Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM
2061 entstanden aus Vorlage:
OF 268/3 vom
05.06.2017 Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der
Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern,
jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die
Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich
Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der
Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im
Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig
von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der
Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders
gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts
gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so
nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden
geführt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.12.2017, ST 2352
Aktenzeichen: 66 0