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Meine Nachbarschaft: Nordendplatz

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

02.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 318/3 vom 11.09.2017 Betreff: Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Vorgang: OM 915/16 OBR 3; ST 1179/17 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Stellungnahme ST 1179 folgende Punkte zu prüfen, und wenn möglich umzusetzen: 1. Als Basis für die Einrichtung eines Radwegs neben dem Gehweg auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße wird die Variante Radweg aus der Anlage 2 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 2. Als Basis für die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Seite der Rat-Beil-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedberger Landstraße wird die Variante Radfahrer-Schutzstreifen aus der Anlage 1 der Vorlage ST 1179 herangezogen. 3. Falls keine Bedarfsampel eingerichtet wird, wird die Mittelinsel vor der Einmündung der Richard-Wagner-Straße in die Rat-Beil-Straße etwas nach Norden verschoben und bleibt so als Querungshilfe erhalten. Auch der Linksabbieger an der Kurve bleibt erhalten. 4. Über die in den Varianten in den obigen Punkten 1. und 2. vorgeschlagene überbreite Fahrspur hinaus soll intensiv geprüft werden, ob nicht sogar die Fahrspuren stadtauswärts von derzeit zwei Spuren bis hin zu nur einer Normalspur reduziert werden können, sodass dadurch deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer in beiden Straßen entsteht. 5. Bei dieser Reduzierung von zwei Spuren auf eine überbreite oder normale Spur sind folgende Sachverhalte einzubeziehen, die eindeutig belegen, dass eine einspurige Verkehrsführung stadtauswärts absolut ausreicht: a) Der zuliefernde Linksabbieger aus der Nibelungenallee zur Richard-Wagner-Straße ist auch nur einspurig. b) Die Gegenfahrbahn in der Rat-Beil-Straße in westlicher Richtung mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wie stadtauswärts ist ebenfalls nur einspurig. c) Die Autos kommen aufgrund der Ampelschaltung nur als Pulk von der Nibelungenallee in die Richard-Wagner-Straße hinein, zwischen den Pulks, das heißt zwei Drittel der Zeit, fährt kaum ein Auto stadtauswärts. d) Der analoge Linksabbieger von der Rothschildallee in Richtung Osten in die Rohrbachstraße ist nach dem Abbiegen auch nur einspurig. Dort ist das Verkehrsaufkommen mindestens ebenso groß wie beim Linksabbieger in die Richard-Wagner-Straße und es bestehen durch die Straßenbahn sogar noch zusätzliche Behinderungen. e) In der Friedberger Landstraße nördlich des Alleenrings existiert seit Längerem problemlos eine überbreite Spur stadtauswärts, ebenfalls ist dies an anderen Stellen in der Stadt der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 442 Antrag vom 04.05.2018, OF 478/3 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3357 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Drängelgitters an der Nibelungenallee/RichardWagnerStraße

21.09.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2226 entstanden aus Vorlage: OF 307/3 vom 09.08.2017 Betreff: Anbringung eines Drängelgitters an der Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße Der Magistrat wird gebeten, ein für Rad- sowie Rollstuhlfahrer gut passierbares Drängelgitter vor der Fußgängerampel an der Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße (gegenüber dem Hotel Alleenhof, Nibelungenallee 31) anzubringen. Begründung: Der Gehweg auf dem Grünstreifen vor der Ampel ist sehr abschüssig. Vor allem Kinder können unter anderem bei Feuchtigkeit schwer vor der Straße bremsen und es besteht die Gefahr, dass sie auf die Straße rollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2452 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern

21.09.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2219 entstanden aus Vorlage: OF 275/3 vom 05.06.2017 Betreff: Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in zweiter Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten, noch freien Stelle bis zu 30 Meter über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2529 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

24.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße

24.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2063 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 05.06.2017 Betreff: Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach dem abgeschlossenen Umbau der Haltestellen entlang der Eckenheimer Landstraße Fahrradbügel zu setzen. Dies könnte unter anderem an folgenden Stellen geschehen: 1. In der Koselstraße vor dem Schaufenster des Optikers sowie im Bereich gegenüber. 2. Im Bereich der Musterschule. 3. An den Gehwegecken der Schwarzburgstraße auf beiden Seiten. Vor einer Umsetzung ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Im Bereich der neuen Haltestellen mangelt es an Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese fehlen sowohl den Leuten, welche in die U-Bahn umsteigen wollen, als auch den Kunden der dort ansässigen Geschäfte, welche keine Fahrradabstellmöglichkeiten mehr haben. Darum sollten an allen sich hierfür anbietenden Stellen Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2454 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurvenbereich frei halten, freie Sicht auf Radfahrer

