Meine Nachbarschaft: Mainwasenweg
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Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2015, OA 637 entstanden aus Vorlage: OF 1120/5 vom 24.06.2015 Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Restmitteln für den Bau der Osthafenbrücke, Produkt 5.001993, in Höhe von acht Millionen Euro im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Haushaltsreste in Höhe von 400.000 Euro für den Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Osthafenbrücke zurückzustellen. Die gegebenenfalls fehlenden Mittel für die Stadtbahn sind aus Restmitteln des Jahresabschlusses 2016 zu bestreiten. Begründung: Auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke sind bereits zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern zu beklagen. In einer vertieften Prüfung muss deshalb nochmals ermittelt werden, ob der Bau einer zweiten Rampe für Abhilfe sorgen kann. Der Magistrat beabsichtigt, die Haushaltsreste aus dem Bau der Osthafenbrücke vollständig für den Bau der Stadtbahn zu verwenden (siehe Seite 4, Ziffer 5. der Magistratsvorlage M 87). Ein kleiner Teil der Restmittel soll noch nicht umgewidmet werden. In seiner Stellungnahme vom 12.12.2014, ST 1536, hat der Magistrat die Kosten einer Rampe mit 400.000 Euro beziffert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 664 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 637 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 638 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und RÖMER (M 87 = Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 637 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 638 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE. und RÖMER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Annahme) REP (M 87, OA 637 und OA 638 = Annahme) Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 637 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 638 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 87 = Ablehnung, OA 637 und OA 638 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6158, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 69 1
Halteplatz für Reisebusse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4255 entstanden aus Vorlage: OF 1114/5 vom 11.06.2015 Betreff: Halteplatz für Reisebusse Vorgang: OM 2846/14 OBR 5; ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668, wurde die Nutzung der Haltestelle des Nachtbusses sowie Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten als Halteplatz für Reisebusse mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, wonach gekennzeichnete Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind, abgelehnt. Das gilt auch für die Haltestelle am Buchrainplatz. Es wurde auf die Ladezone gegenüber der Offenbacher Landstraße Hausnummer 324 verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Realität sieht so aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken. Diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-ride-Zone benutzt (s. Foto). Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d. h., die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2846 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 668 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13
Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 25.06.2015 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke Vorgang: OM 2838/14 OBR 5; OM 3357/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Einfärbung der Überwege, die Installation eines Trixi-Spiegels, die Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr in Richtung Norden und die Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim Abbiegen weit ausscheren musste. Der Lkw-Fahrer könnte durch den schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke die Radfahrerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft werden, wie dies der Ortsbeirat schon mit seinen Anregungen an den Magistrat OM 2838 und OM 3357 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende in Richtung Ostend die Rampe der Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen, wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTief- und Hochkai am südlichen Mainufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3659 entstanden aus Vorlage: OF 982/5 vom 12.11.2014 Betreff: Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, am Mainufer folgende Maßnahmen zu veranlassen: Am Tiefkai: 1. Sanierung eines drei Meter breiten Streifens direkt am Ufer entlang des Parkplatzes vor dem Rudererdorf; 2. Ausstattung der abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes vor dem Rudererdorf mit Schlössern. Am Hochkai: 3. Überprüfung, ob an den Rampen zum Tiefkai zumindest im Bereich zwischen dem Eisernen Steg und der Friedensbrücke Schranken angebracht werden können, um das widerrechtliche Befahren zu verhindern; 4. Sanierung der Rampe westlich der Friedensbrücke in der gleichen Weise wie die anderen Rampen mit Naturpflastersteinen und glatten Pflaster- oder Asphaltstreifen; 5. Beseitigung und nachhaltige Verhinderung des Abstellens von Fahrzeugen und Sperrmüll unter und neben dem Eisernen Steg. Begründung: Zu 1. Der asphaltierte Mainradweg direkt am Ufer zwischen Osthafenbrücke und Gerbermühle ist auf einer Länge von ca. 120 Metern im Bereich des Parkplatzes in einem sehr schlechten Zustand. Zu 2. Die ursprünglich abschließbaren Poller am Westende des Parkplatzes erfüllen nicht mehr ihren Zweck, weil die Poller lose in den Bodenhülsen stecken. Zu 3. Insbesondere im Sommerhalbjahr wird der Tiefkai von Besuchern des Mainufers widerrechtlich befahren, um die Skyline zu bewundern oder Getränke in der Nähe zu lagern. Zu 4. Die Rampe westlich der Friedensbrücke ist die einzige, die noch nicht wie die anderen gepflastert und in einem Teilbereich mit einem für Kinderwagen und Radfahrer geeigneten glatten Belag versehen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 379 Antrag vom 04.03.2019, OF 1201/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4436 Aktenzeichen: 66 0
