Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM
2594 entstanden aus Vorlage:
OF 139/13 vom
22.11.2017 Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung
im Vorfeld von politischen Wahlen Der Magistrat wird gebeten, künftig in den
Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den
Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden
Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil
aufgestellt werden: 1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach; 2. am Bürgerhaus
Nieder-Erlenbach; 3. an der
Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf den Erlenbacher Stadtweg;
4. an der Einfahrt
Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf die Niedereschbacher Straße. Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze
an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen
oder einzelne Ortsbeiratsmitglieder vertretenden Parteien stets
Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils
vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend
vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl,
bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte
Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und
bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden
Kommunalwahl. Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl
antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer
gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in
Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum
Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut
werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird
zudem untersagt. Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und
Metalldreiecksständer. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue
Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich
seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise
engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben
im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und
teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im
Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an
denen es möglich ist zu plakatieren, übersät sind von verschiedenen Plakaten.
Im Vorfeld der Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich
Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate
hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in
Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse
Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte
Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald
Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an.
Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit
positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte
Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten
Plakatwänden dienen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.02.2018, OA 223
Stellungnahme
des Magistrats vom 03.04.2018, ST 709
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.10.2018, ST 1998
Aktenzeichen: 66 5