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Meine Nachbarschaft: Niedererlenbacher Straße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessungen in der Niedereschbacher Straße

16.06.2020 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6109 entstanden aus Vorlage: OF 276/13 vom 01.06.2020 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen in der Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Niedereschbacher Straße orts auswärts Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Diese Ergebnisse sind dann in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Hinweise besorgter Bürgerinnen und Bürger, dass die Verkehrsteilnehmer in der Niedereschbacher Straße die Geschwindigkeit gerade in Richtung REWE, also ortsauswärts, massiv überschreiten. Um genauere Zahlen und nicht nur einen subjektiven Eindruck zu haben, ist eine Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessung nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1873 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlendes Verkehrsschild ergänzen

13.03.2020 · Aktualisiert: 15.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 19.01.2020 Betreff: Fehlendes Verkehrsschild ergänzen Der Magistrat wird gebeten, in der Görlitzer Straße vor der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsschild "Vorfahrt achten" anzubringen. Begründung: Das Verkehrsschild fehlt. Damit gilt an dieser Stelle rechts vor links, was zu Unfällen führen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen

14.02.2020 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 30.01.2020 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: OM 3450/18 OBR 10; OM 4518/19 OBR 15; ST 1552/19; ST 1776/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zurzeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-La-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten Ortsmittelpunkt frei gemacht werden. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von der Dezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme ST 1776 heißt es hierzu: "...In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden fünf Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019 die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK-Vorsitzende, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger als Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen, wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Der Ortsbeirat möchte die Seniorinnen und Senioren in der Mitte des Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und er möchte auch keine zehn Jahre mehr warten, bis dieses Projekt vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird. Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder in einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im Ortsbeirat der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der Ortsbeirat weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse der älteren Bürger endlich ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Anbindung des neuen Radwegs Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach am Ortseingang Nieder-Erlenbach

03.02.2020 · Aktualisiert: 13.03.2020

Antrag vom 03.02.2020, OF 260/13 Betreff: Anbindung des neuen Radwegs Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach am Ortseingang Nieder-Erlenbach Der geplante Radweg entlang der Gemeindestraße von Nieder-Eschbach endet vor der Querung der L 3008 am Ortseingang Nieder-Erlenbach. Bei der Vorstellung des Projektes am 26.11.2019 in der Sitzung des Ortsbeirates 13 war auch auf Nachfrage nicht ersichtlich, wie die Führung des Radweges auf die "Niedereschbacher Straße" erfolgen soll. Es ist zwar eine Ampelanlage installiert, jedoch im weiteren Verlauf kein Bürgersteig vorhanden oder eine Fahrradspur vorgesehen. Eine Führung des Radweges auf die Abbiegespur ist keinesfalls zu vertreten. Es wird daher die Frage an den Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. gestellt: Wie ist die verkehrssichere Anbindung des neuen Radweges im Bereich des Ortseingangs Nieder-Erlenbach hinsichtlich des fehlenden Bürgersteigs und des dort befindlichen Altglascontainers geplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 18.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1586 2020 Die Vorlage OF 260/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -

25.10.2019 · Aktualisiert: 06.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 04.10.2019 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15; B 364/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern eine nachvollziehbare Antwort zu geben; 2. dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Aus diesem Grund weist der Ortsbeirat die Vorlage B 364 in der vorliegenden Form zurück. Begründung: Bürgern und auch dem Ortsbeirat 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirates 15 nur antwortet: "Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil-La-Barre-Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig." Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 230 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 26.09.2019 Betreff: Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern Vorgang: OM 15/16 OBR 15; ST 966/16 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-La-Barre-Straße, ab Niedererlenbacher Straße in Richtung Ober-Erlenbach, wie in der Vorlage ST 966 zugesagt, auch zweimal jährlich zu reinigen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert, obwohl dem Ortsbeirat in der Vorlage ST 966 dies so zugesagt wurde. Es liegt Blattwerk und Altholz in den Abwassergräben. Er besteht die Gefahr, dass es bei Starkregen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, erneut zu Überschwemmungen und Verschlammungen der Straßen in Richtung des Ortsteils Nieder-Eschbach kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept für die Bebauung Westrand

