Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM
1899 entstanden aus
Vorlage: OF 104/13 vom
07.06.2017 Betreff: Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des
Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr
Anwohnersicherheit Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot
(Zeichen 283 StVO) auf den ersten 20 Metern des Brandenburger
Wegs, von der Niedereschbacher Straße kommend,
beidseitig auszuweisen. Dieses Parkverbot ist durch ein Parkverbotsschild zu
kennzeichnen. Begründung: Der Brandenburger Weg ist eine schmale Sackgasse,
die in die Niedereschbacher Straße mündet. Weil es für Lastkraftwagen (im
Besonderen FES-Fahrzeuge) und größere Lieferwagen keine Wendemöglichkeiten
gibt, müssen diese von der Niedereschbacher Straße rückwärts in den
Brandenburger Weg manövrieren. Oftmals stehen an den ersten 20 Metern
des Brandenburger Wegs Fahrzeuge, welche ein solches Manöver behindern.
Die Folge ist, dass Lastkraftwagen über Gehwege und kritische Ausfahrten fahren
müssen. Dies stellt eine Sicherheitsgefahr für Gehwegbenutzerinnen und
Gehwegbenutzer dar. Aus Eigeninitiative der Anwohnerinnen und Anwohner heraus
wurde bereits deswegen ein Schild platziert, das die Fahrerinnen und Fahrer
auffordert, in diesen 20 Metern nicht zu parken. Dies wird jedoch häufig
ignoriert. Ein Schutzstreifen durch ein Parkverbot würde deshalb Abhilfe
leisten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1871