Buslinie 46 zum Hafenpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11
Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1
Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 410/4 vom 23.09.2014 Betreff: Grüngürtelverbindung zwischen Holzmannstraße und Danziger Platz Vorgang: OM 2289/03 OBR 4; Beschl. d. Stv.-V., § 1176/06; M 144/11 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für die Verbindung zwischen der Holzmannstraße und dem Danziger Platz über die Eisenbahnbrücke ("Ebene 1") zügig voranzutreiben und das Ergebnis dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Schon im September 2003 bat der Ortsbeirat Bornheim/Ostend den Magistrat, die Verhandlungen mit der Bundesbahn zwecks Überlassung eines oder zweier Gleise zwischen Ostbahnhof und Deutschherrnbrücke zu führen, um hierüber den Grüngürtel auf "Ebene 1" über die Hanauer Landstraße führen zu können (OM 2289). In der Vorplanung zur "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (§ 1176) wird diese Verbindung dann planungsrechtlich berücksichtigt. Der Magistrat hat in Vorlage M 144 vom 08.08.2011 dann vorgetragen, dass mit der Stilllegung von Gleisen im Bereich des Ostbahnhofes "die Überquerung der verkehrsreichen Hanauer Landstraße über den ca. 4 Meter über Straßenniveau liegenden Bahndamm hindernisfrei erfolgen kann." Zu dieser Lösung sieht der Magistrat auch "keine" Alternativen. Dies vorausgeschickt, stellt sich die Situation aktuell so dar, dass die Holzmannstraße wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und ein Teil der Bahnanlagen am Ostbahnhof erneuert werden. Was fehlt ist die Grüngürtelverbindung. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass eine komplette Verwirklichung dieser Verbindung bis in den Ostpark hinein nicht möglich ist, bis die nordmainische S-Bahn planfestgestellt und gebaut ist. Wohl aber kann die Verbindung von der Holzmannstraße bis zum Danziger Platz jetzt schon geführt werden. Hieran möge der Magistrat arbeiten und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2003, OM 2289 Vortrag des Magistrats vom 08.08.2011, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 67 0
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Fahnenmast auf der Osthafenmole
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3021 entstanden aus Vorlage: OF 368/4 vom 03.03.2014 Betreff: Fahnenmast auf der Osthafenmole Der Magistrat wird gebeten, den Fahnenmast auf der Spitze der Osthafenmole wieder aufzubauen, da er unter anderem vorbeifahrenden Ausflug sschiffen die Bedeutung und Geschichte der Schifffahrt für Frankfurt am Main signalisierte. Begründung: Während des Baus der Osthafenbrücke wurde der Fahnenmast vom Amt für Straßenbau und Erschließung demontiert, da er den Bauarbeiten im Wege war. Bisher ist der Mast leider nicht wieder aufgestellt worden. Da aktuell auch keine andere Nutzung des Molenkopfes unmittelbar bevorsteht, erscheint die Wiedererrichtung des Mastes angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 654 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1340 Aktenzeichen: 66 5
Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 632/5 vom 09.06.2013 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen Seehofstraße und Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen; - Einrichtung einer stationären Messanlage; - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder"; - Schaltung der Ampeln auch nachts. Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstraße. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn dort nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen ausgefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1497 Aktenzeichen: 32 4
Ortsumfahrung Oberrad ausschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 02.04.2013 Betreff: Ortsumfahrung Oberrad ausschildern Seit der Fertigstellung der fehlenden Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 können Radfahrer Oberrad umfahren und den Weg durch die Felder einschlagen. Dies erfordert aber gute Ortskenntnisse. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ortsumfahrung auszuschildern. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, stadteinwärts die Ziele Sachsenhausen und S-Bahn-Station "Mühlberg" auszuschildern. An der Kreuzung Speckweg/Im Bärengarten soll die Alternative "Mühlberg" versus Sachsenhausen ausgewiesen werden, wobei der Weg zum Mühlberg am Grüne-Soße-Denkmal vorbei und den "Oberräder Fußweg" entlang geführt werden soll, während die Richtung Sachsenhausen durch die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg führen soll. In der Gegenrichtung soll Radfahrern aus der Seehofstraße der Weg nach Offenbach durch den Strahlenberger Weg gewiesen werden. Der Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz soll über die Wendestelle an der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" und anschließend ein kurzes Stück weiter östlich im Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg bis zum "Oberräder Fußweg" geführt werden. Begründung: Die fehlende Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 wurde jetzt fertiggestellt. Dadurch eröffnet sich eine durchgängige Umfahrung von Oberrad auf angenehmen Feldwegen, die aber nicht ohne Weiteres zu finden ist, sodass eine gute Ausschilderung erforderlich wird. Eine akzeptable Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz bereitet einige Schwierigkeiten. Zwar könnte der Weg vorschriftsmäßig an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Seehofstraße über zwei Fußgängerampeln zum westlichen Ende des Strahlenberger Weges geführt werden, dies würde aber voraussichtlich nicht angenommen werden, da schon jetzt ortskundige Radfahrer wie oben beschrieben den "Oberräder Fußweg" ansteuern und das kurze Stück Radweg auf der Offenbacher Landstraße verbotswidrig in die Gegenrichtung benutzen. Wer eine legale Alternative sucht, wird eher die Offenbacher Landstraße bis zum Ortseingang Oberrad benutzen und in die Balduinstraße einbiegen oder vorher in das östliche Ende des Strahlenberger Weges. Diese Alternativen erscheinen nicht sicherer, da zum Abbiegen der Radweg verlassen werden muss und die Kraftfahrzeuge am Strahlenberger Weg in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Dagegen fahren am Mühlberg sowohl Straßenbahnen als auch Kraftfahrzeuge mit niedrigen Geschwindigkeiten und alle Verkehrsteilnehmer beobachten das Geschehen schon wegen des Personenverkehrs an der Straßenbahnhaltestelle mit erhöhter Aufmerksamkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1091 Aktenzeichen: 66 7
Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenVerkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2013, OF 541/5 Betreff: Verkehrsüberlastung am Kaiserlei, auch ohne Multifunktionsarena Ist es zutreffend, dass lt. Presseberichten die Verkehrserschließung am Kaiserlei für die geplante Multifunktionsarena noch nicht ausreichend geprüft ist? Treffen Meldungen zu, dass bei der Analyse vom Fortbestand des Kreisverkehrs ausgegangen wurde? Die Fertigstellung der Osthafenbrücke wurde für 2014 avisiert. Die Bauarbeiten am Kaiserlei werden ein oder zwei Jahre später beendet sein. Besteht ein Konzept für diesen Zeitraum, mit dem verhindert werden kann, dass sich die Verkehrsströme andere Wege suchen, die sich verfestigen können? Das zentrale Argument pro Einrichtung eines Kreisverkehrs besteht in der größeren Aufnahme-fähigkeit. Am Kaiserlei geht man den entgegengesetzten Weg, der Kreisverkehr wird durch eine Kreuzungslösung ersetzt. Gleichzeitig wird die Osthafenbrücke weiteren Verkehr auf die nördliche Mainseite bringen: Wie beurteilt der Magistrat diese verkehrspolitische Maßnahme? Begründung: Derzeit rollen täglich 65.000 Fahrzeuge durch das Kaiserleigebiet und es ist schon damit überlastet. Prognosen für das Jahr 2020 gehen von 79.000 Fahrzeugen aus. Darunter subsummiert sind 4.500 Fahrzeuge durch die Inbetriebnahme der neuen Osthafenbrücke, wobei es auch mehr sein können, denn im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Industriegebietes am Osthafen wird mit 17.000 Fahrzeugen täglich gerechnet, die nicht unbedingt größtenteils dieses Gebiet über die Hanauer Landstraße verlassen. Die Nutzung der neuen Multifunktionshalle mit geplanten circa 40 Großveranstaltungen im Jahr wird den Verkehrsdruck verstärken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2013 Die Vorlage OF 541/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1989 entstanden aus Vorlage: OF 505/5 vom 05.02.2013 Betreff: Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die derzeit im Bereich des Wasserwegs bestehenden erheblichen Gefährdungen für Fußgänger zu beseitigen. Die Gefahren ergeben sich aufgrund der Ausbausituation und der Straßenführung durch den von der Gerbermühlstraße und Seehofstraße kommenden Pkw-Verkehr: 1. Die Ampelanlage, die die linksabbiegende Zufahrt aus dem westlichen Teil der Seehofstraße in den Wasserweg regelt, wird regelmäßig von Autofahrern übersehen oder ignoriert. Hier soll die Situation durch eine klarere Verkehrsregelung verbessert werden, zum Beispiel indem Geradeaus- und Linksabbiegerampel stets parallel geschaltet werden oder durch eine zusätzliche Markierung oder Beschilderung für die Linksabbieger. 2. Auf dem Wasserweg kommt es regelmäßig zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Ampelschaltung, die die Zufahrt zur Flößerbrücke und zum Deutschherrnufer regelt, wird während der Fußgängergrünphasen überfahren. Hier ist zur Eindämmung des Gefährdungspotenzials für die querenden Fußgänger eine mobile Verkehrsüberwachung dringend geboten, sowohl für die deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch für die Rotlichtverstöße. Begründung: Zu 1. An der Ecke Seehofstraße/Wasserweg, aus dem westlichen Teil der Seehofstraße kommend Richtung Verkehrsinsel, geschieht es regelmäßig, dass Linksabbieger aus der Seehofstraße die Grünphase für Fußgänger ignorieren und den Fußgängerbereich kreuzen. Hier wird oft die Grünphase für das geradeaus fahrende Fahrzeuge zum Anlass genommen, auch links abzubiegen. Zu 2. Nach Auskunft von Anwohnern passiert in mehr als 50 Prozent der Grünphasen der Fußgängerampel Wasserweg/Deutschherrnufer noch ein Pkw den Fußgängerüberweg. Das führt zu einem hohen Gefahrenpotenzial für die Fußgänger. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Unfällen von Pkws, bisher zum Glück ohne Verwicklung von Fußgängern in das Unfallgeschehen. Die Beseitigung dieser Gefährdung ist umso dringender, als sich am Wasserweg/Ecke Deutschherrnufer eine Kindertagesstätte befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1676 entstanden aus Vorlage: OF 413/5 vom 07.10.2012 Betreff: Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, damit diese den Bereich entlang der Bahnschienen im Strahlenberger Weg und Im Bärengarten reinigen lässt. Begründung: Im Strahlenberger Weg und Im Bärgengarten wird entlang der Bahnschienen gerne Müll entsorgt. Hier sind Autoreifen, PC-Monitore und anderer Unrat zu nennen. Da dieser Bereich zum Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG gehört, muss diese ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht nachkommen und den Bereich in dem Vermüllungsgrad angemessenen Zeitabständen reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenÄnderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 10.09.2012 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt geändert wird: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur geführt und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf einer separaten Spur geführt und 2. an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wird ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, sodass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Grünphase für Fußgänger so zu bemessen, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z. B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines "Grünen Pfeils" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und könnte ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimieren. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht werden, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass (eigentlich) keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel, z. B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen, ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn den Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1954
Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenLichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 927 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 03.02.2012 Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Installation eines blinkenden Schalters; 2. Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger; 3. Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt und ein Fußgänger-Grün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünlichtruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel Grün anzeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 745 Aktenzeichen: 32 1
Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 425 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 20.09.2011 Betreff: Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt Im Amtsblatt Nummer 36 vom 6. September 2011, Seite 933 und 934 wird für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eine Öffentliche Ausschreibung zu Kanalbauarbeiten im Gallusviertel durchgeführt. Ausschreibende Behörde ist das Hochbauamt, Submissionsstelle, Gerbermühlstraße 48, Ffm. Das Wort Gallusviertel wird in dieser Ausschreibung mehrmals wiederholt. Die Mitglieder des Ortsbeirates 1 empfinden es als eine Unmöglichkeit, das Wort Gallusviertel zu verwenden, obwohl der Stadtteil Gallus seit Jahren diesen Namen trägt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der zuständigen Stelle unmissverständlich klarzumachen, dass in Zukunft nur noch das Wort Gallus für den Stadtteil verwendet wird. Begründung: Es ist für die Mitglieder des Ortsbeirates 1 unverständlich, dass Behörden unserer Stadtverwaltung immer noch das Wort Gallusviertel, das seit Jahren nicht mehr aktuell ist, verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1225 Aktenzeichen: 90 31
Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 14.10.2010 Betreff: Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die im Verlauf der Gerbermühlstraße auf der Nordseite im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Gerbermühle vorhandenen Absperrgitter durch Bordsteinabweiser zu ersetzen. Begründung: Eine Sicherung des Radweges in diesem Abschnitt ist unbedingt notwendig, sollte aber den vorhandenen Raum nicht unnötig einengen. Daher ist der Ersatz der Gitter östlich und westlich der Einfahrt durch Bordsteinabweiser angebracht, da so die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 293 Aktenzeichen: 66 2
Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 1121/5 vom 02.08.2010 Betreff: Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (II) Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße so programmiert wird, dass gegenüberliegende Fußgängerampeln auch gleichzeitig rot bzw. grün werden. Begründung: Bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße ist Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden, nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass - eigentlich - keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Um hier einen Unfall zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat 5, diese Ampelanlage neu zu programmieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4442 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 30.07.2010 Betreff: Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Vorgang: OM 3867/10 OBR 5; ST 581/10 Der Magistrat wird gebeten, für den Verkehrsfluss an der im Betreff genannten Kreuzung ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten. Insbesondere ist die Ampelschaltung so zu ändern, dass Fußgänger die Gerbermühlstraße in beiden Richtungen in einem Zug überqueren können und Radfahrer ein Grünsignal erhalten, ohne eine Taste drücken zu müssen. Begründung: Für langsame Fußgänger ist es unzumutbar, die Gerbermühlstraße zu überqueren, da die Grünphase nicht ausreicht, um die Kreuzung in einem Zug zu überqueren. Sie müssen dann auf der äußerst schmalen Verkehrsinsel im dröhnenden Kfz-Verkehr auf das erneute Grünsignal warten. Die Insel ist sogar zu schmal, um einem Kinderwagen oder Fahrrad Platz zu bieten. Drückampeln für Radfahrer gehören zum Gruselkabinett der Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, da die Tasten nur für geübte Radfahrer ohne Verrenkungen oder Absteigen bedient werden können. Der verständliche Wunsch, die Kapazität für den Kfz-Verkehr auf der wichtigen Einfallschneise Gerbermühlstraße möglichst hoch zu halten, findet ihre Grenze in der menschenwürdigen Verkehrsführung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 5 hält nach wie vor die Magistratsanregung OM 3867/10 für einen geeigneten Weg, der Probleme an dieser Kreuzung Herr zu werden. Das durch die Stellungnahme ST 581/10 vom Magistrat dargebotene Flickwerk ist gescheitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Gründe für den „Restbestand“?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4328 entstanden aus Vorlage: OF 669/4 vom 26.05.2010 Betreff: Gründe für den "Restbestand"? Vorgang: M 46/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Flößerbrücke, die Honsellbrücke, die Schmickbrücke und die Schwedlerbrücke nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen wurden. Begründung: Unter der Überschrift "Restbestände" führt der Magistrat Bauwerke auf, die nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen wurden, obwohl bei ihnen abzusehen ist, dass sich ihre Aufgaben und Funktionen in den kommenden 30 Jahren wenig verändern werden und damit das Risiko eines Umbaus zu Lasten der Stadt erkennbar gering bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1220 Aktenzeichen: 66 6
Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3867 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 07.12.2009 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße derart geändert werden kann, I. dass Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt werden und, II. dass an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht wird, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Begründung: Die Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten gegebenenfalls Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 581 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradabstellplätze im Schlachthofviertel einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2009, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 721/5 vom 27.01.2009 Betreff: Fahrradabstellplätze im Schlachthofviertel einrichten Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen Fahrradabstellplätze einzurichten: 1. Zum Laurenburger Hof/Ecke Zum Gipelhof (Einbuchtung auf dem Bürgersteig); 2. Zum Schlegelhof/Ecke Zum Laurenburger Hof (Bürgersteig nahe Busendhaltestelle der Linie 45); 3. Zum Brommenhof/Ecke Gerbermühlstraße auf beide Straßenseiten (bei den Parkhauszufahrten und -abfahrten auf dem Bürgersteig, Einbuchtungen); 4. Zum Apothekerhof/Ecke Gerbermühlstraße auf beide Straßenseiten (bei den Parkhauszufahrten und -abfahrten auf dem Bürgersteig, Einbuchtungen); 5. Walther-von-Cronberg-Platz/Ecke Gerbermühlstraße auf dem Bürgersteig. Begründung: Im Schlachthofviertel gibt es eine große Anzahl von Familien mit Kindern. Dadurch gibt es erfreulicherweise viele Bewohnerinnen und Bewohner, die Fahrräder nutzen, und Besucherinnen und Besucher, die mit dem Fahrrad kommen. Die vorhandenen Fahrradabstellplätze, auch innerhalb der Häuser und Höfe, sind deshalb nicht ausreichend. Vor den Tiefgaragenein- und -ausfahrten und den Bürgersteigen ist genug Platz, um dort Fahrradständer aufzustellen, ohne dass es zu Behinderungen für die Fußgängerinnen und Fußgänger kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 529 Aktenzeichen: 66 2