22.10.2019 · Aktualisiert: 29.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5325 entstanden aus Vorlage: OF 236/13 vom 26.08.2019 Betreff: Verkehrskonzept für die Bebauung Westrand Der Magistrat wird gebeten, das ÖPNV-Konzept für den Bereich Nieder-Erlenbach Westrand im Ortsbeirat vorzustellen. Ebenso sollte eine Verkehrssimulation für den Zubringerverkehr für die 300 bis 400 Neubürger und den zu erwartenden Pkw-Verkehr im Hinblick auf den Verkehrsfluss an den Straßen Erlenbacher Stadtw eg und Niedereschbacher Straße durchgeführt werden. Begründung: Die Anbindung Nieder-Erlenbachs an die Linien S 6 und U 2 ist kritisch für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtteil. Leider ist bereits jetzt die Linie 25 über Harheim zur S 6 in Berkersheim in Stoßzeiten überlastet. Wie bewertet der Magistrat die vorhandenen Kapazitäten im Hinblick auf die zu erwartende Zunahme der Fahrgäste? Auch sollte dringend der zu erwartende Verkehrsfluss an den Hauptzubringerstraßen untersucht werden, damit mögliche Engpässe bereits in der Bauphase noch entschärft werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 155 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereiche in der Niedereschbacher Straße einfärben

13.08.2019 · Aktualisiert: 29.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 232/13 vom 28.07.2019 Betreff: Kreuzungsbereiche in der Niedereschbacher Straße einfärben Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Kreuzungsbereiche in der Niedereschbacher Straße rot eingefärbt werden. Einige Kreuzungsbereiche in Nieder-Erlenbach sind bereits rot eingefärbt, die stark befahrende Niedereschbacher Straße fehlt hingegen noch. Begründung: Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen zwischen Verkehrsteilnehmern, besonders an der Kreuzung Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße. Um die im gesamten Ort bestehende Rechts-vor-Links-Regelung deutlicher hervorzuheben, ist die versprochene Einfärbung der Kreuzungsbereiche zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2164 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher Straße

18.06.2019 · Aktualisiert: 03.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4833 entstanden aus Vorlage: OF 227/13 vom 02.06.2019 Betreff: Aufstellen des Verkehrsschildes Nr. 315 der StVO in der Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Niedereschbacher Straße - ab der Hausnummer 13 in Fahrtrichtung Alt-Erlenbach - das Verkehrszeichen Nr. 315 der StVO aufzustellen und damit das Parken auf dem Gehweg zu legalisieren. Begründung: Der Gehweg in der Niedereschbacher Straße ist breit genug und es kommt nicht zu Behinderungen von Fußgängern, wenn dort ein Pkw mit zwei Rädern auf dem Gehweg parkt. Durch die Legalisierung mit dem Verkehrszeichen Nr. 315 würde der Parkplatzdruck von den Bewohnern genommen und gleichzeitig wird der fließende Verkehr gezwungen, sich an die im Ort vorgeschriebene Tempo-30-Regelung zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1725

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone

15.03.2019 · Aktualisiert: 04.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkei tsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen. Begründung: Zu 1.: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer, die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. Zu 2.: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1215 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsermittlung

15.03.2019 · Aktualisiert: 28.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 201/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsermittlung Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach eine Geschwindigkeitsermittlung durchzuführen. Diese soll ortseinwärts von Ober-Erlenbach/Nieder-Erlenbach kommend direkt hinter dem Orts- und Tempo-30-Zonen-Schild bis zur Einmündung Aschebachstraße erfolgen. Das Ergebnis ist dem Ortsvorsteher mitzuteilen. Begründung: Wegen des dortigen Gefälles fahren dem Augenschein nach fast alle Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit in Nieder-Eschbach ein, was zu einer Gefährdung der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1083 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach

03.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz „An der Dorflinde“ an der DeuilLaBarreStraße

08.11.2018 · Aktualisiert: 26.06.2019

Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung DeuilLaBarreStraße/ NiedererlenbacherStraße

22.10.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen

10.08.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3470 entstanden aus Vorlage: OF 164/15 vom 24.07.2018 Betreff: 50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen Der Magistrat wird gebeten, die vor dem Parkplatz, Deuil-La-Barre-Straße/Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße aufgestellte Partnerschaftstafel mit einem Hinweis auf 50 Jahre Partnerschaft zu ergänzen. Begründung: Die Partnerschaft mit der französischen Stadt Deuil-la-Barre besteht über 50 Jahre. Um auch kommende Generationen auf die Wichtigkeit der deutsch-französischen Freundschaft hinzuweisen, sollte folgende Ergänzung auf dieser Tafel angebracht werden: "50 Jahre Partnerschaft seit 1967 - Ein Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2102 Antrag vom 04.10.2019, OF 236/15 Aktenzeichen: 10 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a

