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Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Schnellstraße für die Campusmeile?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 14.10.2020 Betreff: Schnellstraße für die Campusmeile? Der Alleenring - hier: Miquel-/Adickes- und Nibelungenallee - ist vor allem für die meisten Pkws und Lkws eine willkommene Abkürzung vom Miquelknoten zur A 661. Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind viel Lärm und Abgase. Um die gesundheitsschädlichen Emissionen für diese zu beseitigen, bedarf es einer neuen Gestaltung dieses Verkehrsweges. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Reduzierung der Autofahrspuren für jede Richtung um mindestens eine Spur zugunsten einer separaten Busspur möglich ist; 2. ob als kurzfristige Zwischenlösung eine Kapazitätssteigerung des Busverkehrs durch Takterhöhungen für Zeiten einer besonders hohen Nachfrage zu erreichen ist; 3. ob mittelfristig als Ersatz für den Bus eine Fahrtrasse exklusiv für eine Tramlinie gebaut werden könnte, die vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fährt. Eine derartige Tramlinie würde u. a. Berufstätige, Studierende u. Ä. aus der Region, die mit der Bahn am Haupt- bzw. Ostbahnhof ankommen, eine schnelle und bequeme Fahrmöglichkeit zu ihren Hochschulen und Arbeitsplätzen an der Campusmeile darstellen; 4. ob die Einrichtung eines Radschnellweges für den gesamten Alleenring und die Errichtung von größeren Radabstellanlagen (wie z. B. an der Konstablerwache) an geeigneten Flächen in der Nähe der Hochschulen oder an Kreuzungen möglich ist; 5. ob ihm aktuelle Untersuchungen vorliegen, die darüber Auskunft geben, woher die Fahrzeuge kommen und welches Ziel sie über den Alleenring ansteuern; 6. ob die Schaltung der Ampelanlagen nach den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern an stark frequentierten Kreuzungen bzw. Übergängen des Alleenringes möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Hundefreilauffläche auf dem Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6867 entstanden aus Vorlage: OF 979/3 vom 15.10.2020 Betreff: Hundefreilauffläche auf dem Alleenring Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt des Alleenrings östlich der Richard-Wagner-Straße zwischen den Häusern Nibelungenallee mit den Hausnummern 10 bis 16 eine Freilauffläche für Hunde bereitzustellen und diese einzuzäunen. Diese Wiese sollte später in die Überlegungen zur Gestaltung des Mittelstreifens der Allee einbezogen werden. Begründung: In diesem Umfeld leben zahlreiche Hundebesitzerinnen und -besitzer, die sich mit dem Anliegen, eine Freilauffläche für die Tiere zu haben, an den Ortsbeirat gewandt haben. Dieser Abschnitt des Grünstreifens ist gut geeignet für den Zweck, da die Bäume in großem Abstand zueinander stehen, sodass ein Zaun die Wurzeln nicht schädigen würde. Auch gibt es Sitzgelegenheiten (einige Bänke) an der Richard-Wagner-Straße und eine kleine Mauer, die gern zum Sitzen genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183 Antrag vom 21.04.2021, OF 16/3 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 273 Antrag vom 24.06.2021, OF 56/3 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XI) Kreuzungsbereich Lenaustraße/Zeißelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 963/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XI) Kreuzungsbereich Lenaustraße/Zeißelstraße Der Kreuzungsbereich Lenaustraße / Zeißelstraße ist tagsüber häufig und abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 963/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 963/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRoteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 938/3 vom 08.09.2020 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal und haben stellenweise sehr geringe Abstände zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstraße ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die eng geführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10
Überwachung der nächtlichen Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6671 entstanden aus Vorlage: OF 943/3 vom 10.09.2020 Betreff: Überwachung der nächtlichen Tempo-30-Regelung auf der Nibelungenallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Nibelungenallee die ab 22:00 Uhr gültige Geschwindigkeitsregelung mit Tempo 30 durch mobile Systeme zu überwachen. Begründung: Die Geschwindigkeitsreduzierung brachte nach der Einführung eine Verbesserung für die Anwohner bezüglich Lärm und Sicherheit. Schon nach kurzer Zeit ohne Überwachung der Einhaltung erscheinen die Schilder jedoch ziemlich nutzlos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2020 Aktenzeichen: 32 4
Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (II) Kreuzungsbereich Wielandstraße/Lenaustraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6426 entstanden aus Vorlage: OF 877/3 vom 14.05.2020 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (II) Kreuzungsbereich Wielandstraße/Lenaustraße Der Kreuzungsbereich Wielandstraße/Lenaustraße ist häufig auf allen schraffierten Ecken verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderungen zur Folge für Radfahrende und für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wielandstraße und die Lenaustraße überqueren wollen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2019 Aktenzeichen: 32 1
Zugestellte Blindenleitstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zugestellte Blindenleitstreifen Vorgang: OM 1629/17 OBR 3; ST 1765/17 An der Ecke Koselstraße/Weberstraße, besonders vor dem Café Strandcafé und gegenüber dem Gemüseladen Bettinas, ist immer wieder zu beobachten, dass auf den Gehwegnasen und Blindenleitstreifen Fahrräder und E-Roller, aber auch Motorräder abgestellt oder auch Autos geparkt werden. Vergleichbares ist auch an der Ecke Merianstraße/Bäckerweg zu sehen. Leider tritt dieses Phänomen der zugestellten Leitstreifen an vielen weiteren Stellen auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. nach Lösungen zu suchen, wie gerade auch die Blindenleitstreifen, die in den Bürgersteig hineinreichen, so geschützt werden, dass sie nicht von Fahrzeugen (Rädern, E-Rollern, auch Motorrädern) zugestellt werden können und 2. in Ergänzung zu den Maßnahmen von 2017 (siehe Vorgang OM 1629 und Stellungnahme ST 1765) weitere Poller setzen zu lassen, um die breiten Blindenleitstreifen am Straßenrand vor parkenden Autos zu bewahren. Begründung: Die Gehwegnasen wurden geschaffen, um den Fußgängern den Überweg über die Straßenkreuzungen zu erleichtern, deshalb wurden sie auch mit Blindenleitstreifen versehen. Wenn diese aber immer wieder zugestellt werden können, haben sie ihren Zweck verfehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2022 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradfalle vor dem Glauburg Café?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2020, OF 886/3 Betreff: Fahrradfalle vor dem Glauburg Café? Mindestens einmal jede Woche sind Betreiber*in und Besucher*innen des Glauburg Cafés an der Glauburgstraße 28 Zeugen von leichten und schweren,Unfällen mit Radfahrer*innen, wobei letztere von Notfallwagen ins nächste Krankenhaus transportiert werden müssen. Hauptursache für den Unfallschwerpunkt sind die verlegten Straßenbahnschienen und die schräg geparkten PKWs, manchmal sogar LKWs, die die Fahrmöglichkeit zwischen den Schienen und den geparkten Autos derart verengen, dass die Radfahrer*innen beim Ausweichen in die Schienen geraten und stürzen. Diese für Radfahrer*innen gefährliche Verkehrssituation bedarf dringend einer Änderung. Darum wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob er folgende Maßnahmen zeitnah durchführen kann 1. zwei Autoparkplätze zum Schräg-parken umzuwidmen in Parkmöglichkeiten für Fahrräder; 2. die restlichen Autoparkplätze zwischen Lenaustraße und Weberstrasse in Längsparkplätze umwandeln kann; 3. zur Querung der Glauburgstraße Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) einrichten kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 912/3 (s. TOP 12./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVorgartensatzung im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6088 entstanden aus Vorlage: OF 875/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorgartensatzung im Nordend Der Magistrat wird gebeten, bei den folgenden Vorgärten die geltende Vorgartensatzung durchzusetzen: 1. Gluckstraße 37 (grober Kiesbelag); 2. Lenaustraße 78 (Steinplattenbelag); 3. Schwarzburgstraße 39 (nicht bepflanzt, gärtnerisch nicht gestaltet); 4. Kreutzerstraße 10 bis 14 (grober Kiesbelag). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1642 Antrag vom 04.01.2021, OF 1037/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1920 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 1
Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 entstanden aus Vorlage: OF 861/3 vom 14.05.2020 Betreff: Vorstellung der Planungen im Karree rund um die Gethsemanekirche Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst in einer der nächsten Sitzungen dem Ortsbeirat die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karree Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Antrag vom 04.01.2021, OF 1033/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 Aktenzeichen: 66 0
