Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee
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Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 900 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 19.10.2016
Betreff: Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, wie in einem Ortstermin von Mitgliedern des Ortsbeirates mit dem Straßenverkehrsamt erörtert wurde, auf der Renoirallee auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite in Höhe des Fußweges zu den Häusern Renoirallee 19 bis 34 ein ca. 10 bis 15 Meter langes Halteverbot durch Beschilderung einzurichten, um ein gefahrloses Befahren der Renoirallee in beide Richtungen zu erleichtern. Begründung: Derzeit ist ein zweiseitiger Richtungsverkehr auf der Renoirallee nur eingeschränkt möglich, weil auf einer Länge von 120 Metern auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite zwischen Gauguinweg und Pissarroweg Autos parken. Mittels eines 10 bis15 Meter langen Halteverbotes könnte der zweiseitige Richtungsverkehr erleichtert werden, weil den in Richtung Zur Kalbacher Höhe fahrenden Autos ein Ausweichen ermöglicht würde. Auch die Entsorgung des Mülls für die Häuser Renoirallee 19 bis 34 durch die FES würde erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12