15.06.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 14.06.2018 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebracht. Diese werden auch, wie erwünscht, gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wäre jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalb der vor diesen Läden angebrachten Winkel sinnvoll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkeln auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1897 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufstellen

17.04.2018 · Aktualisiert: 02.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3040 entstanden aus Vorlage: OF 157/13 vom 03.04.2018 Betreff: Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße wieder aufgestellt werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Begründung: Wie jedes Jahr nach den Wintermonaten liegen die Verkehrsleitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße im Graben. Der Ortsbeirat bittet, dafür Sorge zu tragen, dass die Pfosten zeitnah aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1376 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes

20.02.2018 · Aktualisiert: 14.03.2018

Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen

16.01.2018 · Aktualisiert: 29.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2594 entstanden aus Vorlage: OF 139/13 vom 22.11.2017 Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Magistrat wird gebeten, künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden: 1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach; 2. am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach; 3. an der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf den Erlenbacher Stadtweg; 4. an der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf die Niedereschbacher Straße. Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiratsmitglieder vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und Metalldreiecksständer. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist zu plakatieren, übersät sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 223 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 709 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1998 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke

09.11.2017 · Aktualisiert: 14.03.2018

Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch

26.10.2017 · Aktualisiert: 22.02.2018

Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt

24.10.2017 · Aktualisiert: 14.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2240 entstanden aus Vorlage: OF 121/13 vom 04.09.2017 Betreff: Entsorgung und Recycling von Elektrokleingeräten zum Schutz der Umwelt Der Magistrat wird gebeten, einen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte in Nieder-Erlenbach aufzustellen, welcher in einem sinnvollen Turnus durch die Entsorgungsbetriebe geleert wird. Mögliche Standorte für einen solchen Sammelcontainer wären: - Am Ortseingang zur Niedereschbacher Straße gegenüber des Lebensmittelmarktes REWE; - am Ortseingang zum Erlenbacher Stadtweg neben den Altglascontainern; - an der Kreuzung der Straßen Alt-Erlenbach und Am Steinberg; - a m Bürgerhaus Nieder-Erlenbach. Begründung: Laut Auskunft der Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) müssen Elektrokleingeräte (elektrische Zahnbürste, Rasierer etc.) an den FES-Sammelstellen/Betriebshöfen abgegeben werden. Die nächsten Betriebshöfe liegen in Bergen-Enkheim oder Kalbach. Um diese zeitnah zu erreichen, müssen die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Erlenbachs den Pkw nutzen. Dies macht aus der Perspektive der Klimabilanz keinen Sinn. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger ohne Pkw benachteiligt. Aus diesem Grund würde sich ein Sammelcontainer in Nieder-Erlenbach empfehlen, der fußläufig für die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen ist. Somit wäre das Recycling von Kleingeräten und gleichzeitig eine Einsparung von CO2 möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 52 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße

07.10.2017 · Aktualisiert: 14.08.2018

Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit

27.06.2017 · Aktualisiert: 19.09.2017

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1899 entstanden aus Vorlage: OF 104/13 vom 07.06.2017 Betreff: Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot (Zeichen 283 StVO) auf den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs, von der Niedereschbacher Straße kommend, beidseitig auszuweisen. Dieses Parkverbot ist durch ein Parkverbotsschild zu kennzeichnen. Begründung: Der Brandenburger Weg ist eine schmale Sackgasse, die in die Niedereschbacher Straße mündet. Weil es für Lastkraftwagen (im Besonderen FES-Fahrzeuge) und größere Lieferwagen keine Wendemöglichkeiten gibt, müssen diese von der Niedereschbacher Straße rückwärts in den Brandenburger Weg manövrieren. Oftmals stehen an den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs Fahrzeuge, welche ein solches Manöver behindern. Die Folge ist, dass Lastkraftwagen über Gehwege und kritische Ausfahrten fahren müssen. Dies stellt eine Sicherheitsgefahr für Gehwegbenutzerinnen und Gehwegbenutzer dar. Aus Eigeninitiative der Anwohnerinnen und Anwohner heraus wurde bereits deswegen ein Schild platziert, das die Fahrerinnen und Fahrer auffordert, in diesen 20 Metern nicht zu parken. Dies wird jedoch häufig ignoriert. Ein Schutzstreifen durch ein Parkverbot würde deshalb Abhilfe leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1871

