Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87
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Anregung vom 26.06.2015, OA 637 entstanden aus Vorlage: OF 1120/5 vom 24.06.2015
Betreff: Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87 Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Restmitteln für den Bau der Osthafenbrücke, Produkt 5.001993, in Höhe von acht Millionen Euro im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Haushaltsreste in Höhe von 400.000 Euro für den Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Osthafenbrücke zurückzustellen. Die gegebenenfalls fehlenden Mittel für die Stadtbahn sind aus Restmitteln des Jahresabschlusses 2016 zu bestreiten. Begründung: Auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke sind bereits zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern zu beklagen. In einer vertieften Prüfung muss deshalb nochmals ermittelt werden, ob der Bau einer zweiten Rampe für Abhilfe sorgen kann. Der Magistrat beabsichtigt, die Haushaltsreste aus dem Bau der Osthafenbrücke vollständig für den Bau der Stadtbahn zu verwenden (siehe Seite 4, Ziffer 5. der Magistratsvorlage M 87). Ein kleiner Teil der Restmittel soll noch nicht umgewidmet werden. In seiner Stellungnahme vom 12.12.2014, ST 1536, hat der Magistrat die Kosten einer Rampe mit 400.000 Euro beziffert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87