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St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4524 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 17.09.2015 Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers Der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten: 1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben. 2. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Wohnungen für alle vier Förderwege entstehen sowie generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnformen entstehen können. 3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-horts als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist, bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anwohnerinnen und Anwohner in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals. 4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden. 5. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des St. Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe, aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 216 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 0