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Einen Platz für ein Heidi-Denkmal in der Frankfurter Innenstadt

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 714/1 vom 17.08.2018 Betreff: Einen Platz für ein Heidi-Denkmal in der Frankfurter Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchem Areal in der Frankfurter Innenstadt ein Denkmal für die weltweit bekannte Romanfigur Heidi seinen Platz finden kann. Begründung: Ende des 19. Jahrhunderts erschuf die Schweizer Autorin Johanna Spyri (1827-1901) die mittlerweile weltbekannte Romanfigur "Heidi". Ein Grund, auch in Frankfurt dieser Figur zu gedenken, liegt darin begründet, dass die Romane doch viel mit der Messestadt am Main zu tun haben. Die beiden Kinderbücher "Heidis Lehr- und Wanderjahre" und "Heidi kann brauchen, was es gelernt hat" wurden 1880 und 1881 veröffentlicht. In "Heidis Lehr- und Wanderjahre" wird die Geschichte des Waisenmädchens Heidi erzählt, die erst bei ihrem einsiedlerischen Großvater, dem Almöhi, in einer Berghütte Aufnahme findet. Dort lernt sie den elfjährigen Ziegenhirten Geissenpeter kennen. Schließlich aber erscheint ihre Tante Dete, die als Heidis Vormund agiert und als Dienstmädchen in Frankfurt am Main arbeitet. Dete nimmt Heidi mit nach Frankfurt, wo sie in einem gutbürgerlichen Haushalt die Gesellschafterin der gelähmten Klara Sesemann wird. Spyris Romane wurden rasch zu einem Welterfolg. Sie wurden in über 50 Sprachen übersetzt und mehrfach verfilmt - sowohl als Zeichentrick- wie auch als Realfilme. Hinzu kamen Serien und Musicals. Ein großer Teil der Romanhandlung spielt in Frankfurt. Auf diese Weise dürfte die Stadt ein Begriff für ein internationales Publikum geworden sein. Höchstwahrscheinlich gelang Spyri dadurch die am weitesten verbreitete Erwähnung Frankfurts in der Literatur, auch wenn die Stadt insofern nicht positiv wegkommt, weil das Schweizer Almmädchen hier von Sehnsucht und Einsamkeit verzehrt wird und unter dem strengen Regiment des Hauses Sesemann zu leiden hat. Obwohl das in der Altstadt angesiedelte Sesemann'sche Haus als fast das schönste in ganz Frankfurt beschrieben wird, leidet das Mädchen darunter, beim Blick aus den Fenstern nicht Himmel und Erde sehen zu können: "Aber Heidi fand nicht, was es suchte. Es lief von einem Fenster zum anderen und dann wieder zum ersten zurück; aber immer war dasselbe vor seinen Augen, Mauern und Fenster und wieder Mauern und dann wieder Fenster. Es wurde Heidi ganz bange." Allerdings lernt Heidi in Frankfurt auch den Sprung aus der gesellschaftlichen Rückständigkeit. Sie lernt lesen, beten und Kirchenlieder singen. "Heidi kann brauchen, was es gelernt hat", schrieb Spyri 1881 in der Fortsetzungsgeschichte. In der Schweiz wird "Heidi" bereits im öffentlichen Raum verehrt. Oberhalb von Maienfeld in Graubünden existiert ein "Heididorf" (http://www.heididorf.ch/de/home.html). Dort kann man einen besonderen Wanderweg ablaufen und ein "Heidihaus" besuchen, in dem die Geschichte der Romanfigur erklärt wird. Es gibt eine Poststelle, bei der Philatelisten einen Heididorf-Sonderstempel ergattern können. In Maienfeld existieren auch ein "Heidi"-Brunnen und ein "Heidi"-Denkmal. Mittlerweile gibt es einen kleinen Johanna-Spyri-Weg auf dem Riedberg. Doch an "Heidi" erinnert sonst gar nichts in Frankfurt. Im Rahmen der von der Stadt Frankfurt initiierten "Dialogplattform 2030" (https://www.frankfurtdeinestadt.de/frankfurt2030/de/home), auf der Bürger bis zum Juli 2016 ihre Zukunftsideen für Frankfurt äußern konnten, wurde auch der Wunsch nach einem "Heidi"-Denkmal in Frankfurt geäußert. Eine Erinnerungsstätte an die Romanfigur, die den Namen Frankfurt womöglich am bekanntesten in der weiten Welt gemacht hat, würde sicher ein kleiner touristischer Anziehungspunkt werden können, in besonderer Weise natürlich auch für Kindergruppen der Grundschulen und Kitas in Frankfurt. Der Ortsbeirat schlägt vor, in der Innenstadt einen geeigneten Standort zu suchen. Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Denkmals sollte dann nach dieser Grundsatzentscheidung angegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 17 Antrag vom 08.03.2019, NR 782 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60 3