St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM
4524 entstanden aus Vorlage:
OF 866/3 vom
17.09.2015 Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines
lebenswerten Stadtquartiers Der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit
dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten: 1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße
muss erhalten bleiben. 2. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Wohnungen
für alle vier Förderwege entstehen sowie generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnformen entstehen können.
3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines
Kindergarten/-horts als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist,
bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Anwohnerinnen und Anwohner in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals. 4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal
sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der
Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen
innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt
werden. 5. Es sind Vorkehrungen zu treffen,
um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen
einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu
informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein
Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des St. Marienkrankenhauses ist ein
zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte
schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung
dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil
stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen,
die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein
generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung
und Hilfe, aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu
schaffen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 216
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 63 0