bewusst gewählt. Daher sind die im Rahmen des Elterninformationsabend entstandenen Fragen zu beantworten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 413/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße

22.02.2019 · Aktualisiert: 09.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 402/12 vom 10.02.2019 Betreff: Fußgänger besser sichern zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße Vorgang: OM 3836/18 OBR 12; ST 164/19 Der Magistrat wird gebeten, die Querung der Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße besser zu sichern, z. B. durch markierte und mit Pfosten gesicherte Aufstellflächen vom Straßenrand aus wie im Bild beispielhaft dargestellt. Begründung: Nachdem die Stellungnahme ST 164 klargestellt hat, dass der starke Fußgängerverkehr über die Otto-Schott-Straße nicht durch einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") gesichert werden kann, sollten hier andere wirksame Verbesserungen umgesetzt werden. Die Otto-Schott-Straße ist nicht nur durch den Verkehr der umliegenden Wohnblöcke und ihrer Tiefgaragen belastet, sondern zusätzlich durch den gesamten Verkehr in die Tiefgarage des Riedbergzentrums. Während am Südende der Otto-Schott-Straße Fußgänger ggf. im Schutz der Ampel Riedbergallee die Otto-Schott-Straße queren können, ist dies - bei gleicher Verkehrsmenge - auf der Höhe der Hans-Bethe-Straße nicht möglich. Die Einrichtung einer künstlichen Fahrbahnverengung hat sich zur Querung der Straße Am Hasensprung mit dem Weg Am Schlittenberg sehr bewährt und sollte daher auch an dieser Stelle in ähnlicher Weise umgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, als die Otto-Schott-Straße für eine Einbahnstraße ungewöhnlich breit ist, da sie ja ursprünglich für ein Befahren in beide Richtungen geplant war. Dadurch werden Autofahrer eher zu zu schnellem Fahren verleitet, während sich die Querungszeit für Fußgänger dadurch verlängert. Auch mit einer Verengung bleibt die Durchfahrt von liefernden Lkws und ggf. sogar Stadtbussen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3836 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1036 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung in den Parkanlagen

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 376/12 vom 11.11.2018 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen Vorgang: OM 1163/17 OBR 12; ST 759/17; OM 1980/17 OBR 12; ST 338/18 Der Magistrat wird gebeten, beleuchtete Wegeverbindungen im Kätcheslachpark-Ost und West einzurichten. Unter anderem gemeint ist der Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn. Dabei wird der Magistrat gebeten, adaptive LED-Straßenlaternen einzusetzen, bei denen Bewegungsmelder ein Signal senden, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen. Hier gilt es, rechtzeitig für die Sicherheit der Schulkinder vorzusorgen. Immer wieder wird dies auch von Frauen gewünscht, die den Park in der Dunkelheit meiden und sich dadurch in ihrem Bewegungsradius eingeschränkt fühlen. Hier gilt es, zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung einen Kompromiss zu finden. Begründung: Mit der Vorlage vom 18.08.2017, OM 1980, wurde die beantragte Beleuchtung mit dem Argument abgelehnt, der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom Johann-Beyer-Weg zur Straße An der Bergstraße in Kalbach könne mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Dies ist nicht richtig, da der Weg in Richtung Altenhöferallee in südwestlicher Richtung verläuft und nicht Richtung U-Bahn an der Riedbergallee (südöstlich vom Schlittenberg). Der Fußweg verlängert sich dadurch laut Google-Maps von 13 auf mehr als 25 Minuten. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird die Lichtgestaltung im öffentlichen Raum durch dynamisches Licht intelligent optimiert. Bewegungsmelder senden ein Signal, wann die Laternen ihre maximale Leuchtkraft entfalten sollen, so z. B. wenn zu Fuß Gehende auf den Wegen zu erkennen sind. In der restlichen Zeit bleiben die Laternen entweder ganz dunkel oder werden beispielsweise auf 20 Prozent der maximalen Helligkeit reduziert. Die Leuchtintensität, Leuchtdauer oder Sensibilität der Radarsensoren kann variabel eingestellt werden. So können der Energieverbrauch und die Lichtverschmutzung minimiert werden. Die Wege durch den Kätcheslachpark werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben oder sich zwischen Kalbach und Riedberg zu bewegen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Der Ortsbeirat begrüßt in diesem Zusammenhang die Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 759, in der eine Beleuchtung des Parkbereiches zwischen Jugendhaus Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes in Aussicht gestellt wurde, und freut sich, dass derzeit die Laternen für die Wegeverbindung aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1163 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 759 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 551 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg

