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Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4914 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 30.07.2019 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee Derzeit wird von vielen Verkehrsteilnehmern, die auf der Alten Riedbergstraße/Riedbergallee in westliche Richtung fahren, das Rechts-vor-Links-Gebot an der Einmündung zur Bertha-Bagge-Straße und der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße nicht beachtet. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, wie z. B. die Kennzeichnung einer Haltelinie auf der Riedbergallee, zu ergreifen, um auf die Vorfahrtsreglung hinzuweisen. Begründung: Seitens der Anwohner wurde darauf hingewiesen, dass es an der Kreuzung Riedbergallee/Bertha-Bagge-Straße bzw. Erna-Pinner-Straße immer wieder zu prekären Situationen kommt, weil das Rechts-vor-Links-Gebot von vielen Pkw-Fahrern nicht beachtet wird. Durch Kennzeichnung einer Haltlinie auf der Riedbergallee könnte die Situation entschärft werden. Diese optischen Maßnahmen könnten auch dazu beitragen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung dort eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027 Aktenzeichen: 66 7