24.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2064 entstanden aus Vorlage: OF 270/3 vom 09.06.2017 Betreff: Kurvenbereich frei halten, freie Sicht auf Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich beim Abbiegen von der Nibelungenallee (aus westlicher Richtung) in die Richard-Wagner-Straße (nach Süden) frei zu halten, indem die vorhandene Markierung auf der Nibelungenallee direkt vor dem Abbiegen in die Richard-Wagner-Straße durch Fahrradbügel oder auf andere geeignete Weise vor verbotswidrigem Beparken geschützt wird. Begründung: Auf der Markierung abgestellte Fahrzeuge führen immer wieder zu kritischen Situationen, auch bereits zu einer Kollision, von abbiegenden Fahrzeugen mit parallel auf dem Radweg fahrenden Radfahrern, da die freie Sicht aufeinander behindert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2320 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stand zur Schwarzburgstraße 12

11.08.2017 · Aktualisiert: 02.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2017, OF 303/3 Betreff: Stand zur Schwarzburgstraße 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand zum ehemaligen Seniorenwohnheim in der Schwarzburgstraße 12 ist. - Ist das Gebäude (inzwischen wieder) komplett leer? - Welchen Status und welche Entscheidungen gibt es zur Zukunft des Gebäudes im Hinblick auf Sanierung, Abriss, Bauanträge und -genehmigungen, zukünftige Nutzung und Höhe, Eigentümer/Investor, Zeitschiene etc.? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 303/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 604 2017 Die Vorlage OF 303/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf Gehwegnasen verhindern!

18.05.2017 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 244/3 vom 04.05.2017 Betreff: Parken auf Gehwegnasen verhindern! Leider lässt sich im Nordend beobachten, dass die sogenannten Gehwegnasen, die an Straßenkreuzungen den Fußgängern den Überweg erleichtern sollen, immer wieder zum Parken benutzt werden. Für Kinder, Personen mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen sind das große Hindernisse. Außerdem werden oft auch die Blindenleitstreifen zugestellt. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel veränderte Platzierung von vorhandenen Verkehrsschildern beziehungsweise Setzen von Pollern, das Parken von Autos auf diesen Flächen zu verhindern. Dies gilt besonders für die Kreuzungsbereiche 1. Koselstraße/Ecke Weberstraße, vor dem Gemüsegeschäft Bettinas und vor dem Strandcafé. Hier wird auch der Blindenleitstreifen regelmäßig als "Fortsetzung" der Parkreihe genutzt; 2. Koselstraße/Einmündung Lenaustraße; 3. Merianstraße/Ecke Bäckerweg. Auch hier wird der Blindenleitstreifen als weiterer Parkplatz in der Parkreihe genutzt. Die Autos parken dann direkt auf der Fläche, die für den Überweg ebenfalls mit Blindenleitstreifen versehen ist; 4. des Weiteren sollte die kleine Verkehrsinsel am Zusammentreffen von Brahmsstraße und Richard-Wagner-Straße durch zwei Poller so abgesichert werden, dass dort kein Auto mehr parken kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Toilette auf dem Glauburgplatz