14.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einen Platz für ein Heidi-Denkmal in der Frankfurter Innenstadt

18.09.2018 · Aktualisiert: 13.03.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 714/1 vom 17.08.2018 Betreff: Einen Platz für ein Heidi-Denkmal in der Frankfurter Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchem Areal in der Frankfurter Innenstadt ein Denkmal für die weltweit bekannte Romanfigur Heidi seinen Platz finden kann. Begründung: Ende des 19. Jahrhunderts erschuf die Schweizer Autorin Johanna Spyri (1827-1901) die mittlerweile weltbekannte Romanfigur "Heidi". Ein Grund, auch in Frankfurt dieser Figur zu gedenken, liegt darin begründet, dass die Romane doch viel mit der Messestadt am Main zu tun haben. Die beiden Kinderbücher "Heidis Lehr- und Wanderjahre" und "Heidi kann brauchen, was es gelernt hat" wurden 1880 und 1881 veröffentlicht. In "Heidis Lehr- und Wanderjahre" wird die Geschichte des Waisenmädchens Heidi erzählt, die erst bei ihrem einsiedlerischen Großvater, dem Almöhi, in einer Berghütte Aufnahme findet. Dort lernt sie den elfjährigen Ziegenhirten Geissenpeter kennen. Schließlich aber erscheint ihre Tante Dete, die als Heidis Vormund agiert und als Dienstmädchen in Frankfurt am Main arbeitet. Dete nimmt Heidi mit nach Frankfurt, wo sie in einem gutbürgerlichen Haushalt die Gesellschafterin der gelähmten Klara Sesemann wird. Spyris Romane wurden rasch zu einem Welterfolg. Sie wurden in über 50 Sprachen übersetzt und mehrfach verfilmt - sowohl als Zeichentrick- wie auch als Realfilme. Hinzu kamen Serien und Musicals. Ein großer Teil der Romanhandlung spielt in Frankfurt. Auf diese Weise dürfte die Stadt ein Begriff für ein internationales Publikum geworden sein. Höchstwahrscheinlich gelang Spyri dadurch die am weitesten verbreitete Erwähnung Frankfurts in der Literatur, auch wenn die Stadt insofern nicht positiv wegkommt, weil das Schweizer Almmädchen hier von Sehnsucht und Einsamkeit verzehrt wird und unter dem strengen Regiment des Hauses Sesemann zu leiden hat. Obwohl das in der Altstadt angesiedelte Sesemann'sche Haus als fast das schönste in ganz Frankfurt beschrieben wird, leidet das Mädchen darunter, beim Blick aus den Fenstern nicht Himmel und Erde sehen zu können: "Aber Heidi fand nicht, was es suchte. Es lief von einem Fenster zum anderen und dann wieder zum ersten zurück; aber immer war dasselbe vor seinen Augen, Mauern und Fenster und wieder Mauern und dann wieder Fenster. Es wurde Heidi ganz bange." Allerdings lernt Heidi in Frankfurt auch den Sprung aus der gesellschaftlichen Rückständigkeit. Sie lernt lesen, beten und Kirchenlieder singen. "Heidi kann brauchen, was es gelernt hat", schrieb Spyri 1881 in der Fortsetzungsgeschichte. In der Schweiz wird "Heidi" bereits im öffentlichen Raum verehrt. Oberhalb von Maienfeld in Graubünden existiert ein "Heididorf" (http://www.heididorf.ch/de/home.html). Dort kann man einen besonderen Wanderweg ablaufen und ein "Heidihaus" besuchen, in dem die Geschichte der Romanfigur erklärt wird. Es gibt eine Poststelle, bei der Philatelisten einen Heididorf-Sonderstempel ergattern können. In Maienfeld existieren auch ein "Heidi"-Brunnen und ein "Heidi"-Denkmal. Mittlerweile gibt es einen kleinen Johanna-Spyri-Weg auf dem Riedberg. Doch an "Heidi" erinnert sonst gar nichts in Frankfurt. Im Rahmen der von der Stadt Frankfurt initiierten "Dialogplattform 2030" (https://www.frankfurtdeinestadt.de/frankfurt2030/de/home), auf der Bürger bis zum Juli 2016 ihre Zukunftsideen für Frankfurt äußern konnten, wurde auch der Wunsch nach einem "Heidi"-Denkmal in Frankfurt geäußert. Eine Erinnerungsstätte an die Romanfigur, die den Namen Frankfurt womöglich am bekanntesten in der weiten Welt gemacht hat, würde sicher ein kleiner touristischer Anziehungspunkt werden können, in besonderer Weise natürlich auch für Kindergruppen der Grundschulen und Kitas in Frankfurt. Der Ortsbeirat schlägt vor, in der Innenstadt einen geeigneten Standort zu suchen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Denkmals sollte dann nach dieser Grundsatzentscheidung angegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 17 Antrag vom 08.03.2019, NR 782 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillon an der Grundschule Riedberg

