Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM
924 entstanden aus Vorlage:
OF 97/3 vom 22.09.2016
Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Oberhalb des
Spielplatzes Scheffelstraße treffen Hebelstraße und Weberstraße aufeinander.
Die Fahrbahnen gehen ineinander über, eine Verbindung zur Scheffelstraße gibt
es nur über die Fußwege, die auf beiden Seiten des Spielplatzes verlaufen.
Wenn eine Radfahrerin oder ein Radfahrer von der
Weberstraße direkt auf den Fahrradweg der Scheffelstraße gelangen möchte, fährt
sie oder er über den - teilweise recht breiten - Bürgersteig. Dies geschieht
mitunter sehr schwungvoll, da die Weberstraße leicht abschüssig ist. Dabei kann
es zu Gefährdungen für Fußgänger kommen, besonders für
mobilitätseingeschränkte, Ältere oder auch für Kinder. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den
Weg zwischen Weberstraße und Scheffelstraße entweder als Radweg mit Piktogramm
neben dem Fußweg zu markieren oder sowohl auf der Seite der Scheffelstraße als
auch auf der Seite Weberstraße ein Verkehrsschild "Fußweg, für Radfahrer
erlaubt" anzubringen. Es sollte sich auf jeden Fall um eine Maßnahme
handeln, die Aufmerksamkeit beziehungsweise Rücksichtnahme einfordert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 619
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3
am 16.03.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1