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

21.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 21.04.2017 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 1. Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, bis zum 1. August 2017 a) den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) sowie b) den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 93/15 vom 04.04.2017 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an nachfolgenden Stellen je eine Sitzbank neu aufgestellt wird: 1. An der Grünfläche Urseler Weg/Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle; 2. an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort am Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zugute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Bild: M. Paul 2017 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße

04.04.2017 · Aktualisiert: 27.04.2017

Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden

04.04.2017 · Aktualisiert: 27.04.2017

Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die DeuilLaBarreStraße anbringen

10.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre- Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen, in denen Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 904 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen

23.01.2017 · Aktualisiert: 15.02.2017

Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!

25.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze mit Parkscheiben

04.11.2016 · Aktualisiert: 19.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 851 entstanden aus Vorlage: OF 56/15 vom 19.10.2016 Betreff: Parkplätze mit Parkscheiben Der Magistrat wird gebeten, die auf Wunsch des Ortsbeirates eingerichteten Parkflächen mit Parkscheiben-Nutzung auf dem Parkplatz Deuil-La-Barre-Straße/Darmstädter Hof verstärkt zu überwachen und regelmäßig zu bestreifen. Begründung: Auf dem Parkplatz wurden zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten für die Erledigung von Einkäufen und Behördengängen im Bürgeramt eingerichtet. Diese Parkmöglichkeiten können allerdings nicht wie geplant genutzt werden, da auswärtige Pendler dort ihre Fahrzeuge ohne Beachtung der Parkscheiben-Regelung über die vorgesehene Zeitbegrenzung hinaus abstellen und zur Weiterfahrt in die Innenstadt die U-Bahn nutzen. Die vorgesehenen Parkplätze müssen wieder für die vorgesehene Nutzung frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 152 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern

01.11.2016 · Aktualisiert: 18.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 804 entstanden aus Vorlage: OF 54/13 vom 17.10.2016 Betreff: Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern Der Magistrat wird gebeten, das Radwegenetz in Nieder-Erlenbach besser auszuschildern. Gerade für ortsunkundige Radfahrer sind die Wegebeziehungen aus dem Stadtteil heraus nicht immer leicht nachzuvollziehen. Zusätzliche Wegweiser an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt, entlang Alt-Erlenbach bei Gierke, Alt-Erlenbach/Am Steinberg, Alt-Erlenbach/Am Riedhof und weiter abzweigend Richtung Ober-Erlenbach können helfen, die Radwegebeziehungen auch für ortsunkundige Fahrer zu verdeutlichen. Begründung: Die regionalen Radwege sind oftmals sehr gut ausgeschildert: Neben Richtungsangaben finden sich auch Entfernungskilometer zu den nächsten Ortschaften wieder. Innerhalb des Stadtteils sucht man eine solch einfache Beschilderung der Radrouten vergeblich. Weder die Route Richtung Dortelweil noch die Wege nach Ober-Erlenbach, Harheim, Massenheim oder Nieder-Eschbach sind innerhalb des Ortes sichtbar ausgeschildert. Erst hinter der Frankfurter Gemarkung findet man z. B. in Ober-Erlenbach oder auch in Dortelweil wieder Radwegebeschilderungen. Eine Beschilderung auch in Frankfurt würde die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 147 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach

09.09.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 38/15 vom 09.08.2016 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 564 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 24.08.2016 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse (Sparkasse) als weiterer sicherer Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, eingerichtet wird. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie dem Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, sodass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist gegebenenfalls noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1559 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen

01.07.2016 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 22/15 vom 13.06.2016 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der traffiQ die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 (Niedererlenbacher Straße in Richtung Nieder-Erlenbach) sowie der L 3008/L 3205/ K 871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weit mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L 3205) in Richtung Bad Vilbel zur B 3 oder Bad Homburg v. d. H. (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre-Straße als Schleichweg bis hin zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1356 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 636 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn

03.06.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 13/15 vom 08.05.2016 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der traffiQ (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (Niedererlenbacher Straße) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen zu prüfen. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Einrichtung von (gegebenenfalls wechselseitig) dem abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und als zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