05.05.2017 · Aktualisiert: 06.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2017, OF 243/3 Betreff: Toilette auf dem Glauburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Existenz und Nutzbarkeit der Toilette auf dem Glauburgplatz für die nächsten zwölf Monate durch den Schutz vor Vandalismus und eine regelmäßige Reinigung zu gewährleisten. Dafür stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget 450 € für die Anbringung einer sicheren Schließeinrichtung und einer festen Fixierung der Toilette gegen Umstürzen sowie monatlich 100 €, d.h. 1.200 € für die wöchentliche Reinigung in den nächsten zwölf Monaten, also insgesamt 1650 €, zur Verfügung. Begründung: Die mobile Toilette auf dem Glauburgplatz gibt es inzwischen seit einigen Jahren. Sie wurde mit einer Spende aus den Reihen des Vereinsrings Nordend erworben und ist vor allem für die Arbeit der Kindereinrichtungen auf dem Platz notwendig, insbesondere des Kinderzentrums der Stadtteilwerkstatt Lenaustraße mit ihrem großen Spielcontainer und den Angeboten auf dem Bolzplatz. Die Toilette war bisher nur mit einem kleinen üblichen Schloss gesichert und wurde permanent aufgebrochen und völlig verschmutzt, sodass sie die meiste Zeit unbenutzbar war. Durch die Anbringung einer stabilen Schließvorrichtung und das Sichern gegen Umstürzen steht die Toilette jetzt in den Zeiten der Betreuung des Platzes durch die jeweiligen Einrichtungen den Kindern und allen anderen Personen zur Verfügung. Da nicht zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit eine regelrechte Toilettenanlage auf dem Glauburgplatz gebaut wird, ist diese Lösung bis auf Weiteres höchst sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 18.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 243/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 103 2017 Die Vorlage OF 243/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, die Existenz und Nutzbarkeit der Toilette auf dem Glauburgplatz für die nächsten zwölf Monate durch den Schutz vor Vandalismus und eine regelmäßige Reinigung zu gewährleisten. Dafür stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget einmalig für die Anbringung einer sicheren Schließeinrichtung und einer festen Fixierung der Toilette gegen Umstürzen 1.650 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die mobile Toilette auf dem Glauburgplatz gibt es inzwischen seit einigen Jahren. Sie wurde mit einer Spende aus den Reihen des Vereinsrings Nordend erworben und ist vor allem für die Arbeit der verschiedenen Kindereinrichtungen auf dem Platz, insbesondere des Kinderzentrums der Stadtteilwerkstatt Lenaustraße mit ihrem großen Spielcontainer und den Angeboten auf dem Bolzplatz, notwendig. Die Toilette war bisher nur mit einem kleinen üblichen Schloss gesichert und wurde permanent aufgebrochen und völlig verschmutzt, sodass sie die meiste Zeit unbenutzbar war. Durch die Anbringung einer stabilen Schließvorrichtung und das Sichern gegen Umstürzen steht die Toilette jetzt in den Zeiten der Betreuung des Platzes durch die jeweiligen Einrichtungen den Kindern und allen anderen Personen zur Verfügung. Da nicht zu erwarten ist, dass in nächster Zeit eine regelgerechte Toilettenanlage auf dem Glauburgplatz gebaut wird, ist diese Unterstützung als Übergangslösung gedacht und soll für die Zukunft möglichst durch eine Beteiligung der Stadt an der Finanzierung und Gewinnung von Sponsoren ersetzt werden.! Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Kreuzung Nordendstraße/Spohrstraße mit Gehwegnasen

13.03.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 208/3 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Kreuzung Nordendstraße/Spohrstraße mit Gehwegnasen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zum Ausbau der Kreuzung Nordendstraße/Spohrstraße allseitig mit Gehwegnasen werden die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Die Ecken des Kreuzungsbereichs bestehen aus abgepollerten oder markierten toten Räumen, die sehr unschön aussehen und lediglich zum Falschparken oder gelegentlichem Müllablagern dienen. Stattdessen könnten dort Bänke und Fahrradbügel aufgestellt werden, die an dieser Stelle sinnvoll und nützlich wären. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 136 2017 Die Vorlage OF 208/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend

02.03.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2017, OF 182/3 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungskontrollen im Nordend Der OBR 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird gebeten ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, damit im Nordend an folgenden Ampeln Rotlichtüberwachungskameras eingerichtet werden können: - Günthersburgallee/Hartmann-Ibach-Straße - Friedberger Ldstr./Merianstraße - Friedberger Ldstr./Vogelsbergstraße - Glauburgstraße/Lenaustraße Des Weiteren sollten ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen (auch nachts!) auf folgenden Straßen im Nordend bereitgestellt werden: - Alleenring (gesamter Bereich) - Friedberger Ldstr. zw. Hessendenkmal und Nibelungenplatz - Oederweg zw. Hermannstr. und Holzhausenstraße Begründung: Die Klagen über Rotlichtverstöße häufen sich seit geraumer Zeit. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist an den genannten Ampeln massiv gefährdet. Raserei gerade auch in den Nachtstunden ist ebenfalls ein großes Problem. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 125 2017 Die Vorlage OF 182/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Kreuzungen Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße/Alleenring mit bei den Vorschlägen für Orte für eine Rotlichtüberwachungskamera aufgeführt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee

26.02.2017 · Aktualisiert: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!

19.01.2017 · Aktualisiert: 26.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2017, OF 145/3 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßen- beleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend umgehend anzugehen. Begonnen werden sollte mit den Achsen Egenolffstraße/ Neuhofstraße und Weberstraße. Aber auch die Kosel-, Rotlint-, Vogelsbergstraße und Martin-Luther-Straße ist dunkel. Begründung: Geht mensch von der Glauburgstraße in die Weberstraße Richtung Neuhofstraße sieht er die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, er geht in ein dunkles Loch. Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr so dunkel, das die Unfallgefahr zu nimmt. Besonders ältere Menschen gehen im Eckgrundstück Neuhofstraße/ Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2016, OF 126/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 126/3 tätig zu werden, wobei über die in den Vorlagen OF 126, OF 127 sowie OF 145 genannten Straßen hinaus auch die Brahmsstraße, die Günthersburgallee sowie der Mauerweg erwähnt werden sollen. 2. Die Vorlage OF 145/3 wird durch den Beschluss zur Vorlage OF 126 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße

08.12.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 08.12.2016 Betreff: Post-Chaos im Nordend seit Schließung der Filiale in der Fürstenbergerstraße Nach der Schließung der Postfiliale in der Fürstenbergerstraße Ende November sollte der Kiosk "Glauburg" (Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße) ihre Funktionen übernehmen. Tatsächlich müssen jetzt aber viele Menschen, die sogar im direkten Umfeld (!) der neuen Poststation wohnen und arbeiten, ihre Pakete beziehungsweise Zustellungen im viel weiter weg gelegenen Kiosk in der Zeil 5 abholen, der zudem eine schlechte ÖPNV-Verbindungen hat. Durch Fehlplanungen der Post AG ist jener Kiosk in der Nähe des Einwohnermeldeamtes nicht ausgelastet, hat aber einen Vertrag. Also teilte die Post die acht Zustellbezirke im Nordend neu auf und die DHL muss jetzt die Lieferungen für vier Nordendbezirke in der Innenstadt lagern. Nur die Sendungen für vier Bezirke kommen zum Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße. Die Folge ist, dass viele Menschen aus der Neuhofstraße, Spohrstraße, Glauburgstraße, Schwarzburgstraße oder andere Adressen, die sich nur wenige Minuten entfernt vom Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße befinden, jetzt mit der U-Bahn zur Konstablerwache fahren und dann bis zur Zeil 5 laufen müssen und dafür (hin- und zurück) circa 40 Minuten benötigen. Pakete müssen oft länger geschleppt werden als bisher. Das ist eine Zumutung für alle Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für Ältere, Menschen mit Handicaps und so weiter. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, mit der Post AG ins Gespräch zu kommen beziehungsweise dahin gehend zu verhandeln, dass die Post wieder im westlichen Nordend oder in dessen Mitte, in der nahegelegenen neuen Filiale im Kiosk Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, gelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 631 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Folgen der Erweiterung des Bürgerhospital erläutern und berücksichtigen!

08.12.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1058 entstanden aus Vorlage: OF 125/3 vom 21.11.2016 Betreff: Folgen der Erweiterung des Bürgerhospital erläutern und berücksichtigen! Der Magistrat wird gebeten, von der Geschäftsführung der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH eine detaillierte Information über die bereits laufende Erweiterung des Bürgerhospitals sowie der auf den Grundstücken entlang der Richard-Wagner-Straße geplanten zusätzlichen Erweiterung einzuholen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Insbesondere ist zu erläutern, 1. wie sich die Bettenzahl, die Zahl der Mitarbeiter, die Zahl der Kliniken und Fachabteilungen sowie die Zahl der ambulanten und stationären Fallzahlen entwickeln wird; 2. auf welcher Basis die Geschäftsführung gegenüber der öffentlichen Hand kalkuliert; 3. auf welche Patientengruppen außerhalb des Nordends die zusätzlichen Kapazitäten ausgerichtet werden; jeweils a) nach Fertigstellung des Ersatzneubaus an der Ecke Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße; b) nach Fertigstellung der Erweiterungsbauten entlang der Richard-Wagner-Straße. Begründung: Der aktuell im Bau befindliche Ersatzneubau an der Ecke Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße hat eine deutlich höhere Nutzfläche als das Vorgängergebäude. Durch die Zusammenlegung des St. Marienkrankenhauses mit dem St. Elisabethen-Krankenhaus am Standort Bockenheim entfallen zwar Krankenhausflächen und die damit verbundenen Verkehrsströme (Patienten, Mitarbeiter, Besucher), es ist aber abzusehen, dass diese durch die verschiedenen Erweiterungen des Bürgerhospitals zu großen Teilen kompensiert werden. Des Weiteren bleiben die Palliativstation des St. Marienkrankenhauses sowie die Radioonkologie trotz des Wegzuges am Standort erhalten. Daneben entstehen, wie bekannt, 230 Wohnungen auf Teilen des St. Marienkrankenhausareals sowie zwei Kindertagesstätten. Eine detaillierte Information durch die Geschäftsführung der Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH wird es ermöglichen, Planungen bezüglich der Neuordnung des öffentlichen Raums wie aber auch der notwendigen Parkmöglichkeiten substanziell zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 623 Antrag vom 23.11.2017, OF 354/3 Aktenzeichen: 93 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen

08.12.2016 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 entstanden aus Vorlage: OF 107/3 vom 18.10.2016 Betreff: Bebauung des Areals St. Marienkrankenhaus zur langfristigen Verkehrs- und Umfeldplanung sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität nutzen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Bebauung des St. Marienkrankenhausareals unter Einbeziehung der Bauherren formart GmbH & Co. KG sowie Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH eine langfristige Umfeldplanung zur n achhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu planen. Hierbei sollte für die betroffenen Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte Brahmsstraße, Nordendstraße, Weberstraße und Richard-Wagner-Straße geprüft werden, 1. ob die vorhandene Parkplatzanordnung beidseits bestehen bleibt; 2. ob die Schaffung von explizit ausgewiesenen Radwegen sinnhaft ist; 3. ob die Straßenführung zu ändern und Fußgängerquerungen einzurichten sind; 4. wie die jeweilige Straßendecke sowie Bürgersteige nach den umfangreichen Baumaßnahmen zu erneuern sind; 5. inwieweit Spiel- und Begegnungsräume (z. B. durch das Aufstellen von Bänken und Bäumen) sowie Gehwegverbreiterungen zu schaffen sind. Eine Planung sollte im Ortsbeirat 3 unter Beteiligung der Anwohner möglichst zeitnah vorgestellt werden. Im Rahmen der Planungsphase sollte versucht werden, die Bauherren formart GmbH & Co. KG sowie Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH an der Umsetzung der Umgestaltung finanziell zu beteiligen. Begründung: Durch die umfangreichen Baumaßnahmen und Neuordnung auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses ergibt sich die Möglichkeit, auch die umliegenden Straßen des Quartiers neu zu gestalten. Eine enge Verzahnung mit den geplanten Baumaßnahmen wird Synergien schaffen. Darüber hinaus sollte es möglich sein, die Bauherren an den Kosten der Umgestaltung zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 698 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 20.02.2020, OF 833/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung der Gaslaternen

24.11.2016 · Aktualisiert: 26.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2016, OF 126/3 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen zu einer modernen und hellen Straßenbeleuchtung nicht weiter aufzuschieben. Begonnen werden sollte in der in der Egenolffstraße und der Weberstraße; außerdem in der Koselstraße, sobald das angekündigte Beleuchtungskonzept vorliegt. Begründung: Aus den genannten Straßen, aber auch aus weiteren Straßen des Nordends erreichen den Ortsbeirat mehrere Beschwerdebriefe, die sich über mangelhafte Lichtverhältnisse und über ein dadurch entstehendes Unsicherheitsgefühl und Gefährdungspotenzial beklagen. Auch nach Auffassung des Ortsbeirates funktionieren viele der alten Gaslaternen nur noch unzureichend oder oft gar nicht mehr, so dass in einigen Straßenzügen praktisch Dunkelheit auf den Gehwegen herrscht. Der Magistrat wird gebeten, diese unbefriedigende Situation nicht zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.01.2017, OF 145/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 126/3 tätig zu werden, wobei über die in den Vorlagen OF 126, OF 127 sowie OF 145 genannten Straßen hinaus auch die Brahmsstraße, die Günthersburgallee sowie der Mauerweg erwähnt werden sollen. 2. Die Vorlage OF 145/3 wird durch den Beschluss zur Vorlage OF 126 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Neuhofstraße/Einmündung Lortzingstraße

10.11.2016 · Aktualisiert: 17.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 918 entstanden aus Vorlage: OF 70/3 vom 26.08.2016 Betreff: Fahrradbügel Neuhofstraße/Einmündung Lortzingstraße Der Magistrat wird gebeten, angesichts des Mangels an regulären Fahrradabstellplätzen in diesem Bereich, vor den Häusern Neuhofstraße 9 und 11 zwischen den beiden Querungsstellen statt der Reihe grauer Poller mindestens fünf Fahrradbügel senkrecht zur Fahrbahn zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 187 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