E-Ladestationen in der Quartiersgarage in der Lenaustraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.05.2020, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 849/3 vom 05.03.2020 Betreff: E-Ladestationen in der Quartiersgarage in der Lenaustraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, der städtischen Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) die Installation von Ladestellen für Elektroautos in der Qu artiersgarage in der Lenaustraße anzuordnen. Begründung: Entsprechende Anfragen bzgl. Ladestationen aus der Öffentlichkeit an die Parkhausbetriebsgesellschaft wurden lapidar mit "ist nicht vorgesehen" beantwortet. Es wird im dicht besiedelten Nordend viel über CO2-Belastung etc. gesprochen. Hier wäre eine Initiative gegeben, um überhaupt Grundlagen zu schaffen, die dem entgegenwirken und der Realität Rechnung tragen (Wandel zur E-Mobilität). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 568 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 568 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6061, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliches Queren über den Alleenring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5848 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 06.02.2020 Betreff: Gefährliches Queren über den Alleenring Der Magistrat wird gebeten, bei den anstehenden Planungen zur Umgestaltung der nördlichen Richard-Wagner-Straße stadtauswärts (Reduzierung auf eine Fahrspur und Abmarkierung eines Radwegs) die Einfahrtsituation für die von Westen kommenden Fahrzeuge auf der südlichen Fahrspur der Nibelungenallee baulich so umzugestalten, dass das verbotswidrige und gefährliche Queren von Fahrzeugen aus der Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße über die südliche Fahrspur der Nibelungenallee entgegen deren Fahrtrichtung verhindert wird. Dazu könnten für die von Westen auf der Linksabbiegespur ankommenden Fahrzeuge der einspurige Einfahrtbogen nach Norden möglichst eng gehalten werden und die begrenzende Bogen-Nase (Spitze) zur südlichen Fahrspur der Nibelungenallee so weit wie möglich nach Westen gezogen werden, sodass es unmöglich wird, von der Ausfahrt Brahmsstraße/südliche Richard-Wagner-Straße in diesen Einfahrtbogen hineinzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1135 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5845 entstanden aus Vorlage: OF 833/3 vom 20.02.2020 Betreff: Umfeldplanung ehemaliges Marienkrankenhaus Vorgang: OM 1053/16 OBR 3; ST 1956/17 Die Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses schreiten zumindest äußerlich zügig voran. Der Bauherr hat Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Straßendecken und Seitenräume (ST 1956/17). Diese Maßnahmen sollten genutzt werden, um die Gesamtsituation der Straßengestaltung zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität sollte durch mehr Grün und Bänke erhöht werden. Radbügel und E-Ladestationen sollten geschaffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Planung zur Umgestaltung der Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße/Nordendstraße angrenzend an das Neubauprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Marienkrankenhauses zu erstellen und mit dem Ortsbeirat 3 abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden: a) den Kreuzungsbereich Nibelungenallee/Brahmsstraße/Richard-Wagner-Straße komplett neu zu gestalten. Die Fuß- und Radwegebeziehungen neu zu ordnen, auch im Hinblick darauf, dass an dieser Kreuzung eine Kindereinrichtung entsteht; b) den Kreuzungsbereich Richard-Wagner-Straße/Nordendstraße so umzugestalten, dass die dortige Spielstraße für die Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar wird; c) es sollten mindestens zwei Parkplätze mit Ladestation im Bereich der Richard-Wagner-Straße oder der Brahmsstraße eingerichtet werden; d) im gesamten Bereich sollten mögliche Baumstandorte ermittelt und bepflanzt werden; e) es sollten im gesamten Bereich Fahrradbügel montiert werden; f) in den Kreuzungsbereichen sollten mögliche Standorte für Sitzbänke aus dem Programm "Ausgeruht mobil" geprüft werden; g) Standorte für ein bis zwei Niederflurglascontainer sind zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2016, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1956 Antrag vom 09.01.2020, OF 788/3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 829 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5844 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 09.01.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Nordendstraße/Kinderspielplatz Die Nordendstraße, eine Verbindung zwischen Nibelungenallee und Eckenheimer Landstraße, führt am Nordendspielplatz nördlich um diesen herum. Der Nordendspielplatz ist zu jeder Tageszeit sehr gut besucht. Viele Kinder spielen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch auf dem Gehweg außerhalb des Spielplatzes. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Schwarzburgschule, Kinderkrippen, Kitas und Schülerinnen- und Schülerhorte. Die Nordendstraße ist im gesamten den Spielplatz umgebenden Verlauf zwischen Lenaustraße und Gluckstraße als verkehrsberuhigter Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) ausgewiesen. Vor der Kreuzung Nordendstraße/Lenaustraße und in der Zufahrt aus der Brahmsstraße sind entsprechende Verkehrszeichen angebracht. Die meisten Autos fahren jedoch mit überhöhter Geschwindigkeit um den Nordendspielplatz herum. Dies stellt ein erhöhtes Risiko für die spielenden Kinder dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1 StVO) durch Geschwindigkeiten drosselnde Maßnahmen sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 985 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 824/3 Betreff: Grünstreifenbepflanzung - Rothschildallee/Nibelungenallee Seit Jahren hat der Magistrat das Ziel, die artenarme Rasenfläche des Mittelstreifens zwischen den Fahrspuren der Rothschild- und Nibelungenallee mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Aufgrund der damals bevorstehenden Verlegung der Fernwärmetrasse wurden die Maßnahmen nicht weiter verfolgt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, mehr als eineinhalb Jahre danach, ist der Mittelstreifen immer noch nicht bepflanzt. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern zu berichten, ob die Bepflanzung im Frühjahr 2020 beginnt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 824/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1744 2020 Die Vorlage OF 824/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor durch folgenden Satz ersetzt wird: "Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, wann die Bepflanzung beginnt und ob auf dem Mittelstreifen auch eine Blühwiese eingerichtet werden kann." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
Weiter lesen„Stellvertreter“ im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 756/3 vom 19.11.2019 Betreff: "Stellvertreter" im Nordend durch Fahrradbügel ersetzen Vorgang: OM 3813/18 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die schraffierten Flächen sowie die "Stellvertreter" an der Kreuzung Lenaustraße/Neuhofstraße durch Fahrradbügel ersetzt werden können. Wenn möglich, sollte das für alle ähnlich ausgewiesenen Straßenecken im Nordend geschehen. Begründung: Nach wie vor herrscht an vielen Stellen ein eklatanter Mangel an Fahrradbügeln. Die Anbringung auf den schraffierten Flächen brächte eine ungeheure Abhilfe. Für den Bereich Schwarzburgstraße/Weberstraße wurde dies bereits verfügt (s. OM 3813). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3813 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 832 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5652 entstanden aus Vorlage: OF 759/3 vom 21.11.2019 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Bertramstraße zwischen Nibelungenallee und der Polizeimeister-Kasper-Straße Tempo 30 anzuordnen; 2. einen Fußgängerüberweg über die Bertramstraße auf Höhe der Polizeimeister-Kasper-Straße einzurichten. Begründung: Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Bertramstraße, aber auch für die Kinder in der Kita der Bertramstraße 4a ist die Überquerung der Bertramstraße aktuell gefährlich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dem südlichen Abschnitt der Bertramstraße nicht Tempo 30 angeordnet ist, während dies nördlich der Bertramstraße ab der Ecke Polizeimeister-Kasper-Straße sehr wohl der Fall ist. Ein Überweg ist in der Bertramstraße selbst nicht vorhanden und es wird mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. An der Einmündung der Polizeimeister-Kasper Straße ist die Einmündung durch Buschwerk und Parkplätze so verbaut, dass ein Überqueren der Bertramstraße praktisch unmöglich ist. Die Einrichtung eines Überwegs macht es deshalb nötig, auch die Aufstellflächen herzustellen, die es aktuell nicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1857 Aktenzeichen: 61 13
Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 743/3 vom 21.11.2019 Betreff: Sichere Straßenüberquerung in der Richard-Wagner-Straße schaffen 1. Im Rahmen der Umgestaltung des oberen Teils der Richard-Wagner-Straße sowie der Rat-Beil-Straße muss auch auf das Thema Überquerungsmöglichkeiten dieser beiden Straße geschaut werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie weit die derzeitige Planung der Umgestaltung fortgeschritten ist und ob sich bereits sagen lässt, wie die Überquerung der beiden Straßen aussehen wird. Der Ortsbeirat 3 erwartet, dass eine sichere Überquerungsmöglichkeit sowohl des Fahrradstreifens als auch der Autofahrbahnen sichergestellt wird, welche über die derzeitige Lösung hinausgeht. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er hierzu bereits Informationen bereitstellen kann. 2. Ungeachtet der derzeitig laufenden Planung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, und falls möglich umzusetzen, dass auf der Richard-Wagner-Straße an der Einmündung zur Rat-Beil-Straße ein Zebrastreifen zur Überquerung geschaffen wird. Dieser soll an dem Stück der Straße entstehen, an dem die beiden Fahrspuren kurz geteilt werden, somit also ebenfalls zweigeteilt sein und das Zwischenstück der Straße mit jeweils der rechten und linken Straßenseite verbinden. Gleichzeitig soll das zurzeit 100 Meter lange Straßenstück mit dem Tempolimit von 30 km/h nach Süden verlängert werden und bereits ab der Miquelallee gelten. Ebenso soll geprüft werden, ob auf der Rat-Beil-Straße vor dem Hauptfriedhofeingang das zurzeit vorhandene Verkehrsschild "Achtung Fußgänger" durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Quelle: Google Maps Begründung: Langfristig muss im Rahmen der Umgestaltung eine Planung entwickelt werden, die den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen, also auch den Fußgängern, Rechnung trägt. Kurzfristig gilt: Die angesprochene Stelle auf der Richard-Wagner-Straße stellt für Fußgänger derzeit eine Gefahrenstelle dar, welche durch einen Zebrastreifen beseitigt werden kann. Für eine erhöhte Sicherheit und zur Steigerung der Relevanz des bereits heute vorhandenen "100-Meter-30-km/h-Schildes" wird empfohlen, bereits ab der Miquelallee die 30 km/h einzuführen. Somit wird verhindert, dass dort startende Fahrzeuge auf 50 km/h beschleunigen, nur um direkt wieder auf 30 km/h herunterbremsen oder ggf. aufgrund des Zebrastreifens ganz anhalten zu müssen. Die Rat-Beil-Straße ist an dieser Stelle noch einspurig, was eine Überquerung mithilfe eines Zebrastreifens möglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 506 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1854 Aktenzeichen: 66 2
500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2019, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 544/3 vom 10.10.2018 Betreff: 500 unterirdische Parkplätze - Parkchaos eindämmen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.04.2020, 30.07.2020, 23.11.2020, 10.05.2021, 02.12.2021, 08.04.2022 und 05.09.2022 Die Parksituation ist in weiten Teilen des Nordends katastrophal. Autos fahren im Zuge der Parkplatzsuche unnötig lange durch die Wohnquartiere. Die Straßen sind in den Abendstunden komplett, auch an nicht zulässigen Stellen, zugeparkt. Der Ortsbeirat 3 begrüßt deshalb Maßnahmen im Sinne einer Parkraumbewirtschaftung, die den Anwohnern im Rahmen des Bewohnerparkens für Parkplätze im öffentlichen Straßenraum Vorrang einräumt und auswärtige Nutzer über Parkgebühren auch in Wohngebieten stärker an den Kosten beteiligt. Weitere Entlastung ist jedoch zwingend erforderlich, deshalb muss unabhängig davon die Standortsuche für mögliche Anwohnerquartiersgaragen in öffentlicher oder privater Hand weiter vorangehen. Hierbei sollten stets auch Fahrradabstell- und Carsharing-Plätze sowie Ladestationen für alternative Antriebstechnologien (Strom, Wasserstoff) in das Betreiberkonzept mit eingebunden werden. Die Kombination mit anderer oberirdischer Nutzung wie Wohnen oder Gewerbe sollte im Gespräch mit möglichen Investoren angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit dem Ziel der Schaffung von 500 zusätzlichen unterirdischen Parkplätzen nochmals als mögliche Standorte für Anwohnerquartiersgaragen im Nordend ergebnisoffen zu prüfen: a) Ehemaliger Löschteich im Bereich Günthersburgallee/Rothschildallee; b) Parkplatz Maingau-Krankenhaus; c) Freies Grundstück Friedberger Landstraße/Bethmannpark; d) Richard-Wagner-Straße zwischen Brahmsstraße und Eckenheimer Landstraße; e) Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek; 2. weitere mögliche Standorte zu suchen und hier auch auf die Erfahrungen aus anderen Städten zurückzugreifen; 3. auf jeden Fall 50 Prozent der unterirdisch geschaffenen Parkplätze für eine oberirdische Entlastung zu nutzen, d. h. die entsprechende Zahl von Stellplätzen entfällt oberirdisch zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und der allgemeinen Aufenthaltsqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 486 Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 498 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 498 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 498 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Fristverlängerung um drei Monate) Beschlussausfertigung(en): § 5221, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 § 5832, 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2020 § 6169, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 § 7232, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.02.2021 § 572, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 § 1122, 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.01.2022 § 1819, 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 31.05.2022 § 2351, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022 Aktenzeichen: 61 00