(Schul-) Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach

03.06.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 154 entstanden aus Vorlage: OF 17/15 vom 18.05.2016 Betreff: (Schul-) Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach Vorgang: B 150/16 Der Magistrat wird gebeten, einen Sachstandsbericht und eine Realisierungsperspektive zum geplanten (Schul-) Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach vorzulegen, der aktueller und umfassender ist, als im Bericht des Magistrats, B 150, Idee-Nr. 129, beschrieben. Begründung: Bereits Mitte der Achtzigerjahre waren Gelder für den Radweg im Haushalt eingestellt. Die Realisierung wurde seitdem jedoch immer wieder geschoben. Seit etwa zehn Jahren existiert ein sehr kurzes Stück des Radweges in der Niedererlenbacher Straße, welches für sich wenig Sinn macht. Es reicht noch nicht einmal bis zur Einmündung in die Straße Karl-Bieber-Höhe. Nach wie vor gibt es zwischen den beiden Frankfurter Stadtteilen keine nutzbare, gefahrenfreie Wegeverbindung für Radfahrer und Fußgänger. Die vorhandene Straßenverbindung besitzt keinen begeh- oder befahrbaren Seitenstreifen und ist demgemäß gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 150 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1187 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abwassergräben endlich säubern

29.04.2016 · Aktualisiert: 21.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 5/15 vom 08.04.2016 Betreff: Abwassergräben endlich säubern Vorgang: OM 3122/14 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-L a-Barre-Straße, ab der Niedererlenbacher Straße Richtung Ober-Erlenbach, einer laufenden Reinigung (mindestens zweimal jährlich) zu unterziehen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert. Es liegt Blattwerk und Altholz von den Herbststürmen in den Abwassergräben. Es besteht die Gefahr, dass bei starkem Regen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, die Straßen in Richtung Nieder-Eschbach wegen der Überschwemmung und Verschlammung nicht befahrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße

27.11.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 300/15 vom 12.11.2015 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als Fuß- und Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine entsprechende Beschilderung fehlt. Das führt dazu, dass Radfahrer aus der Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen, was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß- und Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt zur Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 320 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen

19.10.2015 · Aktualisiert: 16.02.2016

Antrag vom 19.10.2015, OF 296/15 Betreff: Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße vor den Hausnummern 38 sowie 61 bis 63 durch Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können, zu ersetzen. Begründung: Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs werden seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet keine Poller mehr aufgestellt sondern Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können. Da auch der Radverkehr in Nieder-Eschbach zunimmt, ist es angebracht, an den genannten Stellen, an der viele Geschäfte liegen, entspechende Bügel zu installieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 296/15 wird so lange zurückgestellt, bis in dieser Angelegenheit ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise

18.09.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2015, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 31.08.2015 Betreff: Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beginnen . Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch eine grabenlose Rohrverlegung erfolgen. Begründung: Der Stromanschluss wird unter anderem für die laufende Unterhaltung des Kreisels, Ausleuchtung von evtl. Skulpturen, Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1010 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünflächen in Nieder-Eschbach

03.07.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.07.2015, OM 4374 entstanden aus Vorlage: OF 281/15 vom 16.06.2015 Betreff: Grünflächen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, für die Pflege der städtischen Grünflächen in Nieder-Eschbach, über den jetzigen Rhythmus hinaus, zwei Mal mehr im Jahr als bisher zu sorgen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die VGF auf eine regelmäßige Pflege der Grünflächen im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" hinzuweisen. Begründung: Die Grünflächen in den Ortsbezirken werden nicht so oft gepflegt. Die Grünflächen, z. B. im Bereich des Parkplatzes an der Deuil-La-Barre-Straße, wirken meistens ungepflegt. Dies trifft auch für den Bereich um die U-Bahn-Haltestelle zu, für auswärtige Besucher ein nicht gerade positiver erster Eindruck von Nieder-Eschbach. Beispielhaft für eine gelungene Gestaltung der Grünanlagen im Haltestellenbereich sollte die Haltestelle "Bommersheim" in Oberursel als Vergleich herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1440 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung zweier Kanalzugänge

03.07.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.07.2015, OM 4375 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 18.06.2015 Betreff: Ausbesserung zweier Kanalzugänge Der Magistrat wird gebeten, umgehen d die beiden Kanaldeckel in der Niedererlenbacher Straße - in der Nähe des Ortsausgangschildes - auf Höhe der Fahrbahndecke zu setzen. Quelle: Prof. Dr. Jürgen Poloczek Begründung: Offenbar sind die Deckel um einige Zentimeter eingesunken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1412 Aktenzeichen: 90 31

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