Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM
4914 entstanden aus Vorlage:
OF 455/12 vom
30.07.2019 Betreff: Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf
der Riedbergallee Derzeit wird von vielen Verkehrsteilnehmern, die auf
der Alten Riedbergstraße/Riedbergallee in westliche Richtung fahren, das Rechts-vor-Links-Gebot an der Einmündung zur
Bertha-Bagge-Straße und der östlichen Ausfahrt der Erna-Pinner-Straße nicht
beachtet. Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen, wie z. B.
die Kennzeichnung einer Haltelinie auf der Riedbergallee, zu ergreifen, um auf
die Vorfahrtsreglung hinzuweisen. Begründung: Seitens der Anwohner wurde darauf hingewiesen, dass
es an der Kreuzung Riedbergallee/Bertha-Bagge-Straße bzw. Erna-Pinner-Straße
immer wieder zu prekären Situationen kommt, weil das Rechts-vor-Links-Gebot von
vielen Pkw-Fahrern nicht beachtet wird. Durch Kennzeichnung einer Haltlinie auf
der Riedbergallee könnte die Situation entschärft werden. Diese optischen
Maßnahmen könnten auch dazu beitragen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung dort
eingehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2027
Aktenzeichen: 66 7