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 322/12 vom 26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück 583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214), ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf 60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 559/10 vom 18.07.2018 Betreff: Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames Der Magistrat wird gebeten, den jetzt vorhandenen Spielplatz Harheimer Weg in Bonames zu sichern und zu ertüchtigen. Begründung: Die dort spielenden Kinder können durch die vorhandenen drei Ausgänge ungehindert auf einen Parkplatz und die Straße laufen und sind somit gefährdet. Es sind entweder Tore oder Drängelgitter anzubringen. Der Spielplatz enthält keine Spielgeräte für Kleinkinder wie z. B. Nestschaukeln, Kugelspiele oder Sandtrichter, wie auf dem Spielplatz am Riedberg, Kätcheslachweg 3, zu sehen. Diese wären dringend erforderlich, um den Kleinkindern auf dem Spielplatz gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2142

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee

18.05.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 30.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee Tempo 30 anzuordnen . Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Aufgrund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrerinnen und Autofahrer fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1490 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Realisierung einer Packstation auf dem Riedberg

06.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2018, OF 301/12 Betreff: Realisierung einer Packstation auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wann endlich die mit ST 1202 / 2015 in Aussicht gestellte Packstation auf dem Block 113 südöstlich des Knotenpunktes Riedbergallee / Altenhöferallee realisiert wird. Neben der Prüfung dieses Standortes sollte auch ein Standort an der U-Bahn-Station Riedberg am Nelly-Sachs-Platz geprüft werden, der gut an den ÖPNV angebunden ist und zentral gelegen wäre. Begründung: Bereits seit vielen Jahren wird seitens des Ortsbeirates der Bau einer Packstation im Stadtteil Riedberg gefordert. Bereits in 2013 war ein zusammen mit der Post abgestimmter Standort in einem Universitätsbau an der Ruth-Moufang Strasse verworfen worden. In 2015 war dann vom Magistrat ein neuer Standort am Knotenpunkt Riedbergallee / Altenhöferallee geprüft worden. Das Ergebnis liegt dem Ortsbeirat immer noch nicht vor und es nichts passiert. Mittlerweile wohnen im Stadtteil Riedberg über 14.000 Einwohner und der Stadtteil erfährt ein großes Bevölkerungswachstum. Viele Bewohner sind berufstätig und haben keine Möglichkeit, ihre Pakete tagsüber persönlich in Empfang zu nehmen und müssen sie dann im Mertonviertel oder Kalbach abholen. Mit der Realisierung einer Packstation an einem zentralen Standfort könnte den Bürgern ein nützlicher Service angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2018 Die Vorlage OF 301/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anhebung von Kanaldeckeln auf der Riedbergallee