Bettina’s Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5365 entstanden aus Vorlage: OF 720/3 vom 05.09.2019 Betreff: Bettina's Obst-, Gemüse- und Feinkostgeschäft erhalten und ökologisch modernisieren Der Magistrat wird gebeten, dem eingeführten Lebensmittelgeschäft Bettina's die Möglichkeit zu eröffnen, ein kleines, ökologisches Kühlaggregat zwischen Bürgersteig und Vorgarten in der Weberstraße aufzustellen, dieses zu genehmigen und somit die Existenz des Geschäftes zu erhalten. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen: 1. Herstellung einer Teilfläche als Vorgarten durch Entsiegelung des Bodens und Bepflanzung. 2. Aufstellung eines Kühlaggregates, ähnlich eines Marktstandes, unter dem Wasser im Boden versickern kann. Begründung: Das Lebensmittelgeschäft Bettina's versorgt einen Teil des westlichen Nordends mit frischen, teilweise regionalen Produkten. Es ist Teil der Nahversorgung und bildet damit einen Gegenpol zu den immer weiter sich ausbreitenden Discountern und großen Lebensmittelmärkten. Ein lebendiger Stadtteil wie das Nordend lebt von dieser Mischung kleiner Geschäfte und Wohnungen. Da die bisherigen Kühlräume des Lebensmittelgeschäftes bis weit in den Vorgarten Weberstraße hineinreichen, gibt es eine Verfügung des Magistrats zum Rückbau. Dies unterstützt auch der Ortsbeirat, er bittet den Magistrat jedoch gleichzeitig, ein deutlich verkleinertes Kühlaggregat, evtl. mit Solarbedachung, zu gestatten, da hiervon die Existenz des Ladens abhängt. Eine Ortsbesichtigung hat ergeben, dass in dem gründerzeitlichen Gebäude kein Platz für ein Kühlaggregat vorhanden ist, dies gleichzeitig aber notwendiger Bestandteil des Geschäftes ist. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat deshalb eine finanzielle und beratende Unterstützung für den Fall der ökologischen Optimierung in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0
Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 932/2 vom 25.09.2019 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo-30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittweise fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 30 Aktenzeichen: 32 0
Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 711/3 vom 05.09.2019 Betreff: Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers Der Magistrat wird gebeten, beim Neubau eines Wohnhauses auf der Fläche des Glauburgbunkers folgende Punkte bei der Baugenehmigung besonders zu berücksichtigen: 1. Das neue Wohnhaus ist nach den vorliegenden Plänen bis an die Grenze zum Glauburgplatz geplant (ehemalige Terrassenmauer, direkt anschließend an den Spielplatz). Es ist zu vermuten, dass durch diese unmittelbare Nähe Konflikte entstehen. Es wird darum gebeten, hier einen gewissen Abstand zu halten. 2. Der geplante Vorgarten zur Schwarzburgstraße erscheint sehr schmal. Es wird darum gebeten, hier Vorgaben zu erlassen, die mehr Abstand zwischen dem Wohnhaus und dem Bürgersteig zur Schwarzburgstraße lassen, also einen tieferen Vorgarten. 3. Der Vorgarten soll durch eine getrennte Zu- und Abfahrt der Tiefgarage unterbrochen werden. Es wird darum gebeten, eine kombinierte Zu- und Abfahrt zu fordern, die auch nur die unbedingt nötige Breite aufweist, dies zugunsten eines größeren Vorgartens und damit mehr unversiegelter und begrünter Fläche. 4. Es ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet mit ausgeprägten unterirdischen Wasserströmen. Es wird darum gebeten, alle Maßnahmen zu fordern und zu überwachen, die ein Versperren/Umleiten dieser Ströme verursachen könnten. Diese Überwachung ist besonders auch in Hinsicht auf die Sicherung von Gebäuden in der Nachbarschaft angebracht (mögliches Absacken von Nachbarhäusern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5209 entstanden aus Vorlage: OF 729/3 vom 05.09.2019 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch sogenannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? 2. Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch sogenannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden in der Hynspergstraße 14 (siehe Bild); in der Feststraße 19, dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke und es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt; in der Gleimstraße 6 sowie in der Schwarzburgstraße 1 und 20. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4738 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 02.05.2019 Betreff: Begrünung des rückwärtigen Zaunes des Spielplatzes Weberstraße Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Saison den rückwärtigen hohen Zaun des Spielplatzes hinter den Häusern Weberstraße 36 bis 40 mit einer dauerhaften, dichten und strapazierfähigen Bepflanzung zu begrünen und den Spielplatz und insbesondere den hinteren Aufenthaltsbereich für Besucher und Anwohner so attraktiver und ökologisch wertvoller zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1778 Aktenzeichen: 67 0
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