Kraftfahrzeugverkehr im Grüngürtel Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2008, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 610/5 vom 27.08.2008 Betreff: Kraftfahrzeugverkehr im Grüngürtel Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im Naherholungsgebiet nördlich von Oberrad sicherzustellen, dass die Wege nur von Fußgängern, Radfahrern und im Übrigen nur von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werden. Der Ortsbeirat schlägt vor, im Gebiet östlich der Wehrstraße und nördlich der Gräfendeichstraße einheitlich die Beschilderung "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrräder frei" zu installieren, wie das an der Wehrstraße bereits der Fall ist. In der Gräfendeichstraße sind gegebenenfalls die Schilder einige Meter zu versetzen, um die Zuwegung der Anlieger dieser Straße sicherzustellen. Die Straße Im Bärengarten ist schon ab Speckweg mit dieser Beschilderung zu versehen. Nach diesen Veränderungen ist das Gebiet intensiv zu kontrollieren, um die Autofahrer auf die Veränderungen aufmerksam zu machen. Begründung: Im genannten Bereich kommt es fast täglich, besonders sonntags, zu gefährlichen Begegnungen mit Autofahrern, die sich anscheinend als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gegenüber Fußgängern und Radfahrern wähnen und diesen Weg entsprechend offensiv nutzen. Offensichtlich ist inzwischen allgemein bekannt, dass das Schild "Anlieger frei" faktisch nur Empfehlungscharakter hat. Durch die einheitliche Beschränkung auf den landwirtschaftlichen Verkehr erhofft sich der Ortsbeirat die bessere Durchsetzbarkeit von Bußgeldern gegen die Benutzung verbotener Wege und somit eine höhere abschreckende Wirkung. Anlage 1 (ca. 67 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1628 Aktenzeichen: 32 4
Nördlicher Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2324 entstanden aus Vorlage: OF 365/4 vom 15.05.2008 Betreff: Nördlicher Treppenabgang an der Schleuse Offenbach erneuern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Abstimmung mit der Schifffahrts- und Wasserverwaltung des Bundes an der Schleuse Offenbach der nördliche Treppenabgang der Fußgänger- und Fahrradbrücke zur Franziusstraße saniert und passantenfreundlich umgestaltet werden kann. Begründung: Im Gegensatz zur Südseite der Schleuse, die bereits eine Sanierung erfuhr und Passanten zur Querung in Richtung Osthafen einlädt, macht der nördliche Treppenabgang einen heruntergekommenen Eindruck und bietet Fahrradfahrern mit seiner sehr schmalen Rampe nur eine unzureichende Hilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2008, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 496 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2008, OA 660 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 16.05.2008 Betreff: Frankfurts Einzelhändler und ihre Kunden brauchen ein ordentliches Konzept Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 51 wird an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die folgend aufgeführten Gebiete in die Vorlage M 51 einzuarbeiten: a) Bürostadt Niederrad, Goldsteinstraße zwischen Hahn- und Lyoner Straße, b) Areal Gerbermühlstraße/Seehofstraße in Sachsenhausen, c) geplantes Areal rund um den Henninger Turm, d) geplantes Areal Gateway Gardens (maximal als C-Zentrum, da es laut Beschlusslage nur der Versorgung im Stadtteil dienen soll). Begründung: Die Vorlage M 51 weist massive handwerkliche Fehler auf. Weder sind die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt, noch kann man eine Zielplanung des Magistrats erkennen. Gebiete, deren Planung beschlossen ist, fehlen in der Vorlage. In einer beschlussfähigen Vorlage sollten die Einzelhandelsbestände korrekt dargestellt und eine Zielplanung erkennbar sein. Die vorliegende Magistratsvorlage ist nicht beschlussfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2008, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 21.05.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 21. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.05.2008, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2008, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.06.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 10.06.2008, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.08.2008, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 871 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 934 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 935 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 992 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 641 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 643 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 645 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 667 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 702 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 645 = Ablehnung, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 24. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 14. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung), LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Ablehnung), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme), FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 12. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Kosten, OA 645 = Ablehnung) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 51, NR 871, NR 1060, NR 1068 und OA 634 Ziffer 1. = Ablehnung, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 634 Ziffer 2., OA 641, OA 643, OA 645, OA 660 und OA 702 = Annahme, OA 667 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 51, NR 871, NR 934, NR 935, NR 992, NR 1080, OA 641, OA 643, OA 660 und OA 702 = Annahme, NR 1060, NR 1068 und OA 645 = Ablehnung, OA 634 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten, OA 667 = vereinfachtes Verfahren) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 871 wird im Rahmen der Vorlage NR 1060 zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 934 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 935 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 992 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1060 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 1080 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 634 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 641 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OA 641 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 11. Der Vorlage OA 643 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage OA 660 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 667 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 702 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tafel, Majer, Schneider, Seitz, Fey, Oesterling und Baier sowie von Stadtrat Rhein dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Vowinckel gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Die Außenlautsprecherübertragung war abgeschaltet. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 9. OA 634 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. OA 641 Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 12. OA 645 Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. OA 660 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 14. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) zu 15. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4608, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 92 31
Barrierefreie Zugänge an der Deutschherrnbrücke Bericht des Magistrats vom 19.01.2007, B 37
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.03.2007, OA 348 entstanden aus Vorlage: OF 228/5 vom 16.03.2007 Betreff: Barrierefreie Zugänge an der Deutschherrnbrücke Bericht des Magistrats vom 19.01.2007, B 37 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 37 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) an der Südseite der Deutschherrnbrücke einen barrierefreien Zugang zu bauen. Dabei sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Rampe bereits auf Straßenniveau enden zu lassen und die vorhandene Rampe zu den Mainwiesen östlich der Brücke zu nutzen. b) die Entwürfe für die barrierefreien Zugänge einschließlich der zugehörigen Kostenkalkulation dem Ortsbeirat vorzustellen. c) die Aufzüge in die technische Planung und in die Kostenkalkulation einzubeziehen. 3. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 4 auch auf der Nordseite der Deutschherrnbrücke im Rahmen des Ideenwettbewerbes zur Verbindung mit dem GrünGürtel ein barrierefreier Zugang geschaffen wird. Begründung: Die Deutschherrnbrücke zwischen Sachsenhausen und Ostend erfreut sich seit der Wohnungsbebauung im Deutschherrnviertel bei Fußgängern und Fahrradfahrern wachsender Beliebtheit. Allerdings sind bekanntermaßen die Treppen ein unüberwindliches Hindernis für Kinderwagen und Rollstühle, aber auch eine Schikane für Fahrräder, sodass eine barrierefreie Querung gebaut werden muss. Am Südaufgang gibt es im Gegensatz zum Nordaufgang noch nicht einmal Fahrradschienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.01.2007, B 37 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.07.2007, B 538 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 888 Bericht des Magistrats vom 23.05.2008, B 313 Bericht des Magistrats vom 24.10.2008, B 657 Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 358 Bericht des Magistrats vom 14.09.2009, B 792 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.03.2007 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2007, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 2.c) der Vorlage OA 348 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2.a), 2.b) und 3. der Vorlage OA 348 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) und b): CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (B 37 = Kenntnis, NR 365 und OA 348 = Ablehnung) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2007, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 2.c) der Vorlage OA 348 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2.a), 2.b) und 3. der Vorlage OA 348 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 3. zu a) und b): CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 37 = Kenntnis, NR 365 = Annahme und OA 348 = Ziffer 1. Ablehnung, Rest der Vorlage Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 37 = Kenntnis, NR 365 und OA 348 = Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (B 37 = Zurückweisung, NR 365 = Annahme, OA 348 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2007, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 365 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 348 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2.c) der Vorlage OA 348 wird abgelehnt. c) Die Ziffern 2.a), 2.b) und 3. der Vorlage OA 348 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, GRÜNE und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und NPD (= Ablehnung) ; BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1828, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007 Aktenzeichen: 66 6
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