10.11.2016 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915 entstanden aus Vorlage: OF 57/3 vom 26.08.2016 Betreff: Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts Der stadtauswärts führende Straßenzug nördliche Richard-Wagner-Straße/östliche Rat-Beil-Straße wird aufgrund der großzügigen zweispurigen Führung sehr häufig mit überhöhter Geschwindigkeit befahren. Es gibt zudem stadtauswärts keine direkte Fahrmöglichkeit für Fahrradfahrer, lediglich den nur umständlich erreichbaren Fuß- und Radweg an der Friedhofsmauer entlang. Der östliche Bürgersteig des Teilstücks Richard-Wagner-Straße ist durch die herangerückten schräg parkenden Fahrzeuge außerdem sehr schmal und wird zusätzlich noch von Radfahrern aufgrund fehlender anderer Möglichkeiten genutzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob statt der zweispurigen Führung auf dem gesamten Straßenzug Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße eine überbreite einzelne Fahrspur angelegt werden kann (siehe verschiedene Beispiele und Varianten in der Stadt); 2. ob mit dem dadurch gewonnenen Platz entweder eine Radspur auf der Fahrbahn oder ein Radweg im Bürgersteigbereich angelegt werden kann. Dabei spräche für letztere Lösung, dass er besser an die südlich gelegene Querung über die Nibelungenallee angebunden und problemlos hinter den Parkplätzen zwischen Rat-Beil-Straße und Spohrstraße und auf dem breiten Bürgersteig entlang der östlichen Rat-Beil-Straße geführt werden könnte; 3. ob die Reihe der schräg parkenden Fahrzeuge auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße so weit in den Straßenraum verschoben werden kann, dass je nach Variante der Radwegführung ein ausreichend breiter Fuß- und Radweg oder Fußweg auf dem Bürgersteig geschaffen werden kann; 4. ob zur Überquerung der überbreiten Einzelspur der Richard-Wagner-Straße vor der Kurve in die Rat-Beil-Straße statt der derzeitigen nicht ungefährlichen Querungshilfe in der Mitte der zwei Spuren eine Fußgängerbedarfsampel eingerichtet werden kann, die jeweils in den Rotphasen der Ampelanlage auf der Nibelungenallee bei Bedarf Grün freigibt; 5. ob gegebenenfalls aufgrund des Platzgewinns durch die überbreite Einzelspur im Verlauf der östlichen Rat-Beil-Straße auf der Südseite Schräg- statt Parallelparken eingerichtet werden kann. Der anschließende dreispurige Aufstellbereich vor der Ampelanlage an der Einmündung in die Friedberger Landstraße sollte im Interesse einer zügigen und geordneten Verkehrsabwicklung erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 339 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179 Antrag vom 11.09.2017, OF 318/3 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2309 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

10.11.2016 · Aktualisiert: 14.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 924 entstanden aus Vorlage: OF 97/3 vom 22.09.2016 Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Oberhalb des Spielplatzes Scheffelstraße treffen Hebelstraße und Weberstraße aufeinander. Die Fahrbahnen gehen ineinander über, eine Verbindung zur Scheffelstraße gibt es nur über die Fußwege, die auf beiden Seiten des Spielplatzes verlaufen. Wenn eine Radfahrerin oder ein Radfahrer von der Weberstraße direkt auf den Fahrradweg der Scheffelstraße gelangen möchte, fährt sie oder er über den - teilweise recht breiten - Bürgersteig. Dies geschieht mitunter sehr schwungvoll, da die Weberstraße leicht abschüssig ist. Dabei kann es zu Gefährdungen für Fußgänger kommen, besonders für mobilitätseingeschränkte, Ältere oder auch für Kinder. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Weg zwischen Weberstraße und Scheffelstraße entweder als Radweg mit Piktogramm neben dem Fußweg zu markieren oder sowohl auf der Seite der Scheffelstraße als auch auf der Seite Weberstraße ein Verkehrsschild "Fußweg, für Radfahrer erlaubt" anzubringen. Es sollte sich auf jeden Fall um eine Maßnahme handeln, die Aufmerksamkeit beziehungsweise Rücksichtnahme einfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungswerkstatt Quartiersgarage: Lortzingstraße bleibt „Kastanienstraße“

07.07.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 382 entstanden aus Vorlage: OF 46/3 vom 07.07.2016 Betreff: Planungswerkstatt Quartiersgarage: Lortzingstraße bleibt "Kastanienstraße" Der Magistrat wird aufgefordert, den Jungahorn aus der rot blühenden Kastanienreihe in der Lortzingstraße zu entfernen und eine rot blühende Kastanie zu pflanzen. Begründung: In der Planungswerkstatt wurde den Bewohnern der Lortzingstraße eine Wiederherstellung der ursprünglichen Kastanien-Baumreihe versprochen. Eine weiß blühende alte Kastanie hat sich wieder erholt, die für die Quartiersgarage gefällten Kastanien sind wieder ersetzt worden. Jetzt fehlt nur noch, dass eine rot blühende Kastanie anstelle des Jungahorns (Stammumfang ca. 30 Zentimeter) gepflanzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1363 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen

18.02.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5076 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 03.02.2016 Betreff: Aufklärungskampagne/-aktion in Spielstraßen Vorgang: OM 1929/13 OBR 3; ST 617/13 Der Magistrat wird gebeten - wie bereits 2013 beschlossen -, eine alle Verkehrsteilnehmer umfassende Aufklärungskampagne/-aktion in einer oder mehreren Spielstraßen im Nordend zu initiieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit dem Martin-Luther-Platz, dem Friedberger Platz, der Rotlintstraße und der Nordendstraße/Schwarzburgstraße vier "Verkehrsberuhigte Bereiche" (Spielstraßen), wo immer wieder deutlich wird, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nicht weiß, welche Regeln hier bezüglich Geschwindigkeit, Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, Vorfahrtsregelung etc. gelten. Da die Bereiche jedoch auch als "Verkehrsberuhigte Bereiche" genutzt werden sollten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine Kampagne/Aktion zum Frühjahr/Sommer mit der Verkehrspolizei zu initiieren. Der Ortsbeirat steht hier gerne für Rückfragen oder eine Unterstützung zur Verfügung. Der Auftrag hierzu sollte jedoch vom Magistrat kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1929 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 617 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 653