06.05.2018 · Aktualisiert: 23.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2018, OF 306/12 Betreff: Anhebung von Kanaldeckeln auf der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die in der Riedbergallee Richtung Riedbergkreisel abgesenkten Kanaldeckel auf das Niveau der Fahrbahn angehoben werden. Begründung: Auf der Riedbergallee Richtung Riedbergzentrum zwischen Bushaltstelle und der ersten Fußgängerampel liegen einige Kanaldeckel erheblich unter dem Fahrbahnniveau. Viele PKW versuchen daher, die Kanaldeckel zu umfahren, um Schäden an Ihren Fahrzeugen zu vermeiden. Da die Riedbergallee mehrfach täglich auch von den Linienbussen der Linie 29 passiert wird, sollten die Kanaldeckel angehoben werden, auch um Folgeschäden zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 306/12 einen Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu schreiben. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820

26.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kanalabdeckungen des Straßenablaufs austauschen

16.03.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 268/12 vom 27.02.2018 Betreff: Kanalabdeckungen des Straßenablaufs austauschen Der Magistrat wird gebeten, die beiden Kanalabdeckungen auf dem Fußgängerüberweg über die Altenhöferallee (Höhe Riedbergplatz 1 bzw. Altenhöferallee 70) durch rollstuhlgerechte Abdeckungen auszutauschen. Begründung: Im abgesenkten und damit für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren befahrbaren Bereich des westlich gelegenen Fußgängerüberwegs am Verkehrskreisel zwischen Altenhöferallee und Riedbergallee befindet sich an beiden Fahrbahnseiten jeweils eine Kanalabdeckung mit Längsstegen in Laufrichtung. Schmale Reifen können hier eintauchen und stecken bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1044 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringung eines Piktogramms „Tempo-30-Zone“ am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe

01.12.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 244/12 vom 14.11.2017 Betreff: Aufbringung eines Piktogramms "Tempo-30-Zone" am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Tempo-30-Zone" aufgebracht wird. Begründung: Im unteren Bereich der Straße Zur Kalbacher Höhe befinden sich nach rund 50 Metern zwar zwei Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone". Diese Zeichen sind allerdings ziemlich klein und das Zeichen auf der rechten Seite wird von davorstehenden Bäumen weitgehend verdeckt, sodass es leicht übersehen werden kann. Jedenfalls ist zu beobachten, dass zahlreiche Autofahrer nach der Einfahrt in die Straße Zur Kalbacher Höhe stark beschleunigen und Tempo 30 deutlich überschreiten. Von daher bietet es sich an, ergänzend ein großes Piktogramm ("Tempo-30-Zone") am Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe auf der Fahrbahnoberfläche aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 433 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe

03.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298 entstanden aus Vorlage: OF 218/12 vom 21.10.2017 Betreff: Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe Vorgang: OM 4503/15 OBR 12; ST 141/16; OM 163/16 OBR 12; ST 1136/16 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe entscheidend zu erhöhen. Hier gilt es insbesondere die Tatsache zu entschärfen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer von der Autobahn mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit und bei roter Ampel in das Stadtgebiet einfahren. Des Weiteren gilt es, die Rechtsabbieger von der Marie-Curie-Straße in die Straße Zur Kalbacher Höhe ausreichend auf Fußgänger aufmerksam zu machen. Hier ist insbesondere anzumerken, dass es sich um den Schulweg einiger Kinder handelt. Dies könnte z. B. durch Schutzblinker, Versetzen oder Entfernen der vorhandenen Litfaßsäule und Geschwindigkeitsmessungen erreicht werden. Die entsprechenden Fachämter werden gebeten, die Situation als Gesamtsituation zu bewerten. Begründung: Trotz vorangegangenen Anregungen aus dem Ortsbeirat (siehe OM 4503, OM 163) und Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner des Riedbergs ist diese Kreuzung immer noch als Gefahrenstelle zu sehen, an der sich Unfälle häufen. Hier könnte mit vergleichsweise wenig Aufwand eine deutlich erhöhte Sicherheit sowohl des Verkehrs als auch der Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4503 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 141 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg

21.10.2017 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 221/12 Betreff: Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Eigentümer, der nicht mehr genutzten Container im Bonifatiuspark in der Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg nachzufragen, welchem Zweck sie dienen. Sofern von Seiten der Stadt Frankfurt am Main keine gültige Genehmigung weiterhin vorliegt oder die Nutzungsberechtigung erloschen ist, dann sind sie durch den Eigentümer unverzüglich zu entfernen, um der Fläche ihrer eigentlichen Nutzung zu zuführen (Parkfläche). Begründung: Die Containeranlage wirkt offensichtlich seit geraumer Zeit ungenutzt und verlassen. Daher ist die öffentliche Parkfläche wieder herzustellen. (Foto: Privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 13.04.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee

18.08.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 30.07.2017 Betreff: Akustische Warnanlagen für Lichtsignalanlagen hier: Querung Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, an der Riedbergallee/Ecke Robert-Koch-Allee zu deren Querung eine akustische Warnanlage an der dortigen Lichtsignalanlage zu installieren. Begründung: Viele Fußgängerampeln sind inzwischen bereits mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, die gerade sehbehinderten Menschen eine sichere Querung von Straßen ermöglicht. An der Lichtsignalanlage über die Riedbergallee zur U-Bahn-Station ist sie vorhanden und in dem oben genannten Bereich nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2188 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

18.08.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 201/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: B 172/12 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Begründung: Auch wenn der Stadtteilverbindungsweg, welcher mit der Vorlage B 172 vom 20.04.2012 initiiert wurde, seit einiger Zeit beleuchtet ist, besteht immer noch ein Bedarf an einer Beleuchtung des oben genannten Weges. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg vollkommen dunkel und ohne zusätzliche Beleuchtung wie Taschenlampen oder Ähnliches kaum nutzbar. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen, hier gilt es für die Sicherheit der Schulkinder schon rechtzeitig vorzusorgen. Da es sich jedoch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, gilt es zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten einen Kompromiss zu finden. Hier könnte man z. B. mit kleinen LED-Leuchten in Bodennähe und geringerer Leuchtstärke arbeiten oder ähnlichen minimal-invasiven Technologien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baufenster - südlich Konrad-Zuse-Straße ab ABG-Bebauung bis Im Kreuzegut

23.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1854 entstanden aus Vorlage: OF 184/12 vom 06.06.2017 Betreff: Baufenster - südlich Konrad-Zuse-Straße ab ABG-Bebauung bis Im Kreuzegut Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Planungs- und Entwicklungsstand des Baufeldes "Berghöfe" südlich der Konrad-Zuse-Straße zu berichten. Begründung: Am 13. März 2015 wurde letztmalig durch Vertreter des Stadtplanungsamtes und der Hessen Agentur in der Ortsbeiratssitzung das Wettbewerbsergebnis vorgestellt. Damals wurde signalisiert, dass einer zeitnahen Realisierung nichts im Wege steht. Nun sind mehr als zwei Jahre vergangen. Das Baufeld wurde im Sommer 2016 gerodet und geräumt. Ein provisorischer Verkaufs- und/oder Informationspavillon wurde errichtet. Doch seit dieser Zeit ist kein weiterer Fortschritt zur Entwicklung dieses Baugebietes erkennbar. Daher sind dem Ortsbeirat sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern des Riedbergs entsprechende Auskünfte zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1981 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1982 Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1268 Aktenzeichen: 92 40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffitientfernung und Begrünung am Ortseingang Riedberg

23.06.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1855 entstanden aus Vorlage: OF 185/12 vom 09.06.2017 Betreff: Graffitientfernung und Begrünung am Ortseingang Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti an der Ecke Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe entfernen zu lassen. Direkt im Anschluss sollte die Fläche begrünt oder mit einem professionellen Graffiti gestaltet werden, um weitere Verschmutzungen zu verhindern. Begründung: Schon seit vielen Jahren ist die Ortseinfahrt in den Riedberg durch Schmierereien verunstaltet. Hier kann mit minimalem Aufwand die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1913 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielecke Eltern-Kind-Treff

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1668 entstanden aus Vorlage: OF 158/12 vom 05.05.2017 Betreff: Spielecke Eltern-Kind-Treff Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich auf der öffentlichen Grünfläche direkt westlich des Eltern-Kind-Treffs des Kinderschutzbundes in der Riedbergallee 15 ein kleiner Spielplatz für Kleinkinder einrichten lässt, z. B. mit Sandkiste, Rutsche und Babyschaukel. Begründung: Der Eltern-Kind-Treff bietet seit dem Frühjahr 2017 ein Unterstützungsangebot für Kinder von null bis drei Jahren und ihre Eltern. Ein direkt angrenzender kleiner Spielplatz würde die Attraktivität dieses niederschwelligen Hilfsangebots gerade in den Sommermonaten weiter steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee

26.02.2017 · Aktualisiert: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee

04.11.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 900 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 19.10.2016 Betreff: Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, wie in einem Ortstermin von Mitgliedern des Ortsbeirates mit dem Straßenverkehrsamt erörtert wurde, auf der Renoirallee auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite in Höhe des Fußweges zu den Häusern Renoirallee 19 bis 34 ein ca. 10 bis 15 Meter langes Halteverbot durch Beschilderung einzurichten, um ein gefahrloses Befahren der Renoirallee in beide Richtungen zu erleichtern. Begründung: Derzeit ist ein zweiseitiger Richtungsverkehr auf der Renoirallee nur eingeschränkt möglich, weil auf einer Länge von 120 Metern auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite zwischen Gauguinweg und Pissarroweg Autos parken. Mittels eines 10 bis15 Meter langen Halteverbotes könnte der zweiseitige Richtungsverkehr erleichtert werden, weil den in Richtung Zur Kalbacher Höhe fahrenden Autos ein Ausweichen ermöglicht würde. Auch die Entsorgung des Mülls für die Häuser Renoirallee 19 bis 34 durch die FES würde erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1839 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abriss des CKV-Pavillons auf dem Grundstück „Cézanneweg/Zur Kalbacher Höhe“ bzw. regelmäßige Reinigung dieses Grundstücks

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 74/12 vom 15.09.2016 Betreff: Abriss des CKV-Pavillons auf dem Grundstück "Cézanneweg/Zur Kalbacher Höhe" bzw. regelmäßige Reinigung dieses Grundstücks Vorgang: OM 4856/15 OBR 12; ST 438/16 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der CKV-Pavillon auf dem Grundstück "Cé zanneweg/Zur Kalbacher Höhe" so schnell wie möglich abgerissen bzw. das Grundstück bis zu einer Bebauung regelmäßig gereinigt wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich schon mehrfach - zuletzt am 11.12.2015 (OM 4856) - mit dem o. a. Grundstück beschäftigt. Der Magistrat hatte mit Stellungnahme ST 438 vom 04.03.2016 mitgeteilt, dass der Abschluss des Rechtsstreits mit dem Insolvenzverwalter des Grundstückseigentümers bevorsteht und der Magistrat dann auch den Abbruch des aufstehenden Pavillons veranlassen kann. Geschehen ist bisher nichts. Der Pavillon ist baufällig und das Grundstück völlig verdreckt - ein Schandfleck für den Riedberg! Wenn der Pavillon - aus welchen Gründen auch immer - in nächster Zeit nicht abgerissen werden kann, so sollte das Grundstück wenigstens in regelmäßigen kurzen Abständen gründlich gereinigt werden. Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4856 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 438 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1717 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung zum Kautenhof

24.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 77/12 Betreff: Beleuchtung zum Kautenhof Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie zwischen Hessenagentur und Ortsbeirat am 27.02.2014 einvernehmlich besprochen, die nordöstliche Verlängerung der Riedbergallee bis zur Zufahrt zur Reitsportanlage Kautenhof zu beleuchten. Begründung: Die Riedbergallee ist bis zum nordöstlichen Ende der Wohnbebauung beleuchtet. Die Fortsetzung der Riedbergallee bis zur Reitsportanlage Kautenhof mit dem dort ansässigen, gut frequentierten Gastronomiebetrieb mit einer Öffnungszeit bis 23:00 Uhr ist allerdings unbeleuchtet. Dies stellt für die Besucher, die vielfach fußläufig den Kautenhof mit Gastwirtschaft ansteuern, eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar, denn Hindernisse jeglicher Art sind nur schlecht oder gar nicht zu sehen. Eine Weiterführung der Beleuchtung in diesem Wegabschnitt würde die Sicherheit der Passanten erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 77/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg

18.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg

09.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 entstanden aus Vorlage: OF 56/12 vom 26.08.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29: - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße - Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt (Zeichnung siehe letzte Seite - Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U 9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station "Kalbach" weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach - Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg", an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U 8 abgestimmt werden, u. a. mit einem glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U 9 am Uni Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle "Uni Campus Riedberg" als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass künftig wieder in beide Richtungen eine gefahrlose Befahrung der Renoirallee möglich ist

