Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM
4950 entstanden aus
Vorlage: OF 904/3 vom
24.11.2015 Betreff: Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses
Weberstraße Nr. 38/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu
einem Hundeauslauf umgebaut. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer
dicken Schicht Sand bedeckt ist, halten sich tagsüber mehrere, teils sehr große
Hunde auf. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, - ob ihm der gegenwärtige Zustand des Vorgartens in
der Weberstraße Nr. 38 bekannt ist; - wenn ja, ob das zuständige Amt diese
Zweckentfremdung des Vorgartens genehmigt und möglicherweise entsprechende
Auflagen erteilt hat; - für
den Fall, dass keine Genehmigung des Magistrats für die Umwandlung des
Vorgartens erteilt worden ist, ob die zuständige Behörde beabsichtigt, den
Hausbesitzer aufzufordern, den Vorgarten in seinen ursprü
nglichen Zustand zurückzubauen. Begründung: Der Bau des Hundeauslaufs verletzt nicht nur die
geltende Vorgartensatzung des Nordends, sondern stellt auch eine nicht geringe
Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar, hingewiesen sei auf nahe
gelegene Kindertagesstätten oder die nahe gelegene Gaststätte. Er ist auch eine
reale Gefahr, da die Hunde in der Lage sind, jederzeit über den niedrigen Zaun
zu springen und vorbeigehende Fußgängerinnen und Fußgänger zu gefährden.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.04.2016, ST 675