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Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 268/3 vom 05.06.2017

Betreff: Fahren und Parken auf den Gehwegen in der Eckenheimer Landstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen von Pollern, jeweils zehn Meter von der Ecke entfernt zwischen dem Geh- und Radweg, die Nutzung des Gehwegs durch Autofahrer (vor allem Lieferverkehr) im Bereich Glauburgstraße/Schwarzburgstraße auf östlicher Seite und Schwarzburgstraße/Hansteinstraße auf der westlichen Seite der Eckenheimer Landstraße zu unterbinden. Begründung: Seit dem Umbau der Eckenheimer Landstraße werden im Bereich der Haltestelle "Glauburgstraße" die Gehwege sehr gerne und regelmäßig von Autofahrern zum Parken, Halten und auch einmal Durchfahren benutzt. Der Außenbereich vor dem Schaufenster der Schamlos-Friseure wird hierbei besonders gerne als Haltebucht genutzt, ebenso wie der Lieferverkehr des Getränkemarkts gerne über den Gehweg in die Hansteinstraße wieder hinausfährt. Dies ist so nicht tragbar und hat auch schon zu Beschwerden von Geschäftstreibenden geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3