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Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1899 entstanden aus Vorlage: OF 104/13 vom 07.06.2017 Betreff: Absolutes Halteverbot im vorderen Teil des Brandenburger Wegs für eine komfortablere Einfahrt und mehr Anwohnersicherheit Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot (Zeichen 283 StVO) auf den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs, von der Niedereschbacher Straße kommend, beidseitig auszuweisen. Dieses Parkverbot ist durch ein Parkverbotsschild zu kennzeichnen. Begründung: Der Brandenburger Weg ist eine schmale Sackgasse, die in die Niedereschbacher Straße mündet. Weil es für Lastkraftwagen (im Besonderen FES-Fahrzeuge) und größere Lieferwagen keine Wendemöglichkeiten gibt, müssen diese von der Niedereschbacher Straße rückwärts in den Brandenburger Weg manövrieren. Oftmals stehen an den ersten 20 Metern des Brandenburger Wegs Fahrzeuge, welche ein solches Manöver behindern. Die Folge ist, dass Lastkraftwagen über Gehwege und kritische Ausfahrten fahren müssen. Dies stellt eine Sicherheitsgefahr für Gehwegbenutzerinnen und Gehwegbenutzer dar. Aus Eigeninitiative der Anwohnerinnen und Anwohner heraus wurde bereits deswegen ein Schild platziert, das die Fahrerinnen und Fahrer auffordert, in diesen 20 Metern nicht zu parken. Dies wird jedoch häufig ignoriert. Ein Schutzstreifen durch ein Parkverbot würde deshalb Abhilfe leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1871