Pavillon an der Grundschule Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3460 entstanden aus
Vorlage: OF 322/12 vom
26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg
Vorgang: V 817/18 OBR
12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der
Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau
Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur
Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren
Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum
Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche
zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter
Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so
groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates
vorgeschlagene.
Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der
Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter
entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe
möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft
Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren
Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des
Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen
Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück
583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das
Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214),
ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf
60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses
Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.04.2018, V 817
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2