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Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4950 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 24.11.2015 Betreff: Vorgarten zum Hundeauslauf umgebaut In den letzten Wochen hat der Besitzer des Hauses Weberstraße Nr. 38/Ecke Zeißelstraße den Vorgarten in der Weberstraße zu einem Hundeauslauf umgebaut. Auf der Fläche des Vorgartens, der mit einer dicken Schicht Sand bedeckt ist, halten sich tagsüber mehrere, teils sehr große Hunde auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, - ob ihm der gegenwärtige Zustand des Vorgartens in der Weberstraße Nr. 38 bekannt ist; - wenn ja, ob das zuständige Amt diese Zweckentfremdung des Vorgartens genehmigt und möglicherweise entsprechende Auflagen erteilt hat; - für den Fall, dass keine Genehmigung des Magistrats für die Umwandlung des Vorgartens erteilt worden ist, ob die zuständige Behörde beabsichtigt, den Hausbesitzer aufzufordern, den Vorgarten in seinen ursprü nglichen Zustand zurückzubauen. Begründung: Der Bau des Hundeauslaufs verletzt nicht nur die geltende Vorgartensatzung des Nordends, sondern stellt auch eine nicht geringe Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar, hingewiesen sei auf nahe gelegene Kindertagesstätten oder die nahe gelegene Gaststätte. Er ist auch eine reale Gefahr, da die Hunde in der Lage sind, jederzeit über den niedrigen Zaun zu springen und vorbeigehende Fußgängerinnen und Fußgänger zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 675

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