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut

21.01.2016 · Aktualisiert: 26.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4950 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 24.11.2015 Betreff: Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße Nr. 38/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgebaut. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist, halten sich tagsüber mehrere, teils sehr große Hunde auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, - ob ihm der gegenwärtige Zustand des Vorgartens in der Weberstraße Nr. 38 bekannt ist; - wenn ja, ob das zuständige Amt diese Zweckentfremdung des Vorgartens genehmigt und möglicherweise entsprechende Auflagen erteilt hat; - für den Fall, dass keine Genehmigung des Magistrats für die Umwandlung des Vorgartens erteilt worden ist, ob die zuständige Behörde beabsichtigt, den Hausbesitzer aufzufordern, den Vorgarten in seinen ursprü nglichen Zustand zurückzubauen. Begründung: Der Bau des Hundeauslaufs verletzt nicht nur die geltende Vorgartensatzung des Nordends, sondern stellt auch eine nicht geringe Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar, hingewiesen sei auf nahe gelegene Kindertagesstätten oder die nahe gelegene Gaststätte. Er ist auch eine reale Gefahr, da die Hunde in der Lage sind, jederzeit über den niedrigen Zaun zu springen und vorbeigehende Fußgängerinnen und Fußgänger zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 675

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer einrichten

10.12.2015 · Aktualisiert: 29.02.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.12.2015, OM 4843 entstanden aus Vorlage: OF 876/3 vom 24.09.2015 Betreff: Fahrradständer einrichten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten auf den Sperrflächen der Kreuzungen bzw. Freiflächen Fahrradständer aufzustellen: - Schwarzburgstraße/Weberstraße; - Bornheimer Landstraße/Günthersburgallee; - Koselstraße/Lenaustraße. Die genauen Standorte sowie die Anzahl sind nach Möglichkeit mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Die Fahrradständer dienen der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 415

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden

10.11.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 45 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 897/3 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umrüstung von Gasleuchten

29.10.2015 · Aktualisiert: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2015, OF 882/3 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten Vorgang: ST 1396/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Wann werden aus derzeitiger Sicht die restlichen Straßen des Nordends (über die in ST 1396 genannten hinaus) umgerüstet? - Handelt es sich bei allen Umrüstungen von Gasleuchten innerhalb des Erhaltungsgebiets Nordend (s. Anlage 1, ST 1396) um Umrüstungen auf LED? - Was geschieht mit den Gasleuchten außerhalb des Erhaltungsgebiets Nordend (z.B. nördlich der Nibelungenallee oder zwischen Burgstraße und unterer Bergerstraße)? - Wie lauten die bisher noch nicht oder nicht vollständig gegebenen Antworten auf die Fragen 3, 4 und 5 der OM 3115? Begründung: Nach wie vor ist es das Ziel des Ortsbeirats, alle Gasleuchten innerhalb der Bereiche der Erhaltungssatzungen Nordend I und II auf LED umzurüsten. Dies erscheint jedoch gemäß Anlage 1 noch nicht vollständig gewährleistet. Wenn möglich, sollte es auch im Nordend angesichts seiner charakteristischen Gründerzeitbebauung eine Beispielstraße mit erhaltenen Gasleuchten geben. Schließlich ist auch die Frage zum Beteiligungsprozess für neue Lichtmasten oder Leuchten-Aufhängungen noch nicht beantwortet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.08.2015, B 295 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1396 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Die Vorlage B 295 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 882/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Die Vorlage B 295 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 882/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1568 2016 1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 882/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze

08.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 entstanden aus Vorlage: OF 840/3 vom 03.09.2015 Betreff: Fahrradparkplätze statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14 Mit der Stellungnahme ST 1629 unterstützt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirates (OM 3444), im Stadtteil an geeigneten Stellen Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in den nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitten Autoparkplätze in Fahrradparkplätze umzuwidmen: Position Straße Straßenabschnitt Anzahl Bemerkung 1 Koselstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 2 Mehrere Gastronomiebetriebe, evtl. Gehwegnasen einbeziehen 2 Zeißelstraße Lenaustraße/Eckenheimer Landstraße 2 Gehwegnasen in der Weberstraße 3 Adlerflychtstraße Eckenheimer Landstraße/Oeder Weg 2 Kino Mal Seh ́n 4 Weberstraße Eiserne Hand/Glauburgstraße/ Ecke Schwarzburgstraße 2 1 Hohe Wohndichte Wohndichte und Gastronomie 5 Wielandstraße Friedberger Landstraße/ Eckenheimer Landstraße 3 Hohe Wohndichte 6 Spohrstraße Neuhofstraße/Nibelungenallee 2 Hohe Wohndichte 7 Bäckerweg Friedberger Platz/Mauerweg 2 Hohe Wohndichte 8 Bornheimer Landstraße Friedberger Platz/Berger Straße 2 Hohe Wohndichte, zahlreiche gastronomische Betriebe 9 Günthersburgallee Friedberger Platz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Friedberger Platz/ "wildparkende" Autos/Spielstraße 10 Luisenstraße Ecke Lido/Luisenplatz 1 bis 2 Hohe Wohndichte/Gastronomie 11 Eckenheimer Landstraße Bürgersteig zwischen Marschnerstraße/Glauburgstraße 1 bzw. 2 Es bestehen zwei Supermärkte 12 Scheffelstraße In Höhe Klinik Maingau auf Höhe der Hausnummer 17 1 bzw. 2 Hohe Besucherinnen- und Besucherzahl 13 Schopenhauerstraße Nr. 9 Zwischen Einfahrt und Bewohnerparkschild 1 bzw. 2 Kita KIBIZ, Spielplatz, Café Schneider, Anwohner 14 Glauburgstraße Zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg: Höhe Stalburg Theater und Höhe Schiller Apotheke 2 Cafés, Stalburg Theater, viele Anwohnerfahrräder 15 Vogelsbergstraße Zwischen Günthersburgallee und Martin-Luther-Platz, einmal Höhe Kronberger Bäckerei 1 bzw. 2 Zahlreiche "wildparkende" Fahrräder, Bäckerei Vor der Umsetzung sollen die Planungen dem Ortsbeirat für evtl. Stellungnahmen zugeleitet werden. Nach Absprache zwischen Magistrat, Ortsbeirat und evtl. Anwohnerinnen und Anwohnern können weitere Straßenabschnitte festgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Antrag vom 01.02.2017, OF 159/3 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers

17.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4524 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 17.09.2015 Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers Der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten: 1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben. 2. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Wohnungen für alle vier Förderwege entstehen sowie generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnformen entstehen können. 3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-horts als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist, bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anwohnerinnen und Anwohner in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals. 4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden. 5. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des St. Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe, aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 216 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeirat intensiver einbinden

01.09.2015 · Aktualisiert: 17.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2015, OF 852/3 Betreff: Ortsbeirat intensiver einbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum er den Ortsbeirat bei folgenden Maßnahmen im Ortsbezirk 3 nicht eingebunden hat: a) Eckenheimer Landstraße - Umbau des Radweges zwischen Kaiser-Sigmund-Straße und Malapertstraße in südlicher Richtung; b) Lenaustraße, Bereich der Sackgasse nördlich der Glauburgstraße - Entfall von weiteren zwei Kfz-Stellplätzen und Herstellung von Fahrradbügeln auf der Seite zum Glauburgplatz hin; c) Oeder Weg, südlicher Teil zwischen Querstraße und Wolfgangstraße - Planungen zur Herstellung einer Befahrbarkeit für Kraftfahrzeuge nur in einer Richtung; d) Eschersheimer Landstraße, Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Wolfsgangstraße - Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h in der Zeit zwischen 22h und 6h. 2. der Magistrat wir weiter gebeten zu berichten, welche Erwägungsgrunde er der Durchführung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1.zu Grunde gelegt hat. Begründung: Die aufgeführten Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 3. Sie wurden ohne vorherigen Konsultation oder Erörterung im Ortsbeirat durchgeführt. Die Maßnahme zu vorstehend Ziffer 1 c) war lokaler Presseberichterstattung zu entnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 852/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1547 2015 Die Vorlage OF 852/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Altenhöferallee Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr

29.08.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2015, OF 479/12 Betreff: Altenhöferallee Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee in das Pilotprojekt der Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr durch das Amt für Straßenverkehr und Erschließung gegenüber dem Land Hessen nach Abschluss des Modellversuches aufnehmen zu lassen. Begründung: Bisher sind in das Pilotprojekt vier Straßen stadtweit aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um die Nibelungenallee, die Eschersheimer Landstraße, den Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie die Lange Straße. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee ist im Rahmen des Pilotprojektes eine Haupterschließungsstraße in einem dicht besiedelten Neubaugebiet als weitere Vergleichsmöglichkeit nach Abschluss des Modellversuches mit einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 479/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und LINKE. gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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