24.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 54/12 Betreff: Durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass künftig wieder in beide Richtungen eine gefahrlose Befahrung der Renoirallee möglich ist Der Ortsbeirat wird gebeten, folgendes zu beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einem Ortstermin mit Teilnahme der Mitglieder des Ortsbeirates, des Straßenverkehrsamtes und der Stadtpolizei zu veranlassen, in dem zu prüfen ist, mit welchen Maßnahmen eine gefahrlose Befahrung der Renoirallee in beiden Richtungen sichergestellt werden kann. Begründung: Derzeit ist die Renoirallee nur einspurig zu befahren, weil durch auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite auf einer Länge von ca. 300 m zwischen der Straße Zur Kalbacher Höhe und dem Pissaroweg Autos parken. Fahrzeuge, die die Renoirallee in westlicher Richtung befahren wollen, sehen sich immer wieder in brenzlichen Situationen, weil bei Gegenverkehr ein Einfädeln nicht mehr möglich ist. Die Renoirallee ist die zentrale Erschließungsstraße der Parkstadt mit einer Länge von mehreren 100 m und kreuzt an diversen Punkten mit den Seitenstraßen. Sie liegt in einer 30er Zone und weist auf der rechten Seite einen Parkstreifen auf. Sie war ursprünglich als beidseitig zu befahrende Straße konzipiert, was jetzt durch das Parken auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite nicht mehr möglich ist. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Müllentsorgung durch die Fahrzeuge der FES durch die vielen auf der Straße parkenden Autos massiv behindert wird. In dem Ortstermin sollen Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen die Verkehrssicherheit auf der Renoirallee wieder hergestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 54/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe durch Schutzblinker verbessern

03.06.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 163 entstanden aus Vorlage: OF 31/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe durch Schutzblinker verbessern Vorgang: OM 4503/15 OBR 12; ST 141/16 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/ Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe durch Schutzblinker zu ergänzen. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe haben sich in den letzten Jahren eine Reihe von Unfällen ereignet, zuletzt im März dieses Jahres. Der Ortsbeirat hat hierzu bereits mehrfach Initiativen ergriffen. Eine Verstärkung der Verkehrsüberwachung wurde vom Magistrat (ST 141) zuletzt abgelehnt, weil kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vorliege. Auf Grund der Nähe zur Autobahnauffahrt fahren die Fahrzeuge in dem Kreuzungsbereich oft mit hoher Geschwindigkeit. So entsteht insbesondere bei den rechts abbiegenden Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko, die bei Grün querenden Fußgänger zu spät oder gar nicht zu sehen. Viele Fußgänger queren täglich diese Kreuzung, um ins Mertonviertel und zur U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" zu gelangen. Die bisherigen Unfälle an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/ Zur Kalbacher Höhe waren in der Regel Unfälle beim Abbiegen, d. h., der abbiegende Verkehr hat die bei Grün querenden Fußgänger schlicht übersehen. Um die Wahrnehmung der Grünphase und damit der Fußgänger zu verbessern, wird daher die Ergänzung der Ampelanlage um Schutzblinker erbeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4503 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1136 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark

23.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2016, OF 30/12 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark im Bereich der abgesenkten Bürgersteige Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, z. B. ein Schachbrettmusters oder ein flächige besondere Farbgebung, um die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Der Bonifatiuspark wird durchtrennt von der Straße zur Kalbacher Höhe. Eine Verbindung für Fußgänger, die den östlichen in den westlichen Parkbereich verbindet, erscheint da nur selbstverständlich. Auch für den Schulweg vieler Kinder ist eine weitere sichere Überquerungsmöglichkeit der stark befahrenen Straße von Vorteil. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist insbesondere im Bereich zwischen Prozessionsweg und Riedbergallee aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nach den bisherigen Erfahrungen anfällig für die Überschreitung der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen im Bereich Bonifatiuspark erscheint geeignet, die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen und damit auch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu motivieren, ohne dass weitere kostenträchtigere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird im Sinne der Vorlage OF 30/12 gebeten, einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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